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Autor Thema: Betrifft das jemanden?  (Gelesen 2500 mal)

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BigDADDY

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Betrifft das jemanden?
« am: 27.04.2003, 16:29 Uhr »
Ab 1. Oktober 2003 USA-Einreise weiterhin ohne Visum, jedoch mit maschinenlesbarem Pass.

Ab dem 1. Oktober 2003 müssen deutsche Bundesbürger, die ohne Visum in die
Vereinigten Staaten einreisen, einen maschinenlesbaren Pass (Europapass)
vorlegen. Diese Bestimmung gilt für alle Reisenden, auch Babys und Kinder.
Ältere, nicht maschinenlesbare Pässe, Kinderausweise und Kindereinträge im
Pass der Eltern werden nach dem 30. September für eine Einreise in die
Vereinigten Staaten ohne Visum nicht mehr akzeptiert
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tobie

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #1 am: 27.04.2003, 16:32 Uhr »
Betrifft wohl alle.

Oder was meinst Du ???

BigDADDY

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #2 am: 27.04.2003, 16:36 Uhr »
Sorry,
die meisten dürften mittlerweile wohl einen maschinenlesbaren Europapaß haben und insofern besteht kein aktuter Handlungsbedarf...
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tobie

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #3 am: 27.04.2003, 16:49 Uhr »

Die Reisenden Mit Kindern sollten von der Neu Regelung informiert werden.
Ich hoffe das da die Reisebüros Ihre Aufgabe erfüllen.
Steht ja nicht grossartig in der Zeitung.

BigDADDY

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #4 am: 27.04.2003, 16:50 Uhr »
Es ist alles nicht mehr schön...
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tobie

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #5 am: 27.04.2003, 16:58 Uhr »

Ja , so unbeschwert wie vor Jahren ist es wahrlich nicht mehr.....

Andre

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #6 am: 27.04.2003, 19:15 Uhr »
Zitat von: tobie link=board=flug;num=1051453744;start=0#3 date=04/27/03 um 16:49:01

Die Reisenden Mit Kindern sollten von der Neu Regelung informiert werden.
Ich hoffe das da die Reisebüros Ihre Aufgabe erfüllen.
Steht ja nicht grossartig in der Zeitung.


Tobie, dafür zu sorgen, dass Reisende gültige und vollständige Dokumente mitführen, ist sicher nicht Aufgabe des Reisebüros, welches Einzelleistungen oder die ganze Reise vermittelt hat.
Wenn das als Service geboten wird, sollte der Reisende dankbar sein. Aber die Verantwortung für gültige Dokumente liegt allein beim Reisenden.

tobie

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #7 am: 27.04.2003, 19:41 Uhr »
Hallo Andre

Das war auch nicht so gemeint das es die alleinige Aufgabe des RB ist . Sicher ist man dafür selber verantwortlich.
Ich dachte auch mehr daran , wenn der Kunde danach fragt , sollte das RB informiert sein.
Oder ist auch das nicht Aufgabe des RB ?
So ist es halt wenn man was denkt und es dann nicht richtig zu Papier bekommt ;) :P
SORRY

Aber BTW
Wie ist es denn mit der Haftung wenn ich vom RB wirklich eine falsche Info bekomme ???
kannst Du da was drüber sagen?

Gruss  tobie

Hank

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tobie

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #9 am: 27.04.2003, 20:06 Uhr »
Hi Hank

Wie ich sehe entgeht Deinen geübten Augen auch nichts ;)

Allerdings möchte ich anmerken das sich das Thema etwas verlagert hat .
Kannst Du mir etwas zu Haftungsfragen sagen , bezgl. Falschinfos vom RB ?
Gab es hier darüber schon mal was ?
wäre nett
tobie

Navajo

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #10 am: 27.04.2003, 20:41 Uhr »
Soweit ich weiß, gehört es schon zu den Aufgaben des Reisebüros, einen Kunden darüber aufzuklären, was für Einreisedokumente er für das jeweilige Zielland benötigt. Sei es nun ein Visum - dann sowieso! - oder Besonderheiten wie einen unbedingt maschinenlesbaren Reisepaß.

Solange es sich um Sonderbestimmungen und nicht um allgemeingültige und -bekannte Bestimmungen handelt, kann das Reisebüro nicht davon ausgehen, daß diese dem Kunden bereits bekannt sind, oder er sich schon selbst drum kümmern wird! Woher soll man schließlich wissen, was man nicht weiß?!

Hank

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #11 am: 27.04.2003, 21:12 Uhr »
Normalerweise ist jeder für sich selbst verantwortlich. Ein Reisebüro, daß Dir ein Ticket (mit lächerlicher Gewinnmarge übrigens) verkauft, kann nicht noch für eine Rundum-Beratung zuständig sein. Du als Reisender bist dafür verantwortlich, daß Du den Einreisebestimmungen des Ziellandes gerecht wirst.

Allermeist wird selbst bei Pauschalreisen eine Haftung des Veranstalters/RB für solche Fehler per AGB ausgeschlossen.

Und was ist z.B. mit Ticketkäufen übers Internet, da hast Du von Anfang an NULL Beratung ...
Cheers,

Hank !




GreyWolf

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #12 am: 27.04.2003, 21:25 Uhr »
Also wenn ich mich recht erinnere, gab es vor Kurzem eine Entscheidung (BGH?), wo eine umfassende Aufklärungspflicht des Reisebüros über Einreise/Visabestimmungen abgelehnt wurde, da im Reisekatalog ausdrücklich auf die Einreisebestimmungen hingewiesen wurde.
Insgesamt wird man hier tendeziell die Verantwortlichkeit dem Reisenden auferlegen, nach dem Motto: selbst prüfen macht schlau. Das Reisebüro vermittelt Dir letztlich nur eine Leistung und ist zu mehr sicher nur im engen Rahmen verpflichtet . Je eher der Reisende mit solchen Hindernissen rechnen musste, desto größer wird seine eigene Verantwortung werden. Vermutlich läuft das auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.

Etwas anderes ist es, wenn das RB - gefragt oder ungefragt - eine Falschauskunft gibt. Das ist dann klar eine Pflichtverletzung des entsprechenden Vertrags und macht schadensersatzpflichtig. Problematisch ist dann natürlich nur die Beweisbarkeit, da der betreffende Mitarbeiter des Reisebüros sicher schwören wird, so was nie gesagt zu haben.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

GreyWolf

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #13 am: 27.04.2003, 21:26 Uhr »
Mal noch zurück zum Thema: Wer hat denn noch keinen maschinenlesbaren Pass?
Meinen letzten hatte ich vor 10 Jahren bekommen und der war schon maschinenlesbar. Und da die nach meinem Wissen alle 10 Jahre ungültig werden (ich musste mir gerade einen neuen holen), müsste doch inzwischen jeder einen haben. Oder täusche ich mich?
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

Hank

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Re: Betrifft das jemanden?
« Antwort #14 am: 27.04.2003, 21:39 Uhr »
@GreyWolf,

das Thema "Paß" ist vor allem für solche Schlafmützen interessant, die auf dem Weg zum Flughafen merken, daß ihr "roter" Paß seit einem halben Jahr abgelaufen ist. Diese konnten sich bislang mit einem vorläufigen ("grünen") Reisepaß behelfen, was jetzt nicht mehr geht.


Und zum anderen Thema - ich warte nur drauf, daß irgendwann mal ein Führerschein-Vergesser sein Reisebüro verklagt, es hätte ihm nicht gesagt, daß man zur Anmietung den FS vorlegen muß ...
Cheers,

Hank !