Hm, vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt.
Ich wollte mich nicht auf den Sachverhalt von "chaosflug" beziehen.
Mir ging es nur um die Aussage, dass es keine Entschädigung für den verpassten Anschlussflug (siehe auch das Urteil aus 2009) gibt.
Dem spricht das Urteil hier doch entgegen, oder.
Ich fliege Ende des Monats über LHR nach LAX.
Wenn ich aufgrund einer Verspätung den Anschlussflug in LHR verpasse und die Airline kann sich nicht exkulpieren (sorry
), müsste ich doch eigentlich einen Anspruch auf die 600,00 € haben, wenn ich mehr als 4 Stunden verspätet zum "Endziel" gelange. Gleiches gilt für den Rückflug, wenn ich den Anschlussflug in LHR verpasse (Stichwort: Streik)
Oder sehe ich das falsch?
Zum Thema Streik noch:
Ich habe schon Urteile gesehen, die einen Streik des eigenen Personales nicht als außergewöhnlichen Umstand ansehen.