Man muss hier zwei Konstellationen unterscheiden:
Erstens: Du hast deine Flugzeiten, und am Flugplatz erfährst Du, dass sich Dein Flug leider um 78.000 Stunden verschiebt. In diesem Fall hast Du bei längerer Reisezeit einen Entschädigungsanspruch. Da gibt es irgendwo eine EU-Verordnung. Allerdings sind bestimmte Verspätungen natürlich noch hinzunehmen, erst bei wesentlich längerer Reisezeit gibts Kohle.
Zweitens: Du erfährst deutlich vor Deinem Reisetermin, dass sich Deine Reisezeiten verschieben. Anscheinend geht das. Ob allerdings diese Geschäftsbedingungen, wonach man nur die Wahl hat, das hinzunehmen oder zu stornieren, in dieser Absolutheit rechtmäßig sind, wage ich zu bezweifeln. Mir ist noch nie verständlich geworden, warum ich bei jeder anderen gebuchten Leistung, die nicht durchgeführt wird wie gebucht, zurücktreten darf und Schadensersatz bekomme, nur bei Fluglinien nicht.
Muss mal bei Gelegenheit meine juristischen Datenbanken dazu befragen.