Ich hatte auf meinen Flug auch eine ordentliche Verspätung und habe darauf hin Experten für Fluggastrechte konraktiert die mir eine Rückerstattung der Reisekosten ermöglicht haben. Ich kann das jedem ans Herz legen, der so einige Zeit an einem Flughafen aufgrund von Fremdverschulden fest hing und dabei Zeit und Nerven verloren hat.
Ich selbst hatte keine Ahnung von einem Anspruch auf Schadensersatz aber bin durch einen Freund darauf gekommen der mir dazu geraten hat.
Mit solchen "Experten" im Internet ist es zwar einfach aber kostet, i.d.R. 20-30% des Erlöses, aber nur bei Erfolg.
Die Prüfung machst Du quasi schon bei der Eingabe deines Falls online. Wenn dabei raus kommen, dass sie es übernehmen, kannst Du es auch selbst machen, oder lässt einen Anwalt Deines Vertrauens einen Brief aufsetzen. Normalerweise billiger.
Bis auf das Thema, was ist höhere Gewalt, ist es sehr einfach. Zitat aus Wikipedia: "Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Ungültig ist sie hingegen für Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU"
Den Rest kann man auch dort lesen.
Selbst wenn das Flugrecht nicht greift, würde ich es über einen Anwalt probieren.
Mein Fall letztes Jahr: AA Rückflug von Chicago nach Düsseldorf wurde gestrichen und wir kamen 9 Stunden später an. Fluggastrecht gilt hier nicht, da es eine außereuropäische Airline ist (obwohl über BA gebucht!). Aus Kulanz habe ich dann pro Person 100$ erhalten. Es war aber ein Anwaltsschreiben (per Email) notwendig. Meine Anfrage über das AA Portal wurde ignoriert.
Gruß Frank