Nein, Deine Reiserücktrittsversicherung nutzt Dir nichts, denn sie gilt im Normalfall nur für folgende Gründe:
# Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
# Impfunverträglichkeit
# Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
# Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten
# Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
# Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
# Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
# Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
Sie greift aber nicht, wenn Du keine Lust mehr auf die Reise hast oder die Airline pleite geht.