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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Patrick1977 am 25.03.2020, 19:39 Uhr

Titel: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Patrick1977 am 25.03.2020, 19:39 Uhr
Hallo,
wir wollten eigentlich vom 23.04. - 07.05. mit Singapore Airlines nach New York fliegen, der Flug wurde seitens Singapore gecancelt, aus bekannten Gründen.
Ich solle beim Ticketverkäufer (Check24) wegen der Rückerstattung / Umbuchung anfragen.
Check24 hat dann für mich die Rückerstattung beantragt, konnte aber nicht sagen was ich zurück bekommen und habe seitdem auch nicht mehr gehört, das 1,5  Wochen her.

Was meint ihr bekomme ich mein Geld komplett zurück?
Hat jemand schon eine Erstattung bekommen? Ist ja schon 1,5 Wochen her ohne irgendeine Nachricht.

Danke für eure Berichte!
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 25.03.2020, 20:07 Uhr
Was meint ihr bekomme ich mein Geld komplett zurück?

Zitat
Hat jemand schon eine Erstattung bekommen?

Ein User berichtete er sei für eine Erstattung „vorgemerkt“, was auch immer das dann konkret heißen soll. Wirklich Geld zurück hat aber wohl noch keiner.

Zitat
Ist ja schon 1,5 Wochen her ohne irgendeine Nachricht.

Das ist in der aktuellen Zeit gar nichts - Du musst deutlich mehr Geduld mitbringen. Die kümmern sich jetzt erstmal um alle Flüge / Gäste die jetzt ausfallen. Du wärst ja erst Ende April geflogen, insofern ist da nur abwarten angesagt.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: tom22 am 25.03.2020, 21:00 Uhr
Es gab gestern einen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass immer mehr Fluggesellschaften/Reiseunternehmen versuchen, die Erstattung wegen Corona zu umgehen. Sie versuchen alles, damit die Kunden möglichst einen Gutschein annehmen.

Gerade bei Fluggesellschaften, die ihren Sitz nicht in Europa haben, kann es Probleme mit der Rückerstattung geben. Sie spekulieren darauf, dass die Kunden eine Klage scheuen.

Gruß Tom
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 25.03.2020, 21:20 Uhr
Sie versuchen alles, damit die Kunden möglichst einen Gutschein annehmen.

Natürlich wollen die zahlungsfähig bleiben und das Geld im Unternehmen behalten - ist aus unternehmerischer Sicht auch vollkommen logisch und richtig. Wenn alle Kunden jetzt das Geld wiederhaben wollen haben die bald keine liquiden Mittel mehr - und dann schaut man ggf. ganz in die Röhre.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Patrick1977 am 26.03.2020, 05:30 Uhr
Ein Gutschein wäre mir auch recht, Hauptsache es gibt irgendwas zurück.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 26.03.2020, 08:39 Uhr
Wir wollten Ende März nach Marrakesch und Fez und haben glücklicherweise frühzeitig (12.März) entschieden es nicht zu tun und die Riyads und Inlandsflug storniert.  Wir hätten damals die Flühe nach und von Marokko bis Ende März  umbuchen können auf einen Flug bis etwa Jahresende.
15. März stoppte Marokko alle Ein- und Ausreisen, doch weiterhin wurden Flüge - selbst noch für März - verkauft. Am 17.März wurden unsere Flüge gestrichen und auf der Internetseite „Geld zurück“ und Umbuchung angeboten. Da dies weder telefonisch noch mit dem Formular über Internet funktionierte, habe ich am 19. März in einem dokumentierten Chat die Rückerstattung gefordert / veranlasst - bis jemand im Chat war, dauerte gut 2 Stunden, der Chat selbst 15 Minuten. Das Geld soll nach etwa 2 Wochen kommen; es geht im 350 Euro.
Da der Flug von der Fluggesellschaft gecancelt wurde, gibt es, da Abflug von EU das Geld zurück. Ich hoffe das klappt in den nächsten Tagen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: lonewolf81 am 26.03.2020, 08:44 Uhr
Ich würde da auch noch Geduld haben, das verjährt ja auch nicht nach drei Wochen.

Ist übrigens kein Fluggesellschaftsproblem, ich habe seit 3 Wochen eine Anfrage bei der Bahn zur Stornierung eines Tickets in der Warteschleife, da gibt es auch keine Antwort.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 26.03.2020, 10:11 Uhr
Ein Gutschein wäre mir auch recht, Hauptsache es gibt irgendwas zurück.
Die Gutscheine haben das Problem, dass diese rechtlich schlecht abgesichert  sind. Wenn es jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung gibt, bleibt es eine Möglichkeit, die sicherlich besser ist als nichts.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 26.03.2020, 10:14 Uhr
Ich würde da auch noch Geduld haben, das verjährt ja auch nicht nach drei Wochen.

Ist übrigens kein Fluggesellschaftsproblem, ich habe seit 3 Wochen eine Anfrage bei der Bahn zur Stornierung eines Tickets in der Warteschleife, da gibt es auch keine Antwort.

Die Erreichbarkeit von Hotlines ist ja zu normalen Zeiten bereits ein Problem. Im Augenblick haben sie alle richtig gut zu tun. Weiterhin gibt es auch noch das Problem der Personalausfälle sowie das Homeoffice.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 26.03.2020, 11:59 Uhr
Hallo,
wir wollten eigentlich vom 23.04. - 07.05. mit Singapore Airlines nach New York fliegen, der Flug wurde seitens Singapore gecancelt, aus bekannten Gründen.
Ich solle beim Ticketverkäufer (Check24) wegen der Rückerstattung / Umbuchung anfragen.
Check24 hat dann für mich die Rückerstattung beantragt, konnte aber nicht sagen was ich zurück bekommen und habe seitdem auch nicht mehr gehört, das 1,5  Wochen her.

Was meint ihr bekomme ich mein Geld komplett zurück?
Hat jemand schon eine Erstattung bekommen? Ist ja schon 1,5 Wochen her ohne irgendeine Nachricht.

Danke für eure Berichte!

Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Du kein Geld zurückbekommst.

Bei mir war es ähnlich. British Airways cancelte Flug, wollte mir zuerst ein Voucher für einen Flug innerhalb von 12 Monaten anbieten, habe aber auf Rückerstattung bestanden. Die war innerhalb ca. 5 Tagen auf meinem KK-Konto.

Wenn es bei Dir länger dauert, liegt das sicherlich auch an der großen Anzahl an Fällen, die es zu bearbeiten gilt.

Zwischendurch einfach mal nachhaken.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Dayhiker am 26.03.2020, 13:54 Uhr
Die Bundesregierung denkt anscheinend gerade über ein Modell nach, wonach Veranstalter und Airlines nicht erstatten müssen, sondrn Gutscheine ausgeben dürfen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/reise-stornierungen-in-coronakrise-fuer-touristen-koennte-es-nur-gutscheine-statt-geld-geben-a-5024b9b3-f4f9-421d-8e49-876b55ef868e
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 26.03.2020, 14:38 Uhr
Die Bundesregierung denkt anscheinend gerade über ein Modell nach, wonach Veranstalter und Airlines nicht erstatten müssen,

Was rein formalrechtlich dann aber nur für Reisen / Flüge gelten kann, die nach der Einführung einer entsprechenden Regelung ausfallen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Dayhiker am 26.03.2020, 15:14 Uhr
Die Bundesregierung denkt anscheinend gerade über ein Modell nach, wonach Veranstalter und Airlines nicht erstatten müssen,

Was rein formalrechtlich dann aber nur für Reisen / Flüge gelten kann, die nach der Einführung einer entsprechenden Regelung ausfallen.
Sollte man denken, aber absolut sicher wäre ich mir da nicht. Das generelle Rückwirkungsverbot kann u.a. aufgehoben werden, "wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls die Rückwirkung erfordern" - Zitat aus Wikipedia; ich bin kein Jurist.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 26.03.2020, 15:42 Uhr
Sollte man denken, aber absolut sicher wäre ich mir da nicht. Das generelle Rückwirkungsverbot kann u.a. aufgehoben werden, "wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls die Rückwirkung erfordern" - Zitat aus Wikipedia; ich bin kein Jurist.

Aktuell würde ich mich sehr schwer damit tun zu argumentieren, dass die Liquidität einer privatwirtschaftlich geführten Airline jetzt relevant für das Gemeinwohl sein sollte (bei staatlichen Airlines mag das anders zu beurteilen sein). Wobei man derzeit wohl nur mit Sicherheit sagen kann, dass eigentlich nichts sicher ist... :D
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Raigro am 26.03.2020, 16:09 Uhr
Wer den Artikel genau liest sollte auch diesen Satz lesen:"Die Airlines sollten die Möglichkeit bekommen, Gutscheine für Kunden auszustellen - diese könnten sie dann einlösen, wenn der Flugbetrieb wieder hochgefahren wird, oder später auch auszahlen lassen". Das macht ja auch durchaus Sinn und passt auch zu den ganzen Finanzpaketen der Regierung, nämlich die Liquidität der Firmen (Airlines) zu sichern, damit sie über das "große Loch" kommen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: wolfmark am 12.05.2020, 13:58 Uhr
Hallo,
unser Flug sollte am 26.05. nach SEA und zurück stattfinden. Vor 2 Wochen wurde der Rückflug von Air Canada storniert und der Hinflug dauerte 29 Stunden. Am Samstag habe ich jetzt den Flug gecancelt bekomme aber weiterhin Flugplan- und Sitzplatzänderungen. Meine Frau wurde nach hinten versetzt weil lt. AC  jeder Passagier vom 15.05. - 30.06. einen freien Platz neben sich hat. Bestätigungen über die erfolgten Stornierungen habe ich erhalten. Was soll ich tun?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 12.05.2020, 16:03 Uhr
Hallo,
unser Flug sollte am 26.05. nach SEA und zurück stattfinden. Vor 2 Wochen wurde der Rückflug von Air Canada storniert und der Hinflug dauerte 29 Stunden. Am Samstag habe ich jetzt den Flug gecancelt bekomme aber weiterhin Flugplan- und Sitzplatzänderungen. Meine Frau wurde nach hinten versetzt weil lt. AC  jeder Passagier vom 15.05. - 30.06. einen freien Platz neben sich hat. Bestätigungen über die erfolgten Stornierungen habe ich erhalten. Was soll ich tun?

Da ist wohl etwas "durcheinander" geraten. Passiert.

Vielleicht hatte diejenige Stelle, die Über die Flugplan-Änderungen informiert, noch keinen aktuellen Datenstand inkl. der Stornierung.

Warum nicht ganz einfach die Airline kontaktieren, auf die bereits erfolgte Stornierung hinweisen und mitteilen, dass man die im Anschluss erhaltenen Flugplan-Änderungen als "obsolet" betrachtet.

Das kannst Du denen natürlich schreiben, aber ich würde zunächst telefonieren. So hast Du zumindest die unmittelbare Chance auf ein entsprechendea Feedback (das man im Regelfall danach auch schriftlich bekommt(.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: wolfmark am 12.05.2020, 17:25 Uhr
Hallo,
unser Flug sollte am 26.05. nach SEA und zurück stattfinden. Vor 2 Wochen wurde der Rückflug von Air Canada storniert und der Hinflug dauerte 29 Stunden. Am Samstag habe ich jetzt den Flug gecancelt bekomme aber weiterhin Flugplan- und Sitzplatzänderungen. Meine Frau wurde nach hinten versetzt weil lt. AC  jeder Passagier vom 15.05. - 30.06. einen freien Platz neben sich hat. Bestätigungen über die erfolgten Stornierungen habe ich erhalten. Was soll ich tun?

Da ist wohl etwas "durcheinander" geraten. Passiert.

Vielleicht hatte diejenige Stelle, die Über die Flugplan-Änderungen informiert, noch keinen aktuellen Datenstand inkl. der Stornierung.

Warum nicht ganz einfach die Airline kontaktieren, auf die bereits erfolgte Stornierung hinweisen und mitteilen, dass man die im Anschluss erhaltenen Flugplan-Änderungen als "obsolet" betrachtet.

Das kannst Du denen natürlich schreiben, aber ich würde zunächst telefonieren. So hast Du zumindest die unmittelbare Chance auf ein entsprechendea Feedback (das man im Regelfall danach auch schriftlich bekommt(.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: wolfmark am 12.05.2020, 17:30 Uhr
Telefonisch geklärt: meine Stornierung, für die ich eine Bestätigung hatte, war nicht im System hinterlegt. Meine Reservierung für Sitzplätze wird sofort erstattet, für den Rest haben wir uns auf einen 2 Jahre gültigen Gutschein geeinigt.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 13.05.2020, 14:48 Uhr
Na also: Geht doch.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Seb. am 23.05.2020, 09:32 Uhr
Ich möchte einen kurzen Erfahrungsberichte zur Rückerstattung bei Delta geben.
(Das Ticket war direkt bei Delta gebucht, kein weiterer Vermittler)

Mein Flug war Für den 12 Juni von FRA nach LAS geplant und wurde von Delta am 8 Mai  storniert.

Ab dem Zeitpunkt der Stornierung war die Buchung nicht mehr über die Buchungsnummer oder im skymiles Account aufrufbar und wurd auch nicht mehr verzeichnet.

Am Anfang würde automatisch das E-Ticket in einen Gutschein umgewandelt ( E-Ticket Nummer ist der Gutscheincode, in Zusammenhang mit dem Namen).

Da wir eine Rückerstattung wollten habe ich mich versucht an Delta zu wenden.

Es gibt sogar ein extra online Formular dafür:

https://de.delta.com/contactus/iropForm
Bzw.

https://de.delta.com/refunds/refundsHomeAction.action
(Hier kann auch der Status des E-Ticket /Gutscheine überprüft werden,)

Aber zum damaligen Zeitpunkt konnte das Formular , auf Grund einer nicht möglichen Datumseingabe, nicht ausgefüllt werden.

Also habe ich ein Schreiben verfasst:

Guten Tag,

hiermit beantrage ich auf Grund der Flugstornierung (Buchungsnummer XXXXX) durch Delta Airlines vom XX.XX.2020 nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Rückerstattung des stornierten Tickets binnen 7 Tagen. Die Nummer des E-Tickets lautet:

N.Name 006xxxxxxxxxx (950,11 €)

Skymiles Nummer: xxxxxxxxxx

Bitte buchen Sie den Betrag auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel.

Mit freundlichen Grüßen
....
 

An:

DeltaAirLines@n.delta.com

reservations@JV2.delta.com

ContactUs.Delta@delta.com

imprint.germany@jv2.delta.com

 
Gesendet, Jedoch habe ich dort keine Resonanz oder Bestätigung erhalten.

Auch über die Hotline haben niemanden erreicht der mir helfen wollte.

Zusätzlich habe ich Delta über den Facebook Messenger angeschrieben.
Und das war auch der Weg gewesen auf dem ich Recht schnell eine Rückmeldung erhalten habe und sich jemand persönlich um mein Anliegen gekümmert hat.

Dann ging die Rückerstattung sehr schnell, nach wenigen Minuten hatte ich die Rückerstattungszahlungsbelege per Mail, und 5 Tage später war das Geld auf der KK gutgeschrieben.


Also das Resümee ist, der Facebook Messenger war bei mir das Mittel der Wahl.

Viele Grüße Sebastian


Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 23.05.2020, 13:06 Uhr
Danke für die Rückmeldung
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: jpk99 am 24.05.2020, 11:52 Uhr
Meine Erfahrung mit British Airways:

Sollte am 30.05.2020 nach Los Angeles und am 20.06.2020 wieder zurück fliegen.
Die Flüge wurden von BA Ende April storniert.
Eine Woche später hatte BA mir das Geld erstattet (ohne jedwedes Zutun), so wie wie es sein soll.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 08.06.2020, 14:34 Uhr
Mal was aktuelles, meine Firma hat eine Niederlassung in San Francisco und daher noch zahlreiche Buchungen bis Jahresende offen.

Freitag wurden nun von KLM und Delta alle unsere USA Buchungen bis einschließlich September von den beiden Airlines storniert.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 08.06.2020, 15:00 Uhr
Das bedeutet dann wohl, dass auch die Airlines nicht mehr mit einer Öffnung bis September rechnen. :shock:

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 08.06.2020, 15:27 Uhr
Keine Ahnung. Die Buchungen waren alle Business Class vielleicht hat es auch was damit zu tun.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 08.06.2020, 15:56 Uhr
Lufthansa ist da wohl nicht ganz so pessimistisch:

Heute noch war eine kostenlose Umbuchung von Juli in den August möglich.

Vielleicht rüsten die ja auch temporär die Flieger auf "Eco-Only" um damit sie trotz freier Plätze ein paar mehr Leute in die Luft bekommen.



Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 08.06.2020, 16:10 Uhr
Naja, die LH gibt ja auch diverse Rückfluggarantien, dabei wären manche schon froh, wenn die gesetzlichen Rückerstattungsregelungen eingehalten würden.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: aef am 09.06.2020, 09:57 Uhr
Ich bin ja gespannt was bei mir  noch passiert.
Habe über einen Vermittler gebucht. Auf deren Seite steht noch alles auf "grün".

Gebucht habe ich Eurowings, allerdings habe ich mit Eurowings nichts am Hut. Der Hinflug ist ne United nummer, ausgeführt von Lufthansa. Der Flug geht noch, Stand jetzt. Der Rückflug mit SunExpress wurde gecancelt. Infos von der Eurowings und Lufthansa-Seite.

Ich warte jetzt dass ich offiziell benachrichtigt werde. Ich weiß es nur weil ich aus Neugierde mal nachgeschaut habe.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: chrisi007 am 16.06.2020, 09:37 Uhr
Ich versuche seit Tagen etwas bei Icelandair in Erfahrung zu bringen.
Haben Flüge nach Seattle am 06.09. von Tegel und zurück am 28.09. nach Seattle.

Wir können zwar laut Aussage der Webseite kostenfrei umbuchen oder erstatten lassen... Aber umbuchen funktioniert nicht, da der Flug nächstes Jahr von BER gehen würde und das System damit wohl nicht klar kommt.
Hotline ist Fehlanzeige... 30min warten und man fliegt raus.
Anfrage per Service Form... Keine Reaktion.
Das nervt...

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: HansFranz am 16.06.2020, 10:01 Uhr
Hi chrisi007,

hilft Dir bestimmt nicht direkt weiter, aber als Anhaltspunkt. Unsere Icelandair Flüge 17.08 - 02.09 FRA-KEV-YVR wurden am 29.05 per Mail von Icelandair gecancelled. In der Mail war oben ganz viel mit Gutschein/Umbuchung und so, ganz unten ein kleiner Absatz mit click here for refund.
Seit der Bestätigungsmail für meinen Refundwunsch habe ich nichts mehr gehört bzw. auch kein Geld bekommen.

Gruß
HF
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 16.06.2020, 10:12 Uhr
Da hilft aktuell leider wohl nur Geduld...

Wobei ich hier auch mal durchaus was halbwegs positives berichten kann. Gebucht LH über Expedia.

Erster Anruf bei LH - lange Wartezeit - "Sind nicht zuständig - Expedia muss umbuchen..."

Erster Anruf bei Expedia - lange Wartezeit - Umbuchung theoretisch ohne Probleme möglich, aber die Dame sieht im System keinen Preis. Man sagt mir für den Abend einen Rückruf zu. Dieser kommt jedoch nie.

Zweiter Anruf Expedia am nächsten Tag - lange Wartezeit - gefragt warum der Rückruf nicht kam und was jetzt Sache ist. Die Dame war zwar bemüht aber konnte nicht wirklich helfen. Neuer Versuch der Umbuchung - Expedia sieht aber die von mir gewünschte Flugkombi nicht im System. Versuch den originalen Flug zu stornieren um Guthaben zu bekommen und dann selbst neu zu buchen. Geht nicht - da der Flug im Juli noch nicht  von LH gekippt wurde. Die Dame rät mir direkt noch mal mit LH zu sprechen - ich soll darauf verweisen, dass Expedia hier nicht weiter kommt.

Leicht skeptisch nächster Anruf bei LH - lange Wartezeit - der Dame dort das Problem geschildert. Innerlich schon drauf eingestellt wieder an Expedia zurück verwiesen zu werden, aber nein sie nimmt sich tatsächlich meiner an. Sie findet (mit Hilfe) auch den gewünschten Flug, Preis ist verfügbar, alles ist klar, sie will es einbuchen und legt mich dafür "kurz" in die Warteschleife. Yeah - geht doch! Und dann fliege ich aus der Leitung. ARGH!!!

Neuer Anlauf bei LH - lange Wartezeit - neue Dame. Nochmal alles durchdekliniert. Die ist jetzt wirklich überaus bemüht und freundlich. Nach 10 Minuten haben wir wieder alles soweit auf Reihe - sie muss nur noch mal "kurz" bei den Kollegen nachfragen was ich original bezahlt haben wg. der Differenz. Ich bekomme leichte Panik, aber sie versichert mir sie hätte sich im System (die Damen arbeiten auch vom Home Office) "ausgeklinkt" - selbst wenn ich aus der Leitung fliege ruft sich mich zurück da sie nicht automatisch gleich den nächsten Kunden durchgestellt bekommt. (Das war wohl das Problem von der Kollegin - kein Wunder bei dem Anrufvolumen). Nach weiteren 5 Minuten Warteschleife ist sie wieder da, die Differenz pro Kopf liegt irgendwo bei 80,- € - "Einloggen!!!" (es fällt schwer nicht zu schreien) da diskutier ich doch gar nicht erst drüber. Aber nein, es gibt ja noch 50,- € LH Bonus und sie muss das für jedes Ticket einzeln durchrechnen. Im Endeffekt muss ich jetzt irgendwas um 20,- € pro Nase nachzahlen - habe aber dafür auch einen komplett anderen Flug. KK Daten durchgegeben - banges warten - Erleichterung. Änderung ist durch - E-Mail folgt prompt.

Ob sie sonst noch was für mich tun könnte? Na da ich jetzt die neuen Ticketnummern habe verhandele ich gleich noch mit ihr über die Sitzplätze. Ich hatte beim alten Flug auf für die Strecke über den Teich Plätze reserviert, wie das denn damit jetzt wäre - schließlich hat das Geld gekostet. Ende vom Lied, ich habe ohne weitere Kosten komplette Reservierungen auf allen Teilstrecken.


Hat jetzt ca. 4 Stunden in diversen Warteschleifen und einiges an Nerven gekostet (mit Headset und dem Warteschleifengedudel auf leise kann man aber währenddessen durchaus anderweitig produktiv sein), aber das Endergebnis ist unter den gegebenen Umständen mehr als zufriedenstellend.
Kann man von KLM nicht behaupten - die stellen sich für die stornierten Flüge aus dem Frühjahr immer noch tot - nicht mal einen Gutschein hat man angeboten, dass läuft jetzt über den Anwalt.

Was habe ich daraus gelernt? Es lohnt nicht wegen ein paar € das Ticket über einen Drittanbieter zu buchen - in diesem Fall ist es gut gegangen, aber für die Zukunft werde ich zusätzliche Warteschleifen dann gern vermeiden.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: chrisi007 am 16.06.2020, 10:48 Uhr
Mittlerweile hab ich es bei Icelandair geschafft, jemand persönlich am Telefon zu haben ;-)

Aussage von Icelandair... Kostenfreies Umbuchen geht nur bis Ende Dezember. Wir haben die Tickets Weihnachten 2019 gekauft (Sage Premium zum Schnäppchenpreis) und damit haben die auch nur eine Gültigkeit bis Ende des Jahres.
Das funktioniert auch tatsächlich. Da könnte ich kostenfrei umbuchen.

Nächstes Jahr wäre dann nur möglich mit Ausgleich des Ticketpreises.
Hab grad mal nach Preisen geschaut... Aber Saga Premium liegt für Mai bei 2500€ pro Person. Wie haben 850€ gezahlt... Obs mir das dann wert ist...

Aber zumindest hab ich mal etwas Zeit gewonnen und kann bis Mitte/Ende August warten, wie sich die Lage entwickelt. Zur Not dann im Oktober fliegen. Da könnte zwar in den North Cascades und Olympic schon einiges zu haben. Aber es gäbe ja immer noch genug für 3 Wochen ;-)
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 25.06.2020, 10:51 Uhr
Zwar nicht USA, aber aktuelle Erfahrungen mit Lufthansa:

Im Dezember 2019 Buchung innereuropäischer Flüge für April 2020

Im Laufe des März Streichung der Flüge durch LH

Am 22.03. bei Hotline des Service Center durchgekommen, Tickets storniert und um Erstattung gebeten

Nach über 4 Wochen (gesetzliche Frist ist 7 Tage) am 21.04. Mahnung an Vorstand der LH (E+R) mit Fristsetzung 08.05.

Am 04.05. Mail von Customer Relations mit Hinweis, dass Customer Relations für Erstattungen nicht zuständig sei (warum hat das Vorstandsbüro dann meine Mahnung dorthin gegeben?), dass flexible Umbuchungsmöglichkeiten bestünden und dass ich mich im Falle eines Stornierungswunsches telefonisch an das Service Center wenden solle (genau das hatte ich ja schon am 22.03. getan).
Daraufhin fruchtloser Mailwechsel, von meiner Seite Androhung eines Mahnverfahrens.

Am 14.05. Mahnbescheid beantragt, zugestellt am 19.05.

Am 04.06. Mail der LH, dass der Betrag zur Zahlung angewiesen sei und Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde (warum auch immer - wenn sie zahlen wollen)

Am 15.06. mangels Zahlungseingang Mail mit Zahlungsaufforderung bis spätestens 22.06. unter Androhung des Übergangs ins ordentliche Klageverfahren

Am 16.06. und 19.06. Geldeingang

Offenbar geht es nur "mit Gewalt". Bei allem Verständnis für die Sonderbelastung durch Corona ist für mich nicht einzusehen, warum im Falle eines Storno nicht ebenso automatisiert eine Erstattung angestoßen wird wie bei einer Buchung eine Belastung. Nach meinem Eindruck wurde erst hinhaltend verzögert in der Hoffnung, dass eine verpflichtende Gutscheinlösung kommt. Und als die endgültig vom Tisch war, war der Rückstau so groß, dass man nicht mehr nachkam (obwohl mangels Neubuchungen ausreichend Kapazitäten frei geworden sein dürften).
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 25.06.2020, 11:01 Uhr
Flüge wurden von Ryanair Mitte März gestrichen; vgl. ggf. vorne. Nachdem Ryanair 6 Wochen nach Antragstellung inklusiver Mahnung trotz mehrerer terminlicher Versprechungen nicht zurückgezahlt hatte, habe ich bei meiner Kreditkartenbank das Chargeback-Verfahren beantragt. Nach Prüfung wurde das Geld nach 4 Wochen zurückgebucht.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 25.06.2020, 11:07 Uhr
Zahlungen möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift!
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 25.06.2020, 11:44 Uhr
Zahlungen möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift!
Ich hatte per CC bezahlt. Ich habe aber beim Versuch, mich durch die chargeback-Bedingungen von MC durchzuquälen aufgegeben. Mahnverfahren ist dagegen ganz simpel und geht online (und kann mit elektronischem PA autorisiert werden).
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 25.06.2020, 17:53 Uhr
Zahlungen möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift!
Ich hatte per CC bezahlt. Ich habe aber beim Versuch, mich durch die chargeback-Bedingungen von MC durchzuquälen aufgegeben. Mahnverfahren ist dagegen ganz simpel und geht online (und kann mit elektronischem PA autorisiert werden).

Das Chargeback läuft i.d.R. bei deiner Bank.
Bei meiner DKB sind es 2 Formularseiten, welche im wesentlichen aus den allgemeinen persönlichen Angaben bestehen. Dann noch ankreuzen „Leistung nicht erbracht“. Das wichtigste und aufwändigste ist die Dokumentation, also in meinem Fall der Flugbuchungsbeleg und 2 Flugannullierungsschreiben von Ryanair, Kopie meines Rückerstattungsantrages (bei mir Chatprotokoll mit und von Ryanair) und Emailkopie der Mahnung mit Frist. Also 5 tlw. mehrseitige Schreiben eingescannt und zusammen mit dem unterschriebenen und eingescannten Formular per Email an DKB.
Von DKB kam per Post eine Bestätigung und die Aussage, dass sie sich bei Fragen melden würden. Nach gut 4 Wochen kam die Entscheidung per Post und Rückbuchung.
Alles kostenlos.
Ich fand das Verfahren nicht aufwändig, markiere allerdings meine Emails in den wenigen möglichen Streitfällen sofort, damit ich nicht lange suchen muss. Der größte Aufwand war somit der Scan.

Gibt es beim Mahnverfahren eine Gebühr?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 25.06.2020, 18:40 Uhr
Gibt es beim Mahnverfahren eine Gebühr?
ja; bis 500 € fällt eine Mindestgebühr von 32 € an, darüber streitwertabhängig. Im Antrag kann man dann noch die Mahnkosten (waren bei mir 5,50 für E+R) und Zinsen mit 5% über Basiszins (Betrag rechnet das System selbst aus) geltend machen. Waren insgesamt 41,11 €, die die LH selbstverständlich zu zahlen hatte (allein das war es mir angesichts des unsäglichen Verhaltens wert - ist zwar kindisch, aber manchmal bin ich so).

Belege sind gar keine notwendig. Man muss nur ankreuzen, ob eine Gegenleistung zu erbringen oder bereits erbracht ist.

Ein auf dem Mahnbescheid basierender Vollstreckungsbescheid (mit dem man den Gerichtsvollzieher losschicken könnte), verursacht keine weiteren Kosten. Wenn man ins streitige Verfahren übergehen muss, wird's teuer. Da wären bei mir weitere 73 € angefallen, die bei vollständigem Obsiegen aber auch vom Gegner zu zahlen sind.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 26.06.2020, 10:55 Uhr
Gibt es beim Mahnverfahren eine Gebühr?
ja; bis 500 € fällt eine Mindestgebühr von 32 € an, darüber streitwertabhängig. Im Antrag kann man dann noch die Mahnkosten (waren bei mir 5,50 für E+R) und Zinsen mit 5% über Basiszins (Betrag rechnet das System selbst aus) geltend machen. Waren insgesamt 41,11 €, die die LH selbstverständlich zu zahlen hatte (allein das war es mir angesichts des unsäglichen Verhaltens wert - ist zwar kindisch, aber manchmal bin ich so).

Belege sind gar keine notwendig. Man muss nur ankreuzen, ob eine Gegenleistung zu erbringen oder bereits erbracht ist.

Ein auf dem Mahnbescheid basierender Vollstreckungsbescheid (mit dem man den Gerichtsvollzieher losschicken könnte), verursacht keine weiteren Kosten. Wenn man ins streitige Verfahren übergehen muss, wird's teuer. Da wären bei mir weitere 73 € angefallen, die bei vollständigem Obsiegen aber auch vom Gegner zu zahlen sind.

Bedeutet also in deinem Fall eine Vorleistung von 41,11€, welche du direkt (?) im Mahnverfahren der LH in Rechnung stellst - LH zahlte also 41,11€ zuzüglich zu den Ticketkosten (?).
Hört sich auch nicht schlecht an für solch glasklare Fälle!
Frage mich allerdings, was passiert, wenn die LH (zufällig) parallel zum Mahnverfahren bereits zurückzahlt.

Warum diskutieren wir hier eigentlich so umfangreich die Rückzahlung im Falle einer Flugstreichung? Wo ist beim Mahnverfahren der Haken?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: chrisi007 am 26.06.2020, 11:59 Uhr
Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 26.06.2020, 13:46 Uhr
Bedeutet also in deinem Fall eine Vorleistung von 41,11€
Die "echte" Vorleistung sind die 32,00 €, die der Mahnbescheid kostet. Nach Stellung des Mahnantrags schickt Dir das Mahngericht eine Kostenrechnung. Erst wenn die bezahlt ist, wird der Mahnbescheid zugestellt. Die 5,50 für das Einschreiben sind ohnehin angefallen und der Rest sind Zinsen (die wohl als Zinseinkünfte im Rahmen der ESt-Erklärung auch noch zu versteuern sind ...)

welche du direkt (?) im Mahnverfahren der LH in Rechnung stellst
Die Kosten für den Mahnbescheid werden automatisch mit dem Mahnbescheid dem Schuldner in Rechnung gestellt. Für die Zinsen muss man nur angeben, welchen Zinssatz man ab wann in Rechnung stellt. Der Betrag wird automatisch errechnet. Für Nebenkosten (Mahnkosten, ggfs. Anwaltsgebühren etc.) gibt es im Antrag extra Felder zum Ausfüllen. Das Mahngericht prüft nicht, sondern addiert das einfach dazu.

LH zahlte also 41,11€ zuzüglich zu den Ticketkosten (?).
ja

Frage mich allerdings, was passiert, wenn die LH (zufällig) parallel zum Mahnverfahren bereits zurückzahlt.
Dann werden die Widerspruch einlegen (haben sie in meinem Fall übrigens trotz Zahlung auch getan, was eigentlich Unsinn ist) und so wie ich die einschätze die Kosten nicht zahlen. Der weitere Weg ist mir nicht ganz klar; man kann zwar eine Kostenentscheidung mit dem Ziel anstreben, dass die zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden. Diese Entscheidung ist aber nach meinen Recherchen nicht vom Mahngericht sondern vom Gericht für das streitige Verfahren zu treffen. Das wird aber wohl nur tätig, wenn man die Gerichtskosten für das Hauptverfahren zahlt. Der klassische Weg wäre dann, im Hauptverfahren die Hauptsache für erledigt zu erklären und einen Kostenbeschluss zu Lasten der Beklagten zu beantragen, weil sie das Verfahren durch ihren Verzug veranlasst hat.

Warum diskutieren wir hier eigentlich so umfangreich die Rückzahlung im Falle einer Flugstreichung?
Weiß ich auch nicht

Wo ist beim Mahnverfahren der Haken?
Mehrere:
- Du musst mit den Kosten in Vorlage treten und hast das Risiko eines Rechtsstreits, wenn die zwischenzeitlich zahlen (s.o.)
- Wenn die Widerspruch einlegen und nicht zahlen, musst Du mit weiteren Kosten in Vorlage treten und einen "echten" Prozess führen. Das geht zwar ohne Anwalt, aber man sollte eine ungefähre Ahnung haben, wie man eine Klageschrift aufzieht, Beweise anbietet, ggfs. Hilfsanträge stellt, auf Einwendungen reagiert etc. Außerdem musst Du im Falle einer mündlichen Verhandlung zum Gerichtsort (Sitz des Schuldners oder Ort der Leistung - Sitz der LH ist Köln; Ort der Leistung bei Flügen ist auch der Flughafen; ob das auch für "Ersatzleistungen" wie Erstattungen gilt, weiß ich nicht, bin aber davon ausgegangen und habe für den Fall der streitigen Verhandlung Abgabe ans AG Erding beantragt [man muss im Mahnantrag gesondert angeben, wenn man ein anderes Gericht will als das am Unternehmenssitz]. In einer Klageschriift hätte ich dann den ausgewählten Gerichtsstand begründet und für den Fall, dass das Gericht dem nicht folgt, hilfsweise Abgabe ans AG Köln beantragt.) Wenn ich dort hin hätte müssen, hätte ich die Reisekosten über die gerichtliche Kostenentscheidung der Beklagten in Rechnung stellen lassen. Mit all dem muss man aber in Vorlage treten und hat keine Garantie, dass man es wirklich bekommt (auf Gericht und auf hoher See ...). In glasklaren Fällen sollte das aber kein Problem sein.
- Wenn das Ganze durch Widerspruch ins streitige Verfahren übergeht, kann das ziemlich zeitaufwendig werden, bis endlich ein Urteil ergeht. Da gibt es viele Möglichkeiten, ein Verfahren durch unsinnige Schriftsätze zu verzögern.

Ich wollte es halt auch einfach mal ausprobieren, wie das geht.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 26.06.2020, 16:13 Uhr
Danke mrh400 für die ausführliche Erläuterungen, auch zu den Haken im Mahnverfahren.

Aus meiner Sicht würde ich - soweit möglich - abgestuft vorgehen:
0. Bei Zahlung mit Lastschrifteinzug, die Hausbank anweisen, das Geld zurückzubuchen. Problem: Man hat lediglich (zumindest bei meiner Bank) 8 Wochen ab Belastung Zeit. Vorteil: Keine Begründung notwendig. Man sollte sich aber sicher sein, dass die Rückbuchung korrekt ist, sonst droht Ungemach vom Gläubiger.
1. Nach Antrag auf dem normalen Weg versuchen etwas Druck aufzubauen, d.h. Hotlineanruf , nach etwa 10 erfolglosen Tagen  Email oder Fax bzw. -wie in meinem Fall - Chat mit Dokumentation des Verlaufes.
2. Nach weiteren 7 bis 10 Tagen (gab es eine Reaktion/ einen Geldeingang?) schriftliche Fristsetzung per Fax oder Email (reicht rechtlich aus, enthält eine meist ausreichende Reaktion) oder Einschreiben mit Rückschein erfolgt Fristsetzung mit mind. 7, besser wieder 10 Tagen.
3. Nun Chargeback bei der Kreditkartenbank einleiten. Verfahren ist wirklich kein Aufwand und kostenfrei. Nach etwa 4, spätestens 6 Wochen fällt die Entscheidung und das Geld ist bei klaren Fällen  wieder auf dem Konto. Risiko außer Zeitverlust keines, Problem ist für manche die Dokumentation. Positiv: Das Chargeback ist auch im Konkursverfahren anwendbar; vgl. Air Berlin.
4. Bei erfolglosem Chargeback, aber guten Argumenten, z.B. weil man im Chargeback schlecht dokumentiert hatte, folgt das Mahnverfahren mit dem von dir beschriebenen Risiken einschließlich einem möglichen Klageverfahren und dessen Kosten.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 26.06.2020, 19:26 Uhr
Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D

Das Ganze hat nur einen grossen Nachteil:
wenn jetzt nächstes Jahr oder übernächstes Jahr derselbe Flug wesentlich teuerer wird, dann musst Du den Differenzbetrag draufzahlen. Aber vielleicht hättest Du diesen Flug für diesen teueren Preis gar nicht gebucht? Jetzt hast Du aber keine andere Wahl.
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 26.06.2020, 19:41 Uhr
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.

Das bin ich natürlich auch. Aber Condor ist eisenhart und bietet nichts anderes an. Eine Lösung vor Gericht wird mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. Das ist eine Scheißsituation, Condor weiß genau, dass das Unrecht ist. Sie wissen aber auch, dass sie für lange Zeit nichts zu befürchten haben. So lange, dass bis dahin entschieden ist, ob Condor überhaupt überlebt.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: motorradsilke am 26.06.2020, 21:09 Uhr
Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D

Das Ganze hat nur einen grossen Nachteil:
wenn jetzt nächstes Jahr oder übernächstes Jahr derselbe Flug wesentlich teuerer wird, dann musst Du den Differenzbetrag draufzahlen. Aber vielleicht hättest Du diesen Flug für diesen teueren Preis gar nicht gebucht? Jetzt hast Du aber keine andere Wahl.
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.
Diese Gutscheine müssten nicht über den bezahlten Betrag, sondern über die gebuchte Leistung ausgestellt werden, dann wären sie eine Alternative. Wenigstens dafür hätte ja unsere Regierung sorgen können.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 27.06.2020, 12:47 Uhr
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.

Das bin ich natürlich auch. Aber Condor ist eisenhart und bietet nichts anderes an. Eine Lösung vor Gericht wird mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. Das ist eine Scheißsituation, Condor weiß genau, dass das Unrecht ist. Sie wissen aber auch, dass sie für lange Zeit nichts zu befürchten haben. So lange, dass bis dahin entschieden ist, ob Condor überhaupt überlebt.

Die können eisenhart sein und doch gibt es einige überlegenswerte Möglichkeiten: Lastschriftrückgabe (sicherlich In vielen Fällen inzwischen vorbei), Chargeback bei Kreditkartenzahlung, Mahnverfahren ggf. mit anschließendem Klageweg, den Klageweg mit und ohne Rechtschutz und zu Not auch Flugrechteportale als Sofortentschädiger (z.B. EU-Flight sehr schnelles Geld mit etwa 1\3 Gebühr) oder Inkassounternehmen (Flug-Verspätet mit etwa 1\4 Provision). Auch der Druckaufbau über die s.g. Sozialen Medien soll schon geholfen haben.

Wer nur abwartet und/oder nur einfach Gutscheine akzeptiert ohne sich vorher mal die diversen Wege anzusehen, wird möglicherweise weniger erreichen. Eine schnelle Klage dauert sicherlich, ist aber kein großer Aufwand und schont die Nerven, zumindest wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.
Mich erinnert das Ganze sehr an den VW-Dieselskandal. Auch da gehen viele völlig leer aus, viele haben den Vergleich über das Musterfeststellungsverfahren gewählt und wenige haben persönlich geklagt und das meiste herausgeholt, aber auch ein höheres Risiko und etwas mehr Aufwand gehabt. Warum jedoch so viele völlig  leer ausgehen, erschließt sich mir nicht, da das Musterfeststellungsverfahren kaum Aufwand bedeutet hätte. Heute jammern (auch in meinem Bekanntenkreis) einige.

Jeder ist - zumindest in einem gewissen Rahmen - seines Glückes Schmied.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: chrisi007 am 28.06.2020, 20:16 Uhr
Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D

Das Ganze hat nur einen grossen Nachteil:
wenn jetzt nächstes Jahr oder übernächstes Jahr derselbe Flug wesentlich teuerer wird, dann musst Du den Differenzbetrag draufzahlen. Aber vielleicht hättest Du diesen Flug für diesen teueren Preis gar nicht gebucht? Jetzt hast Du aber keine andere Wahl.
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.

Und wo ist der Unterschied ob ich mir das Geld auszahlen lasse, oder den Gutschein verwende um einen Flug im nächsten Jahr zu buchen? Ich will ja wieder mit Icelandair fliegen und auch dieselbe Route
Und ja... Natürlich wird der Flug im nächsten Jahr teurer werden. So wie vermutlich jeder Flug im nächsten Jahr. Draufzahlen muss ich so oder so...
Allerdings hab ich jetzt erstmal etwas in der Hand um Leistungen im Wert von 1800€ zu buchen. Für einen Standard Flug von Berlin nach Seattle für 2 Personen reicht es.

Bei Weigerung der Airline zur Auszahlung könnte es sein, dass ich im nächsten Jahr, bzw. ende diesen Jahres noch nichts habe außer Kosten.

Insofern passt das für mich erstmal.

Aber klar... Ich kann auch jeden verstehen, der das Geld sehen möchte. Ein Restrisiko bei Pleite der Airline habe ich natürlich.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: motorradsilke am 28.06.2020, 21:39 Uhr


Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D

Das Ganze hat nur einen grossen Nachteil:
wenn jetzt nächstes Jahr oder übernächstes Jahr derselbe Flug wesentlich teuerer wird, dann musst Du den Differenzbetrag draufzahlen. Aber vielleicht hättest Du diesen Flug für diesen teueren Preis gar nicht gebucht? Jetzt hast Du aber keine andere Wahl.
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.

Und wo ist der Unterschied ob ich mir das Geld auszahlen lasse, oder den Gutschein verwende um einen Flug im nächsten Jahr zu buchen? Ich will ja wieder mit Icelandair fliegen und auch dieselbe Route
Und ja... Natürlich wird der Flug im nächsten Jahr teurer werden. So wie vermutlich jeder Flug im nächsten Jahr. Draufzahlen muss ich so oder so...
Allerdings hab ich jetzt erstmal etwas in der Hand um Leistungen im Wert von 1800€ zu buchen. Für einen Standard Flug von Berlin nach Seattle für 2 Personen reicht es.

Bei Weigerung der Airline zur Auszahlung könnte es sein, dass ich im nächsten Jahr, bzw. ende diesen Jahres noch nichts habe außer Kosten.

Insofern passt das für mich erstmal.

Aber klar... Ich kann auch jeden verstehen, der das Geld sehen möchte. Ein Restrisiko bei Pleite der Airline habe ich natürlich.

Wenn du dir sicher bist, dass du auf jeden Fall mit Icelandair fliegen willst, ist es egal. Aber was ist, wenn es die Route gar nicht mehr gibt? Wenn der Zielflughafen nicht mehr angeflogen wird? Wenn eine andere Gesellschaft bessere Flugzeiten zu einem besseren Preis anbietet?
Dann bist du an Icelandair gebunden.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Rookies am 29.06.2020, 00:58 Uhr
Wir wären Anfang September mit Delta (Zubringer KLM) in die USA geflogen (DUS-AMS-MSP und zurück SEA-AMS-DUS).

In der Delta-App steht jetzt für den Abschnitt AMS-MSP ein anderer Flug drin, der aktuell zeitlich vor dem Zubringerflug DUS-AMS liegt. Wir wurden also scheinbar umgebucht, da der ursprünglich ausgewählte Flug wohl nicht mehr im Plan steht. Ne Info per Mail haben wir nicht bekommen.

Wir wollen die Reise eh nicht mehr antreten und hätten am liebsten eine Rückerstattung des Flugpreises.

Können wir nun kostenfrei stornieren und eine Rückerstattung des Flugpreises fordern?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 07:04 Uhr
Solange Ihr keine Storno-/Umbuchungsmitteilung bekommen habt würde ich da die Füße stillhalten.

Irgendeine Anzeige in der Delta App ist kein Stornogrund.

Sollte der Flug tatsächlich verschoben oder gestrichen werden gibt es theoretisch das Geld zurück - praktisch wird das bei KLM eine zähere Geschichte, die wollen wenn überhaupt nur Gutscheine raus tun.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 29.06.2020, 09:31 Uhr
Stimmt nicht. Bei signifikanter Änderung der Flugzeiten ist eine kostenlose Stornierung möglich. Noch dazu, wenn der Flug so gar nicht durchführbar ist, da der Anschlussflug schon vor der Ankunft startet.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 10:38 Uhr
Was stimmt nicht?

Das die Anzeige irgendwelcher Zeiten in einer App keine Aussagekraft hat?

Der User wurde nach eigener Aussage noch nicht von der Airline über eine Verschiebung / Stornierung informiert. Vielleicht wird die Anzeige in der App morgen schon wieder geändert und dann?

Es sollte für jeden eigentlich offensichtlich sein, dass der Zubringer nicht nach dem Atlantikflug stattfinden kann - das wird die Airline auch schon noch merken. Wir reden hier schließlich über einen Flug in über 2 Monaten.

Ob und welche Alternativen man hier ggf. hat und ob diese dann "signifikant" anders sind steht aktuell noch vollkommen in den Sternen, wenn die Airline eine Alternative mit 0,5 Std. Differenz anbietet ist nichts mit "kostenfreiem Storno". Aber Hauptsache mal wieder etwas unqualifiziertes Halbwissen rausgehauen was?

Und selbst wenn der Flug jetzt signifikant verschoben oder tatsächlich gestrichen werden sollte und man theoretisch einen Anspruch darauf hat die Kohle zurück zu bekommen: Wie man auch hier im Forum lesen kann sind Recht haben und Recht bekommen bekanntlich 2 Paar Schuhe.

Keine Ahnung wie kulant Delta da ist (es geht nicht aus dem Posting hervor ob über Delta oder über KLM gebucht) - KLM ist bei Erstattungen aktuell da eher zickig und versucht die Leute in die Gutscheinlösung zu drängen. Erstmal hat die Airline das Geld - wenn ich das wieder haben will und die sich querstellen nützt einem das Recht auf "kostenfreie Stornierung" erstmal herzlich wenig, hier ist es an mir dem dann hinterherzulaufen.





Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 29.06.2020, 11:22 Uhr
Ja, wer "füttert" denn die APP? Doch bestimmt die Airline, oder?
Aber man könnte ja, falls Zweifel vorhanden, einfach mal auf der website der Airline nachschauen.
 
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 11:54 Uhr
Es geht bei dem Problem um die Frage, inwieweit ein (geänderter) Flugplan von Belang ist. Sofern die Airline den Kunden noch nicht über die Verschiebung  bzw. die Stornierung  informiert hat, ist m.E. noch nichts offiziell und relevant für das weitere Vorgehen. Ich würde auf die Mitteilung der Airline warten und mit Blick auf die Rückerstattung die Belege bereithalten.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 11:57 Uhr
Und "error-fares" kommen ja auch von den Airlines oder wie?

Ich habe für die Flüge im Frühjahr gefühlt 100 E-Mails bekommen, entweder mit Zeit Verschiebungen im Minutenbereich, dann Storno des Zubringers aber nicht des Hauptfluges, dann Storno des Storno usw.. Man muss eben damit leben, dass bei den Airlines momentan das absolute Chaos herrscht und eine Aussage die heute getroffen wird morgen schon wieder hinfällig sein kann. Nicht umsonst bekommst Du bei LH und Co. die Ansage in der Hotline bitte nur dran zu bleiben wenn der eigene Flug in den nächsten 72 Stunden geht - wie es im September aussieht kann aktuell überhaupt keiner sagen.

Und da ist die einzige sinnvolle Reaktion: Abwarten und ggf. aussitzen. Jede Form von blindem Aktionismus kann nur unnötig Geld kosten (Lurvig kann davon ein Lied singen?). Eine selbst initiierte Stornierung eines Fluges in über 2 Monaten ist momentan so mit das unvernünftigste was man machen kann.

Wie Delta das handhabt kann man hier nachlesen:

https://pro.delta.com/content/agency/erp/de/news/exception-policy-archive.html



Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 12:08 Uhr
Wer nur abwartet und/oder nur einfach Gutscheine akzeptiert ohne sich vorher mal die diversen Wege anzusehen, wird möglicherweise weniger erreichen. Eine schnelle Klage dauert sicherlich, ist aber kein großer Aufwand und schont die Nerven, zumindest wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.

Du weisst eben nicht, was ich unternommen habe. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und bezahlt, der hat Condor angeschrieben und den Sachverhalt klargestellt und knallhart mit Klage gedroht. Die haben abgelehnt. Zu dem Zeitpunkt gab es NICHT EINMAL das Angebot des Gutscheins. Dennoch hat er mir von einer Klage abgeraten. Warum? Weil mit Corona die Gerichte stillstehen. Wer jetzt klagt, wartet ungewisse Zeit, bis es zur Verhandlung kommt.

Dann kam doch noch das Gutscheinangebot. Da haben wir beide gemeinsam beschlossen, dass das in Anbetracht der momentanen Situation die einzige Option ist, die ich habe. Wenn Condor Pleite geht, ist der Gutschein futsch. Aber das Problem ist: wenn sie im gleichen Zeitraum Pleite gehen nutzt das schönste Urteil nichts. Es ist nur Stress, ich habe in meinem Leben schon einige Klagen durchgezogen und das kann ich jedem sagen, das ist Stress pur. Es ist absolut erniedrigend die andauernden Lügen (und vor Gericht wird NUR gelogen, das ist einfach so) der anderen Partei zu widerlegen.

Warum also soll ich mir das antun? Ja, ich hätte zwar lieber das Geld, aber ich fliege auch gerne das Ticket ab. Dafür habe ich 2 Jahre Zeit und wenn Condor in der Zwischenzeit Pleite geht - s.o., dann wäre das Geld sowieso weg. Das einzige, was mit absoluter Sicherheit nicht passiert, wäre der Umstand, dass sie innerhalb eines kurzen Zeitraums eine Klage verlieren UND(!) bezahlen. Das werden sie nicht tun und wenn sie in die 2. Instanz gehen.

P.S.: Was noch deutlich erschwerend dazu kommt, Condor befindet sich nach wie vor im Schutzschirmverfahren. Im Schutzschirm sind sie "immun" gegen Zwangsverfügungen. Und mein Ticket habe ich leider VOR dem Schutzschirm gekauft (vor der Thomas Cook Pleite), d.h. selbst ein rechtskräftiges Urteil prallt am Schutzschirm ab. Also ganz so lahm, wie Du das glaubst, bin ich ganz und gar nicht. Aber wenn es nicht sinnvoll weitergeht, muss man auch mal den kleinen Dienstweg gehen. Mit Gewalt erreichst Du in dieser Konstellation überhaupt nichts. Ruinierst Dir allenfalls die Nerven.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 12:32 Uhr
Wir wollen die Reise eh nicht mehr antreten und hätten am liebsten eine Rückerstattung des Flugpreises.

Können wir nun kostenfrei stornieren und eine Rückerstattung des Flugpreises fordern?

Auf gar keinen Fall. Du musst eine Mitteilung von der Airline bekommen, alles andere ist Schall und Rauch. Wenn Dir die Airline verbindlich Änderungen mitteilt, dann muss man sehen, was genau passiert. Vorher geht gar nichts.

Die 2. Option ist abzuwarten, ob es für Euren Reisezeitraum eine Reisewarnung für die USA gibt. Mindestens im Rahmen einer Pauschalreise ist ein kostenloses Storno möglich. Bei Individualreisen gilt das leider nicht, angeblich (besser kann ich es nicht sagen, weil ich kein Jurist bin und nur entsprechende Artikel im Internet gelesen habe) ist ebenfalls ein kostenloses Storno möglich, wenn das Flugziel aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht erreicht werden kann. Bei einer Reisewarnung kann man es aber erreichen. Eigentlich kann man sonst gar nicht selbst kostenlos stornieren, entweder der Flug findet statt oder die Airline cancelt ihn - dann kannst Du das Geld zurückfordern.

Da natürlich auch die Buchungssituation in Anbetracht dieser schwierigen Rechtslage drastisch eingebrochen ist, haben einige Airlines (u.a. LH, Condor) ihre Tickets um eine kostenlose Umbuchungsoption versehen. Vielleicht ist das bei Euch ja auch der Fall. Dann kannst Du wenigstens vielleicht nächstes Jahr fliegen. Ansonsten würde ich Dir auch empfehlen, still zu halten. So lange wie möglich. Bis zum Reisetag selbst notfalls. Die Airlines pokern aktuell und hoffen auf überstürzte Stornos. Warte einfach ab, so lange Trump für die meisten Europäer die Grenzen nicht aufmacht, werden die Airlines die meisten Flüge canceln. Dann bist Du am Zug.

P.S.:
Ne Info per Mail haben wir nicht bekommen

Hast Du auch die SPAM Emails durchgesehen (wenn Dein Provider so etwas eingerichtet ha)? Wie sieht es aus mit einer SMS? Ich habe vor zwei Jahren ein Flugstorno nur via SMS erfahren.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 29.06.2020, 12:43 Uhr
Na, dann wartet mal schön auf eine Mitteilung der Airline. Wo momentan die Airlines nicht einmal informieren, wenn der Flug gecancelt ist. Da ist schon etwas Selbst-Initiative angesagt.
Aber klar, jeder wie er/sie will.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 12:51 Uhr
Da ist schon etwas Selbst-Initiative angesagt.

Aber im richtigen Maß. Eine verbindliche Anfrage o.ä. ist mit Sicherheit sinnvoll. Man kann sich ja auf die App beziehen, oder auf die Webseite. Aber ein Storno ohne Mitteilung ist Hara-Kiri. Tät ich im Leben nicht. Vor allem, es ist doch gar nicht eilig, oder?

P.S.: Wenn die Airlines nicht bis 14 Tage vor Abflug beim Kunden canceln, müssen sie nicht nur die Tickets erstatten, sondern es fällt auch die Entschädigung für Flugverspätung im Höchstmaß an (bei Fernreisen 600,-€ p.P.). Da schießen sich Airlines also selbst ins Bein, wenn sie nicht einmal rechtzeitig den Kunden informieren.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 12:59 Uhr
Wie soll die Initiative denn aussehen (zumal ja noch nicht mal klar ist ob über die Airline, ein Portal oder ein Reisebüro gebucht wurde)?

Ne Mail schreiben - die außer mit Textbausteinen nicht beantwortet wird.

1,5 Stunden in der Warteschleife bei der Hotline hängen um dann die Auskunft zu bekommen "Dazu können wir heute noch keine Aussage machen - bitte haben Sie noch ein paar Wochen Geduld..."?

Selbst die derzeitigen Reisehinweise gelten ja erstmal nur bis 31.08.20, insofern kann man sich da Stand heute auch noch nicht mal drauf berufen.

Natürlich besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dass man an eine Mitarbeiter der Hotline gerät der sagt: "Ja da habe ich vollstes Verständnis für - und natürlich geben wir Ihnen Ihr Geld zurück - Rückbuchung ist morgen auf ihrem Konto..." - allein wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 13:07 Uhr
Ne Mail schreiben - die außer mit Textbausteinen nicht beantwortet wird.

Versuchen kann man es ja, wobei ich nicht nach Erstattung fragen würde (das ist sicherlich arg blauäugig), aber eine verbindliche Mitteilung über den Flugplan (mit Hinweis auf die abweichenden Flugzeiten in der App resp. ggf. auch auf der Webseite). Zugebenermaßen habe ich von Condor sogar 2 mal "persönliche" Antwort bekommen, wenn auch nicht mein Geld. Aber dennoch eine verwertbare Antwort und eine Frage nach Flugzeiten sollte beantwortbar sein.

Last not least sehe ich es aber auch so, es hilft alles nichts, die Airline MUSS den Kunden rechtzeitig informieren, sonst ist auch noch die Entschädigung fällig. Und dann kann man immer noch sein Geld zurückfordern (mit welchem Erfolg auch immer, gegen den Pleitegeier ist schlecht anzukämpfen und bevor eine Airline Pleite geht, wird es das letzte sein, was sie tut, nämlich Geld zurückzahlen). Siehe Lufthansa, die haben nämlich bis jetzt auch noch Rückforderungen über 1 Milliarde(!) Euro. Jetzt sollen die endlich fließen (wenn der Steuerzahler die 9 Milliarden zahlt).
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 29.06.2020, 13:17 Uhr
Es geht bei dem Problem um die Frage, inwieweit ein (geänderter) Flugplan von Belang ist. Sofern die Airline den Kunden noch nicht über die Verschiebung  bzw. die Stornierung  informiert hat, ist m.E. noch nichts offiziell und relevant für das weitere Vorgehen. Ich würde auf die Mitteilung der Airline warten und mit Blick auf die Rückerstattung die Belege bereithalten.
Auf gar keinen Fall. Du musst eine Mitteilung von der Airline bekommen, alles andere ist Schall und Rauch.

In meinem oben geschilderten Fall hat die Lufthansa nicht im Traum daran gedacht, mich über den Wegfall des Fluges zu informieren. Der war einfach weg aus dem Flugplan. Obwohl das mitten in der "heißen" Coronaphase war, bin ich an einem Sonntag Vormittag (offenbar sind da die ganzen Agenturen, die Geschäftsreiseflüge buchen und abwickeln, nicht aktiv) relativ schnell bei der Hotline durchgedrungen (ca. 10 Minuten). Die Sachbearbeiterin hat mir bestätigt, dass der Flug gecancelt sei, woraufhin ich dann mein Storno mit Erstattungswunsch geäußert habe. Zum weiteren Verfahren, das in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt, s.o. auf Seite 3
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 13:24 Uhr
In meinem oben geschilderten Fall hat die Lufthansa nicht im Traum daran gedacht, mich über den Wegfall des Fluges zu informieren. Der war einfach weg aus dem Flugplan.

Aber er war eben von der Airline gecancelt - und nicht von Dir.

Jemanden zu empfehlen er solle nur wegen irgendwelchen Zeiten die in einer App angezeigt werden einen Flug der in über 2 Monaten stattfinden soll doch "kostenfrei" von sich aus stornieren halte ich nach wie vor für gewagt. ;)

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 13:54 Uhr
In meinem oben geschilderten Fall hat die Lufthansa nicht im Traum daran gedacht, mich über den Wegfall des Fluges zu informieren. Der war einfach weg aus dem Flugplan.

Ich habe nicht behauptet, dass das nicht passiert. Im Gegenteil, weil ich ein entsprechendes Urteil gelesen habe (und mir mein Anwalt im übrigen das gleiche erklärt hat), kannst Du Dich jetzt über einen Entschädigungsanspruch nach EU Fluggastverordnung freuen (nicht nur den Ticketpreis). Wenn Lufthansa das Geld so dicke hat (ist ja jetzt endlich wieder der Fall), solltest Du das Geld holen. Deswegen sage ich ja, zumindest eine Anfrage schicken ist sicherlich sinnvoll (s.o.). Aber stornieren ist falsch. In jedem Fall. Genau das wollen die nämlich und da ist ihnen wahrscheinlich mittlerweile jedes Mittel Recht. Man kann nicht vorher etwas machen, wenn die Airline auch nichts macht. Deswegen werden sie ja auch so bestraft, wie es bei einer Verspätung der Fall wäre.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 14:33 Uhr
Wer nur abwartet und/oder nur einfach Gutscheine akzeptiert ohne sich vorher mal die diversen Wege anzusehen, wird möglicherweise weniger erreichen. Eine schnelle Klage dauert sicherlich, ist aber kein großer Aufwand und schont die Nerven, zumindest wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.

Du weisst eben nicht, was ich unternommen habe. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und bezahlt, der hat Condor angeschrieben und den Sachverhalt klargestellt und knallhart mit Klage gedroht. Die haben abgelehnt. Zu dem Zeitpunkt gab es NICHT EINMAL das Angebot des Gutscheins. Dennoch hat er mir von einer Klage abgeraten. Warum? Weil mit Corona die Gerichte stillstehen. Wer jetzt klagt, wartet ungewisse Zeit, bis es zur Verhandlung kommt.

Dann kam doch noch das Gutscheinangebot. Da haben wir beide gemeinsam beschlossen, dass das in Anbetracht der momentanen Situation die einzige Option ist, die ich habe. Wenn Condor Pleite geht, ist der Gutschein futsch. Aber das Problem ist: wenn sie im gleichen Zeitraum Pleite gehen nutzt das schönste Urteil nichts. Es ist nur Stress, ich habe in meinem Leben schon einige Klagen durchgezogen und das kann ich jedem sagen, das ist Stress pur. Es ist absolut erniedrigend die andauernden Lügen (und vor Gericht wird NUR gelogen, das ist einfach so) der anderen Partei zu widerlegen.

Warum also soll ich mir das antun? Ja, ich hätte zwar lieber das Geld, aber ich fliege auch gerne das Ticket ab. Dafür habe ich 2 Jahre Zeit und wenn Condor in der Zwischenzeit Pleite geht - s.o., dann wäre das Geld sowieso weg. Das einzige, was mit absoluter Sicherheit nicht passiert, wäre der Umstand, dass sie innerhalb eines kurzen Zeitraums eine Klage verlieren UND(!) bezahlen. Das werden sie nicht tun und wenn sie in die 2. Instanz gehen.

P.S.: Was noch deutlich erschwerend dazu kommt, Condor befindet sich nach wie vor im Schutzschirmverfahren. Im Schutzschirm sind sie "immun" gegen Zwangsverfügungen. Und mein Ticket habe ich leider VOR dem Schutzschirm gekauft (vor der Thomas Cook Pleite), d.h. selbst ein rechtskräftiges Urteil prallt am Schutzschirm ab. Also ganz so lahm, wie Du das glaubst, bin ich ganz und gar nicht. Aber wenn es nicht sinnvoll weitergeht, muss man auch mal den kleinen Dienstweg gehen. Mit Gewalt erreichst Du in dieser Konstellation überhaupt nichts. Ruinierst Dir allenfalls die Nerven.
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert. Dazu benötigt man keinen Anwalt und kein Gericht, dauert etwa 4, max 6 Wochen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 14:38 Uhr
Ne Mail schreiben - die außer mit Textbausteinen nicht beantwortet wird.

Versuchen kann man es ja, wobei ich nicht nach Erstattung fragen würde (das ist sicherlich arg blauäugig), aber eine verbindliche Mitteilung über den Flugplan (mit Hinweis auf die abweichenden Flugzeiten in der App resp. ggf. auch auf der Webseite). Zugebenermaßen habe ich von Condor sogar 2 mal "persönliche" Antwort bekommen, wenn auch nicht mein Geld. Aber dennoch eine verwertbare Antwort und eine Frage nach Flugzeiten sollte beantwortbar sein.

Last not least sehe ich es aber auch so, es hilft alles nichts, die Airline MUSS den Kunden rechtzeitig informieren, sonst ist auch noch die Entschädigung fällig. Und dann kann man immer noch sein Geld zurückfordern (mit welchem Erfolg auch immer, gegen den Pleitegeier ist schlecht anzukämpfen und bevor eine Airline Pleite geht, wird es das letzte sein, was sie tut, nämlich Geld zurückzahlen). Siehe Lufthansa, die haben nämlich bis jetzt auch noch Rückforderungen über 1 Milliarde(!) Euro. Jetzt sollen die endlich fließen (wenn der Steuerzahler die 9 Milliarden zahlt).

Bereits bei der Insolvenz der Air Berlin, Germania sowie Thomas Cook hat sich gezeigt, dass man die besten Chancen auf eine Rückerstattung hat, wenn man per Kreditkarte bezahlt hat und einen sogenannten Chargeback durchführt.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 14:50 Uhr
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert.

Das setzt aber voraus, dass es sich um eine kurzfristige Buchung handelt - Chargeback nützt Dir für einen im letzten Jahr gebuchten Flug herzlich wenig. (Und in der aktuellen Situation stellt sich dann die Frage ob es bei der Buchung nicht schon absehbar war...).

Und in solchen Fällen muss man auch immer das Kleingedruckte beachten: Ja man bekommt beim Chargeback (erstmal) sein Geld wieder. In den Fußnoten steht aber auch, dass die KK Firma sich vorbehält den Betrag wieder erneut zu belasten sollte sich noch etwas anderes ergeben.

Ich habe so einen Fall mit einem Versandhändler aus ES durch:
Ware retourniert - ewig auf die Erstattung gewartet. Frist gesetzt - nichts passiert. Alle Nachweise an die KK Gesellschaft - dort dann nach weiteren 4 Wochen die (vorläufige) Gutschrift erhalten. Weitere 2 - 3 Wochen später Brief, dass der Händler der Gutschrift widersprochen hat - Betrag wurde wieder abgezogen, weitere 2 Wochen später dann die Gutschrift direkt vom Händler erhalten.

Anderer (aktueller) Fall:
Pauschalreise die wg. Corona definitiv nicht stattfinden konnte. Aufforderung zur Erstattung ignoriert bzw. von Seiten des Reiseveranstalters auf die Gutscheinlösung seitens der Bundesregierung spekuliert. Chargeback über KK-Firma - nicht durchgegangen, da Veranstalter abgeblockt hat. (Auch da habe ich letztendlich das Geld wieder bekommen, aber "einfach" geht anders.)

Die KK Unternehmen sind hier keine "Schlichtungsstelle" oder bewerten ob ein Anspruch jetzt berechtigt ist oder nicht - sie lassen sich lediglich vom Antragssteller bestätigen, dass dies der Fall sei. Kommt es zu Streit zwischen Forderungsinhaber und Schuldner ziehen die sich fein raus und lassen den KK-Inhaber dann allein im Regen stehen.

Insofern ist Chargeback mitnichten ein "Freibrief" so nach dem Motto: Muss ich nur melden und bekomme alles schon wieder. In klaren Fällen ist das Risiko das der Forderungsinhaber einer berechtigten Erstattung widerspricht sicherlich nicht unbedingt hoch - aber es ist eben auch keine 100% Garantie.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: diro am 29.06.2020, 14:58 Uhr
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert.

Das setzt aber voraus, dass es sich um eine kurzfristige Buchung handelt - Chargeback nützt Dir für einen im letzten Jahr gebuchten Flug herzlich wenig. (Und in der aktuellen Situation stellt sich dann die Frage ob es bei der Buchung nicht schon absehbar war...).


Nein:

"Fristen
Ein Chargeback kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters durchgeführt werden. In der Regel tickt die Uhr ab dem Zeitpunkt der Transaktion oder dem Lieferzeitpunkt. Bei Reisen hat Mastercard aber ganz klar den letzten Leistungszeitpunkt definiert (i.d.R. Zeitpunkt der Abreise oder Landung des Rückfluges). Ab dann hat man bei Mastercard mindestens 120 Tage Zeit, einen Chargeback durchzuführen:"

Quelle: https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 15:43 Uhr
Ohne die 638 Seiten des Mastercard Guides da jetzt im einzelnen durchgeforstet zu haben, ganz so einfach ist es m.E. hier dann doch nicht. Neben diversen anderen Bedingungen (für Buchungen bei Delta US wäre man schon mal raus) greift das mit den erweiterten Fristen ja nur:

"...and when the merchant is seeking protection from creditors, insolvent, bankrupt or in liquidation, at least one of the following conditions must be met:"

also im Insolvenzfall (aka Thomas Cook, Air Berlin). Das ist bei Corona ja nicht zwangsläufig gegeben - die Fluglinien sind nicht zwingend insolvent.
Hier eine Annullierung wg. Corona dann mit einer Insolvenz gleichzusetzen, so wie es der Blog tut - da wäre ich nur bedingt von überzeugt.

Die in dem Blog angesprochene DKB schreibt ja z.B. auch:

"Es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht der Reisekosten, wenn die Reise verschoben, der Reisepreis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wird."

Lt. EU Recht besteht die Möglichkeit eine KK Belastung innerhalb von 8 Wochen (auch wenn manche Banken nur 6 Wochen schreiben) nach Abbuchung  zurück gehen zu lassen - auf Leistungszeitpunkte bzw. Flugdaten wird da nicht abgestellt.

Auch andere Seiten sind da was die Chargeback-Möglichkeiten bei Corona-Annullierung angeht nicht ganz so optimistisch wie der Travel-Dealz-Blog:

Ein Chargeback wird nicht funktionieren, wenn Sie mit der Ersatzleistung nicht einverstanden sind, beispielsweise wenn eine Fluglinie Ihnen nur einen Gutschein statt einer Gutschrift anbietet. In solchen Fällen müssen Sie die Streitigkeit dann womöglich vor einem Gericht klären.

https://www.finanztip.de/kreditkarten/kreditkartenzahlung-stornieren-chargeback/

Soll heißen: Wenn die Airline einen Gutschein anbietet gibt es keine automatische Rückbuchung durch die Bank nur weil ich gern Geld statt Gutschein hätte. Dann muss man ggf. doch wieder vors Gericht.


Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 29.06.2020, 15:43 Uhr

Jemanden zu empfehlen er solle nur wegen irgendwelchen Zeiten die in einer App angezeigt werden einen Flug der in über 2 Monaten stattfinden soll doch "kostenfrei" von sich aus stornieren halte ich nach wie vor für gewagt. ;)


Fällt Dir was auf??? Wahrscheinlich nicht.
Du hast wiedermal nur sehr selektiv gelesen und total übersehen, was ich ebenfalls geschrieben habe:


Aber man könnte ja, falls Zweifel vorhanden, einfach mal auf der website der Airline nachschauen.


Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 15:49 Uhr
Fällt Dir was auf?

Du hast geschrieben:

Zitat
Stimmt nicht. Bei signifikanter Änderung der Flugzeiten ist eine kostenlose Stornierung möglich. Noch dazu, wenn der Flug so gar nicht durchführbar ist, da der Anschlussflug schon vor der Ankunft startet.

und das bezog sich allein auf die Aussage "In der App steht was von...". Deinen Nachtrag "Man kann ja auch mal woanders schauen..." kam erst nachdem Du darauf hingewiesen wurdest, dass Du Unfug von Dir gibst.

Aber erstmal mit Bestimmtheit "Stimmt nicht!" ins Forum klatschen.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 29.06.2020, 16:08 Uhr
... kannst Du Dich jetzt über einen Entschädigungsanspruch nach EU Fluggastverordnung freuen (nicht nur den Ticketpreis). Wenn Lufthansa das Geld so dicke hat (ist ja jetzt endlich wieder der Fall), solltest Du das Geld holen. Deswegen sage ich ja, zumindest eine Anfrage schicken ist sicherlich sinnvoll (s.o.). Aber stornieren ist falsch. In jedem Fall. ...
Vielleicht solltest Du doch meinen Fall ganz lesen (https://forum.usa-reise.de/fluge-airlines/erfahrung-flug-stornierung-und-erstattung/msg1002578/#msg1002578 ), denn
1. ich habe storniert (nachdem die LH den Flug gecancelt hatte, aber vor dem Abflugdatum - die Alternative wäre ja die angebotene Umbucherei oder den Gutschein zu akzeptieren)
2. ich habe keinen Entschädigungsanspruch, weil ich vor dem Flugtermin storniert habe
3. ich habe inzwischen mein Geld

Wenn man mal vom "entgangenen" Entschädigungsanspruch absieht (vielleicht hätte die LH mich ja noch kurz vor dem Flugtermin von der Absage unterrichtet), war das Stornieren also nicht falsch.

Zum Link von diro: das auf travel-dealz verlinkte Handbuch über die Chargeback-Bedingungen wurde inzwischen überarbeitet, weil ab Juli offenbar neue Regelungen gelten. Es umfaßt jetzt 716 Seiten (jedenfalls das, das ich jetzt gefunden habe); die im Link zitierte Regelung steht nicht mehr auf Seite 58, sondern Seite 73. Ich war schon bei der "Kurzfassung" von gut 400 Seiten überfordert, herauszufinden, was die Gegenseite für Abwehrrechte hat (und dass sie welche hat, kann man unterstellen, sonst könnte ja jeder jederzeit zurückbelasten). Deshalb habe ich mich fürs gerichtliche Mahnverfahren entschieden.

Lt. EU Recht besteht die Möglichkeit eine KK Belastung innerhalb von 8 Wochen (auch wenn manche Banken nur 6 Wochen schreiben) nach Abbuchung  zurück gehen zu lassen - auf Leistungszeitpunkte bzw. Flugdaten wird da nicht abgestellt.
Das hatte ich damals auch irgendwo gefunden - und nachdem die Buchung schon im Dezember war, war dieser Zeitraum längst überschritten.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 29.06.2020, 16:09 Uhr
Fällt Dir was auf?

Du hast geschrieben:

Zitat
Stimmt nicht. Bei signifikanter Änderung der Flugzeiten ist eine kostenlose Stornierung möglich. Noch dazu, wenn der Flug so gar nicht durchführbar ist, da der Anschlussflug schon vor der Ankunft startet.

und das bezog sich allein auf die Aussage "In der App steht was von...". Deinen Nachtrag "Man kann ja auch mal woanders schauen..." kam erst nachdem Du darauf hingewiesen wurdest, dass Du Unfug von Dir gibst.

Aber erstmal mit Bestimmtheit "Stimmt nicht!" ins Forum klatschen.

Nun ja, wir wissen ja, dass DU IMMER Recht hast, also lass gut sein.!!!!

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 16:48 Uhr
Ähm - Du hast das doch wieder ausgegraben und wolltest noch mal nachtreten, insofern fass Dich da an Deine eigene Nase.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattu
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 17:00 Uhr
Ich möchte mich an persönlichen Streitigkeiten nicht beteiligen.

Chargeback ist geeignet bei Kreditkartenzahlungen, wo (vereinfacht ausgedrückt) die Leistung durch den Auftragnehmer nicht erfolgte. Bei meiner KK habe ich 120 Tage Zeit ab dem vereinbarten Leistungs-/Flugtermin. Es gibt einen - nach meinen mehrfachen Erfahrungen in solch klaren Fällen ehr theoretischen - Rückzahlungsvorbehalt, wenn der Auftragnehmer begründet widerspricht, weil sich der Sachverhalt z.B. anders als vom Antragsteller beschrieben darstellt; das ist ja wohl auch logisch.  In den von mir beschriebenen Fällen gegen Fluggesellschaften ging ich bisher immer von Flugannullierungen (durch die Fluggesellschaft) aus. In all meinen Fällen wurde der Flugpreis nach Prüfung durch DKB zurückerstattet; der Vorbehalt wurde nie wirksam (auch nicht bei Air Berlin nach Konkurs).
Ich finde, man sollte hier die geschilderten Fälle nicht immer wieder verändern.

Daneben gibt es Mahnverfahren, aber auch das Schlichtungsverfahren, den Klageweg und sicherlich noch weiteres. Manches davon wurde bereits hier beleuchtet.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 17:18 Uhr
Welcher KK Anbieter ist das denn?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: motorradsilke am 29.06.2020, 17:23 Uhr
Welcher KK Anbieter ist das denn?
Schreibt er doch, DKB.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 29.06.2020, 17:47 Uhr
Die haben verschiedene Karten (Visa / MC / MM / HH).

Da wäre eine etwas genauere Angabe nicht schlecht.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 18:11 Uhr
Die haben verschiedene Karten (Visa / MC / MM / HH).

Da wäre eine etwas genauere Angabe nicht schlecht.
DKB-LH-Mastercard
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 18:12 Uhr
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert. Dazu benötigt man keinen Anwalt und kein Gericht, dauert etwa 4, max 6 Wochen.

Habe ich auch angestoßen, das Chargeback hat (genau wie eine Rückbuchung) eine ziemlich knappe Frist und die beträgt ebenso nur 2 Monate, bei Corona ausnahmsweise bei manchen Instituten 3 Monate (wegen der großen Anfrage). Und zwar 3 Monate nach Zahlung. Damit ist das Verfahren von vorneherein sinnlos, ich habe im August 2019 bezahlt. Für einen Flug im März 2020. Da ist die Frist schon um Monate(!) überschritten.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 18:18 Uhr
Welcher KK Anbieter ist das denn?

Im Prinzip haben das alle, nennt sich bei manchen (u.a Advanzia) auch einfach "Reklamation". Gilt in der Tat ggf. sogar bei Insolvenzen der Airlines. Das große Problem ist aber die knappe Frist, in aller Regel wie bei Rückbuchungen auf 8 Wochen beschränkt. Gerade bei langfristigen Buchungen ist die längst verstrichen, wenn der Flug gestrichen wird.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 19:03 Uhr
Welcher KK Anbieter ist das denn?

Im Prinzip haben das alle, nennt sich bei manchen (u.a Advanzia) auch einfach "Reklamation". Gilt in der Tat ggf. sogar bei Insolvenzen der Airlines. Das große Problem ist aber die knappe Frist, in aller Regel wie bei Rückbuchungen auf 8 Wochen beschränkt. Gerade bei langfristigen Buchungen ist die längst verstrichen, wenn der Flug gestrichen wird.

Nach meinen Informationen darf die Abbuchung bei meiner KK nicht mehr als 540 Tage! zurückliegen. Weiterhin soll die Reklamation möglichst schnell, jedoch erst nach Ablauf der Mahnfrist (erfahrungsgemäß sollte diese mind. 7, besser ein paar Tage mehr betragen), erfolgen.
Vermutlich sind die Regelungen nicht genau gleich. Ein derartiger Unterschied wäre mir unverständlich, ist aber möglich (unterschiedliches Vertragsrecht durch Einzelregelungen); ich würde die KK wechseln.

Die Rückbuchung muss gemäß EU-Recht eigentlich in 7 Tagen erfolgen - zur Erinnerung: ich schildere eine Flugstreichung durch die Fluggesellschaft wegen Corona.
Wichtig ist bezüglich dem Changeback u.a. dass man versucht hat, den Sachverhalt zuerst direkt mit mit der Fluggesellschaft zu klären. Wenn man in diesem Verfahren eine angebotene Alternative (z.B. Gutschein) nicht annehmen will (was man ja ausdrücklich nach Eu-Recht nicht muss), so muss man (auch ) dies dieses der Gesellschaft mitteilen und weiterhin eine Gutschriftzusage verlangen. Danach kommt die Fristsetzung auf Rückerstattung. Alles ist zu dokumentieren.
Unter Berücksichtigung des gesamten Ablaufs ergibt  sich für mich eine denkbare Einleitung des Changeback nach etwa 1 Monat. Ich habe im letzten  Fall etwa 6 Wochen Zeit geben.

Ich denke es gibt im Internet jede Menge auffindbare Erläuterungen zu Changeback.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 19:46 Uhr
Die Changeback-Regelungen für Mastercard habe ich auf die Schnelle auch gefunden:
https://www.mastercard.us/content/dam/mccom/global/documents/chargeback-guide.pdf
Wer mag kann sich ja vertieft einarbeiten. Aus meiner Schnelldurchsicht ist in unseren Fällen der letzte Leistungszeitpunkt als maßgeblich (nach meiner Auffassung Zeitpunkt des Abflugs oder Landung des Rückfluges) definiert. Ab dann hat man wohl mindestens 120 Tage Zeit, einen Chargeback durchzuführen.
Ein guter Monat (30 bis 40 Tage) sollte jedoch reichen, um das Changeback einzuleiten.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 19:47 Uhr
ich würde die KK wechseln.

Habe ich gerade auch gedacht. Aber - immerhin Deiner Hartnäckigkeit geschuldet - habe ich herausgefunden, dass ich (wie ganz viele Kunden) von meinem Institut versucht werde, vorsätzlich abzuwimmeln. Das sind doch alles Verbrecher (oder haben wirklich keine Ahnung, was ich nicht glauben mag).

Stiftung Warentest hat schon nach der Thomas Cook Pleite recherchiert und einen Artikel mit wirklich fürchterlichem Inhalt veröffentlicht: viele Banken, viele Kreditkarteninstitute lehnen das Chargeback ab (wie bei mir) unter allen möglichen (falschen) Behauptungen. Demnach ist es wohl so, dass das Chargeback ein Leistungsversprechen der Kreditkartennetzwerke (Mastercard, VISA, American Express) ist und jede emittierende Bank daran teilnimmt (aber offensichtlich in schweren Zeiten nicht will).

Das beste ist in der Tat der GEÄNDERTE(!) Termin für den Leistungsanspruch bei nicht stattgefundenen Reisen. Was ja Sinn macht, genau mein Problem.Zum Zeitpunkt, wo die Reise stattfindet und der Veranstalter die Reise cancelt, ist der Termin meistens abgelaufen. Das gilt aber speziell bei Mastercard NICHT, da fängt die Frist erst an, wenn der LETZTE Leistungszeitpunkt (i.A. der Rückflug) verstrichen ist. Und dann muss man noch 60 Tage warten, bis das gegnerische Unternehmen endgültig die Zahlung verweigert. Und für Reisen gelten auch noch andere Fristen als die üblichen 8 Wochen, Minimum 120 Tage, bei Zahlungstransaktion innerhalb von Deutschland (ist bei mir ja auch der Fall) sogar 240 Tage. Das steht so in den Bedingungen von Mastercard (gefunden auf Travel Dealz).

Da ich den ganzen Mist ja schon hinter mir habe, werde ich die Unterlagen von meinem Anwalt an Advanzia schicken und dazu die AGB von Mastercard. Dann bin ich mal gespannt, was dann passiert. Aber dass die Institute auf konkrete Anfrage (wo man als Kunde eigentlich einen Hilfeservice erwartet) falsch informieren, das haut wieder mal dem Fass den Boden aus.

Wer sich das alles selbst antun will, der Link zum Artikel von Stiftung Warentest: https://www.test.de/Thomas-Cook-Insolvenz-Banken-lassen-Kunden-im-Stich-5532014-0/
Und gleich noch den Artikel von Travel Dealz hinterher: https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/

Bin gespannt, ob das auch den Schutzschirm "durchdringt", aber jetzt habe ich schon so viel unternommen, dann ziehe ich das auch noch durch.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 29.06.2020, 19:53 Uhr
Freut mich, dass ich jemanden überzeugen konnte - und das alles ohne Beschimpfungen  :lolsign:

Die Regeln für Mastercard hatte ich  - für die ganz Fleißigen - ja bereits als Link angefügt.  :guckstdu:
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 29.06.2020, 20:10 Uhr
Freut mich, dass ich jemanden überzeugen konnte - und das alles ohne Beschimpfungen  :lolsign:

Außer vielen Mühen kostet es ja auch nichts. Und ich habe ja alles fertig, muss es nur zusammenpacken und abschicken. Aber ich habe da angerufen und selbstverständlich ganz konkret nach Fristen und dem Formular gefragt - das Formular habe ich nicht bekommen, als Frist wurden mir die o.g. Daten genannt. Drecksäcke...

Stiftung Warentest lobt nur ganz wenige Banken für richtige Beratung:

Zitat
Korrekt sieht es dagegen für Kunden mit Miles & More-Karten aus: Sie werden voll­ständig über alle Erstattungs­möglich­keiten, einschließ­lich des Char­geback-Verfahrens, informiert. Auch die Berliner Volks­bank macht es richtig. Die Deutsche Kredit­bank AG (DKB) wirbt sogar auf ihrer Internetseite mit der Reklamation der Reise­kosten, wenn Betroffene „einen Flug, ein Hotel oder eine Reise“ mit der DKB-Visa-Card bezahlt haben.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 30.06.2020, 09:23 Uhr
Freut mich, dass ich jemanden überzeugen konnte - und das alles ohne Beschimpfungen  :lolsign:

Außer vielen Mühen kostet es ja auch nichts. Und ich habe ja alles fertig, muss es nur zusammenpacken und abschicken. Aber ich habe da angerufen und selbstverständlich ganz konkret nach Fristen und dem Formular gefragt - das Formular habe ich nicht bekommen, als Frist wurden mir die o.g. Daten genannt.
Naja, ich verfolge die Diskussionen hier im Forum generell auch schon länger, da erscheint mir das Verstehen wollen, die Faktenabwägung und überzeugt werden oft die Ausnahme zu sein.
Wenn es anders sein sollte, ist es um so besser. :sorry:
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 30.06.2020, 10:29 Uhr
Auch unsere zweite KK von ING hat wohl recht gute Beschreibungen
 :guckstdu:
https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/corona-reise/
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 30.06.2020, 21:54 Uhr
Auch unsere zweite KK von ING hat wohl recht gute Beschreibungen
 :guckstdu:
https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/corona-reise/

Findest Du die wirklich gut? Finde ich ehrlich nicht. Auch da wird zur Annahme eines Gutscheins geraten, insgesamt ist mir das viel zu aktionslastig zu Ungunsten des Kunden. Es ist doch die Airline, die die Leistung nicht erbracht hat und die nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Erstattung reagieren will. Dennoch verlangt auch ING, dass der Kunde alles versucht, um eine Einigung zu erzielen. Das entspricht überhaupt nicht meinem Rechtsempfinden, der Kunde hat doch schon alles getan und vollumfänglich bezahlt. Die Airline hat gar nichts getan und will das Geld behalten. Dann muss doch die Airline alle Mittel versuchen, den Kunden mit einer Gutschrift zu überzeugen. Es gäbe wichtige Optionen, eine Gutschrift attraktiver zu gestalten, als bei uns beispielsweise:

1) Keine zeitliche Beschränkung. Geld ist auch nicht zeitlich beschränkt, wieso ist ein Gutschein nur so kurz gültig?
2) Keine monetäre Beschränkung. Ich habe eine Leistung gebucht, wieso muss ich erneut nach dem besten Angebot für diese Leistung suchen, obwohl die Airline die Leistung nicht erbracht hat?
3) Man könnte mit allen möglichen Zusätzen (kostenlose Getränke an Board für Economy, Lounge Zugang etc. pp.) den Gutschein attraktiver gestalten.

Insgesamt ist speziell der Condor Gutschein nur eine Art eingeschränktes Geld mit stark reduziertem Leistungsumfang. Ohne jeglichen Ausgleich. Und die "Vorschläge" auf der ING Seite laufen alle darauf hinaus, dass der Kunde machen muss, machen muss, machen muss - dabei hat der doch schon alles gemacht, er hat nämlich seit Monaten schon den vollen Preis bezahlt. Mehr geht wirklich nicht.

Ich finde es nicht gut, was ING dort schreibt. Es ermutigt nur sehr wenig, den steinigen Weg des Chargeback einzuschlagen - und das erscheint mir durchaus so gewollt. Was Advanzia betrifft, ich habe gestern noch alle Unterlagen gesammelt und via Email versandt. Ich habe bislang nicht einmal eine Empfangsbestätigung bekommen. Das ist (sorry) einfach zum Kotzen. Das gehört sich nicht, ich habe Verständnis, wenn die Bearbeitung länger dauert. Aber wenigstens eine Bestätigung zu verschicken, dass man sich die Dinge anschaut (und erhalten hat), das ist das Mindeste, was ich verlange. Aber selbst das scheint zu viel verlangt zu sein. Morgen rufe ich an und frage nach. Nervig.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 01.07.2020, 12:57 Uhr
Grundsätzlich richtig, aber (auch) ING beschreibt den Changeback als Möglichkeit. Daher bin ich ja so überrascht, dass hier ständig das Chargeback falsch dargestellt wurde/wird.
Es ist auch richtig, dass die Firmen den Gutschein In der dargestellten Form  verbessern Könnten; es wäre ja auch ein 10% -Zuschlag zum gezahlten Flugpreis möglich oder oder oder......
Da aber auch hier im Forum die diversen Verfahren zerredet oder - trotz Erfahrungsberichte - gar bestritten werden, können wohl die Fluggesellschaften ganz gut damit leben.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 01.07.2020, 13:33 Uhr
Daher bin ich ja so überrascht, dass hier ständig das Chargeback falsch dargestellt wurde/wird.

Was doch klar ist, wenn die Banken (vorsätzlich?!) falsch informieren. Wenn man nicht zufällig das Glück hat, die DKB Karte zu besitzen, die anscheinend mustergültig verfährt, wird man ja in die Irre geführt. Offensichtlich ist den Banken das Verfahren unangenehm.

Es ist auch richtig, dass die Firmen den Gutschein In der dargestellten Form  verbessern Könnten; es wäre ja auch ein 10% -Zuschlag zum gezahlten Flugpreis möglich oder oder oder......

Und das ist schon die "verbesserte" Variante des Condor Gutscheins. Im Erstschreiben wurde mir nahe gelegt, ich müsse bis August 2020 neu buchen - das ist wohl ein schlechter Scherz. Da habe ich dann noch X mal angerufen und nachgefragt. Bis es endlich hieß, man könne den Gutschein bis Ende März 2021 einlösen und den Flug bis Ende 2021 bestreiten. Das ist aber immer noch nicht im Sinne des Erfinders, ich muss auch da noch mal weiter recherchieren, ich meine ich hätte mal gelesen, dass es überhaupt nicht erlaubt ist, monetäre Gutscheine zeitlich zu begrenzen. Da hat es sicher schon Urteile gegeben. Klar, wenn Condor bis dahin Pleite geht ist das sowieso Hornberger Schießen, aber nichts genaues weiß man eben nicht. Am allerliebsten würde ich natürlich einfach im nächsten Jahr (Frühjahr oder Herbst) in die USA fliegen, deswegen ist ein Gutschein auch immer noch "akzeptabel", dann brauche ich ja sowieso einen Flug, aber es ist eben so schwer zu planen im Moment, kein Mensch weiß, wie das mit Corona in Zukunft weitergehen soll.

Da aber auch hier im Forum die diversen Verfahren zerredet oder - trotz Erfahrungsberichte - gar bestritten werden, können wohl die Fluggesellschaften ganz gut damit leben.

Ich kann beide Seiten verstehen. Der eine hat eben Erfolg gehabt und geht dann davon aus, dass das natürlich für jeden genauso einfach ist. Aber in der Realität sieht man ja, dass die Banken bockig sind und das sind dann die Gegenstimmen, die sich gar nicht vorstellen können, wie das klappen soll. Das ist halt so, ich finde es nicht so wild, jeder muss für sich entscheiden, was er versuchen will und was nicht, es ist ja auch durchaus stressig (ich habe jetzt schon keine Lust mehr, aber ich versuche es trotzdem nochmal) und mit dem Gutschein habe ich zumindestens den Spatz in der Hand. Condor muss aber aufpassen, dass sie im Nachgang der Pandemie nicht dennoch Pleite gehen, denn das hinterläßt einen breit gestreuten faden Nachgeschmack, wie sich Condor verhalten hat und die hatten vorher schon kein gute Reputation in Sachen "Kundenfreundlichkeit". Ich denke nicht, dass ich im Nachgang nochmal bei Condor buchen werde. Und das liest man sehr sehr häufig im Internet in den einschlägigen Portalen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 01.07.2020, 15:40 Uhr
Daher bin ich ja so überrascht, dass hier ständig das Chargeback falsch dargestellt wurde/wird.

Was doch klar ist, wenn die Banken (vorsätzlich?!) falsch informieren. Wenn man nicht zufällig das Glück hat, die DKB Karte zu besitzen, die anscheinend mustergültig verfährt, wird man ja in die Irre geführt. Offensichtlich ist den Banken das Verfahren unangenehm
Ich bin halt der Auffassung, dass man sich hier im Forum gegenseitig helfen soll und dies gerade auch gegenüber Fluggesellschaften, Hotels u.a. so sein soll. Ich habe neutral auf die Möglichkeiten des Changeback und andere (MRH 400 Danke hier für!) auf das Mahnverfahren verwiesen und damit den Möglichkeiten Raum gegeben. Trotzdem wurde es mit teilweise falschen Angaben (die leider auch auf falschen Angaben von Banken beruhen)  oder veränderten Fällen zerredet bzw. inhaltlich bezweifelt und somit gewissermaßen - sicherlich unbewusst - das Geschäft der „Großen“ (Fluggesellschaften) betrieben.
Ich glaube erst einmal auch keiner Gesellschaft, rufe dort im Zweifel nicht an sondern kommuniziere aus dokumentationszwecken per Email. Ich habe irgendwo in den letzten Tagen auch gelesen, dass man sich nicht von den Banken abwimmeln lassen soll. Dies gilt im übrigen auch für Fluggesellschaften und dessen Entschädigungen.

Nun bin ich froh, das einiges geklärt ist und damit vielleicht einigen geholfen werden kann. Schauen wir positiv in die Zukunft!
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 01.07.2020, 16:15 Uhr
Ich habe mich noch mal etwas durch die MC Guidelines gewühlt. Im Kern würde ich das nach wie vor so verstehen, dass die verlängerten Fristen bei Reisen nur dann greifen wenn der Anbieter in Insolvenz oder einem ähnlichen (Schutz-)Verfahren ist. Also wie z.B. bei Condor.

Für "normale" Stornos wg. Corona und ohne das der Anbieter insolvent ist greift das m.E. nicht. Insofern kann man aus dem Weg durchaus versuchen - wer damit durchkommt umso besser. Man sollte aber eben auch nicht glauben, dass Chargeback für Corona jetzt das ultimative Allheilmittel wäre.


Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 01.07.2020, 18:59 Uhr
Trotzdem wurde es mit teilweise falschen Angaben (die leider auch auf falschen Angaben von Banken beruhen)  oder veränderten Fällen zerredet bzw. inhaltlich bezweifelt und somit gewissermaßen - sicherlich unbewusst - das Geschäft der „Großen“ (Fluggesellschaften) betrieben.

So sind wir Menschen eben, aber es ist ja auch letztendlich ein Problem, ein wirklich großes Problem, wenn die Bank nicht mitmacht. Für mich konkret stellt sich die Frage, was mache ich denn, wenn Advanzia weiterhin auf stur schaltet und den Chargeback unter Verweis auf überzogene Fristen ablehnt? Dann werde ich mit Sicherheit nicht klagen und Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das gleiche. Letztendlich spielt es keine Rolle, dass jemand anderes mit seinem Anspruch durchgedrungen ist. Das ist genau das Problem.

Aber, wie gesagt, man sollte das alles nicht überbewerten, es kann jeder nur aus seinem Erfahrungshorizont beurteilen und die Ursachen liegen ganz sicher bei den Airlines und bei den Banken, nicht bei den Kunden.

Und wenn es darum geht, valide Problemlösungen zu liefern, einen Schuss habe ich auch noch frei: in unserem Forum kam der wertvolle Hinweis auf den Käuferschutz von Paypal. Paypal bietet im Rahmen seines Zahlungsservices zwei verschiedene Typen von Zahlungen an, zum einen die geschäftliche Zahlung und zum anderen die Freundschaftszahlung. Die Freundschaftszahlung ist frei von Gebühr, genießt aber auch keinerlei Schutzmechanismen. Die geschäftliche Zahlung beinhaltet einen Käuferschutz, der inhaltlich sehr ähnlich zum Chargeback Verfahren ist. Auch dort wird eine Erstattung zugesagt, wenn eine Partei nicht liefert. Auch das habe ich ausführlich recherchiert, in der Tat werden auch dort Insolvenzen von Airlines gedeckelt, wenn geschäftlich gezahlt wurde. DIe Problempunkte:

1) Erst einmal muss der Vertragspartner (bei mir also Condor) überhaupt Paypal als Zahlungsmittel akzeptieren. Das ist bei Condor leider nicht der Fall, von daher wäre das bei mir keine Lösung gewesen.

2) Der Käuferschutz hat für alle Arten von Transaktionen eine Höchstfrist und die beträgt in jedem Fall 180 Tage ab Transaktion. Auch das wäre in meinem Fall leider ein K.O. Kriterium gewesen. Wer also den Käuferschutz in Anspruch nehmen will, sollte nicht allzu früh vor Abflug buchen.

3) Die geschäftliche Transaktion ist mit vergleichsweise hohen Gebühren behaftet, nämlich 2,5% des Kaufpreises. Bei Tickets im Wert von 4.000,-€ ist man also mit stolzen 100,-€ dabei. Aber, da bin ich auch ehrlich, das wäre es mir wert. Immerhin hat man damit ein Mittel in der Hand, sich gegen eine Insolvenz der Airline abzusichern.

So, das waren die wichtigsten Eckpunkte, vielleicht hilft auch dieser Hinweis zukünftig diesem oder jenem bei der Buchung seines nächsten Flugs.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 01.07.2020, 19:19 Uhr
Ich habe mich noch mal etwas durch die MC Guidelines gewühlt. Im Kern würde ich das nach wie vor so verstehen, dass die verlängerten Fristen bei Reisen nur dann greifen wenn der Anbieter in Insolvenz oder einem ähnlichen (Schutz-)Verfahren ist. Also wie z.B. bei Condor.

Für "normale" Stornos wg. Corona und ohne das der Anbieter insolvent ist greift das m.E. nicht. Insofern kann man aus dem Weg durchaus versuchen - wer damit durchkommt umso besser. Man sollte aber eben auch nicht glauben, dass Chargeback für Corona jetzt das ultimative Allheilmittel wäre.
Das Chargeback ist kein ultimatives Allheilmittel bei Corona, sondern ist die Möglichkeit u.a. bei Leistungsnichterfüllung durch den Geschäftspartner das gezahlte Geld über das Verfahren zurückbuchen zu lassen. Wenn der Geschäftspartner die Leistung nicht im vereinbarten Zeitraum, in der vereinbarten Art usw. erbringt oder erbringen kann, ist das Verfahren möglich. Dazu muss der Betroffene den Nachweis hierzu in geeigneter Weise erbringen. Die Hausbank prüft dies und tritt bejahenden Falls mit der Bank des Leistungsstörers in entsprechenden Kontakt zwecks Rückbuchung.  Falls die Angaben sich als falsch herausstellen, ist eine Rück-Rückbuchung möglich, daher der Vorbehalt.
Das Chargeback ist also kein besonderes Verfahren für Reisende sondern findet in vielen weiteren Fällen Anwendung; am bekanntesten ist wohl das Chargeback bei Kartenmissbrauch. Es ist aber auch möglich, wenn man z.B. eine Ware nicht erhalten hat oder Ware retourniert hat und keine Rückerstattung erfolgte, aber auch bei Markenfälschung. Ich will hier nicht weiter darauf eingehen, da es eine Vielzahl von Möglichkeiten der Leistungsstörung gibt.

Für Reisende ist das Verfahren vor allem von Bedeutung und auch verhältnismäßig einfach durchzuführen bei Konkurs (Air Berlin) und Flugstreichung (durch die Fluggesellschaft!), nicht jedoch bei Storno des Reisenden. Hier ist der Nachweis der abschließenden Leistungsstörung leicht, da der Flug gestrichen wurde bzw. die Fluggesellschaft nicht mehr fliegt.
 Wir haben hier lesen und lernen können, dass nicht alle Banken proaktiv auf das Verfahren setzen, was wohl u.a. die Stiftung Warentest kritisiert.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 01.07.2020, 19:31 Uhr
Im Kern würde ich das nach wie vor so verstehen, dass die verlängerten Fristen bei Reisen nur dann greifen wenn der Anbieter in Insolvenz oder einem ähnlichen (Schutz-)Verfahren ist. Also wie z.B. bei Condor.

Ich kann das zugegebenermaßen eigentlich nicht erkennen, aus welchen Klauseln leitest Du den unbedingten Bezug zu einer Insolvenz ab? Im englischen Text von Travel Dealz ist einfach nur die Rede von

Goods or Services Not Provided
Zitat
Chargeback Condition. One of the following:

– The cardholder contacted the issuer claiming both of the following:
– – The cardholder engaged in the transaction.
– – The purchased goods or services were not received.
– Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.

Also als grundsätzliche Voraussetzung ist das Nichterhalten der Ware oder Leistung Voraussetzung, recht trivial. Und dann gibt es die Fristenklausel von MC:

Zitat
Time Frame.

One of the following:

1. Maximum 150 calendar days from the latest expected service date, whether the bonding authority or similar scheme responded or not. The issuer must wait at least 30 calendar days from the date the request was sent prior to processing a chargeback, unless a negative response was received, in which case, the chargeback may be processed upon receipt of the negative reply.
The following exceptions apply:
– For German Domestic Transactions: Maximum 240 calendar days from the latest expected service date, whether the bonding authority or similar scheme responded or not. The issuer must wait at least 60 calendar days from the date the request was sent prior to processing a chargeback, unless a negative response was received, in which case, the chargeback may be processed upon receipt of the negative reply.
– For Polish Domestic ...
– For Swedish Domestic ...
2. Maximum 120 calendar days after from the expected service date.
In all cases, the issuer does not have to wait for the latest expected service date before processing the chargeback. A chargeback may be processed immediately upon learning the travel services will not be provided to the cardholder (or traveler). The issuer is still obliged to meet all other applicable chargeback requirements, such as a request for reimbursement from the bonding authority or similar scheme.

Einen Bezug zu einem Insolvenzverfahren erkenne ich da eigentlich nirgends. Also ich gehe definitiv davon aus, dass der Anspruch alleine dadurch entsteht, dass die Leistung nicht erbracht wurde. Egal warum. Und gleichermaßen sind auch die Fristen unabhängig vom Grund, wichtig ist (wenn überhaupt) der Verwendungszweck (Service oder Goods). Wobei das hier nicht einmal erkennbar ist, aber im vollen Wortlaut wird man das sicherlich finden. Das ist ja auch unbedingt sinnvoll.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 01.07.2020, 20:52 Uhr
Richtig Jack Black!
Ich habe es versucht mit anderen Worten zu verdeutlichen: Wenn der Geschäftspartner die Ware oder Leistung nicht im vereinbarten Zeitraum, in der vereinbarten Art, gar nicht usw. erbringt oder erbringen kann.  Dies ist bei den hier diskutierten Fällen (Flugstreichung durch Fluggesellschaften oder Unmöglichkeit) der Fall; Insolvenz mit Flugstreichung ist enthalten, aber - wie ich vorne bereits umfangreich ausgeführt habe - eh nur ein (kleiner) Ausschnitt der unterschiedlichen Fälle.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: nobby_solano am 02.07.2020, 16:20 Uhr
Hallo zusammen,
wäre am 27. August in die USA abgehoben (MUC-EWR und dann 3 Wochen später retour MIA-FRA-MUC). Jetzt hat mich die Lufthansa für meinen Rückflug MIA-FRA um einen Tag vorgebucht. Die beiden anderen Flüge blieben unverändert. Kann ich jetzt die ganze Reise stornieren? Möchte grundsätzlich stornieren (und keinen Gutschein oder Umbuchung). Bin unsicher, da mir die Lufthansa folgende Nachricht geschickt hat:

Wir haben versucht, die bestmögliche Verbindung für Sie zu finden. Leider ist es nicht in jedem Fall möglich, Ihnen eine Alternative anzubieten. Ihren neuen Reiseverlauf finden Sie unten zu Ihrer Information. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Reise wie jetzt gebucht in Anspruch nehmen werden oder ob Sie von unseren flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchten, um Ihre Reise zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten.

Über die unten aufgeführten Auswahlfelder können Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir Ihr Ticket ohne weiteren Aufwand für Sie aktualisieren können. Bitte geben Sie uns bis zum 17. Juli 2020, eine Rückmeldung, andernfalls werden Ihre Flüge gestrichen. Selbstverständlich bleiben Ihre Buchungsnummer und Ihr Ticket für eine spätere Nutzung gültig. Sie können uns bis spätestens 31. Januar 2021 kontaktieren und Ihre neuen Flüge einbuchen lassen*.


Ich habe jetzt auf der Infoseite der Lufthansa zu Passagierrechten gelesen, dass man kein Recht auf Erstattung hat, wenn die Annulierung 14 Tage vorher angekündigt wurde. Was ja in diesem Fall so wäre.

...Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei
Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug...


Was wäre aus eurer Sicht die besten Vorgangsweise?
Danke.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 02.07.2020, 16:30 Uhr
Du musst differenzieren zwischen Rückerstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlung wg. Storno.

Die (zusätzliche) Ausgleichszahlung gibt es nicht, wenn 14 Tage vorher von Seiten der Airline die Verbindung storniert wird.
(Davon ab gilt Corona wohl als besonderer Umstand der die Airline von Ausgleichszahlungen freistellt.)

Das hat aber mit der Erstattung des Tickets erstmal nichts zu tun. Bei einer Umbuchung auf ein anderes Datum würde ich an Deiner Stelle die Position vertreten, dass es sich um eine signifikante (zeitliche) Änderung handelt, weswegen Du grds. ohne Zusatzkosten zum Storno berechtigt bist.

Und genau das würde ich LH dann auch so mitteilen. Also das Du die Umbuchung nicht akzeptierst, sondern stornieren und Geld zurück willst.

Habe gerade einen ähnlichen Fall mit LH - dort wurde der Hinflug einfach um einen Tag nach hinten geschoben und der ursprüngliche Flug annulliert.
Da habe ich jetzt auch gesagt, dass ich dann komplett stornieren möchte - bin mal gespannt was bei rauskommt.

Hier kann man einen Rückerstattung beantragen:
https://www.lufthansa.com/de/de/rueckerstattung
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 02.07.2020, 18:58 Uhr
Detritus hat das richtig dargestellt: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen (14 Tagefrist oder Corona), aber Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn Umbuchung und Gutschein nicht akzeptiert wird und die Flüge zusammen gebucht  (falls beide Flüge auf einer Rechnung stehen und nicht bei verschiednen Fluggesellschaften gebucht wurden) wurden. Entscheidet sich der Passagier für einen Alternativflug, wird der Ticketpreis nicht erstattet.
Ich würde sämtliche Kontakte mit LH per Email (dokumentiert!) tätigen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 02.07.2020, 21:11 Uhr
(Davon ab gilt Corona wohl als besonderer Umstand der die Airline von Ausgleichszahlungen freistellt.)

Wenn Du "wohl" schreibst, dann ist das auch für Dich nicht 100% sicher, würde ich vermuten?! Das ist nämlich auch eine spannende Frage, ist eine kurzfristige Flugstreichung wegen eines Einreiseverbots für "gewisse" Passagiere kein Grund für eine Erstattung gem. EU Fluggastverordnung.

Das ist aus meiner Sicht gar nicht so einfach, mehr noch, ich bin eigentlich überzeugt, dass die Entschädigung sehr wohl rechtens wäre. Die Formulierung des Trumpschen Einreisestopps bezieht sich nicht auf Airlines, sie bezieht sich auch nicht auf ganze Nationen oder deren Bürger. Es ist eine relativ differenzierte Auswahl an Personen, die durchaus einreisen dürfen (Amerikaner, die sich in Europa auf Urlaubsreise befinden und zurück wollen, EU Bürger mit Verwandten in den USA, EU Bürger mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in den USA, "geladene Gäste" von Herrn Trump u.v.m.). Mit einiger Sicherheit lassen sich (nehmen wir unseren eigenen gecancelten Flug vom 17.3.20 von Frankfurt nach Las Vegas) durchaus einige Passagiere finden, die ganz sicher einreisen dürften. Und seien es nur die paar Amerikaner (die es definitiv auf Condor Flügen gibt), die vom Urlaub nach Hause zurück kehren. D.h. Condor cancelt den Flug nicht, weil sie wegen höherer Gewalt nicht fliegen dürfen, sondern weil es sich wirtschaftlich nicht rechnet, für eine Hand voll Passagiere eine fette 767 nach Las Vegas fliegen zu lassen. Das wiederum ist aber ein rein wirtschaftlicher Grund. Und damit sind wir definitiv bei einer Pflicht zur Erstattung nach EU Fluggastverordnung.

Natürlich bin ich kein Jurist und kann auch für nichts garantieren, aber ich werde selbst (spätestens nach Abfackeln des Gutscheins oder nach Erhalt des Ticketpreises) diesen Schadensersatz einfordern. Das ist arschig, das weiß ich und das würde ich auch normalerweise nicht machen, aber wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus und das Verhalten von Condor ist durch und durch unerträglich. Zum Glück hat man ja bis zu drei Jahre Zeit, die Erstattung zu beanspruchen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 02.07.2020, 21:46 Uhr
Besteht eine Reisewarnung, so gilt das als außergewöhnlicher Umstand und die Airline muss nicht zahlen.

Insofern ist alles ab dem 17.03. raus.


In eurem Fall ist es auch egal ob der Flug vorher gestrichen wurde. Ihr hättet ja eh nicht reingedurft bzw. selbst wenn der Flug gegangen wäre - euch hätten sie nicht mitnehmen dürfen.

Da Du also eh nicht hättest fliegen können besteht auch kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die hätte wohl nur ein Ammi der auf den Flug gebucht war geltend machen können - und selbst dann ist es fraglich ob ein Gericht hier die Verantwortung bei der Airline sieht.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 03.07.2020, 00:10 Uhr
Besteht eine Reisewarnung, so gilt das als außergewöhnlicher Umstand und die Airline muss nicht zahlen.

Wieso? Bei Reisewarnungen fliegen Airlines normalerweise weiter. Pauschalreisende können kostenlos stornieren, aber wie wir ja wissen, sieht das für Individualbuchungen nicht so aus. Wieso sollten Airlines einfach canceln dürfen.

Auch die Frage, ob ich hätte einreisen dürfen, ist keinesfalls trivial beantwortet. Der Bruder meiner Mutter wohnt in Seattle, angeblich waren familiär verbundene Einreisen erlaubt. Last not least hätte man auch Donald fragen können, denn auch geladene Gäste waren willkommen. Es gab ziemlich viele Ausnahmen, aber da Condor früh den Flug gecancelt hat, bemüht nan sich natürlich gar nicht mehr. Urteile gibt es noch keine, aber ich denke, die werden noch kommen. Dann kann man immer noch entscheiden.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 03.07.2020, 09:42 Uhr
Grds. ist in diesem Kontext die spannende Frage ob "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, welche die Airline nicht zu vertreten hat.

Ich denke ob Corona und die damit verbundenen Maßnahmen wie kurzfristige Verhängung von Einreisesperren oder die kurzfristige Verkündung von weltweiten Reisewarnungen jetzt außergewöhnlich sind muss man nicht groß hinterfragen.

(Bestehende Reisewarnungen wie z.B. für Nordkorea oder wg. Terrorismus in bestimmten Ländern sind davon jetzt mal ausgeklammert.)

Ob Du jetzt Verwandte o.ä. in den USA hast wäre vor Gericht wohl auch eher weniger relevant - oder könntest Du gerichtsfest beweisen, dass die geplante konkrete Reise keinen touristischen Zweck gehabt hat? Mit einer Buchung von Hotels in Vegas? Wohl eher nicht (oder nicht ohne hier die Wahrheit doch sehr zu strapazieren) oder?

Sofern die Airline so doof sein sollte im Streitfall zu sagen, man sei nicht geflogen, weil es sich wirtschaftlich nicht gerechnet hätte - ok, dann mag man vielleicht noch eine Chance haben (das Problem mit dem Einreiseverbot besteht dann aber immer noch). Wenn die allerdings z.B. argumentieren, dass die verschiedenen Entscheidungen aufgrund des dynamischen Geschehens überraschend gekommen sind und man daher auch nicht abschätzen konnte, ob und was dann dann noch nach kommt, weshalb man also die Flüge streichen musste da man nicht gewährleisten konnte das Crew und Maschine dann nicht in den USA festhängen o.ä. - dann wird man als Kunde wohl in die Röhre schauen.

Unabhängig davon, ob und wie die Gerichte da jetzt im Einzelfall entscheiden werden - hier muss man sich selbst auch einfach mal fragen, ob man hier wirklich noch versuchen muss den letzten € aus den arg gebeutelten Airlines rauszuquetschen. Das man den Ticketpreis und nicht nur ein Stück Papier zurück bekommt ist eine Sache - aber in Zeiten wo eh wirtschaftlich gerade alles vor die Hunde geht - muss ich mir persönlich jetzt daran auch noch "bereichern"? Und wenn ja, was habe ich davon wenn ich jetzt 600,- € auf dem Konto habe, die Airlines aber dann Pleite gehen und die Ticketpreise dafür dann in den nächsten Jahren durch die Decke?


Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 03.07.2020, 11:06 Uhr
Besteht eine Reisewarnung, so gilt das als außergewöhnlicher Umstand und die Airline muss nicht zahlen.

Insofern ist alles ab dem 17.03. raus.


In eurem Fall ist es auch egal ob der Flug vorher gestrichen wurde. Ihr hättet ja eh nicht reingedurft bzw. selbst wenn der Flug gegangen wäre - euch hätten sie nicht mitnehmen dürfen.

Da Du also eh nicht hättest fliegen können besteht auch kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die hätte wohl nur ein Ammi der auf den Flug gebucht war geltend machen können - und selbst dann ist es fraglich ob ein Gericht hier die Verantwortung bei der Airline sieht.

Bei außergewöhnlichen Umständen besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Den jeweiligen Einzelfall werden die Gerichte entscheiden.

Die Fluggesellschaft ist tendenziell bei kurzfristigen Annullierungen nur von der Zahlungspflicht befreit, wenn der Passagier im Prinzip gar nicht mehr einreisen kann - wie in meinem Beispiel im März nach Marokko. Internet-Fluggastrechteportale verweisen jedoch darauf, die Annullierungen seien in vielen Fällen inzwischen rein betriebswirtschaftliche Entscheidungen; hier besteht ein Anspruch, wenn der Nachweis gelingt.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 03.07.2020, 22:27 Uhr
Grds. ist in diesem Kontext die spannende Frage ob "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, welche die Airline nicht zu vertreten hat.

Das finde ich eigentlich weniger spannend, denn das ist sicherlich trivial, dass das "außergewöhliche Umstände" sind. Aber ein einfacher Regenschauer ist auch ein außergewöhnlicher Umstand, aber sicherlich keine Grundlage für das Canceln eines Fluges.

Am 17.3. hat Deutschland eine Reisewarnung für die USA erlassen. Condor hat aber bereits am 13.3.20 unseren Flug gecancelt. Und als am 17.3. die Reisewarnung für die USA ausgesprochen wurde, da würde man ja erwarten, dass Condor natürlich alle Flüge in die USA einstellt. Genau das ist aber nicht geschehen. Condor hat einzelne Flüge gecancelt (u.a. eben unseren), aber grundsätzlich ist Condor bis inkl. 26.03.20 noch in die USA geflogen. Und zwar mit vollen Maschinen, nicht (wie viel später erst bei der Maasschen Rückholaktion) mit leeren Maschinen. Mir wurde auch angeboten, meinen Flug umzubuchen, aber es gab überhaupt keine Kapazitäten mehr. Zugegebenermaßen wollte ich auch gar nicht mehr, was über für die Rechtsfindung zweitrangig ist. Condor hat unseren Flug gestrichen, hat aber die Verbindung in die USA bis zum 26.03. aufrecht erhalten.

Ob ich hätte einreisen dürfen oder nicht, ist natürlich nicht zu beurteilen, aber Condor hat den Flug gecancelt und natürlich habe ich dann keinerlei Anstrengungen mehr unternommen, ggf. eine Einreise zu ermöglichen. Last not least kann man natürlich immer hinterfragen, ob der Kunde überhaupt hätte einreisen können, die Entscheidung trifft letztendlich der Immigration Officer. Mir ist kein Fall bekannt, wo solche Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Condor hat kurzfristig gecancelt, ganz offensichtlich aus wirtschaftlichen Gründen und dann zieht nach meinem Rechtsempfinden (und dem meines Anwalts, der konsequent die Entschädigung eingefordert hat) die EU Fluggastverordnung.

Grundsätzlich bin auch absolut Deiner Meinung, dass das unnötig Condor belastet und allenfalls zur Insolvenz beiträgt. WIe ich aber auch schon geschrieben habe, ist das definiv auch nicht meine Art. Aber auf der anderen Seite verhält sich Condor unmöglich gegenüber seinen Kunden, nicht nur in dieser Krise. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass in der freien Marktwirtschaft dann diejenigen überleben, die Ihre Kunden behandeln wie Dreck und sich (als Vorstand) selbst in der größten Krise die fetten Gehälter gönnen, finanziert von den nicht eingelösten Tickets des kleinen Mannes und von Steuergeldern. Ich bekomme eine moderate Erwerbsunfähigkeitsrente und 4.000,-€ sind ein Haufen Geld, mich widert es an, dass Condor einfach das Geld behält, sehr wohl wissend, dass das Unrecht ist, aber ebenso wissend, dass ich in absehbarer Zeit keine Chance habe, das Geld auf dem Rechtsweg zurückzuholen.

Natürlich trifft es bei einer Insolvenz zum größten Teil massenhaft unschuldige Menschen wie Du und ich, aber erstens geht Condor sicherlich nicht alleine wegen meiner Entschädigungsforderung Pleite und zweitens muss sich der Vorstand eben die Frage gefallen lassen, wieso er so eine extrem Kundenunfreundliche Linie verfolgt. Selbst wenn ich nicht den Schadensersatz einfordere, wird Condor im Nachgang der Pandemie ein Problem haben, weil sie massenhaft Kunden verprellt haben (und das schon auch vor Corona). Es rollen sich alleine schon die Fussnägel auf, wenn man den Begriffen "Downgrade" und "Condor" in Google nachgeht. Was Condor da seit Jahren veranstaltet, ist einfach eine bodenlose Frechheit und ein absolutes Ärgernis.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 04.07.2020, 13:14 Uhr
Wie ich bereits oben geschrieben habe, sind Annullierungen in vielen Fällen inzwischen rein betriebswirtschaftliche Entscheidungen -hier besteht ein ergänzender Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn - und dies ist der große Haken - der Nachweis (wohl in der Regel vor dem Gericht) gelingt. Kannst bei Gelegenheit ja mal über deinen Erfolg (oder Misserfolg) berichten.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Jack Black am 04.07.2020, 14:13 Uhr
Kannst bei Gelegenheit ja mal über deinen Erfolg (oder Misserfolg) berichten.

Das wird noch lange dauern (s.o.), ich werde natürlich NICHT aktiv werden, so lange ich einen Gutschein von Condor in der Hand halte. Da kann ich mir auch gleich ins Knie schießen...

Aber man hat ja angeblich drei Jahre Zeit und sollte es irgendwann tatsächlich so weit sein, dass der Gutschein abgeflogen oder auch ausbezahlt wurde, DANN werde ich Condor in den Hintern treten. Alles unter der Voraussetzung, dass es Condor dann noch gibt, das ist alles gar nicht so sicher. Von Advanzia höre ich übrigens nach wie vor gar nichts. Am Montag rufe ich wieder an...
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: jpk99 am 05.07.2020, 13:02 Uhr
Hallo,

Bekannte von mir sollen eigentlich am 07.07.2020 mit Unitedvon Hamburg über München nach Las Vegas fliegen.
Diese Verbindung wurde schon lange umgebucht/verschoben usw. (letzter Stand war wohl Hamburg, München, Chigao, San Francico, Las Vegas) Bei jedem Anruf bei United um zu Stornieren wurden sie mit einem Gutschein vertröstet.
Letzte Woche kam die Mail, dass der Flug München-Chicago nicht stattfindet, man solle sich mit United in Verbindung setzten.
Die Dame am Telefon suchte vergeblich nach eine neuen Verbindung, ohne Erfolg. Am des Telefonats die Frage: Gutschein oder Geld. Geld natürlich.
Der Betrag wurde ohne Probleme sofort auf die Kreditkarte gutgeschrieben.
Also, es gibt Airlines die sich an Recht und Gesetz halten.

Als Kunde hat man leider keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht stattfindet. Man bekommt nur den Ticketpreis erstattet. Auf den Kosten für Hotels oder Schmerzensgeld bleibt man dann sitzen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 13:29 Uhr
Auf in die nächste Runde...

Flug mit LH wurde zunächst terminlich umgebucht, dann erfolgte später kommentarlos bzw. ohne Info ein Storno der Hinfluges und man wurde einfach auf den nächsten Tag umgebucht.

Daraufhin den Flug storniert und Erstattung beantragt. Gerade eben eine Mail bekommen wie das denn so am Sonntag mit meinem Flug ablaufen würde?

Anruf bei LH:

"Ich habe den Flug wegen der Termin-Verschiebung bereits Ende Juni storniert und außerdem besteht nach wie vor eine Einreisesperre..."

"Ja aber im System steht der Flug geht..."

"Mag ja sein, aber die würden uns nicht reinlassen."

"Ja aber der Flug geht doch..."

"Sie fliegen doch aber keine Leute rüber von denen vorher klar ist, dass sie nicht einreisen dürfen..."

"LH ist nur für den Flug verantwortlich, ob man einreisen darf ist Sache des Passagiers, es gibt ja Personen die einreisen dürfen und der Flug geht ja."

"??? - Heißt wenn ich da am Sonntag nicht aufschlage werten Sie das als "No-Show"?"

"Genau so ist es!"

"Gut dann nehmen Sie den Flug bitte erneut raus bzw. vermerken, dass wir nicht in die USA einreisen können."

"Ihr Tarif ist dann aber nicht erstattungsfähig."

"Ich soll mich also in einen Flieger setzen, obwohl ich weiß dass ich nicht in die USA einreisen darf und umgehend zurück geschickt werde?"

"Ja - wenn sie ein "No-Show" vermeiden wollen..."

"???!!!?????"

Und nein - ich werde nicht fliegen, egal was der Herr mir da jetzt erzählen wollte. Und mein Geld werde ich auf die ein oder andere Weise auch wiederbekommen, unabhängig davon was für krumme Touren LH da jetzt dreht.


Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: aef am 30.07.2020, 17:00 Uhr
Also das ist echt heftig von LH.

Es war doch erst diese Woche in den Nachrichten, dass der Verbraucherschutz Lufthansa Vorsatz beim Rückzahlen der Flugpreise vorwirft.
Und das ist Vorsatz. Wenn die Rückzahlautomatik ausgeschalten wird, hat man das mit Vorsatz gemacht, und es war kein Versehen.

Ich habe mal viel von der Lufthansa gehalten, aber die Akzeptanz sinkt rapide.

Ich hoffe, dass Du Dein Geld noch zurück bekommst.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 17:40 Uhr
Besonders perfide finde ich dabei den ersten Storno nur online zu ermöglichen (dafür dann auch keine Bestätigung zu schicken) und diesen dann einfach zu ignorieren.

Wer also hofft die Airline würde von sich aus stornieren ist doppelt gekniffen - bekommt danach dann aber das „großzügige“ Angebot trotz No-Show einen Gutschein zu bekommen.

Und wenn man dann noch alle gebuchten Passagiere ohne Info und ungefragt auf de wenigen Flüge umbucht die tatsächlich gehen...

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: mrh400 am 30.07.2020, 18:00 Uhr
Das Ganze grenzt ans Kriminelle.
Wäre man nicht ohnehin zum Storno berechtigt, wenn der Flug um einen ganzen Tag verschoben wurde - egal was Einreisemöglichkeiten angeht?
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: partybombe am 30.07.2020, 18:10 Uhr
Wie du das darstellst, würde ich rechtlich gegen LH vorgehen; kann dies aber auch leicht sagen, da ich sowohl eine grundsätzlich-allgemeine Vorbildung und  vor allem eine Rechtsschutzversicherung habe. Weitere Möglichkeit wäre die Schlichtungsstelle SÖP anzurufen. Wichtig ist bereits jetzt alles zu dokumentieren!
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: miwunk am 30.07.2020, 18:26 Uhr
Das Ganze grenzt ans Kriminelle.
Wäre man nicht ohnehin zum Storno berechtigt, wenn der Flug um einen ganzen Tag verschoben wurde - egal was Einreisemöglichkeiten angeht?

Genau so ist es! Eine "relevante" Verschiebung der Abflugzeiten berechtig zum kostenlosen umbuchen oder stornieren.

Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 30.07.2020, 20:07 Uhr

Und nein - ich werde nicht fliegen, egal was der Herr mir da jetzt erzählen wollte. Und mein Geld werde ich auf die ein oder andere Weise auch wiederbekommen, unabhängig davon was für krumme Touren LH da jetzt dreht.

Lieber Detritus, wo ist denn auf einmal dein Verständnis hin ?  :shock:

Was sollen die armen Airlines denn tun, es dir etwa einfach machen, mal eben stornieren und dir das Geld sofort zurück überweisen ?

Du hast uns doch alle mit deinen Worten überzeugt:

"Solange das jetzt doch so arg kritisierte System einen für den schmalen Euro in den Urlaub gebracht hat war alles gut - jetzt fällt der Urlaub aus und das System ist plötzlich böse? "

"Sich als Kunde hinzustellen und zu sagen "Keine Leistung - also Geld her..." ist einfach, zumindest dann wenn man vollkommen ignoriert was denn für ein Rattenschwanz da hinten dran hängt. Oder kann LH jetzt einfach seinen Mitarbeitern sagen: "Sorry - es kommt gerade kein Geld rein - insofern gibt es auch kein Gehalt?" oder die Leasingzahlungen für die Maschinen einfach aussetzen oder oder oder? Damit löst man das Problem ja nicht, man verlagert es lediglich auf eine andere Stufe. Klar kann man jetzt sagen, "Ist halt das Risiko der Fluglinie...", aber selbst der pessimistischste Planer hätte die aktuelle Situation wohl kaum absehen können. Die Airlines müssen auf der einen Seiten weiter ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, damit der Laden irgendwann überhaupt läuft - sollen aber gleichzeitig ab besten sofort alle Kunden entschädigen."

Du müsstest doch eigentlich zufrieden sein, lass das doch mit dem Storno einfach sein. Die arme LH braucht dein Geld zum Überleben. Die kann doch nix dafür, die arme...

Denke immer an deine eigenen Aussagen:

"Aber für die Zukunft können die Airlines derartige Risiken ja durchaus mit berücksichtigen und entsprechend auf die Ticketpreise umlegen - ich will nicht wissen was das für ein Geschrei gibt wenn ein Eco-Ticket in die USA dann 5K € kosten soll."

Die Lufthansa kann nichts dafür, es sind außergewöhnliche Zeiten. Die ein oder andere schräge Masche ist doch zu verzeihen, schließlich wollen wir doch alle auch weiterhin für nen schmalen Taler fliegen. Denk an den Rattenschwanz der da dran hängt, denk an die Mitarbeiter!

Besonders DU müsstest doch vollstes Verständnis dafür haben das die mit allen erdenklichen Tricks arbeiten. Wo ist der Unterschied einen Flug anzubieten, obwohl du gar nicht einreisen darfst oder einen Flug anzubieten, der niemals stattfinden soll ? In beiden Fällen hat der Kunde das Recht auf seiner Seite, wird aber ewig auf sein Geld warten müssen. Diese Art von Abzocke war vor 2 Wochen noch völlig okay für dich. Aber wir wissen ja das dich dein Geschwätz von gestern heute nicht mehr juckt.

Davon mal ganz abgesehen wirst du dieses Telefonat so nie geführt haben. Unglaubwürdiger geht´s kaum.



Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 20:43 Uhr
Jeap war klar das Du da jetzt wieder um die Ecke kommst und wie üblich Dinge aus dem Zusammenhang reißt - wenn dann bitte auch vollständig zitieren oder zumindest den Kontext richtig wiedergeben.

Es ist ein Unterschied ob man in einer Situation wie dieser erwartet innerhalb von 7 Tagen seine Kohle wieder zu bekommen weil „das ja das Recht sei“ oder ob man völlig in die Röhre schaut - um nichts anderes ging es in der von Dir da jetzt hervorgezerrten Diskussion - aber schön wie Du mal wieder eindrucksvoll beweist, dass Du komplexe Sachverhalte einfach nicht verarbeiten kannst oder willst.

Nirgendwo habe ich gesagt jeder sollte auf irgendwas freiwillig verzichten. Im Endeffekt verhält sich LH genau so wie in dem anderen Thema von mir beschrieben - hörst Du mich deswegen Jammern und Wehklagen? Wohl kaum - das gehört zum „Spiel“ und ja das kann ich gern mit denen spielen.

Was Du davon glaubst oder nicht ist mir persönlich dabei herzlich egal - vielleicht sollte man als Anrufer demnächst auch Gespräche mit Hotlines „zu Qualitätszwecken“ aufzeichnen damit man irgendwelche Schlaumeier die im Internet den lauten machen zufrieden stellen kann.



@rest
Ist alles dokumentiert und ich habe für den Fall der Fälle auch genug juristische Feuerkraft in der Hinterhand falls es sein müsste, nur kann man sowas ja ggf. auch anders lösen - kostet halt nur Zeit und Nerven.


Der ursprüngliche Storno war nicht wegen Corona, sondern eben wegen der ungefragten Umbuchung auf ein anderes Datum. Insofern gibt es - rein rechtlich - da auch nichts dran zu rütteln.

Die Kohle ist ja schon seit Dezember weg und ich
muss deswegen nicht am Hungertuch nagen - insofern mache ich mir da keinen Stress.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 30.07.2020, 21:13 Uhr
Jo, nix anderes als den üblichen Aal erwartet.

Wo das Fähnchen dann morgen hin weht interessiert eigentlich auch keinen mehr.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 21:24 Uhr
Nur weil Du kognitiv überfordert bist?

Ich muss gerade herzlich lachen...

Ansonsten hier - weil das ja so nie nicht gewesen sein kann:

(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200730/0487599ecf84003ac4648138295c3acf.jpg)



(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200730/3aa55be01c012185164822e6bb7c87a5.jpg)

(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200730/e94aef18d813872977fc05e96aa3755c.jpg)


(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200730/89e4cc8483753b2705c478e94e173507.jpg)
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 21:30 Uhr
(https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200730/e0fa0ee9427d0c8c574217207ad84f0d.jpg)
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: aef am 30.07.2020, 21:48 Uhr
@Bandito1011
@Detritus
Tragt Eure Streitereien bitte woanders aus.
Per PN zum Beispiel.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 22:16 Uhr
Sorry - aber die persönlichen Angriffe kommen in letzter Zeit immer nur aus einer Ecke.

Und wenn mich jemand öffentlich als „Lügner“ bezeichnet nehme ich mir die Freiheit raus darauf ebenfalls öffentlich zu reagieren.

Der entsprechende User kann mir gern seine Kontaktdaten per PN schicken und dann fahre ich da vorbei und er kann sich alle Unterlagen und den Schriftverkehr mit LH dazu ansehen - von mir aus sich selbst auch gern mal eine halbe Stunde in die Warteschleife hängen und mit LH sprechen.

Danach gehen wir entweder zur nächsten Polizeidienststelle und er kassiert eine Anzeige wegen übler Nachrede / Verleumdung - alternativ kann er sich auch für 2 osmanische Backpfeifen entscheiden.

Die Erfahrung lehrt aber das solche Personen die im Netz eine große Klappe riskieren sich dann irgendwie doch nie melden wenn es ums RL geht.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 22:45 Uhr
Zwar nicht Flug - aber auch mal ein positives Beispiel:

Hatte verschiedenes in Vegas geplant / gebucht, teilweise (eigentlich) nicht stornierbar.

Freundlicher Mailverkehr - Antwort innerhalb von 24 Stunden und die Meldung, dass ich eine volle Erstattung bekomme - man hofft wir kommen nächstes Jahr dann zum „nachholen“.

Geld war keine 3 Tage später zurück gebucht. Geht also auch anders. ;)
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 30.07.2020, 23:12 Uhr
@Bandito1011
@Detritus
Tragt Eure Streitereien bitte woanders aus.
Per PN zum Beispiel.

Ich streite doch nicht sondern konfrontiere den User lediglich mit seinen eigenen Aussagen. Das sich die Ansichten des Kollegen ändern wie es gerade so passt / wie groß der Geltungsdrang oder die Langeweile grad so ist, dürfte ohnehin kein Geheimnis sein. Der Rest interessiert mich auch Null. Ist aber amüsant mit den anderen zu tippen wie die Reaktion wohl aussieht. Und mal wieder ne saubere Punktlandung. Glückwunsch! ; )

Titel: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 30.07.2020, 23:27 Uhr
Wie gesagt anstatt hier den Larry raushängen zu lassen - melde Dich per PN und dann kann man das persönlich klären.


Was es Dir jetzt bringt krampfhaft (und bewusst?) Aussagen zu verzerren nur um hier einen auf dicke Hose zu machen wird wohl auf ewig Dein Geheimnis bleiben. Argumentativ hast Du offensichtlich ja schon länger nichts zu bieten, so dass Du Dich verzweifelt auf solche Sachen stürzen musst.

Was unser kleiner Investegativ-User z.B. unterschlagen hat:

Zitat
Ich habe wohl kaum irgendwo geschrieben, dass ich das Verhalten der Airlines gutheiße - ich kann anders als scheinbar einige andere aber durchaus verstehen, warum sie so agieren wie sie es tun.
...
Ich selbst habe da jetzt inzwischen 2 Reisen aus März und August "offen" - das Geld habe ich innerlich schon abgeschrieben, wenn doch noch was zurück kommen sollte umso besser - nur wenn es dann lediglich bei dem Ausfall der Flugtickets bleiben würde wäre es ja schön.“



Also entweder bist Du daher kognitiv wirklich mit selbst einfachen Zusammenhängen überfordert oder Du versuchst bewusst Aussagen zu verdrehen, was ein ziemlich ärmliches Bild von Dir als Person zeichnet.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 31.07.2020, 00:14 Uhr
Ich übersetze: Mimimimi.

Das letzte Wort muss natürlich sein, da haben tatsächlich alle volle Punktzahl erreicht. Deine "Ausführungen" haben sich abgenutzt, akzeptiere das doch einfach mal zur Abwechslung anstatt dein eigenes Geheule samt üblicher Beleidigungen zu zitieren. Das macht es nun wirklich eher noch tragischer. Aber Gott sei Dank am Ende einzig deine Baustelle. Das du Probleme damit hast wenn jemand den Larry raushängen lässt überrascht jetzt doch. Ich empfehle eigene Lektüre. Aber Vorsicht, schwer zu ertragen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 31.07.2020, 07:44 Uhr
Ich übersetze: Mimimimi.

Ja - damit hast Du Deinen Auftritt hier durchaus treffend zusammen gefasst. (PN kam selbstredend keine ;) )


Da sich deswegen jetzt ja sogar schon ein Mod eingeschaltet hat sollte es langsam dann wieder back on topic kommen.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Bandito1011 am 31.07.2020, 11:19 Uhr
Du merkst tatsächlich nicht das dir konsequent ein Spiegel vorgehalten wurde, oder ?

Passt wohl nicht zur eigenen Selbstwahrnehmung. Hatte die Hoffnung für das Forum das es dadurch zu einer Form der Selbstreflektion kommt. Nun gut, der Zug scheint abgefahren. Selbst das "Mimimimi" hast du nicht verstanden obwohl es so offensichtlich war. Nein du springst sogar noch drauf an... Vielleicht doch mal die eigenen Ergüsse studieren. Ist leider die Realität, und die braucht hier kein Mensch.
Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Detritus am 31.07.2020, 12:11 Uhr
LH hält viele Kundenforderungen für unberechtigt - man sei ja schließlich geflogen...

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/lufthansa-haelt-viele-kunden-forderungen-fuer-unberechtigt-a-aeeca8bf-38e1-49b0-b2d2-cd0ca9ed9267

"Ab Mitte März und im April habe "eine hohe Zahl an Kunden" ihren Flug nicht antreten wollen, obwohl die Lufthansa geflogen sei."

Also genau die Argumentation der Hotline - die es ja so angeblich gar nicht geben könne - ob die Kunden aber überhaupt hätten einreisen dürfen bzw. ob sie ggf. nicht fliegen wollten, weil dann eine Zwangsquarantäne am Zielort verordnet worden wäre, darüber verliert man bei LH lieber kein Wort.

Auch ein Blick in die LH Umbuchungsmöglichkeiten ist da sehr erhellend:

https://www.lufthansa.com/de/de/erweiterte-umbuchungsmoeglichkeiten

Ticket gebucht bis 15.05.


Flug annulliert - Umbuchung auf dasselbe Ziel oder Umbuchung auf ein anderes Ziel (bei Zahlung der Differenz) - von kompletter "Rückerstattung" keine Silbe

Flug nicht annulliert - einmalige kostenfreie Umbuchung ebenfalls kein Wort darüber, dass hier eine Rückerstattung möglich sei bzw. sein könnte



Ich habe eine Buchung – ich möchte mein Ticket rückerstatten lassen  

Falls Sie im Besitz eines Tickets für einen von Lufthansa stornierten Flug sind und ihr Ticket bisher nicht zur Erstattung eingereicht haben, können Sie dieses hier zur Erstattung einreichen.

Tja - und wenn es eben kein von LH stornierter Flug ist, da dieser ja stattfindet (auch wenn man ihn faktisch wg. Einreisesperren nicht wahrnehmen kann) - was dann? ;)

In den einschlägigen Flieger- und Reiseseiten finden sich ja auch entsprechend viele Bericht von Leuten die sich derzeit mit LH mit ähnlichen Konstellationen rumärgern.

Die ganze Kiste wird in den nächsten Monaten (oder Jahren?) also noch viel "Spaß" und mit Sicherheit auch die ein oder andere gerichtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen. Bleibt abzuwarten, wie das Verhalten von LH dann entsprechend gewertet wird - einfach nur nicht besonders kundenorientiert oder schon hart an der Grenze zur Kriminalität. :D






Titel: Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
Beitrag von: Heiner am 31.07.2020, 13:01 Uhr
Hi!

Da trotz Bitte sich per PN auszutauschen hier weiter getritten wird,
mache ich hier erst mal zu.
Bandito1011 und Detritus Ihr könnt euch per PN weiter streiten.

Gruß Heiner