usa-reise.de Forum

Autor Thema: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung  (Gelesen 16387 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hanelman

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 289
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #75 am: 24.07.2013, 16:42 Uhr »
Ja, so seh ich das auch. Mir gestern Abend aber folgender Gedanke gekommen:

Angenommen,
- wir wären rechtzeitig in Frankfurt abgeflogen
- hätten dann nicht schon unseren eigentlichen Flug von Philadelphia nach Las Vegas umbuchen müssen
- und wären in Philadelphia pünktlich, vor dem Gewitter, gelandet.....

Sprich, ist die erste Verspätung in Frankfurt womöglich Schuld daran, dass wir überhaupt erst in das Gewitter gekommen sind, dann sind die 2-3 Stunden in Frankfurt doch Schuld an dem Mist, oder? Und für die Verspätung in Frankfurt gab es keine Begründung.

Gruß,

Hannes


PS: Ich hab eben noch folgende Formulierungen gefunden:

Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu, sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung.


Bei Annullierung und Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung stehen dem Reisenden folgende Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu:

- Der Ticketpreis muss zurückerstattet werden
- Der Passagier muss zum nächst möglichen Zeitpunkt an seinen Ziel- oder Abflugort befördert werden
- Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Transport bis zur Weiterreise werden übernommen.
- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.

2010 Southwest / 2011 Florida / 2011 Southwest / 2012 Südstaatentour (Sandyslalom) / 2013 Southwest + Yellowstone / 2014 Southwest

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #76 am: 24.07.2013, 18:58 Uhr »
Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.
US- Airways hat das nicht und damit kannst Du die Sache drehen und wenden wie Du willst, die Verordnung ist nicht anwendbar - § 3 Abs 1, Buchstabe a) und b).
Alles weiter sind sinnlose Gedankenspiele. Kannst Dir ja auch Gedanken machen, wie Du die Vorschriften des Waffenrechts aus Arizona in Hessen anwenden willst.
No retreat, no surrender !

motorradsilke

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.511
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #77 am: 24.07.2013, 19:29 Uhr »
Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.

Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #78 am: 24.07.2013, 20:41 Uhr »
Angenommen,
- wir wären rechtzeitig in Frankfurt abgeflogen
- hätten dann nicht schon unseren eigentlichen Flug von Philadelphia nach Las Vegas umbuchen müssen
- und wären in Philadelphia pünktlich, vor dem Gewitter, gelandet.....

Mein Opa pflegte immer zu sagen:

Hätte der Hund nicht gesch***** hätte er den Hasen gehabt."

Optional gilt hier auch: "Hätte hätte Fahrradkette..."

Unabhängig davon ob die VO greift oder nicht:
Wetter ist und bleibt nun mal ein unvorhergesehenes Ereignis für das die Airline nichts kann.
Da wirst Du keinen Richter finden der Dir 600,-€ zuspricht.

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #79 am: 25.07.2013, 07:55 Uhr »
Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.

Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.
Dein juristisches Wissen aus dem "Goldenen Blatt" in allen Ehren (sorry, aber das mußte jetzt mal sein, ist nicht böse oder persönlich gemeint, aber eben ein Klassiker), aber man muß eben weiter lesen. Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....
No retreat, no surrender !

motorradsilke

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.511
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #80 am: 25.07.2013, 08:20 Uhr »
Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.

Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.
Dein juristisches Wissen aus dem "Goldenen Blatt" in allen Ehren (sorry, aber das mußte jetzt mal sein, ist nicht böse oder persönlich gemeint, aber eben ein Klassiker), aber man muß eben weiter lesen. Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....

Ich dachte eigentlich, du könntest Gesetze lesen...

a) und b) sind in dem Fall Aufzählungen, die nichts miteinander zu tun haben. Das "sofern" bei b) bezieht sich auf "für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten..."

Die Verordnung gilt für Leute, die entweder mit einem Luftfahrtunternehmen der EU oder von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen.

Du solltest dich damit beschäftigen, bevor du hier persönliche Beleidigungen austeilst.

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.760
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #81 am: 25.07.2013, 09:01 Uhr »
Hallo,
Das ist so selbsterklärend.....
natürlich ist das selbsterklärend - schon rein semantisch: Der Strichpunkt zwischen a) und b) macht deutlich, daß es sich um zwei getrennte Sachverhalte handelt.
Gruß
mrh400

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #82 am: 25.07.2013, 09:22 Uhr »
Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....

Hier muss ich widersprechen. Grds. greift die VO schon für ausländische Fluglinien, wenn diese aus der EU starten. Siehe hierzu auch BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=54764&linked=pm

"Wenn ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gestützt auf die EU-Fluggastrechteverordnung auf Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird, sind bei einem geplanten Abflug aus Deutschland die hiesigen Gerichte zuständig. "

http://lexetius.com/2011,1226


"Tatbestand: Die Kläger beanspruchen von dem beklagten Luftfahrtunternehmen, das seinen Hauptsitz in A., Georgia (Vereinigte Staaten von Amerika) hat, u. a. auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 € nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11. Februar 2004 (ABl. EG Nr. L 46, S. 1); im Folgenden: Verordnung).
 
Die Kläger buchten bei der Beklagten für den 19. Januar 2008 einen Flug von Frankfurt am Main in die USA. Das Flugzeug sollte um 9. 45 Uhr starten. Wegen eines Defekts an der Treibstoffleitung und des Ausfalls des Funkbetriebs des Flugzeugs wurde der Flug jedoch annulliert, was den Klägern mitgeteilt wurde, als sie am geplanten Abflugtag um 7. 00 Uhr am Schalter der Beklagten im Flughafengebäude eintrafen. Die Kläger konnten erst am nächsten Tag um 9. 45 Uhr in die USA fliegen."

Hier gilt also nicht nur a) + b) kummulativ, sondern wenn ich aus der EU fliege gilt a) - egal wer die Airline ist. Und wenn ich mit einer EU Airline fliege gilt über b) die VO auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.

Aber nochmal:
Es spielt überhaupt keine Rolle ob die VO gegenüber US Airways greift oder nicht, Wetter ist außergewöhnlicher Umstand und fertig. Anspruch (-).
 

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.760
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #83 am: 25.07.2013, 09:30 Uhr »
Hallo,
Wetter ist außergewöhnlicher Umstand und fertig. Anspruch (-).
allerdings war schon der Abflug - und zwar offenbar nicht wegen des Wetters - um zwei Stunden verspätet. Kann man dann argumentieren (wenn die Wetterentwicklung das hergibt), daß bei pünktlichem Abflug eine Landung ohne Gewitter und damit das Erreichen des Anschlußflugs möglich gewesen wäre?
Gruß
mrh400

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #84 am: 25.07.2013, 09:46 Uhr »
Argumentieren kann man viel, bringt nur nichts. ;)

Erstens kennt keiner der Grund für die originären 2 Stunden Verspätung, zweitens spielt das im Endeffekt aber auch keine Rolle. Anspruch gibt es erst wenn man wg. einer von der Fluggesellschaft zu verantwortenden Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort eintrifft. Das Gewitter kann man nun wirklich nicht der Airline zurechnen genausowenig wie man hier mit "Wenn wir pünktlich losgekommen wären hätten wir das Gewitter gar nicht erwischt..." kommen kann, sonst wäre im Umkehrschluss ja auch die Argumentation möglich "Die Airline hätte ja wissen müssen, dass es in 11 Stunden am Zielort ein Gewitter geben wird und deshalb den Abflug vorziehen können um eine wetterbedingte Verspätung zu vermeiden..."

Bei allem Verständnis für den Ärger: Es gibt nun mal auch Fälle bei denen die Airline nicht zahlen muss.

hanelman

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 289
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #85 am: 25.07.2013, 12:00 Uhr »
 :shock:

Ist ja interessant, was hier so passiert! Und eure rege Auseinandersetzung, hilft mir dann doch evtl etwas weiter. Wenn diese Verordnung nun ggf. doch anwendbar sein sollte, weil wir aus der EU gestartet sind, egal mit welcher Fluglinie, dann gilt doch aber das ,was ich weiter oben schon geschrieben habe:

Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu, sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung. Siehe hierzu die Erläuterung zu Annullierung und Nichtbeförderung:


Bei Annullierung und Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung stehen dem Reisenden folgende Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu:

- Der Ticketpreis muss zurückerstattet werden
- Der Passagier muss zum nächst möglichen Zeitpunkt an seinen Ziel- oder Abflugort befördert werden
- Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Transport bis zur Weiterreise werden übernommen.
- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.

Oder sehe ich das falsch? Wir sind mit rund 2,5-3 Std. Verspätung (auf jeden Fall mit mehr als 2 Std.) gestartet, so dass wir am Zielflughafen (las Vegas) statt um 21:30 h erst gegen 0:30 angekommen wären.... (ich weiß, wenn und hätte sind auf Toilette....).

Schönen Dank für die interessante Diskussion!

Hannes
2010 Southwest / 2011 Florida / 2011 Southwest / 2012 Südstaatentour (Sandyslalom) / 2013 Southwest + Yellowstone / 2014 Southwest

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.390
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #86 am: 25.07.2013, 12:25 Uhr »
- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.

Oder sehe ich das falsch? Wir sind mit rund 2,5-3 Std. Verspätung (auf jeden Fall mit mehr als 2 Std.) gestartet, so dass wir am Zielflughafen (las Vegas) statt um 21:30 h erst gegen 0:30 angekommen wären.... (ich weiß, wenn und hätte sind auf Toilette....).
Bei einer Strecke von mehr als 3500km müssen es 4h Verspätung sein, bevor es was gibt.

Ob Dir jetzt was zusteht, oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Für mich ist dieser Fall zu unklar, um überhaupt eine Prognose abgeben zu können.
Zum einen die Verspätung in FRA und dann die wetterbedingte Verspätung in den USA. Für einen Laien wie mich undurchschaubar.
Du solltest Dich hierzu an Spezialisten (Anwalt für Flugrecht, oder Firmen wie euclaim) wenden.
Viele Grüße,
Danilo


Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #87 am: 25.07.2013, 12:25 Uhr »

Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu, sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung. Siehe hierzu die Erläuterung zu Annullierung und Nichtbeförderung:


Und das war falsch und bleibt auch falsch ;)

Bitte hier nicht die Leistungen vor Ort (Verpflegung etc.) und die Ausgleichszahlungen durcheinanderwürfen. (Mal davon ab, dass es nicht Unterkunft und Geld in Addition gibt, wer die pauschale Zahlung nimmt hat keine weiteren Ansprüche - deswegen ist es ja eine Pauschale).

Nach aktueller Rechtsprechung musst Du bei Deiner Strecke um einen Anspruch auf Ausgleichszahlung zu haben 3 Stunden später als ursprünglich geplant am Zielort eingetroffen sein und dass muss durch ein Verschulden der Airline eingetreten sein. Es ist also erstmal vollkommen unerheblich, ob Du mit Verspätung losgeflogen bist, es zählt die Ankunftszeit (gerade auf Langstreckenflügen kann man ja auch mal 45 Min. oder mehr wieder "reinfliegen").

Und Gewitter sind nun mal nicht genau vorhersehbar. Also auch wenn Du es offenbar nicht hören willst, hier besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Du kannst natürlich trotzdem an US Airways rantreten und einen Anspruch geltend machen, diesen werden die dann aber mit höhrere Gewalt abbügeln. Dann müsstest Du gegen die Airline klagen und vor Gericht sehe ich da sehr schlechte Chancen.

Insofern frag bei denen an ob die "freiwillig" was raus tun, wenn ja ist gut wenn nein Haken dran und fertig. Der ganze Stress lohnt sich nicht, selbst wenn man einen glasklaren Anspruch hat zicken die Airlines hier lange rum bis sie mal zahlen (oder es auf eine Klage ankommen lassen). Und da jetzt noch 6-12 Monate sich mit rumzuärgern steht in keinem Verhältnis zu den paar Kröten.

motorradsilke

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.511
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #88 am: 25.07.2013, 12:43 Uhr »
Ich würde den Fall mal einer Firma wie euclaim zur Prüfung geben. Ist ja risikolos. Wenn die eine Chance sehen, sollen sie es doch versuchen. Die haben auf jeden Fall die Experten in dieser Hinsicht.

hanelman

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 289
Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #89 am: 25.07.2013, 13:28 Uhr »
Und Gewitter sind nun mal nicht genau vorhersehbar. Also auch wenn Du es offenbar nicht hören willst, hier besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Ich bin ja nicht total dumm.... Natürlich hab ich das mit dem Wetter verstanden.... ob ich das hören will, oder nicht, das tut hier nichts zu Sache.

Ich werde mich melden, sobald ich ein Ergebnis habe.
2010 Southwest / 2011 Florida / 2011 Southwest / 2012 Südstaatentour (Sandyslalom) / 2013 Southwest + Yellowstone / 2014 Southwest