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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Manwi72 am 24.06.2013, 12:31 Uhr
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Hallo Leute,
mir ist ein Non-USA-Problem passiert. Am 14.06. wurden wir auf unserem Flug von Karlsruhe nach Mallorca mit der Fluggesellschaft GERMANIA wieder aus der Maschine geschickt (technischer Defekt) und wurden letztendlich erst nach 12,5 stündigem rumhängen und warten mit einer Ersatzmaschine geflogen.
Selbige Maschine wurde nach der Reparatur mit anderen Passagieren nach Teneriffa geschickt, während man uns weiterhin warten ließ. Während der gesamten Zeit haben wir insgesamt pro Person 20,00 € für Verpflegung bekommen. Ansonsten NULL Infos. Das Bodenpersonal wusste genauso wenig wie wir.
Der Flug selber wurde 5 x verschoben, von 6:00 auf 10.50 Uhr, auf 12.40 Uhr, auf 14.00 Uhr, auf 17.15 Uhr und geflogen sind wir letztendlich 18.40 Uhr !!!!
Nun steht uns ja nach EU-Recht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung 261/2004 (Fluggastverordnung) in Höhe von 250 € pro Person zu. Die Entfernung liegt bei unter 1500 km.
Da ich davon ausgehe, dass sich Germania erstmal streitig stellen wird und hier das Thema ja schon öfter disskutiert wurde, wollte ich Euch mal um ein paar Tipps bitten, wie ich am besten genau vorgehe.
Da es sich um eine Pauschalreise handelte, werde ich ebenso den Reiseveranstalter wie auch die Fluggesellschaft anschreiben. Macht aber keinen Unterschied, ob es ein Pauschal- oder Linienflug ist.
Habt ihr Erfahrungen oder gute Kenntnisse im Reiserecht, die ihr mit mir teilen könnt?
Vielen Dank, Manu
P.S. Was lerne ich daraus: auch ein Kurzurlaub nach Malle kann 20-Stunden-Reisezeit mit sich bringen!!! Dann doch lieber USA !!
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P.S. Was lerne ich daraus: auch ein Kurzurlaub nach Malle kann 20-Stunden-Reisezeit mit sich bringen!!! Dann doch lieber USA !!
Und die Wochentrips 2012 (Las Vegas) und 2013 (TX/OK) hab ich total genossen!
Zurück zum Thema:
ich hab dir ja schonmal - live sozusagen - etwas Hilfestellung gegeben. Bin bzgl. dieses Themas allerdings nicht so der Crack. Da wirst du sicherlich ganz schnell die Nötigen Infos zusammen haben. Drück dir die Daumen!
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Und die Wochentrips 2012 (Las Vegas) und 2013 (TX/OK) hab ich total genossen!
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ich hab dir ja schonmal - live sozusagen - etwas Hilfestellung gegeben. Bin bzgl. dieses Themas allerdings nicht so der Crack. Da wirst du sicherlich ganz schnell die Nötigen Infos zusammen haben. Drück dir die Daumen!
Hi Frank ;-) ja ich weiss.... ich hab zwar schon einen Textvorschlag von meinem Reisebüro bekommen, allerdings führte der zu nichts...
Möchte jetzt schon so gut wie möglich alles ausformulieren in der Hoffnung, dass sie es dann nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen....
Ich bin zwar überzeugt, dass mir die Entschädigung zusteht, aber gegen Windmühlen zu kämpfen ist ja bekanntlich müsig...
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Am bequemsten wäre wohl der Weg z.B. über EU-Claim. Da habe ich gute Erfahrungen gemacht. Michael selbst wollte man über Jahre nicht entschädigen, bei EU-Claim hat es keine 4 Monate gedauert.
Ich würde Dir ja die Schreiben derer Anwälte als Muster zukommen lassen, allerdings sind die englisch.
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Und wieviel haben die selbst einbehalten ???
Kannst du die Muster am Freitag mitbringen??
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Kannst du die Muster am Freitag mitbringen??
Mist! Ich dachte ich komme so an Deine eMail-Adresse. :wink:
Ich werden den Ausdruck Freitag dabei haben.
Und wieviel haben die selbst einbehalten ???
Grob über den Daumen 30%. Dafür null Ärger und BA war klar, dass EU-Claim das Ding bis zur Klage durchziehen.
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Mist! Ich dachte ich komme so an Deine eMail-Adresse. :wink:
Nächstes Mal mich Fragen :wink: Bin gespannt, was da raus kommt Manu - hab ja den ganzen Tag mit dir mitgezittert.
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na bei 250 € Anpruch sind 30 % schon viel.... hm... ich versuche es erstmal so... Meine Eltern haben ja Rechtschutz wegen Ihrem Anteil...
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Das wären 75 EUR. Bei manchen Rechtsschutzversicherern ist der Eigenanteil schon höher...
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Hallo
ich würde auch eine dieser Firmen einschalten. Du wirst nur zermürbt über den Ärger - und die machen das für Dich - allein der Aufwand, den Du da reinstecken müßtest bei zweifelhaftem Ergebnis - ich würd es nicht machen.
Bekannter hatte auch auf meinen Rat so eine Firma eingeschaltet - es hat gedauert (etliche Monate) - aber auf einmal waren ein paar hundert Euro auf dem Konto.
Du darfst einfach nicht denken, was die dafür bekommen - sondern wie lange Du an der Sache dran bleiben würdest. Und Du hast gar nicht die Recherchemöglichkeiten, die die haben. Die Airlines sitzen das gerne aus, verzögern, behaupten die Unwahrheit über Gründe usw. Das geht bis zur Falschaussage gegenüber den Rechten der Gäste (Dir hätte z.B. unaufgefordert das Informationsblatt über Deine Rechte ausgehändigt werden müssen - das war schon der erste Verstoß....)
Wenn 90 % aus einem Flieger aufgeben, erspart das der Airline in so einem Fall hunderttausende €....
Antje
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Wenn man im Internet ein bisschen googelt kommt man auf ein Formular des Luftfahrtbundesamtes, mit dem man solche Ansprüche ebenfalls geltend machen kann und auch Beschwerd einlegen kann.
Hat das schon mal jemand in Anspruch genommen?
Statt EU Claim wäre dann wohl für uns Flightright eher angebracht, oder ? Allerdings warten wir jetzt erstmal, meine Eltern wollen mal mit der Rechtschutzversicherung klären, ob die meinen Fall mit übernehmen würden als Begleitung. Die haben nämliche keine Selbstbeteiligung.
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Dir Formulare sind, wie Antje schon geschildert hat, geduldig. Wenn Du Dich auf den Papierkrieg einlassen willst - viel Spaß. Einen normalen Anwalt würde ich nicht einschalten, denn es fehlt i.d.R. an Erfahrung und an den Tools um die Ansprüche zu begründen. EU-Claim hat z.B. Zugriff auf Wetterdaten, Flugtabellen (Verspätungen, ...) usw.
Aus purer Neugierde - was spricht eher für Flightright?
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Wenn nicht die Gefahr eines Fristversäumnisses besteht, würde ich zumindest zu Beginn erst einmal selbst aktiv werden und mit Hilfe der Vorlagen aus dem Internet einen wohlformulierten Brief schreiben. Gleich mit Zitat der gängigen Paragraphen, Hinweis auf Versäumnis wegen nicht ausgehändigtem Hinweisblatt und Fristsetzung. Mal schauen, ob und wie die reagieren.
Wenn Du Glück hast, bekommst Du das Geld ohne Anwalt / Agentur. Die 30% sind dann leicht verdientes Geld. Falls sie sich weigern, kannst Du immer noch jemanden einschalten.
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Ich hatte 2010 mit Airberlin einen "Streit" und bereute es hinterher, NICHT die rechtlichen Schritte einzuleiten. Ich hätte mich damals auch an EU-Claim o.ä. wenden sollen, aber die Taktik der Airlines ist in dem Fall komplett bei mir aufgegangen und am Ende hatte ich schlichtweg keinen Bock mehr lange herumzustreiten.
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Also die Rechtschutzversicherung meiner Eltern hat doch 150 € SB, also kommt es aufs Gleiche raus. Dann eben lieber die Profis.
Was für Flightright spricht ? Eigentlich nichts.... gibt es da Unterschiede??
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OK, wenn ich meine Daten bei EU-Claim eingebe, kommt das hier dabei raus....:
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung!
Die Auswertung der verfügbaren Daten hat ergeben, dass der Flug unter der EG Verordnung 261/2004 fällt. Wir können Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeiten. Wir bieten Ihnen Alternative an, sodass Sie die Beschwerde direkt selber einreichen können. Durch die Wahl der untenstehenden Produkte, können Sie die Anfrage direkt selber einreichen.
dann 2 Auswahlen, die etwas kosten, mit denen man Beschwerde einreichen kann....
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Zur Info, damit ist EU-Claim draussen!
12:03:34 Besucher: Sie haben Anspruch auf eine EntschädigungDie Auswertung der verfügbaren Daten hat ergeben, dass der Flug unter der EG Verordnung 261/2004 fällt. Wir können Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeiten. Wir bieten Ihnen Alternative an, sodass Sie die Beschwerde direkt selber einreichen können. Durch die Wahl der untenstehenden Produkte, können Sie die Anfrage direkt selber einreichen.
12:03:41 Besucher: was bedeutet das ?
12:04:35 Christy van Zuilekom: Das wir diesen Fall nicht annehmen, aber Sie wohl behilflich sein möchten um selber eine Beschwerde ein zu reichen
12:05:03 Besucher: und warum wird er nicht angenommen ? Wir hatten eine Verspätung von 12,5 Stunden
12:06:16 Christy van Zuilekom: Wir reichen überhaupt kein Beschwerde ein bei dieser Fluggesellschaft, Entscheidung unsere Anwälte12:06:43 Besucher: Ah, ok, vielen Dank für die Info.
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Na ja, die picken sich halt auch die Rosinen raus, soll wohl heißen, dass Du da einen schwierigen Fall vor Dir hast.
Würde es trotzdem erst einmal selbst versuchen, kostet nur eine Stunde und eine Briefmarke mit Rückschein. Wenn die sich sehr zäh anstellen kannst Du immer noch zum Anwalt gehen. Das ist ja auch mit einem gewissen Aufwand verbunden und die meisten Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälte brauchen doch eine gewisse Unterstützung, um bei so einem Thema zurecht zu kommen. Da ist dann noch die Frage, über wen man sich am Ende mehr aufregt, über die hartnäckige Fluggesellschaft oder den unfähigen Anwalt.
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Mich interessiert nun sehr, was denn Flightright zu dem Fall sagt (genauer: Ob Flightright und EU-Claim dieselben Airlines auf ihrer internen "no-go"-Liste haben oder nicht).
Schöne Grüße,
Dirk
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Hallo,
12:06:16 Christy van Zuilekom: Wir reichen überhaupt kein Beschwerde ein bei dieser Fluggesellschaft, Entscheidung unsere Anwälte
bemerkenswert - haben die dafür eine Provision bekommen?
ebenfalls bemerkenswert: man kann auf deren Startseite auf Germania klicken und erhält dann zunächst wie bei jeder anderen Fluglinie zunächst die "Problemflüge" gelistet - ohne jeden Hinweis auf die Einschränkung.
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Bei Flightright konnte ich bis zum Einreichungsformular kommen und es wurde auch schon angezeigt, mit welchem Erstattungsbetrag ich rechnen kann, also hier sollte es gehen.
Ich werde jetzt erst einmal selbst ein Schreiben aufsetzen. Hab ein Urteil online gefunden aus Dez. 2012 gegen die Condor (auch bei Pauschal) und daraus ersehe ich auch, auf was die pochen (dass man die Bordkarte vorlegen kann usw).
Werde ihnen 14 Tage Frist zur Zahlung setzen (auf der Seite einer Kanzlei habe ich einen Musterbrief gefunden) und gleich das Beschwerdeformular der EU-Kommission beifügen. Damit kann - wenn die nicht reagieren - gleich Beschwerde beim LBA eingelegt werden. Die rügen zwar nur, aber egal.
Hab zwar nur Wirtschaft studiert aber ein bisschen kenn ich mich mit den Gesetzen ja auch aus und mein Kollege ist Jurist, den lass ich nochmal drüber kucken, damit wir gleich richtig formulieren. Rechtliche Schritte werden natürlich sofort angedroht.
Wenn ich dann nichts höre, wende ich mich an Flightright.
Beim Reiseveranstalter muss ich mich dann auch noch melden.
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Also zukünftige lasse ich die Kommentare zum erfundenen Partner - mit Dir will ich keinen Ärger! :D
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Also zukünftige lasse ich die Kommentare zum erfundenen Partner - mit Dir will ich keinen Ärger! :D
Haha, wirst den gemieteten Mann am Freitag ja kennen lernen, obwohl der schon wieder keine Lust hat :D
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Es soll niemand zu seinem Glück gezwungen werden :lol:
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Haha, wirst den gemieteten Mann am Freitag ja kennen lernen, obwohl der schon wieder keine Lust hat :D
Wieder keine Lust?!?! Jetzt bin ich irritiert. Ich dachte die letzten Male war Training?
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Rechtliche Schritte werden natürlich sofort angedroht.
Wenn ich dann nichts höre, wende ich mich an Flightright.
Beim Reiseveranstalter muss ich mich dann auch noch melden.
Schade um die Briefmarke. Da wird nichts passieren, vieleicht rücken sie 50,- € raus, mehr aber auch nicht.
Du musst sofort über einen Rechtsanwalt gehen, nur dann kommen die in die Hufe.
Bei KLM hatte ich ungefähr den gleichen Sachverhalt vor 2 Jahren, allerdings STR-SFO. 4 stündige Verspätung auf Grund defekter Maschine und dadaurch erfolgter Umbuchung auf Swiss.
Da ich mit KLM keine Brieffreundschaft wollte, habe ich nach dem 3 Brief das Anliegen meinem Anwalt übergeben. Ging bis in die erste Instanz, die entsprechenden Fluggutscheine über jeweils 600,- € waren dann 3 Tage später im Briefkasten.
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Grins - ja - Brieffreundschaft der eher einseitigen Art - so könnte man es bezeichnen.
Erfahrungsgemäß bekommt man ein Sammelsurium von Textbausteinen als Antwort - gerne ohne jeden Bezug auf das eigene Schreiben.
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4 stündige Verspätung auf Grund defekter Maschine und dadaurch erfolgter Umbuchung auf Swiss.
Prinzipiell halte ich es ja für sehr gut, dass durch die Rechtslage die Position der Flugreisenden gestärkt wird. Aber mehrere hundert Euro Entschädigung für eine Verspätung von nur wenigen Stunden? Das geht m. E. zu weit
--> Bitte nicht falsch verstehen - du hast lediglich dein Recht eingefordert, das akzeptiere ich. Ich bin aber der Meinung, dass der Gesetzgeber hier über das Ziel hinausgeschossen ist.
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Ging bis in die erste Instanz, die entsprechenden Fluggutscheine über jeweils 600,- € waren dann 3 Tage später im Briefkasten.
Nichts für ungut, aber Fluggutscheine sind eigentlich nicht vorgesehen. Dem Anwalt würde ich was erzählen. ... die Airlines müssen Cash anbieten.
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4 stündige Verspätung auf Grund defekter Maschine und dadaurch erfolgter Umbuchung auf Swiss.
Prinzipiell halte ich es ja für sehr gut, dass durch die Rechtslage die Position der Flugreisenden gestärkt wird. Aber mehrere hundert Euro Entschädigung für eine Verspätung von nur wenigen Stunden? Das geht m. E. zu weit
--> Bitte nicht falsch verstehen - du hast lediglich dein Recht eingefordert, das akzeptiere ich. Ich bin aber der Meinung, dass der Gesetzgeber hier über das Ziel hinausgeschossen ist.
Respekt wenn Du was zu verschenken hast, ich nicht.
Ich bin auch der Meinung das der Gesetzgeber bei Tempolimit 100 auf der Autobahn weit über das Ziel hinausschiesst, aber jetzt wirds politisch.
KLM händigt einem am Flughafen übrigens bei sowas Flyer aus, wo drin steht was einem zusteht bei Flugverspätungen, also, so what ! :pepsi:
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Ging bis in die erste Instanz, die entsprechenden Fluggutscheine über jeweils 600,- € waren dann 3 Tage später im Briefkasten.
Nichts für ungut, aber Fluggutscheine sind eigentlich nicht vorgesehen. Dem Anwalt würde ich was erzählen. ... die Airlines müssen Cash anbieten.
Nö, ich wollte diese Fluggutscheine explizit. Wir fliegen jedes Jahr 2 mal im Jahr in die USA und damit habe ich jeweils einen Flug gebucht mit den Gutscheinen. Ich konnte wählen, € 400 ,-cash oder € 600,- Gutschein.
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Dann hattest Du aber ziemlich viel Glück. Eigentlich stehen Dir über 3.500 km und bis 4 Stunden als Entschädigung 50% der 600 EUR ab 4 Stunden zu.
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nochmal zum eigentlichen Thema:
Auch als Anwalt kann ich Dir nur den Tipp geben, das über Flightright und Co abzuwickeln.
Neben dem genannten Grund, dass der durchschnittliche Anwalt damit wohl mangels tools überfordert wäre, spricht auch rein wirtschaftlich Vieles dafür, dass das kein Anwalt mit Herzblut verfolgt. Bei 250 € Streitwert verdient der Anwalt nämlich maximal 122 € inklusive Steuern. Und das auch nur, wenn er außergerichtlich tätig war, eine Klage abgefasst und an mindestens einem Gerichtstermin teilgenommen hat. Also mehrere Stunden Arbeit. Da der Anwalt das ja nicht 1:1 in die Tasche bekommt, sondern davon Miete, Infrastruktur (insbesondere Lizenzen) und sein Personal bezahlen muss, kann das eigentlich nur jemand wirtschaftlich betreiben, der als Einmannbetrieb ohne Personal aus dem heimischen Arbeitszimmer heraus betreibt. In dieser Gruppe gibt es natürlich auch gute Anwälte, die Quote der schlechten ist jedoch extrem hoch.
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Oh je, also würdet ihr mir empfehlen, den Fall ohne Umschweife dirket an Flightright zu übergeben ???
Jetzt aber mal doch ne Frage, ich habe irgendwo gelesen, dass es sich bei Flightright & Co. um Inkassounternehmen handelt, denen ich ja gegen die 25 % Gebühr meine Forderung abtrete. Die versuchen es dann erst mit Schreiben und übergeben die Sache dann einem Anwalt, wenn die Airline ablehnt. Ist in diesen 25% alles, auch die Anwaltskosten enthalten? Wären ja in meinm Fall 75 € pro Person, also auch nicht gerade viel.
Und ach ja, wir waren zu dritt, wir reden also von gesamt 750,00 €.
Ich überlege trotzdem, es erst einmal selbst zu versuchen. Ich kann dann ja immer noch zu Flightright gehen. Den Sachverhalt in einem Schreiben verfassen muss ich sowieso, auch für Flightright und den Veranstalter Neckermann.
Ich glaube ich rufe mal bei der Flightright Hotline an....
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Dann hattest Du aber ziemlich viel Glück. Eigentlich stehen Dir über 3.500 km und bis 4 Stunden als Entschädigung 50% der 600 EUR ab 4 Stunden zu.
Ich sitz auf dem Schlauch und verstehe das mit dem Glück haben nicht.
Flug nach SFO - weit über 3.500 Meilen, Verspätung 4 Std.
Wären ihm da nicht EUR 600,-- zugestanden? Und zwar in EURO nicht in Gutscheinen die mich an die Airline binden?
Ich dachte beim Durchlesen nämlich auch, das hat ein Anwalt ausgehandelt????
LG
Salial
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Zugestanden sicher aber wenn die Gutscheine anbieten und er sie annimmt ist das ja sein gutes Recht. Und bei 400 bar oder 600 € Gutschein würde ich auch nicht mehr weiter rum machen. Verspätungen kann es immer geben und würde mich jetzt nicht davon abhalten, die Airline NIE mehr zu nutzen.... es sei denn es ist GERMANIA und es sind 13 Stunden :lol: :lol: :lol:
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Nö, ich wollte diese Fluggutscheine explizit. Wir fliegen jedes Jahr 2 mal im Jahr in die USA und damit habe ich jeweils einen Flug gebucht mit den Gutscheinen. Ich konnte wählen, € 400 ,-cash oder € 600,- Gutschein.
Eben diese Wahl kann ich nicht nachvollziehen. Die Vorgaben sind eigentlich eindeutig.
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Das mein ich ja, mein Verständnis sagt mir: zugestanden wären im EUR 600,-- und zwar in Geldform. Wenn der Kunde sich für den Wert in Gutscheinen entscheidet, dann kann er das ja machen.
Aber die Vorgabe der Airline von EUR 400,-- in Geld oder EUR 600,-- in Gutscheinen erfüllt ja die Vorgaben der Verordnung nicht.
Und meine Entscheidung wäre da einfach - warum den Wert in Gutscheinen nehmen und mich damit an die Airline "binden" wenn mir doch der gleiche Wert in bar zusteht und ich dann frei wählen kann.
LG
Salial
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Sorry salial, bei meinem Beitrag ist Ironie verloren gegangen....
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Und ach ja, wir waren zu dritt, wir reden also von gesamt 750,00 €.
Es kommt sehr auf die Buchung an aber theoretisch kann es sogar sein, dass jeder von Euch "seine" 250 € einzeln einklagen müsste bzw sich erst von den Mitreisenden abtreten lassen muss.
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Und ach ja, wir waren zu dritt, wir reden also von gesamt 750,00 €.
Es kommt sehr auf die Buchung an aber theoretisch kann es sogar sein, dass jeder von Euch "seine" 250 € einzeln einklagen müsste bzw sich erst von den Mitreisenden abtreten lassen muss.
Nein, die Buchung habe ich gemacht für uns 3, Reisebestätigung läuft auf meinen Namen. Habe mir von meinen Eltern auch eine Vollmacht ausstellen lassen.
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Das mein ich ja, mein Verständnis sagt mir: zugestanden wären im EUR 600,-- und zwar in Geldform. Wenn der Kunde sich für den Wert in Gutscheinen entscheidet, dann kann er das ja machen.
Aber die Vorgabe der Airline von EUR 400,-- in Geld oder EUR 600,-- in Gutscheinen erfüllt ja die Vorgaben der Verordnung nicht.
Und meine Entscheidung wäre da einfach - warum den Wert in Gutscheinen nehmen und mich damit an die Airline "binden" wenn mir doch der gleiche Wert in bar zusteht und ich dann frei wählen kann.
LG
Salial
Was einem zusteht, was irgendwo geschrieben steht und was man tatsächlich dann bekommt sind 2 Paar Stiefel.
Gem. KLM Compensation erhält man bei Flugverspätungen ,wie in meinem Fall , entweder € 600,- cash oder € 800,- in Gutscheinen, kann man frei wählen. Die PDF dazu ist auf der KLM Page. Aber Papier ist geduldig.
Und es war keine Vorgabe der Airline, uns wurde als Vergleich € 400,- cash oder € 600,- als Gutschein p.Pers.vom Richter angeboten, dem habe ich zugestimmt in dem wir die Gutscheine nahmen. Ansonsten wäre es in die zweite Instanz gegangen und das ganze hat sich eh schon über 9 Monate hingezogen.
Klar kann ich frei wählen, habe ich ja gemacht. Wir sind Skyteam Member, sammeln Meilen und fliegen nur mit AF,KLM oder Delta, diese Verspätung hatte keinen Einfluss auf meine zukünftig Auswahl der Airline. Warum auch, Verspätungen gibts überall.
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Sorry, ich verstehe es nicht. Ich habe jetzt schon mit BA, LH und Swiss (x) solche Dinge "ausgekämpft". Ok, "gekämpft" habe ich nur mit BA, bei den anderen lief es vorbildlich ab.
Was die KLM anbietet interessiert eigentlich nicht. Bei Verspätungen > 4 Stunden und der Entfernung wie bei Dir hätten Dir 600€ Cash zugestanden. Sei´s drum. Du bist zufrieden gewesen und somit ist alles gut.
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Sorry, ich verstehe es nicht. Ich habe jetzt schon mit BA, LH und Swiss (x) solche Dinge "ausgekämpft". Ok, "gekämpft" habe ich nur mit BA, bei den anderen lief es vorbildlich ab.
Was die KLM anbietet interessiert eigentlich nicht. Bei Verspätungen > 4 Stunden und der Entfernung wie bei Dir hätten Dir 600€ Cash zugestanden. Sei´s drum. Du bist zufrieden gewesen und somit ist alles gut.
Ähm ,bist Du Anwalt ? Dann komme ich das nächste mal zu Dir ,nach Remseck brauch ich 20 Minuten :-)
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Bin kein Anwalt - die kaufe ich nach Bedarf. :D
Darfst aber gern nach Remseck kommen - bekommst ein bis 2 Wulle. Alternativ mal den Stuttgart-Stammtisch besuchen.
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Alternativ mal den Stuttgart-Stammtisch besuchen.
:dagegen: noch ein Yankee Fan :nono:
Für ein paar Wulle lass ich mir das aber auch erklären
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Oh je, also würdet ihr mir empfehlen, den Fall ohne Umschweife dirket an Flightright zu übergeben ???
Jetzt aber mal doch ne Frage, ich habe irgendwo gelesen, dass es sich bei Flightright & Co. um Inkassounternehmen handelt, denen ich ja gegen die 25 % Gebühr meine Forderung abtrete. Die versuchen es dann erst mit Schreiben und übergeben die Sache dann einem Anwalt, wenn die Airline ablehnt. Ist in diesen 25% alles, auch die Anwaltskosten enthalten? Wären ja in meinm Fall 75 € pro Person, also auch nicht gerade viel.
Und ach ja, wir waren zu dritt, wir reden also von gesamt 750,00 €.
Ich überlege trotzdem, es erst einmal selbst zu versuchen. Ich kann dann ja immer noch zu Flightright gehen. Den Sachverhalt in einem Schreiben verfassen muss ich sowieso, auch für Flightright und den Veranstalter Neckermann.
Ich glaube ich rufe mal bei der Flightright Hotline an....
Nö, würde ich nicht, wozu die Kohle an diese Läden verschleudern ?
Ich hab es selbst gemacht, bzw. ein befreundeter RA hat den Briefkopf hergegeben. Wobei bei mir sogar noch kein Urteil zu der Frage Verspätung bei Ankuft = verspätung beim Abflug vorlag.
1 Schreiben an die LH, die in der Antwort noch pampig wurde und dann die Klage eingereicht. Jetzt hat die LH mehr zahlen müssen als der Flug gekostet hat (an mich inkl. Zinsen) und den RA noch dazu.
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Nö, würde ich nicht, wozu die Kohle an diese Läden verschleudern ?
Weil die Läden gewisse Tools haben die die Ausreden der Fluggesellschaften schnell ad absurdum führen. Je nach Ausgangslage kann das sinnvoll sein. Eine 2ter Grund kann sein, dass man hin und wieder gerne Dienstleister in Anspruch nimmt und ihnen auch ihren Ertrag gönnt, so gehe ich z.B. zum Friseur oder reinige unser Firmengebäude auch nicht selbst. Die für teuer Geld ersparte Zeit vertrödle ich dann hier im Forum und gebe neunmalkluge Ratschläge ... :lol:
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Also ich habe heute den Brief an die Germania fertig gemacht und versuche es erstmal direkt. Im Schreiben habe ich ganz bewusst schon alle "möglichen Ausreden" aufgegriffen und mit der EU-Verordnung oder dem Reiserecht entkräftet. Mein Juristen-Kollege hat geholfen. Abflugzeitenänderungen habe ich ja von der Anzeige abfotografiert und beigefügt. Da wir zu dritt sind, haben wir Zeugen. Boarding Pässe habe ich auch.... ich weiss nicht, welche Ausreden die noch bringen können oder was Flightright anders machen könnte.
Mit Flightright habe ich telefoniert. Die nehmen auch Forderungen gegen Germania an. Kann ich bis zu 3 Jahre nachträglich anmelden, auch wenn ich vorab schon selbst tätig war.
Habe auch gleich mit Anwalt, Beschwerde beim LBA und der Schlichtungsstelle gedroht, sollte ich bis 12. Juli keine Nachricht haben. Das ganze per Mail vorab als pdf und auf normalem Postweg hinterher inkl. aller Belege in Kopie. Jetzt mal abwarten.
Beim Reiseveranstalter habe ich dann auch noch die Reisepreisminderung für 13 Stunden verspätete Ankunft angemeldet. Ab 5 Stunden gibts Anspruch, zwar nur auf 5% des Tagesreisepreise pro weitere Stunde, aber so 30 € sollten auch das sein.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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Nö, würde ich nicht, wozu die Kohle an diese Läden verschleudern ?
Weil die Läden gewisse Tools haben die die Ausreden der Fluggesellschaften schnell ad absurdum führen. Je nach Ausgangslage kann das sinnvoll sein. Eine 2ter Grund kann sein, dass man hin und wieder gerne Dienstleister in Anspruch nimmt und ihnen auch ihren Ertrag gönnt, so gehe ich z.B. zum Friseur oder reinige unser Firmengebäude auch nicht selbst. Die für teuer Geld ersparte Zeit vertrödle ich dann hier im Forum und gebe neunmalkluge Ratschläge ... :lol:
Dafür brauche ich niemand anderen, das kann ich selbst. Zumal - wenn diese Läden mit Tools arbeiten, d.h. mit Textbausteinen machts die Sache noch schlimmer.
Nen halbwegs begabter RA bekommt das genauso hin und Du bekommst die volle Kohle. Der ist übrigens auch Dienstleister und lebt davon.....
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Also ich habe heute den Brief an die Germania fertig gemacht und versuche es erstmal direkt. Im Schreiben habe ich ganz bewusst schon alle "möglichen Ausreden" aufgegriffen und mit der EU-Verordnung oder dem Reiserecht entkräftet. Mein Juristen-Kollege hat geholfen. Abflugzeitenänderungen habe ich ja von der Anzeige abfotografiert und beigefügt. Da wir zu dritt sind, haben wir Zeugen. Boarding Pässe habe ich auch.... ich weiss nicht, welche Ausreden die noch bringen können oder was Flightright anders machen könnte.
Mit Flightright habe ich telefoniert. Die nehmen auch Forderungen gegen Germania an. Kann ich bis zu 3 Jahre nachträglich anmelden, auch wenn ich vorab schon selbst tätig war.
Habe auch gleich mit Anwalt, Beschwerde beim LBA und der Schlichtungsstelle gedroht, sollte ich bis 12. Juli keine Nachricht haben. Das ganze per Mail vorab als pdf und auf normalem Postweg hinterher inkl. aller Belege in Kopie. Jetzt mal abwarten.
Beim Reiseveranstalter habe ich dann auch noch die Reisepreisminderung für 13 Stunden verspätete Ankunft angemeldet. Ab 5 Stunden gibts Anspruch, zwar nur auf 5% des Tagesreisepreise pro weitere Stunde, aber so 30 € sollten auch das sein.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Sei Dir darüber klar, daß Drohungen da nicht viel bewirken (wie oft höre ich das selbst). Es scheint (ich sage bewußt scheint, weil man so etwas auch manchmal zu schnell unterstellt) die Direktive zu geben, die Sache erstmal abzulehnen, dann ggf. zu diskutieren und ectl. auf einen Vergleich hinauslaufen zu lassen.
Sei Dir also im Klaren darüber, daß Du ggf. bis zum Äußersten, d.h. einer Klage gehen mußt und daß es Zeit in Anspruch nimmt.
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Dafür brauche ich niemand anderen, das kann ich selbst. Zumal - wenn diese Läden mit Tools arbeiten, d.h. mit Textbausteinen machts die Sache noch schlimmer.
Nen halbwegs begabter RA bekommt das genauso hin und Du bekommst die volle Kohle. Der ist übrigens auch Dienstleister und lebt davon.....
Natürlich kann man es selbst machen. Das würde ich mir auch zutrauen. Allerdings ist mir meine Zeit mehr wert, als das die Provision die der Diensleister nimmt. Das muss jeder für sich und fallbezogen selbst entscheiden. Ein Anwalt selbst wäre mir schon wieder zu zeitaufwändig. Wie TGW schon ausgeführt hat schlagen sich die Anwälte bei dem zu erwartendem Ertrag auch nicht unbedingt um das Mandat.
Wenn es nicht vor Gericht geht und die Gegenseite die Rechtsanwaltskosten zahlen muss steigt womöglich noch meine Versicherungsprämie... :wink:
Mit Tools meinte sicher nicht das Zusammensetzen von Textblöcken. In meinem Fall wurde z.B. von BA die (Flug-)Wetterlage vorgebracht. Da tust Du Dich ohne fach-Know-How ziemlich schwer. Auf irgendeine Weise können diese 2-3 spezialisierten Kanzleien all die offiziellen Flugdaten abgreifen und kennen somit die Verspätungsgründe sehr genau.
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Sei Dir darüber klar, daß Drohungen da nicht viel bewirken (wie oft höre ich das selbst). Es scheint (ich sage bewußt scheint, weil man so etwas auch manchmal zu schnell unterstellt) die Direktive zu geben, die Sache erstmal abzulehnen, dann ggf. zu diskutieren und ectl. auf einen Vergleich hinauslaufen zu lassen.
Sei Dir also im Klaren darüber, daß Du ggf. bis zum Äußersten, d.h. einer Klage gehen mußt und daß es Zeit in Anspruch nimmt.
Ja, darüber bin ich mir im Klaren. Dachte ich versuche es trotzdem mal, kann ja auch sein, dass die die Eingangspost auch etwas sortieren nach denen, die es erstmal auf die weiche Art versuchen und die auf die harte Art schneller bearbeiten :? Hoffung kann man ja haben ...
Ich habe mit meinen Eltern vereinbart, dass ich es unmittelbar nach Ablauf der Frist an Flightright übergebe. Meine Eltern haben Rechtschutz mit 150 € SB (wäre genau die Flightright-Gebühr) und ich habe kein Rechtschutz und darf in den Anspruch meiner Eltern auch nicht mit rein. Ich habe auch keine Lust, einem Anwalt was vorzustrecken - oder haben wir amerikanische Verhältnisse, bei denen man nichts zahlen muss, solange es nicht zum Erfolg führt ???
Die Beschwerden beim LBA und bei der Schlichtungsstelle sind recht einfach online zu machen. Die Unterlagen als PDF habe ich eh schon. Das werde ich auf jeden Fall dann auch tun. Bringt mir zwar nichts, aber dem Unternehmen ein Bußgeldverfahren zur Strafe !!!! :P
Ich arbeite ja in einem "ähnlichen" Job.... es gibt Anträge, die sind klar und bei denen entscheidet man schnell zugunsten des Antragstellers, andere - die meisten - werden erstmal abgelehnt.... das ist oft reine Ermessenssache des Bearbeiters. Und es scheinen ja auch schon Fluggesellschaften ohne Murren gezahlt zu haben, wie man hier so liest. Leider hab ich bisher im Internet absolut nichts an Erfahrungsberichten zu Germania in Sachen Reklamationsbearbeitung gefunden. Auch meine Anfrage im Vielfliegertreff blieb unbeantwortet. Und die Ablehnung von EU-Claim macht mich schon stutzig....
Ich lass mich überraschen. Der Urlaub war trotzdem schön.
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Mit Tools meinte sicher nicht das Zusammensetzen von Textblöcken. In meinem Fall wurde z.B. von BA die (Flug-)Wetterlage vorgebracht. Da tust Du Dich ohne fach-Know-How ziemlich schwer. Auf irgendeine Weise können diese 2-3 spezialisierten Kanzleien all die offiziellen Flugdaten abgreifen und kennen somit die Verspätungsgründe sehr genau.
Das kann in unserem Fall nicht passieren, denn es ist sowas von eindeutig:
1. technischer Defekt, der behoben werden musste (kein Thema!)
2. ab der 3. Stunde Verspätung rein wirtschaftliches Denken der Airline... die Leute die da warten haben eh schon ihren Anspruch, dann können sie auch weiter warten, deshalb lieber den Flugplan der Maschine beibehalten, als eine 2. Gruppe mit Entschädigungsanspruch zu riskieren
3. logistisch gesehen auch durchaus nachvollziehbar, ändert aber trotzdem nichts am Anspruch der Passagiere
4. Wetter war bestens!! Am Abend hatten schon einige einen Sonnenbrand vom rumsitzen auf der Terrasse... und außerdem gibt es 120 Zeugen, die bestätigen können, dass der Pilot bei seiner Begrüßung - bevor er den Defekt feststellte - von einem ruhigen Flug mit 1:46 Std Flugzeit und sehr gutem Wetter auf Mallorca sprach. 16 Grad um 6 Uhr morgens.
Bring doch bitte trotzdem heute abend mal Kopien von den Schreiben von EU-Claim mit, will mal schauen was die so geschrieben haben. Ich bring mein Schreiben auch mal mit.
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Das kann in unserem Fall nicht passieren, denn es ist sowas von eindeutig:
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2. ab der 3. Stunde Verspätung rein wirtschaftliches Denken der Airline... die Leute die da warten haben eh schon ihren Anspruch, dann können sie auch weiter warten, deshalb lieber den Flugplan der Maschine beibehalten, als eine 2. Gruppe mit Entschädigungsanspruch zu riskieren
[snip]
4. Wetter war bestens!! Am Abend hatten schon einige einen Sonnenbrand vom rumsitzen auf der Terrasse... und außerdem gibt es 120 Zeugen, die bestätigen können, dass der Pilot bei seiner Begrüßung - bevor er den Defekt feststellte - von einem ruhigen Flug mit 1:46 Std Flugzeit und sehr gutem Wetter auf Mallorca sprach. 16 Grad um 6 Uhr morgens.
Das Problem ist, dass Du alleine Punkt 4 schwer widerlegen kannst. Das Flugwetter für die geplante Strecke ist Dir nicht bekannt. Du weisst ja nicht einmal welcher Slot denen zugewiesen wurde.
Punkt 2 ist eine Vermutung, denn die Maschine die "hier" nicht wegfliegt kann auch "dort" keinen passagiere mitnehmen. Wenn es dumm läuft schafft sie den Umaluf gar nicht und die Probleme sin dauch noch am nächsten Tag akut.
Bring doch bitte trotzdem heute abend mal Kopien von den Schreiben von EU-Claim mit, will mal schauen was die so geschrieben haben. Ich bring mein Schreiben auch mal mit.
Mach ich nicht, ich bin eingeschnappt. Dein Beitrag war mir zu offensiv. :lol:
PS: Lag ich mit der Rechtsschutz doch richtig... :wink:
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Also: Wetter der Pilot von einem ruhigen Flug berichtet, dann werden innerhalb von 30 Minuten keine Stürme entstehen, die dann ganz plötzlich auftauchen. Schon gar nicht auf einer so kurzen Strecke.
Und einen Slot hatten sie definitiv, sonst hätten sie nicht die Triebwerke angelassen und die Türen geschlossen und "in flight" gelegt :)
Die Passagiere die aus Mallorca zurück nach FKB geflogen wären mit der Maschine sind natürlich auch festgesessen, aber die Maschine war dann nach noch auf den Strecken FKB - TFS - FKB eingeteilt (nach der Rückkehr aus Malle) und ist diese Strecke dann auch geflogen. Alles beobachtet !!! :D
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So, nun bringe ich endgültig nichts mehr mit... :lol:
Ich will doch nur dezent auf die Klippen hinweisen. Zumal ja fraglich ist wie Deine Einlassungen bzgl. der Untermauerung Deines Anspruchs gewertet werden. :grins:
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:D :D
Haha, na wenn ich es bei dir schon schaffe, dich mundtot zu schreiben, sollte das bei Germania ja auch klappen !!
Die Klippen sind mir doch bekannt und ich mach da auch nicht lange rum und geb es flightright. Wollte nur damit sagen, dass die sich mit nichts rausreden können, was ich nicht wiederlegen kann ;-)
Sei nicht so ein Mädchen und bring den Kram mit ;-)
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Bin kein Anwalt - die kaufe ich nach Bedarf. :D
Darfst aber gern nach Remseck kommen - bekommst ein bis 2 Wulle. Alternativ mal den Stuttgart-Stammtisch besuchen.
Gibts eigentlich irgendwo in Remseck Yuengling-Lager Beer zu kaufen :lol: Ich steh auf die Plörre :groove:
The German brewer David Gottlob Jüngling immigrated to the United States in 1823 from Aldingen, a suburb of Stuttgart, in the Kingdom of Württemberg.
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Das Bier gibt es bei uns nicht zu kaufen. So eng sind die Bindungen der Familie an Aldingen wohl doch nicht mehr.
Frag doch mal einen der Distributoren von Yuengling. Vielleicht schicken die einen Pack für schmales Geld. Alternativ kann sicherlich so ein US-Food laden helfen.
... und wenn alle Stricke reissen schreibst eine Mail an die Brauerei. behauptest halt, dass Du für ein lokales Vereinfest ein paar/viele Flaschen vom tollen amerikanischen Bier mit regionalen Wurzeln kaufen willst.
Zum Thema selbst habe ich nichts mehr zu sagen....
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Wie wäre es eigentlich mit dieser Vorgehensweise?
Anschreiben an Fluggesellschaft => keine Reaktion => Mahnbescheid beantragen (ggfs. noch Vollstreckungsbescheid)
Dann weiss die Fluggesellschaft direkt, wohin der Hase läuft und überweist evtl. die Kompensation.
Entweder Zahlung oder MB / VB widersprechen, was dann durchaus in der Klage enden kann (soll).
Da hat man sich die elende Hin- und Herschreiberei gespart und der Anwalt konnt erst mit der Klageschrift ins Spiel.
Oder übersehe ich da was?
VG
Stefan
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Müsste man sich mal erkundigen, ob das geht ohne Gerichtsurteil auf Bestätigung des Anspruchs....
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Mahnbescheide kannst DU so viele erstellen wie Du willst. Allerdings ist der Aufwand nicht ohne. Wenn es blöd läuft spielt die Rechtsschutz dann nicht mit wenn es vor Gericht geht. Wenn Du dann verlierst wird es ein teurer Spaß.
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UPDATE:
Heute kam ein Schreiben der Germania als Antwort auf mein Schreiben vom 26. Juni 2013.
Sie entschuldigen sich für die Unanehmlichkeiten und zahlen gegen Vorlage der Buchungsbestätigung und der Bordkarten ohne zu Murren die uns zustehenden 250,00 € pro Person innerhalb der nächsten 4 Wochen!!!!
Hab nun erstmal ganz schnell meinen Auftrag an Flightright wiederrufen. Ich hatte Germania ja eine Frist gesetzt, die letzten Freitag abgelaufen war und mein Wort gehalten, danach Rechtsbeistand aufzusuchen. Zum Glück haben die jetzt doch noch innerhalb der Wiederrufsfrist geantwortet.
Somit wäre über ein Drittel des ganzen Urlaubspreises wieder erstattet. Für meine Eltern sogar fast die Hälfte. Will ja jetzt nicht sagen, dass sich das Warten dafür gelohnt hat, aber zumindest bin ich mit Germania wieder versöhnt.
:D
Danke, Germania! Ein bisschen mehr "Kümmern" am Tag des Chaos wäre aber auch schön gewesen.
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Danke, Germania! Ein bisschen mehr "Kümmern" am Tag des Chaos wäre aber auch schön gewesen.
Und genau das ist wohl auch eins der Hauptprobleme der Airlines:
Würden die sich vor Ort anständig um die hängengebliebenen Fluggäste kümmern und anständig informieren würde sich mancher sicherlich weniger ärgern und im Nachgang dann auch nicht auf die Kompensation pochen...
I.d.R. wird man dann aber auch noch schlecht und herablassend betreut was die Wut und den Ärger dann nur umso größer werden lässt.
In diesem Sinne liebe Air Berlin: Ein 5,-€ Verzehrgutschein der am Gate ausgegeben wird nützt herzlich wenig wenn man ihn nur in Geschäften verwenden kann die vor der Security liegen - außer man rennt komplett wieder raus (was in Stuttgart gar nicht so einfach ist)
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Danke, Germania! Ein bisschen mehr "Kümmern" am Tag des Chaos wäre aber auch schön gewesen.
Und genau das ist wohl auch eins der Hauptprobleme der Airlines:
Würden die sich vor Ort anständig um die hängengebliebenen Fluggäste kümmern und anständig informieren würde sich mancher sicherlich weniger ärgern und im Nachgang dann auch nicht auf die Kompensation pochen...
I.d.R. wird man dann aber auch noch schlecht und herablassend betreut was die Wut und den Ärger dann nur umso größer werden lässt.
In diesem Sinne liebe Air Berlin: Ein 5,-€ Verzehrgutschein der am Gate ausgegeben wird nützt herzlich wenig wenn man ihn nur in Geschäften verwenden kann die vor der Security liegen - außer man rennt komplett wieder raus (was in Stuttgart gar nicht so einfach ist)
Ich werde nie verstehen können, warum man nicht selber 5,- € (dient nur als Beispiel) in die Hand nehmen kann und sich ein Wasser und ein Sandwich kauft. Natürlich hat eine Fluggesellschaft und und und und und für Pflichten, und der Kunde und und und und für Rechte, aber ehe ich mir die Schlange gebe um einen 5,- € Voucher zu ergattern, stehe ich lieber schon am nächsten Thresen und trinke ein Bier.
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Ich werde nie verstehen können, warum man nicht selber 5,- € (dient nur als Beispiel) in die Hand nehmen kann und sich ein Wasser und ein Sandwich kauft.
Dann versuch mal hinter der Security für 5,-€ ein Getränk und Sandwich zu bekommen ohne draufzuzahlen, da kommst Du aber nicht weit...
Und persönlich sind mir diese Gutscheine auch herzlich egal, nur wenn sie schon ausgegeben werden sollte man sie auch nutzen können.
Im Endeffekt wäre allen am meisten geholfen wenn die bescheuerten Flüssigkeitsregelungen entfallen würden, dann würde ein 0,3 l Wasser auch nicht mehr 2,49€ plus Pfand kosten
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Hallo an alle!
Ich nutze dieses Thema mal für mein anliegen (wenn ich hier falsch sein sollte, dann, liebe Admins, verschiebt das doch bitte!)
Wir sind am Samstag von einem dreiwöchigen USA-Urlaub heimgekehrt und der Rückflug war super, fast pünktlich. Der Hinflug bzw. die Hinflüge verliefen eher schlecht.
Wir sollten am 28.06. um 11:30 ab Frankfurt über Philadelphia nach Las Vegas fliegen. Der Flug ging erst um 13:30, Gründe wurden nicht genannt. Da wir in Philadelphia ca. 3 Std. zum Umsteigen hatten, haben wir uns direkt an US Airways gewandt, die uns auf einen Späteren Flug (statt 18 Uhr, dann 20 Uhr) am Philadelphia nach Las Vegas umgebucht haben. Entspannt sind wir dann mit 2 Std. Verspätung in Frankfurt gestartet.
In Philadelphia konnten wir auf Grund eines Gewitters nicht landen und sind ca. 1 Std. in der Warteschleife im Kreis geflogen. Dann meldete sich der Pilot, um uns mitzuteilen, dass der Sprit fast alle ist und wir zum Auftanken nach Atlantic City umgeleitet werden. Diese Idee hatten wohl viele Flieger, so dass wir auf dem Provinzflughafen 2 Std. warten mussten, bis die Maschine betankt werden konnte. Gegen 20:45 sind wir dann in Philadelphia gelandet, unser Flug nach Las Vegas war natürlich schon weg.
Wir sind dann zum Serviceschalter, wo vier Angestellte für ca. 200 Fluggäste waren. Von diesen vieren hat sich einer um uns alle gekümmert und die anderen drei haben irgend etwas gemacht...
1. Lösungsvorschlag:
Zunächst wollte man uns einen Flug am kommenden Abend anbieten. Das haben wir bestimmt zurückgewiesen, da wir am kommenden Abend bereits in Salt Lake City ein Hotel gebucht hatten und die tage darauf im Yellowstone Nationalpark.
2. Lösungsvorschlag:
Sie wollten uns am kommenden Tag nach Phoenix schicken und von dort nach Las Vegas, wobei nur ein Platz am Phoenix sicher wäre und der zweite auf Standby....
3. Lösungsvorschlag (nachdem ich etwas deutlicher wurde, was ich von den bisherigen Vorschlägen gehalten hab):
Nach ca. 15-20 Minuten, in denen der Mitarbeiten seinen PC und das Telefon gequält hat, gab es dann auf einmal einen Flug am kommenden Vormittag, den wir nehmen konnten. Den Vorschlag haben wir natürlich angenommen. Wir saßen zwar weit auseinander, aber egal, wir wollten ja nur ans Ziel!
Als es dann darum ginge, dass wir für die Nacht ja ein Hotel bräuchten und unsere Buchung für Las Vegas ja nun hinfällig sei, sagte der Mitarbeiter, dass er uns hier nicht helfen könne, da die Kontingente für Hotelübernachtungen für den Tag in Philadelphia aufgebraucht wäre - es gäbe keine Gutscheine mehr. Wir sollten uns selbst kümmern und die Kosten erst einmal selbst übernehmen.....
Jetzt sind wir weider da und möchten unsere Ansprüche (Verspätungserstattung, Mietwagen für einen Tag, Hotel in Las Vegas bzw. Hotel in Philadelphia Transport und Verpflegung in Philadelphia) geltend machen.
Habt ihr das Tipps bzw. Hinweise, auf welchem Weg wir da am ehesten erfolg haben könnten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Hannes
PS: Hinter uns wurde im Übrigen der Serviceschalter geschlossen und alle anderen Reisenden wussten gar nicht, wie es für sie weitergehen soll. Teilweise ohne Koffer, da diese die Anschlussmaschine noch erreicht haben, die Besitzer der Koffer allerdings nicht. So viel zum Service von Star Alliance bzw. US Airways
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Jetzt sind wir weider da und möchten unsere Ansprüche (Verspätungserstattung, Mietwagen für einen Tag, Hotel in Las Vegas bzw. Hotel in Philadelphia Transport und Verpflegung in Philadelphia) geltend machen.
Verspätungserstattung könnt ihr im Prinzip vergessen, da die Airline hier auf das Unwetter als außergewöhnliche Umstände berufen wird (das ihr - warum auch immer - schon 2 Std. zu spät los seit spielt dabei erstmal eine untergeordnete Rolle, da bereits auf späteren Flug nach LAS umgebucht). Das der Flieger nach LAS nicht erreicht wurde, lag daran das in Philli nicht gelandet werden konnte.
Darüber hinaus hat euch die Airline auch auf den frühesten verfügbaren Flug am nächsten Tag umgebucht - also auch hier ihre Schuldigkeit getan.
Je nachdem beim wem ihr gebucht habt (LH, US Airways) könnt ihr da mal ein Schreiben hinschicken mit Kopien der Hotelrechnung und um Regulierung bitten. Wenns gut läuft gibt es Geld (oder einen Gutschein) wenn es schlecht läuft gibt es gar nichts und dann müsst ihr euch überlegen ob euch der Streß es wert ist hier weiter nachzufassen.
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Hallo Hannes,
ich mach Euch da auch eher wenig Hoffnung. Zum einen gelten die EU-Verordnungen hier auch nur bedingt, da es sich um keine EU-Fluggesellschaft handelt.
Schlechtes Wetter ist eben leider höhere Gewalt. Wir hatten den Spaß mit der US-Airways auch schon. Sind in La Guardia wegen Unwetter stehen geblieben und unser Flieger nach Phili wurde gestrichen. Nach laaaaaaaaaangem Hin und Her .... ähnlich wie bei Euch .... schafften wir es, dass sie uns auf einen Nachtflug mit der LH ab JFK gebucht haben. Es dauerte 3 Stunden bis wir unsere Koffer bekamen, dann mussten wir ein Taxi zum JFK nehmen und saßen dort noch 7 Stunden rum, bis unser Flieger nach FRA endlich ging.....
Wir haben nichts bekommen, keinen Gutschein, nicht das Taxigeld, nichts..... Höhere Gewalt und Abhilfe haben sie ja letztendlich doch geschaffen. Das ward dann...
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Danke für die, wenn auch nicht sehr aufbauenden, Rückmeldungen. Wir werden mal sehen, was mir machen können. Mittlerweile hat sich das Reisebüro, bei dem wir die Flüge, den Wagen und ein paar Hotels gebucht haben auch zurück gemeldet. Wir sollen bei denen vorbei kommen und die werden uns helfen, unsere Ansprüche gelten zu machen. Wenn Interesse besteht, werde ich hier berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.
Gruß,
Hannes
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Ja, berichte mal. Bisher war mein Reisebüro bei solchen Sachen eher erfolglos. Aber versuchen solltet ihr es auf jeden Fall. Man weiss ja nie, hätte ja auch nicht gedacht, dass die Germania so prompt und ohne Rechtsstreit zahlt. Bei Euch geht es aber um höhere Beträge und ich denke ihr könnt am Ende froh sein, wenn ihr vielleicht die Ü bezahlt bekommt.
Wie gesagt, wir standen auch am La Guardia, draußen strömender Regen und bekamen irgendwann 2 Pseudo Bordkarten für den Flug ab JFK in die Hand und dann Bye Bye and good luck. Seht zu, wie ihr dorthin kommt....
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Hi,
da würde ich mir auch wenig Hoffnungen machen.
Der Hauptknackpunkt ist US- Airways. Das ist eine Fluggesellschaft die nicht unter die EU- Verordnung fällt und die Amis kümmern sich auch einen Teufel darum. Von daher sehe ich überhaupt keine Chance.
Unabhängig davon, Wetter wäre gar nicht das Problem, Ihr habt ohnehin, wenn ich das richtig verstehe nur 2h Verspätung gehabt (bzw. hättet). Das reichte auch schon mal nicht und wenn dann das Wetter als entscheidender Punkt für die weitere Verspätung kommt....
Ich fürchte, das wird nix.
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Hi.
Wir haben vor ein paar Tagen Gutscheine von US Airways bekommen, nachem wir kurz zuvor per E-Mail unsere extra entstandenen Kosten durch 24 Stunden Verspätung aufgelistet und belegt hatten. Immerhin. Nachzulesen im "Gestrandet-in-Waikiki"-Thread. Eine E-Mail ist schnell verfasst, versuchen kann mans allemal. Viel Glück dir - und meld dich auf jeden Fall, wie es ausgegangen ist.
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Mich würde mal interessieren mit welchen Argumenten das Reisebüro die Verantwortung für das Wetter auf US Airways übertragen werden soll.
Ihr habt in der Tat kein Ansprüche. Ihr könnt Erstattung für den Hotelaufenthalt in Philli von US erwarten, bzw. allgemein für die euch entstandenen Kosten in Philli (Hotel, Verpflegung etc.), die nicht von der Airline getragen wurden und ihr auslegen musstet, das war es aber schon. Für den Mietwagen (nehme an die Kosten für den Mietwagen an der Westküste, weil einen Tag weniger genutzt, aber trotzdem bezahlt), Verspätung usw. gibts nix.
Es ist einfach höhere Gewalt und zeigt halt wieder mal, das Fliegen keine Busfahrt ist und Einflüssen unterliegt, die keiner beeinflussen kann.
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Ja, so seh ich das auch. Mir gestern Abend aber folgender Gedanke gekommen:
Angenommen,
- wir wären rechtzeitig in Frankfurt abgeflogen
- hätten dann nicht schon unseren eigentlichen Flug von Philadelphia nach Las Vegas umbuchen müssen
- und wären in Philadelphia pünktlich, vor dem Gewitter, gelandet.....
Sprich, ist die erste Verspätung in Frankfurt womöglich Schuld daran, dass wir überhaupt erst in das Gewitter gekommen sind, dann sind die 2-3 Stunden in Frankfurt doch Schuld an dem Mist, oder? Und für die Verspätung in Frankfurt gab es keine Begründung.
Gruß,
Hannes
PS: Ich hab eben noch folgende Formulierungen gefunden:
Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu, sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung.
Bei Annullierung und Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung stehen dem Reisenden folgende Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu:
- Der Ticketpreis muss zurückerstattet werden
- Der Passagier muss zum nächst möglichen Zeitpunkt an seinen Ziel- oder Abflugort befördert werden
- Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Transport bis zur Weiterreise werden übernommen.
- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.
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Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.
US- Airways hat das nicht und damit kannst Du die Sache drehen und wenden wie Du willst, die Verordnung ist nicht anwendbar - § 3 Abs 1, Buchstabe a) und b).
Alles weiter sind sinnlose Gedankenspiele. Kannst Dir ja auch Gedanken machen, wie Du die Vorschriften des Waffenrechts aus Arizona in Hessen anwenden willst.
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Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.
Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.
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Angenommen,
- wir wären rechtzeitig in Frankfurt abgeflogen
- hätten dann nicht schon unseren eigentlichen Flug von Philadelphia nach Las Vegas umbuchen müssen
- und wären in Philadelphia pünktlich, vor dem Gewitter, gelandet.....
Mein Opa pflegte immer zu sagen:
Hätte der Hund nicht gesch***** hätte er den Hasen gehabt."
Optional gilt hier auch: "Hätte hätte Fahrradkette..."
Unabhängig davon ob die VO greift oder nicht:
Wetter ist und bleibt nun mal ein unvorhergesehenes Ereignis für das die Airline nichts kann.
Da wirst Du keinen Richter finden der Dir 600,-€ zuspricht.
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Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.
Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.
Dein juristisches Wissen aus dem "Goldenen Blatt" in allen Ehren (sorry, aber das mußte jetzt mal sein, ist nicht böse oder persönlich gemeint, aber eben ein Klassiker), aber man muß eben weiter lesen. Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....
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Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.
Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.
Dein juristisches Wissen aus dem "Goldenen Blatt" in allen Ehren (sorry, aber das mußte jetzt mal sein, ist nicht böse oder persönlich gemeint, aber eben ein Klassiker), aber man muß eben weiter lesen. Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....
Ich dachte eigentlich, du könntest Gesetze lesen...
a) und b) sind in dem Fall Aufzählungen, die nichts miteinander zu tun haben. Das "sofern" bei b) bezieht sich auf "für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten..."
Die Verordnung gilt für Leute, die entweder mit einem Luftfahrtunternehmen der EU oder von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen.
Du solltest dich damit beschäftigen, bevor du hier persönliche Beleidigungen austeilst.
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Hallo,
Das ist so selbsterklärend.....
natürlich ist das selbsterklärend - schon rein semantisch: Der Strichpunkt zwischen a) und b) macht deutlich, daß es sich um zwei getrennte Sachverhalte handelt.
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Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....
Hier muss ich widersprechen. Grds. greift die VO schon für ausländische Fluglinien, wenn diese aus der EU starten. Siehe hierzu auch BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=54764&linked=pm
"Wenn ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gestützt auf die EU-Fluggastrechteverordnung auf Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird, sind bei einem geplanten Abflug aus Deutschland die hiesigen Gerichte zuständig. "
http://lexetius.com/2011,1226
"Tatbestand: Die Kläger beanspruchen von dem beklagten Luftfahrtunternehmen, das seinen Hauptsitz in A., Georgia (Vereinigte Staaten von Amerika) hat, u. a. auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 € nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11. Februar 2004 (ABl. EG Nr. L 46, S. 1); im Folgenden: Verordnung).
Die Kläger buchten bei der Beklagten für den 19. Januar 2008 einen Flug von Frankfurt am Main in die USA. Das Flugzeug sollte um 9. 45 Uhr starten. Wegen eines Defekts an der Treibstoffleitung und des Ausfalls des Funkbetriebs des Flugzeugs wurde der Flug jedoch annulliert, was den Klägern mitgeteilt wurde, als sie am geplanten Abflugtag um 7. 00 Uhr am Schalter der Beklagten im Flughafengebäude eintrafen. Die Kläger konnten erst am nächsten Tag um 9. 45 Uhr in die USA fliegen."
Hier gilt also nicht nur a) + b) kummulativ, sondern wenn ich aus der EU fliege gilt a) - egal wer die Airline ist. Und wenn ich mit einer EU Airline fliege gilt über b) die VO auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.
Aber nochmal:
Es spielt überhaupt keine Rolle ob die VO gegenüber US Airways greift oder nicht, Wetter ist außergewöhnlicher Umstand und fertig. Anspruch (-).
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Hallo,
Wetter ist außergewöhnlicher Umstand und fertig. Anspruch (-).
allerdings war schon der Abflug - und zwar offenbar nicht wegen des Wetters - um zwei Stunden verspätet. Kann man dann argumentieren (wenn die Wetterentwicklung das hergibt), daß bei pünktlichem Abflug eine Landung ohne Gewitter und damit das Erreichen des Anschlußflugs möglich gewesen wäre?
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Argumentieren kann man viel, bringt nur nichts. ;)
Erstens kennt keiner der Grund für die originären 2 Stunden Verspätung, zweitens spielt das im Endeffekt aber auch keine Rolle. Anspruch gibt es erst wenn man wg. einer von der Fluggesellschaft zu verantwortenden Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort eintrifft. Das Gewitter kann man nun wirklich nicht der Airline zurechnen genausowenig wie man hier mit "Wenn wir pünktlich losgekommen wären hätten wir das Gewitter gar nicht erwischt..." kommen kann, sonst wäre im Umkehrschluss ja auch die Argumentation möglich "Die Airline hätte ja wissen müssen, dass es in 11 Stunden am Zielort ein Gewitter geben wird und deshalb den Abflug vorziehen können um eine wetterbedingte Verspätung zu vermeiden..."
Bei allem Verständnis für den Ärger: Es gibt nun mal auch Fälle bei denen die Airline nicht zahlen muss.
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:shock:
Ist ja interessant, was hier so passiert! Und eure rege Auseinandersetzung, hilft mir dann doch evtl etwas weiter. Wenn diese Verordnung nun ggf. doch anwendbar sein sollte, weil wir aus der EU gestartet sind, egal mit welcher Fluglinie, dann gilt doch aber das ,was ich weiter oben schon geschrieben habe:
Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu, sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung. Siehe hierzu die Erläuterung zu Annullierung und Nichtbeförderung:
Bei Annullierung und Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung stehen dem Reisenden folgende Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu:
- Der Ticketpreis muss zurückerstattet werden
- Der Passagier muss zum nächst möglichen Zeitpunkt an seinen Ziel- oder Abflugort befördert werden
- Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Transport bis zur Weiterreise werden übernommen.
- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.
Oder sehe ich das falsch? Wir sind mit rund 2,5-3 Std. Verspätung (auf jeden Fall mit mehr als 2 Std.) gestartet, so dass wir am Zielflughafen (las Vegas) statt um 21:30 h erst gegen 0:30 angekommen wären.... (ich weiß, wenn und hätte sind auf Toilette....).
Schönen Dank für die interessante Diskussion!
Hannes
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- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.
Oder sehe ich das falsch? Wir sind mit rund 2,5-3 Std. Verspätung (auf jeden Fall mit mehr als 2 Std.) gestartet, so dass wir am Zielflughafen (las Vegas) statt um 21:30 h erst gegen 0:30 angekommen wären.... (ich weiß, wenn und hätte sind auf Toilette....).
Bei einer Strecke von mehr als 3500km müssen es 4h Verspätung sein, bevor es was gibt.
Ob Dir jetzt was zusteht, oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Für mich ist dieser Fall zu unklar, um überhaupt eine Prognose abgeben zu können.
Zum einen die Verspätung in FRA und dann die wetterbedingte Verspätung in den USA. Für einen Laien wie mich undurchschaubar.
Du solltest Dich hierzu an Spezialisten (Anwalt für Flugrecht, oder Firmen wie euclaim) wenden.
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Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu, sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung. Siehe hierzu die Erläuterung zu Annullierung und Nichtbeförderung:
Und das war falsch und bleibt auch falsch ;)
Bitte hier nicht die Leistungen vor Ort (Verpflegung etc.) und die Ausgleichszahlungen durcheinanderwürfen. (Mal davon ab, dass es nicht Unterkunft und Geld in Addition gibt, wer die pauschale Zahlung nimmt hat keine weiteren Ansprüche - deswegen ist es ja eine Pauschale).
Nach aktueller Rechtsprechung musst Du bei Deiner Strecke um einen Anspruch auf Ausgleichszahlung zu haben 3 Stunden später als ursprünglich geplant am Zielort eingetroffen sein und dass muss durch ein Verschulden der Airline eingetreten sein. Es ist also erstmal vollkommen unerheblich, ob Du mit Verspätung losgeflogen bist, es zählt die Ankunftszeit (gerade auf Langstreckenflügen kann man ja auch mal 45 Min. oder mehr wieder "reinfliegen").
Und Gewitter sind nun mal nicht genau vorhersehbar. Also auch wenn Du es offenbar nicht hören willst, hier besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Du kannst natürlich trotzdem an US Airways rantreten und einen Anspruch geltend machen, diesen werden die dann aber mit höhrere Gewalt abbügeln. Dann müsstest Du gegen die Airline klagen und vor Gericht sehe ich da sehr schlechte Chancen.
Insofern frag bei denen an ob die "freiwillig" was raus tun, wenn ja ist gut wenn nein Haken dran und fertig. Der ganze Stress lohnt sich nicht, selbst wenn man einen glasklaren Anspruch hat zicken die Airlines hier lange rum bis sie mal zahlen (oder es auf eine Klage ankommen lassen). Und da jetzt noch 6-12 Monate sich mit rumzuärgern steht in keinem Verhältnis zu den paar Kröten.
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Ich würde den Fall mal einer Firma wie euclaim zur Prüfung geben. Ist ja risikolos. Wenn die eine Chance sehen, sollen sie es doch versuchen. Die haben auf jeden Fall die Experten in dieser Hinsicht.
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Und Gewitter sind nun mal nicht genau vorhersehbar. Also auch wenn Du es offenbar nicht hören willst, hier besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Ich bin ja nicht total dumm.... Natürlich hab ich das mit dem Wetter verstanden.... ob ich das hören will, oder nicht, das tut hier nichts zu Sache.
Ich werde mich melden, sobald ich ein Ergebnis habe.
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Wir sollten am 28.06. um 11:30 ab Frankfurt über Philadelphia nach Las Vegas fliegen. Der Flug ging erst um 13:30, Gründe wurden nicht genannt.
War das der Flug US701 von US Airways direkt oder eine andere Flugnummer?
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Ja die Hitze macht wohl einigen Juristen doch zu schaffen! Ich finde der BGH hat unter Xa ZR 113/08 einiges ausgeführt, was die Gemüter abkühlen könnte - egal, ob sie ihr Wissen bei der Uni "Goldenes Blatt" erworben haben oder nicht. Mir jedenfalls war diese Uni bislang nicht bekannt. Wer sie kennt, hat wohl dort studiert!
Im übrigen, wer Recht hat sollte doch sachlich argumentieren können.
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Deine Überlegungen sind alle hinfällig, da es sich um eine EU-Verordnung handelt, die also nur für Mitglieder der EU bindend ist. D.h. für Unternehmen, die Ihren Sitz in einem EU-Land haben.
Und die Verordnung gilt: für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten...
hanelman ist ab Frankfurt geflogen, da sollte die Verordnung schon gelten.
Dein juristisches Wissen aus dem "Goldenen Blatt" in allen Ehren (sorry, aber das mußte jetzt mal sein, ist nicht böse oder persönlich gemeint, aber eben ein Klassiker), aber man muß eben weiter lesen. Die VO ist sogar so gestaltet, daß der Satz aus Buchstabe a) nur in Verbindung mit dem Weiterlesen Buchstabe b) Sinn macht, da heißt es: sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmender Gemeinschaft ist,.
Das ist so selbsterklärend.....
Ich dachte eigentlich, du könntest Gesetze lesen...
a) und b) sind in dem Fall Aufzählungen, die nichts miteinander zu tun haben. Das "sofern" bei b) bezieht sich auf "für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten..."
Die Verordnung gilt für Leute, die entweder mit einem Luftfahrtunternehmen der EU oder von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen.
Du solltest dich damit beschäftigen, bevor du hier persönliche Beleidigungen austeilst.
Ja sollte ich mal tun, ich mach das nämlich erst seit 20 Jahren. Vielleicht sollte ich mal bei einigen in die Lehre gehen, die können Jura (und insb. Eu-Recht) ja ohne das studiert zu haben. es reicht ja aus, wenn man sich irgendwie damit beschäftigt.
Ich hab sicherlich kein Interesse hier jemandem zu sagen, zu sagen "Du bekommst nichts" - ich hab nämlich nix mit den Airlines zu tun und hab sie bisher auch nicht verteidigt, im Gegenteil. Aber - wie Ihr das hier tut - Wunschdenken reinzu interpretieren macht einfach keinen Sinn.
Ich hab den § 3 mal komplett kopiert:
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten..
Ich versteh nicht, was man da interpretieren will, ich hab die entscheidenenden Passagen mal fett gemacht:
a) haben wir erfüllt - das habe ich auch nie in Zweifel gezogen. Aber b) ist nicht erfüllt und das steht nicht alternativ nebeneinander, sondern kumulativ, weil "sofern" nämlich eine Bedingung formuliert die sich auf den vorgehenden Satzteil bezieht.
Was den BGH angeht, hat der ohnehin seine eigene Rspr. zu der VO (die im übrigen - liest man sich das mal durch - recht kühn ist, aber seis drum). Ich erinnere nur an die Urteile zu Frage ob die Startverpätung der Ankunftsverspätung gleich steht und zur Frage ob der Weiterflug in/aus einem Drittland dann als Gesamtverspätung zu werten ist.
Offensichtlich ist er sich seiner eigenen Rspr. nicht mehr sicher (der EuGH hat ihn ja oft genug zurückgepfiffen), denn er hat im April 2013 einen Fall dem EUGH vorgelegt, in dem es um die Frage geht, ob § 3 Abs der o.g. Verordnung auch für Passagiere gilt, die mit einer ausländischen Airline von Deutschland aus ins Ausland fliegen. Dabei stützt sich der Passagier genau auf die Argumentation aus dem Urteil das Detrius zitiert hat (nämlich § 29 ZPO). Die Entscheidung des EuGH steht noch aus.
Darüber hinaus kannst Du das zitierte BGH- Urteil schon deswegen vergessen, weil sich eine US - Airline zwar hier verklagen lassen muß (da kann sie rein trechnisch schon nichts gegen machen), es sich aber keinerlei Vollstreckungsmöglichkeiten gegen die Airline ergeben. Eine Vollstreckung eines solchen Titels in die USA ist nicht möglich, schon weil die USA ihre Firmen und Bürger gegen den (gerichtlichen) Zugriff von anderen Staaten schützen.
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Hallo,
Ich hab den § 3 mal komplett kopiert:
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten..
Ich versteh nicht, was man da interpretieren will, ich hab die entscheidenenden Passagen mal fett gemacht:
a) haben wir erfüllt - das habe ich auch nie in Zweifel gezogen. Aber b) ist nicht erfüllt und das steht nicht alternativ nebeneinander, sondern kumulativ, weil "sofern" nämlich eine Bedingung formuliert die sich auf den vorgehenden Satzteil bezieht.
ich hab mal "umgefettet. Dein letzter Halbsatz ist nämlich ein Irrtum. Das "sofern" bezieht sich ausschließlich auf den Buchstaben b - es ist von a durch ein Semikolon getrennt, um das zu verdeutlichen.
edit PS:
nehmen wir mal eine der anderen Amtssprachen der EU - da wird das noch deutlicher:
1. This Regulation shall apply:
(a) to passengers departing from an airport located in the territory
of a Member State to which the Treaty applies;
(b) to passengers departing from an airport located in a third
country to an airport situated in the territory of a Member
State to which the Treaty applies, unless they received
benefits or compensation and were given assistance in that
third country, if the operating air carrier of the flight
concerned is a Community carrier.
a und b ganz klar getrennt; der allerletzte Teilsatz hat keinerlei Bezug zu a - als Schlußsatz für beide Abschnitte wäre er aus b herausgenommen und abgesondert
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Ich bin zwar kein Jurist, habe beruflich aber sehr viel mit dem BauGB zu tun und daher würde ich mrh400 hier zustimmen.
Schöne Grüße an alle und genießt, sofern ihr die Zeit dazu habt, dass schöne Wetter am Wochenende :sun:
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Hallo,
Ich hab den § 3 mal komplett kopiert:
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten..
Ich versteh nicht, was man da interpretieren will, ich hab die entscheidenenden Passagen mal fett gemacht:
a) haben wir erfüllt - das habe ich auch nie in Zweifel gezogen. Aber b) ist nicht erfüllt und das steht nicht alternativ nebeneinander, sondern kumulativ, weil "sofern" nämlich eine Bedingung formuliert die sich auf den vorgehenden Satzteil bezieht.
ich hab mal "umgefettet. Dein letzter Halbsatz ist nämlich ein Irrtum. Das "sofern" bezieht sich ausschließlich auf den Buchstaben b - es ist von a durch ein Semikolon getrennt, um das zu verdeutlichen.
edit PS:
nehmen wir mal eine der anderen Amtssprachen der EU - da wird das noch deutlicher:
1. This Regulation shall apply:
(a) to passengers departing from an airport located in the territory
of a Member State to which the Treaty applies;
(b) to passengers departing from an airport located in a third
country to an airport situated in the territory of a Member
State to which the Treaty applies, unless they received
benefits or compensation and were given assistance in that
third country, if the operating air carrier of the flight
concerned is a Community carrier.
a und b ganz klar getrennt; der allerletzte Teilsatz hat keinerlei Bezug zu a - als Schlußsatz für beide Abschnitte wäre er aus b herausgenommen und abgesondert
Sehen wir es doch mal ganz einfach so:
Was einem der Verstand eines gesunden Menschen sagt ist noch lange nicht das Selbe was ein Jurist hinein interpretiert.
So ist das leider oft in der Rechtssprechung.
Auch für mich sind die Aussagen von mrh400 ganz klar richtig.
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Aber b) ist nicht erfüllt und das steht nicht alternativ nebeneinander, sondern kumulativ, weil "sofern" nämlich eine Bedingung formuliert die sich auf den vorgehenden Satzteil bezieht.
Dann erkläre doch mal bitte, wie du zu dieser Aussage kommst.
Wäre das vom Gesetzgeber so gewollt gewesen, hätte man das bei a) mit untergebracht und nicht durch ein Semikolon getrennt.
Es gibt auch Leute, die nicht Jura studiert haben, aber auch gelernt haben und in der Lage sind, ein Gesetz zu lesen und auszulegen, weil man das auch in anderen Berufen benötigt.
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Danke
Dieser § 3 ist doch nun wirklich so was von einfach formuliert, dass ich diese Turbulenzen darum nicht verstehen kann.
Da gibt es weit kompliziertere Bestimmungen, die sich mit Fluggastrechten befassen.
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Ja die Hitze macht wohl einigen Juristen doch zu schaffen! Ich finde der BGH hat unter Xa ZR 113/08 einiges ausgeführt, was die Gemüter abkühlen könnte -
Das zitierte Urteil ist aber schon wieder überholt, dass aktuellste Urteil in Sachen Flugverspätung wurde am 26.02.2013 vom EuGH (Az.: C-11/11) getroffen. Hierin geht es um die Verspätung eines Zubringerfluges um weniger als 3 Stunden, der jedoch dazu führt, dass der Anschlussflug nicht erreicht werden kann und deshalb eine Verspätung am Ankunftsort von mehr als 3 Stunden erfolgt. Der BGH hat diesen Fall dem EuGH vorgelegt und wollte wissen, ob einem Fluggast eines Fluges mit Anschlussflügen auch dann eine Ausgleichszahlung zusteht, wenn die Verspätung zum Zeitpunkt des Abfluges weniger als 3 Stunden beträgt, der Gast sein Endziel jedoch mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht. Dies hat der EuGH mit der vorliegenden Entscheidung bejaht.
Offensichtlich ist er sich seiner eigenen Rspr. nicht mehr sicher (der EuGH hat ihn ja oft genug zurückgepfiffen), denn er hat im April 2013 einen Fall dem EUGH vorgelegt, in dem es um die Frage geht, ob § 3 Abs der o.g. Verordnung auch für Passagiere gilt, die mit einer ausländischen Airline von Deutschland aus ins Ausland fliegen. Dabei stützt sich der Passagier genau auf die Argumentation aus dem Urteil das Detrius zitiert hat (nämlich § 29 ZPO). Die Entscheidung des EuGH steht noch aus.
Warum sollte der EuGH in diesem Fall anders entscheiden, als er es bereits 2008 in einem anderen Fall mit ähnlicher Fragestellung getan hat? Siehe C-173/07.
"Aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 ergibt sich insgesamt, dass diese Verordnung auf Situationen Anwendung findet, in denen die Fluggäste einen Flug entweder auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats (Buchst. a) oder - sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist - auf einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats antreten (Buchst. b).
Daraus folgt, dass eine Situation, in der die Fluggäste von einem Flughafen in einem Drittstaat abfliegen, nicht zu den von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 erfassten gehört und damit nur unter der in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b aufgestellten Voraussetzung in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist."
http://lexetius.com/2008,1681
Insofern bleibt es dabei, dass Stand heute nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung von BGH und EuGH die Auslegung des § 3 der VO so zu verstehen ist, dass a) und b) eben nicht kummulativ anzuwenden sind, sondern eigenständig zu betrachten sind.
Sollte die Vorlage aus April 2013 dazu führen, dass der EuGH von seiner bisherigen Auffassung abweicht und entscheidet, dass a) und b) nun doch kummulativ zu verstehen sein sollen - ok dann wäre das so, würde aber eben auch bedeuten, dass der EuGH sich da selbst widerspricht bzw. sich selbst revidiert.
Aber solange das eben noch nicht geschehen ist (und ich sehe jetzt auch nicht unbedingt gute Argumente weshalb der EuGH hier eine Rolle rückwärts machen sollte) ist der Stand nun einmal so, dass es ausreichend ist wenn man mit einer Nicht-EU Fluglinie in die EU fliegt um unter die VO zu fallen. Ob und wie sich eventuelle Ansprüche die vor Gericht erstritten wurden dann auch durchsetzen lassen steht sicherlich auf einem komplett anderen Blatt - hat aber mit der Ausgangsfrage erstmal nichts zu tun.
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C-173/07 des EuGH betrifft die Frage ob unter § 3 Hin- und Rückflug fallen.
Folglich ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der genannten Verordnung, nach dem diese für Fluggäste gilt, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten, dahin auszulegen, dass er nicht auf den Fall einer Hin- und Rückreise anwendbar ist, bei der die Fluggäste, die ursprünglich auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug angetreten haben, zu diesem Flughafen mit einem Flug ab einem Flughafen in einem Drittstaat zurückreisen. Der Umstand, dass Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht werden, wirkt sich auf die Auslegung dieser Bestimmung nicht aus.
und ist m.E. eben auch so entschieden worden, daß die VO eben gerade nicht für einen Flug Ex- Nicht- EU- Land gilt.
(Es würde auch wenig Sinn machen, wenn der BGH einen Fall dem EuGH vorlegt, den der und der BGH bereits entschieden hätte - und zwar beide im einvernehmlichen Sinne).
Aber b) ist nicht erfüllt und das steht nicht alternativ nebeneinander, sondern kumulativ, weil "sofern" nämlich eine Bedingung formuliert die sich auf den vorgehenden Satzteil bezieht.
Dann erkläre doch mal bitte, wie du zu dieser Aussage kommst.
Wäre das vom Gesetzgeber so gewollt gewesen, hätte man das bei a) mit untergebracht und nicht durch ein Semikolon getrennt.
Es gibt auch Leute, die nicht Jura studiert haben, aber auch gelernt haben und in der Lage sind, ein Gesetz zu lesen und auszulegen, weil man das auch in anderen Berufen benötigt.
Hätte man können, muß man aber nicht, oder wie erklärst Du Dir, daß es zig kumulative Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen betrifft.
Ich sag es nochmal: "sofern" knüpft an a) an, es formuliert quasi eine Bedingung für a) - ansonsten ist b) auch nicht mal ein eigenständiger Satz (SPO). a) kann sicherlich als Regelung als allein stehen um b) aber allein stehen zu lassen, müßte man "sofern" eben gerade durch ein "oder" ersetzen (was man ohne weiteres auch hätte machen können, wenn man gewollt hätte).
Mir stellt sich noch eine Frage: was sollte die EU veranlassen, eine Regelung festzulegen, die ausländische Gesellschaften verpflichtet, in dem Wissen, daß man dazu keine rechtliche Handhabe hat. Oder anders, die EU agiert sonst nicht gegen US- Interessen, warum sollten sie das ausgerechnet hier wollen ?
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Ich sag es nochmal: "sofern" knüpft an a) an, es formuliert quasi eine Bedingung für a) - ansonsten ist b) auch nicht mal ein eigenständiger Satz (SPO). a) kann sicherlich als Regelung als allein stehen um b) aber allein stehen zu lassen, müßte man "sofern" eben gerade durch ein "oder" ersetzen (was man ohne weiteres auch hätte machen können, wenn man gewollt hätte).
Nein, müsste man nicht, weil sich "sofern" eben auf den zweiten Teil des Satzes bezieht.
Aber es ist dir ja unbenommen, bei deiner Meinung zu bleiben. Zum Glück werde ich dich auf Grund des Wohnortes nie als RA "erwischen".
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Die EU-Verordnung gilt:
- für alle Flüge, die im Anwendungsgebiet der Verordnung starten (auch Schweiz), egal welche Airline
- für ankommende Flüge, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat
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und ist m.E. eben auch so entschieden worden, daß die VO eben gerade nicht für einen Flug Ex- Nicht- EU- Land gilt.
Korrekt, weil eben hier der Kläger von einer Nicht-EU-Linie eine Entschädigung für einen verspäteten Flug aus dem Drittland in die EU wollte - a) wäre hier ja nur einschlägig gewesen, wenn als "Flug" der Hin- und Rückflug als eine Einheit gesehen zu wesen wäre. Dies wurde verneint.
Ändert nichts daran, dass in der Urteilsbegründung des EuGH eindeutig zwischen a) & b) als oder Bestimmung differenziert wird. Deiner Argumentation folgend hätte sich das Gericht hier ja sonst gar nicht so einen Kopf machen müssen, da a) und b) eben unstrittig nicht kumulativ erfüllt gewesen sind. Hierauf ist das Gericht aber (logischerweise) gar nicht erst eingegangen.
Aber das ist ja immer das schöne in solchen Fragen: Man kann auch gern mal die Mindermeinung vertreten ;)
Endgültig wird dann ja die neuere Vorlage beim EuGH in dieser Frage Klarheit bringen, wie aber bereits ausgeführt würde es mich doch sehr wundern, wenn der EuGH hier anders entscheidet (aber vor Gericht und auf hoher See...).
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Hallo,
das Urteil ist doch ganz eindeutig:
"29 Zuvor ist allerdings darauf hinzuweisen, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. b zu lesen ist.
30 Aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 ergibt sich insgesamt, dass diese Verordnung auf Situationen Anwendung findet, in denen die Fluggäste einen Flug entweder auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats (Buchst. a) oder – sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist – auf einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats antreten (Buchst. b).
31 Daraus folgt, dass eine Situation, in der die Fluggäste von einem Flughafen in einem Drittstaat abfliegen, nicht zu den von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 erfassten gehört und damit nur unter der in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b aufgestellten Voraussetzung in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist."
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Ich sag es nochmal: "sofern" knüpft an a) an, es formuliert quasi eine Bedingung für a) - ansonsten ist b) auch nicht mal ein eigenständiger Satz (SPO). a) kann sicherlich als Regelung als allein stehen um b) aber allein stehen zu lassen, müßte man "sofern" eben gerade durch ein "oder" ersetzen (was man ohne weiteres auch hätte machen können, wenn man gewollt hätte).
Nein, müsste man nicht, weil sich "sofern" eben auf den zweiten Teil des Satzes bezieht.
Aber es ist dir ja unbenommen, bei deiner Meinung zu bleiben. Zum Glück werde ich dich auf Grund des Wohnortes nie als RA "erwischen".
Ja man gut, daß es mir unbenommen bleibt, wenn das nicht so wäre, hätte ich natürlich schon so manches Mal nach der 3. AG- Entscheidung aufgehört und "meine" Meinung nicht weiter verfolgt, weil der BGH ja z.B. 2004 schon was dazu gesagt hatte. Interessanterweise hat er "meine Meinung" dann doch noch geteilt, weil die eben doch nicht im Widerspruch zu seiner Rspr. stand. Von daher nehme ich mir die Freiheit.
Zu Teil 2: da hast Du wohl recht - wie immer.... Wobei das schon daran liegt, daß ich nicht als RA arbeite. :lol:
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Endgültig wird dann ja die neuere Vorlage beim EuGH in dieser Frage Klarheit bringen, wie aber bereits ausgeführt würde es mich doch sehr wundern, wenn der EuGH hier anders entscheidet (aber vor Gericht und auf hoher See...).
Ja, das sehe ich auch so.
Der BGH hat - wie schon gesagt - bisher eher daneben gelegen mit seinen Entscheidungen zu den Fluggastrechten, wobei er tendenziell eher fluggastunfreundlich war.
@mrh400: das Problem liegt eben bereits daran, daß es hier um einen anderen Sachverhalt geht, daher s.o..
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Wobei das schon daran liegt, daß ich nicht als RA arbeite. :lol:
Ich meine, du hättest hier mal kund getan, dass du als RA arbeitest. Aber das habe ich dann wohl falsch in Erinnerung.
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Wobei das schon daran liegt, daß ich nicht als RA arbeite. :lol:
Ich meine, du hättest hier mal kund getan, dass du als RA arbeitest. Aber das habe ich dann wohl falsch in Erinnerung.
Man kann RA sein, aber nicht (mehr)als solcher arbeiten.
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Hallo Forumianer,
kurzes update zu meinem Fall. US Airways hat natürlich abgelehnt und ist nicht einmal bereit die Kosten für Hotel und Verpflegung zu übernehmen. Als Trostpflaster wurden uns pro Kopf 200 $ Fluggutscheine zugesagt, die wir innerhalb von 12 Monaten nutzen müssen und die nicht auf spezielle Angebote anrechenbar sind. Ach ja, natürlich sind die auch personengebunden... Der Sauladen (US Airways) hat uns sogar, obwohl das Schreiben aus Frankfurt kam und von einer (offenbar) Deutschen unterschrieben war (typisch deutscher Name), nur auf englisch geantwortet. Wäre nicht so schlimm, wenn es hier um juristische Feinheiten gehen würde. Super Kundenservice!
Wir haben uns jetzt an flightright gewandt und die haben nach einer Vorprüfung den Fall übernommen. Ich werde mich wieder melden, wenn ich ein Ergebnis habe.
Gruß,
Hannes
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http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-entschaedigung-bei-verpasstem-anschlussflug-a-922874.html (http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-entschaedigung-bei-verpasstem-anschlussflug-a-922874.html)