Ist ja interessant, was hier so passiert! Und eure rege Auseinandersetzung, hilft mir dann doch evtl etwas weiter. Wenn diese Verordnung nun ggf. doch anwendbar sein sollte, weil wir aus der EU gestartet sind, egal mit welcher Fluglinie, dann gilt doch aber das ,was ich weiter oben schon geschrieben habe:
Bei Verspätungen ab zwei Stunden stehen den Passagieren angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Telekommunikationsmöglichkeiten und Unterkunft zu,
sowie pauschale Ausgleichzahlungen wie bei Annullierung und Nichtbeförderung. Siehe hierzu die Erläuterung zu
Annullierung und Nichtbeförderung:
Bei Annullierung und Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung stehen dem Reisenden folgende Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu:
- Der Ticketpreis muss zurückerstattet werden
- Der Passagier muss zum nächst möglichen Zeitpunkt an seinen Ziel- oder Abflugort befördert werden
- Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Transport bis zur Weiterreise werden übernommen.
- Die Fluglinie muss Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (mehr als 3500 km) bezahlen.
Oder sehe ich das falsch? Wir sind mit rund 2,5-3 Std. Verspätung (auf jeden Fall mit mehr als 2 Std.) gestartet, so dass wir am Zielflughafen (las Vegas) statt um 21:30 h erst gegen 0:30 angekommen wären.... (ich weiß, wenn und hätte sind auf Toilette....).
Schönen Dank für die interessante Diskussion!
Hannes