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Autor Thema: Noch eine Frage zum Zoll  (Gelesen 550 mal)

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SteveHH

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Noch eine Frage zum Zoll
« am: 04.10.2009, 10:34 Uhr »
Hallo  wir sind gut in FL angekommen :-)

Nun mal ne Frage zur Rückeinfuhr von Alkohol.
Man darf ja pro Person >17 Jahre 1 Liter Alk mit in die EU einführen.
Was ist wenn man bei der Rückreise durch den roten Bereich geht und sagt ich habe 3 Flaschen dabei.
Was kommen da für Kosten auf mich zu ?
Die erlaubten 1 Liter werden ja nicht in die 430 Warenwertgrenze eingerechnet, was ist jedoch mit der Falasche die zuviel dabei ist ?

Danke Euch

Stephan
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

djohannw

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Re: Noch eine Frage zum Zoll
« Antwort #1 am: 04.10.2009, 12:50 Uhr »
Berechnungsgrundlage für den eigentlichen Zoll ist der integrierte Tarif der Europäischen Gemeinschaft (TARIC). Dieser ist nicht nur von der Art des Getränkes abhängig (es gibt da sogar unterschiedliche Codierungen, je nachdem ob es sich um Wodka, Cognac oder sonstwas handelt), sondern (zumindest theoretisch) auch von dem Land, aus dem das Getränk importiert wird. Bei den erwähnten geringfügigen Mengen ist der Zoll aber nahezu Null.

Details: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm

Sodann gibt es als Verbrauchssteuer die Branntweinsteuer. Diese beträgt nach § 131 (1) BranntwMonG € 1.303,-- pro Hektoliter reinen Alkohols bei 20°C. Also bei z. B. 1,5 Litern Single-Malt-Whisky mit 43 % Vol. wäre die Berechnung € 1.303,-- : 100 x 1,5 x 0,43 = € 5,60

Details: http://bundesrecht.juris.de/branntwmong/__131.html

Und schließlich wird noch Einfuhrumsatzsteuer (der Regelsatz entspricht dem der Mehrwertsteuer) auf den Warenwert erhoben. Der Warenwert wiederum wird ermittelt nach dem GATT-Zollwertkodex (GZK).

Details: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/index.html

Viele Grüße - Dirk

P.S.: Ist fast wörtlich von dieser Webseite übernommen, nur die Links habe ich verifiziert und aktualisiert.

SteveHH

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Re: Noch eine Frage zum Zoll
« Antwort #2 am: 04.10.2009, 13:16 Uhr »
es würde sich um einen Liter Rum mit 30 Vol% handeln.
einen Rum dessen Sorte man in Deutschland nicht bekommt :-(
2 Flaschen wollten wir mitnehmen und sind am überlegen ob noch eine Flasche mehr
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

Jack Black

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Re: Noch eine Frage zum Zoll
« Antwort #3 am: 04.10.2009, 13:23 Uhr »
Wobei man (wie hier sicherlich sinnvoll) auch die "Vereinfachte Abgabenberechnung" heranziehen (pauschalierte Berechnung) kann, die unter bestimmten Voraussetzungen (stehen im Text) angewendet werden darf. Am wichtigsten erscheint mir dort der nicht zu überschreitende Warenwert von 700,-€ (was bei drei Flaschen Whiskey bzw. Rum möglich sein sollte).

Der pauschalierte Abgabensatz für Branntwein beträgt demnach 6,80€ pro Liter für "nicht präferenzberechtigte Waren" (bzw. 6,60€ für präferenzberechtigte Waren - dazu zählen aber Waren aus den USA nicht, macht sowieso nicht viel aus).

Siehe http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html

Man "darf" natürlich den normalen Abgabensatz wählen (siehe Dirks Posting), der aber meistens teurer ausfällt. Vielleicht rechnen die Herren Zöllner ja beispielhaft vor, was das kosten würde.