Um dann auch noch etwas "handfestes" dazu zu sagen: Ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung gem. EU 261/04 besteht meiner Meinung nach nicht. Diese bestimmt bei Verspätungen, dass diese auf der Langstrecke mindestens vier Stunden betragen muss, damit Unterstützungsleistungen angeboten werden müssen. Dabei bezieht sich die Verspätung hier eindeutig auf den Abflug, so dass bei 25 Minuten in LAX nichts zu leisten war.
Angesichts der Verspätung in Paris könnte man den verspäteten Abflug dort jetzt separat betrachten, hier wäre dann eine Mindestverspätung von zwei Stunden anzusetzen, über die man in Eurem Fall diskutieren könnte, aber auch hier würde nur das Betreungsrecht (Verpflegung, Telefonate) zählen - nachträglich gibt es da nichts.
Und für die pauschalen Ausgleichszahlungen wiederum ist das Urteil des EU-Gerichtshof einschlägig, nachdem ab einer verspäteten Ankunft ab drei Stunden die Verspätung einer Stornierung gleichzusetzen ist - daher ist mit 2:40 Verspätung auch hier nichts "zu holen".
Summa summarum: Da wird es nachträglich nichts geben müssen, aber niemand würde Air France daran hindern, einen Gutschein o.ä. als Trostpflaster anzubieten. Ob sie das tun kan ich nicht beurteilen, bei LH gäbe es nach meiner Erfahrung für sowas ein paar Meilen (je nach Status zwischen 1000 und 10000).
Viele Grüße - Dirk