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Autor Thema: Fachfrage zu Fluggastrechten  (Gelesen 3540 mal)

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Smokey-the-Bear

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« am: 10.02.2009, 19:03 Uhr »
Hallo,

vielleicht kann mir ja einer von Euch die Frage beantworten.

Vorweg:
Ich habe vor ca. 4 Monaten über ORBITZ für den kommenden Mai Flüge von Frankfurt nach Ft. Myers gebucht. Airline: Northwest. In Ft. Myers sollten wir - so ist es gebucht - mit Flug NW 1114 um 18:22 Uhr Ortszeit ankommen. Wunderbar.

Gestern:
Erhielt ich von ORBITZ eine eMail, demnach sich unser "Schedule" geändert hätte. Okay. Grundsätzlich kommt dies durchaus vor. Verschiebungen um ein paar Minuten hin oder her sind auch i.d.R. kein Problem.
Nunmehr wurden wir aber benachrichtigt, dass wir (ab Detroit) auf Flug NW 1108 sein sollen, der erst um 23:52 in Ft. Myers ankommt. Anderer Flug und 5,5 Stunden später. Das ist natürlich überhaupt nicht lustig und für uns so auch nicht akzeptabel. So einen Flug mit dieser Ankunftszeit hätten wir nie gebucht.

Da ich die Northwest-Buchungsreferenz habe, kontaktiere ich zunächst NW via Website. Man antwortet mir auch, demnach ich doch diesbezüglich bitte eine 1 800er Nummer in den USA anrufen solle. Das möchte ich nicht und schreibe es ihnen auch. Gleichzeitig schreibe ich ihnen auch von 3 Optionen, die ich mir vorstellen könnte:

 1. Zurück auf unseren ursprüngl. gebuchten Flug (mit ursprüngl. Ankunft)
 
 2. Alternativflug ab Detroit (mit NW oder anderem SkyTeam-Partner), solange der
     Flug deutlich vor 23:52 Uhr am Ziel ankommt.

 3. Alternativhinfüge ab Frankfurt, sofern wir auch hier deutlich vor 23:52 Uhr am Ziel an-
     kommen. (mit NW oder anderem SkyTeam-Partner)

Wieder antwortet man mir stereotyp, dass ich die 1 800er Nummer in den USA anrufen möge.

Ich verneine erneut. Schließlich antwortet man mir, dass ich eine 0180er Nummer in Deutschland anrufen sollte (NW-Büro in Frankfurt).

Okay. Ich rufe dort an und hänge zunächst 15 Minuten in einer Warteschleife. Schließlich bekomme ich eine Mitarbeiterin an die Strippe. Nachdem sie meine Buchung nach einigen Mühen gefunden hat und ich ihr den kompletten Sachverhalt vermittelt habe, erklärt sie mir, dass NW nichts für mich tun könne/dürfe, weil ich nicht direkt bei ihnen gebucht hätte.

Ich werde an ORBITZ verwiesen.

Also geht das Spiel - jetzt mit ORBITZ - von vorne los:
Ich schreibe den Sachverhalt inkl. der 3 Optionen. Ich schreibe auch von vornherein, dass ich via eMail kommunizieren möchte und keinesfalls US-Nummern anrufen will. Auch hier antwortet man mir - ebenso stereotyp, dass ich eine US-Nummer anrufen möge. Ich verneine. Wieder schreibt man mir ... usw.

Letzter Stand ist, dass man mein Anliegen einem "Supervisor" vortragen will. Ich soll wieder von Ihnen hören. Aktueller Status: offen.

Ich bin stinkesauer.

Was mich aber bei all dem Ärger interessiert:
Was muß ich als Fluggast eigentlich für Flugplanänderungen hinnehmen, und was nicht?
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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freddykr

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #1 am: 10.02.2009, 19:10 Uhr »
Erstmal zum Sachverhalt.

Der Flug NW1114 existiert nur bis Mitte April. Somit fällt ein Umbuchen auf diesen aus.

Punkt zwei wird erstmal auch schwierig. Der Flug NW51 von FRA nach DTW kommt erst um 13:55 in DTW an. Der nächste direkte Flug nach RSW (Fort Myers) geht aber erst um 21:00Uhr.
Somit fällt dies auch weg.

Bleibt nur Variante 3. Hier müsst Ihr hartnäckig sein und auf eine bessere Verbindung bestehen (evtl. mit Delta via ATL).
Orbitz bleibt Dein Ansprechpartner, da Du ja bei denen gebucht hast. Hier wirst Du nicht umhin kommen, zu telefonieren. Email wird leider in den USA kaum als akzeptables Kommunikationsmedium angesehen.

Generell ist geregelt, daß Du Dein Ziel bis spätestens 4h nach geplanter Ankunftszeit erreichen musst.
Dazu wird einem meist angeboten, den Flug komplett zu stornieren.

Dazu kannst Du Dich natürlich beim LBA (http://www.lba.de/cln_009/nn_307258/DE/Buerger__Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte__node.html__nnn=true) beschweren.
Viele Grüße,
Danilo


TouringUSA

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #2 am: 10.02.2009, 22:36 Uhr »
Ich müsste die genauen Termine wissen um detailierter antworten zu können.

Prinzipiell gehe ich davon aus, dass du eine kostenfreie Stornierung vornehmen darfst.
Je nach Termin evtl. auch Erstattung der Mehrkosten für ein neues Ticket bei einer anderen Airline.

Ein bisschen mehr Kooperation darf aber erwartet werden. Dazu gehört auch, sich evtl. an eine andere Stelle zu wenden.

frank_gayer

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #3 am: 10.02.2009, 23:57 Uhr »
Hallo,

Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder Du nimmst die Änderung hin oder bekommst eine Umbuchung oder es wird eben kostenlos storniert. Die Umbuchung wird nicht aus Spass an der Freude gemacht, sondern weil es diesen Flug eben nicht mehr gibt. Da kannst Du lange darauf bestehen, das bringt nichts. Was glaubst Du,was Delta und NW gerade machen ? Genau, Flüge und Fluggerät optimieren und deshalb die vielen Umbuchungen

EDVM96

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #4 am: 11.02.2009, 00:07 Uhr »
Ich bin stinkesauer.
Wenn du über ein amerikanisches Portal buchst, musst du aber von vorn herein damit rechnen, dass der Customer Service über eine englischsprachige 1-800 Nummer abgewickelt wird. Dort anzurufen ist doch aber nicht so schlimm (und auch gar nicht so teuer), bei Orbitz hast du vermutlich auch schneller jemanden am Apparat als bei NWAs 01805 Nummer in Deutschland.  :wink:

Was Northwest und Delta betrifft: Diese Airlines sind doch geradezu berüchtigt für ihre Flugplanwechsel. Das ist nunmal der unverkennbare Nachteil beim 'billigst buchen' mit inneramerikanischen Umsteigeverbindungen.

playmaker11

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #5 am: 11.02.2009, 08:00 Uhr »
Freddykr hats eigentlich geschrieben. Es gilt: 4 Stunden sind wohl zumutbar (manchmal auch mehr oder weniger), insb. wenn die Verschiebung weit in die Nacht reingeht muß man weniger hinnehmen. So jedenfalls in D.
Dein Problem: Du mußt mit Orbitz in den USA kommunizieren und da sieht die Rechtslage möglichweise anders aus. Und vorallem, wie durchsetzen ? Hier in D ist es einfach einen RA zu kontaktieren und ggf. über den wasw durchzusetzen. In den USA.....

ich wünsche Dir viel Glück, bin auch Orbitz- Bucher *toitoitoi*.
No retreat, no surrender !

Elsupremo

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #6 am: 11.02.2009, 08:04 Uhr »
Erhielt ich von ORBITZ eine eMail,...
Nunmehr wurden wir aber benachrichtigt, dass wir (ab Detroit) auf Flug NW 1108 sein sollen, der erst um 23:52 in Ft. Myers ankommt. Anderer Flug und 5,5 Stunden später. Das ist natürlich überhaupt nicht lustig und für uns so auch nicht akzeptabel. So einen Flug mit dieser Ankunftszeit hätten wir nie gebucht.

Wenn die sich nicht bald melden, würde ich an deiner Stelle doch bei Orbitz anrufen (ist wirklich dein einziger Ansprechpartner, da du bei denen gebucht hast - die Airline hat damit nichts zu tun). Erkläre ihnen, das der neue Zeitplan für dich inakzeptabel ist und du auf einem Flug mit deutlich besseren Flugzeiten bestehst, können sie das nicht bewerkstelligigen wirst du stornieren (und zwar kostenlos). Allerdings würde ich damit erstmal nur drohen, ob es sinnvoll ist, wirklich zu stornieren ist bei einem Anbieter im Ausland fraglich, vielleicht hat man dann noch mehr Scherereien wegen seinem Geld.
Wenn nix anderes geht, vielleicht doch den Flug so nehmen und als dumm gelaufen abhaken, aber hoffentlich können sie dich auf einen zeitlich besseren Flug umbuchen.


BexX

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #7 am: 11.02.2009, 09:37 Uhr »
Hallo,

Gibt es das irgendwo schriftlich dass ich kostenlos stornieren kann? Ist das an irgendwelche Bedingungen gebunden (z.B. Zeitverlust > x Stunden)? Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?

P.S. Der nette Herr von KLM hat leider nicht angerufen - werde es jetzt direkt über abctravel probieren.

frank_gayer

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #8 am: 11.02.2009, 10:06 Uhr »
Hallo,

kostenlos stornieren kannst Du wenn umgebucht wird. Musst halt bei der Airline oder beim Reisebüro anrufen und das erwähnen. Mir wurde das sogar automatisch angeboten.

Aaronp

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #9 am: 11.02.2009, 10:29 Uhr »
Zitat
Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?


Die ist für Krankheiten... und nicht für Leistungen bei Umbuchungen durch die Airline.

Gruß
Aaronp

Elsupremo

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Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #10 am: 11.02.2009, 11:11 Uhr »
Hallo,

Gibt es das irgendwo schriftlich dass ich kostenlos stornieren kann? Ist das an irgendwelche Bedingungen gebunden (z.B. Zeitverlust > x Stunden)? Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?

P.S. Der nette Herr von KLM hat leider nicht angerufen - werde es jetzt direkt über abctravel probieren.

Auf jeden Fall ist immer derjenige der Ansprechpartner, bei dem man gebucht hat. Die Airline nur kontaktieren, wenn man auch direkt bei ihr gebucht hat. Hat man über einen Vermittler (Reisebüro, Internetanbieter) gebucht, ist immer dieser für Umbuchungen und Stornierungen zuständig.
Wenn sich nicht nur die Flugzeiten ändern, sondern auch das gesamte Routing mit anderen Flugnummern kann man auf jeden Fall stornieren, da sich die Vertragsinhalte ja geändert haben. Ein gutes Reisebüro/Vermittler weist einen aber auch automatisch daraufhin, das man dann kostenlos stornieren kann.
Es ist nur die Frage, will man sich wenn es hart auf hart kommt wirklich auf einen Rechststreit einlassen? Nur wegen ein paar Stunden späterer Ankunft. Vor allem wenn man über einen ausländischen Veranstalter gebucht hat würde ich im Zweifel darauf verzichten. Erklärt er sich mit der kostenlosen Stornierung einverstanden, OK, aber sonst, lieber den Flug so akzeptieren wenn ein Umbuchen mit besseren Flugzeiten nicht möglich ist.

Smokey-the-Bear

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #11 am: 11.02.2009, 18:04 Uhr »
Ich danke Euch schon mal für Eure Infos und Stellungnahmen.

Als "Zwischenstatus" von mir:

Gestern, um 23:30 Uhr, nach den ersten Minuten Schlaf klingelte bei uns das Telefon. Wir haben natürlich einen Riesenschreck bekommen, weil Anrufe zu solchen Zeiten i.d.R. absolut nichts Gutes bedeuten.

Am Apparat war eine nette Dame von ORBITZ. Die haben - wie auch immer - unsere Telefonnummer ausfindig gemacht. Respekt + Dank.

Angeboten hat man uns einen alternativen Hinflug mit Delta, der schließlich um 19:31 Uhr in Ft. Myers eintrifft. Im Halbschlaf konnte ich jedoch noch kein JA/NEIN dazu sagen, weil ich drumherum noch ein paar Dinge unserer Reiseplanung abchecken mußte. Wir ware eigentlich so verblieben, dass sie mir ihr freundliches Angebot kurz per eMail schickt und ich mich spätest. innerhalb 24h dazu äußere.

Inzwischen kann ich eindeutig JA dazu sagen, doch jetzt bleibt - Stand jetzt - die ORBITZ-Bestätigung dazu aus.

Auf der Northwest Website finde ich - wenn ich meine Buchungsreferenz dort eingebe - im Augenblick 2 unterschiedliche Hinflüge:

 1. den alternativ angebotenen Delta-Flug
     und immer noch
 2. den Northwest-Flug, den ich so nicht akzeptieren kann.

Zwischenzeitlich habe ich ORBITZ via eMail mein OKAY für den Alternativflug gegeben. Jetzt warte ich auf deren Bestätigung.

Hoffentlich kommt die nicht wieder per Telefon zur nachtschlafender Zeit!  :D

I´ll keep you posted!
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #12 am: 11.02.2009, 18:10 Uhr »
Na, das klingt ja schonmal sehr gut.

Das mit den doppelten Flügen kann man gut damit erklären, daß sie für Euch schon mal eine Buchung auf dem Delta-Flug angelegt haben. Der andere wird dann später gelöscht.
Viele Grüße,
Danilo


michi137

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #13 am: 11.02.2009, 18:18 Uhr »
Würde ich auch so sehen, hatte ich die TAge auch.
Ein Flug wurde durch einen anderen ersetzt, kurzzeitig standen 2 drin. Offenbar ist man also am werken, ist doch schön, dass es  sich noch zur Zufriedenheit klären ließ.
Gruß, Michaela

TouringUSA

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #14 am: 11.02.2009, 19:07 Uhr »
Scheint sich ja geklärt zu haben, aber mit der Rechtslage in den USA hat das alles nichts zu tun.

Jede Airline, die innrhalb der EU landet oder startet unterliegt der EU-Fluggastverordnung.
Und die spricht einem klare Rechte in solchen Fällen zu.

Zumindest kostenfreie Stornierung, je nach Frist ggf. auch Entschädigungszahlungen.

Aber es wurde ja eine gute Lösung gefunden.