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Autor Thema: Fachfrage zu Fluggastrechten  (Gelesen 3544 mal)

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freddykr

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #15 am: 11.02.2009, 19:35 Uhr »
Jede Airline, die innrhalb der EU landet oder startet unterliegt der EU-Fluggastverordnung.
Und die spricht einem klare Rechte in solchen Fällen zu.
Trifft hier zwar nicht zu, ist aber nicht ganz korrekt.
Bei einer Airline, die nicht aus der EU kommt (z.B. NWA) kommt die EU-Verordnung auf Flügen, die nicht Ex-EU gehen (z.B. DTW --> FRA) nicht zum Einsatz.
Siehe hier:
http://www.imagetours.de/wpblog/2008/07/11/europaischer-gerichtshof-keine-entschadigung-von-ausereuropaischen-fluggesellschaften/
Viele Grüße,
Danilo


playmaker11

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #16 am: 12.02.2009, 07:18 Uhr »
Hallo,

Gibt es das irgendwo schriftlich dass ich kostenlos stornieren kann? Ist das an irgendwelche Bedingungen gebunden (z.B. Zeitverlust > x Stunden)? Was ist in solchen Fällen mit der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung?

P.S. Der nette Herr von KLM hat leider nicht angerufen - werde es jetzt direkt über abctravel probieren.
Das müssen sie Dir anbieten, weil sich der Vertrag ändert und Du nicht daran festgehalten werden kannst.
Das dürfte auch in den USA nicht anders sein.
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Smokey-the-Bear

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #17 am: 12.02.2009, 18:58 Uhr »
Scheint sich ja geklärt zu haben, aber mit der Rechtslage in den USA hat das alles nichts zu tun.

. . .

Aber es wurde ja eine gute Lösung gefunden.

Leider ist "meine Angelegenheit" bis dato noch nicht geklärt.

Der mir telefonisch angebotene Alternativ-Hinflug mit Delta geht für mich zwar in Ordnung (und ORBITZ wurde auch so informiert), dennoch hängt die Sache irgendwie/irgendwo wohl noch in der Schwebe.

ORBITZ hat sich trotz Nachfrage bisher nicht wieder gerührt.

Unter meiner NW-Buchungsreferenz finde ich bei NW derzeit 2 Hinflüge, den NW-Hinflug und auch den alternativen Delta-Hinflug. Wobei der Delta-Hinflug dort in der Anzeige auf mich so wirkt, als wenn er irgendwie noch "in Arbeit" wäre. Ich kann mir zwar den "Receipt" mit allen (auch den Delta-)Flügen anschauen, aber nur den NW-Flügen sind auch konkret E-Ticket-Nummern zugeordnet.

Ich hoffe, dass sich ORBITZ bald nun endgültig erklärt und der NW-Hinflug endlich rausgekickt wird.
Viele Grüße
  Frank

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BexX

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #18 am: 13.02.2009, 19:34 Uhr »
Hast Du mal versucht, dich bei delta.com einzuloggen?

vyvian

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #19 am: 14.02.2009, 13:35 Uhr »
Hallo, bei mir stand letztes Jahr auch zweich Rückflüge. Da ich umgebucht wurde. Da ich plötzlich in Denver nur noch 35 Minuten Zeit zum umsteigen hatte, da der Flug von Ontario nach Denver immer  später gebucht wurde. Ich hatte ein paar mal Ceheaptickets.de kontaktiert und bekam keine Reaktion. Erst als ich Unit selber anschrieb und die mir antworteten das die Zeit nicht ausreiche und Cheaptickets mich umbuchen solle, haben sie mich dann umgebucht.
Aber bei mir standen dann auch zwei Flüge. Aber ich hatte keine Probleme am Flughafen in ontario. Steht denn beim Flug wo umgebucht wurde Confirmed?

Lg
Vyvian

Smokey-the-Bear

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #20 am: 14.02.2009, 14:43 Uhr »
In der Zwischenzeit habe ich nur noch einen Hinflug. Und zwar den geänderten mit Delta. So sollte es ja auch sein.

Trotzdem gibt´s da noch was, was mich stutzig macht:

Wenn ich mir bei NW unter meiner Buchnungsnummer meine Receipts (eTickets) aufrufe, finde ich zwar auch dort nur noch den einen Hinflug. Dann - quasi im "Kleingedruckten" - jedoch noch dieses hier:

Receipt Information for your E-Ticket Number(s): 0127199xxxxx6  - 0127199xxxxx7
E-Ticket Issue Date:  xxxxxx 08, 2008
Flight    Origin-Destination    Date    Fare Basis Code    Status
NW 0051   FRA-DTW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 1114   DTW-RSW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 0425    MCO-DTW    xxMay2009   VLSXDE     Available
NW 0052    DTW-FRA    xxMay2009   VLSXDE     Available


Hier stehen sie also immer noch, die "alten" (sprich: "originalen") Hinflüge mit NW (nicht aber der Delta Hinflug). Hat das irgendwas zu bedeuten oder muß ich mir deswegen Gedanken machen?
Die Delta-Flüge erscheinen ansonsten auch als "confirmed"
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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merengue

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #21 am: 16.02.2009, 21:05 Uhr »
Hallo,

ich hänge mich mit meinem Problem mal hier ran, weil ich zu meinem Problem auch keine Antwort bei den Fluggastrechten finde. Muss ich jetzt etwa einen Anwalt konsultieren?

Condor hat meinen Flug um 2 Tage vorverlegt, da Flugtag (Dienstag Las Vegas ) gestrichen wurde.
 Mietwagen und ersten 2 Nächte sind gebucht ( Vorausgezahlt) Sauer bin ich auch dass sie bereits den vollen Reisepreis eingezogen haben mich aber "downgegraded" haben von Premium Economy auf Economy. Sind nach Las Vegas mal nur schlappe 200 Euro pro Person und Strecke. Die sie nach unserer Reise dann freundlicherweise erstatten wollen.

Jetzt suche ich nach alternativen-kostenlos stornieren darf ich laut Condor nur bis zum 27.2.2009.  Die Flüge sind für Mai gebucht.

Wo finde ich denn etwas über meine Rechte ?
Wir haben Condor wegen der Premium Economy gebucht und einfach 2 Tage früher ist uns auch nicht recht.

Nach Beschwerde wurde uns angeboten:
2 Tage später- wo ist da der Sinn?
Stornieren bis 27.2.09
als Entschädigung aus Kulanz ein Bahnticket :roll:


was muss man sich eigentlich alles gefallen lassen frage ich mich?

Muss ich die Kosten für 2 Tage mehr "Urlaub" selber tragen?
Muss ich in der Economy sitzen obwohl ich Premium Economy gebucht, bestätigt bekommen und bezahlt habe? ( Nichts gegen Economy...aber bei Sitzriesen mit über 1,90 m unerträglich.)

Wir wurden freundlich darauf hingewiesen dass wir doch nur ca. 1000Euro pro Person/Strecke draufzahlen müssten und wir sässen in der Comfort Class. Allerdings immer noch 2 Tage zu früh.

Hätte man das alles eher gewusst hätte man anders geplant. Aber fast alle Unterkünfte sind zumindest vorreserviert, sonst ist da doch alles wieder zu. ( Yellowstone, Arches, Bryce usw) Jetzt sind auch bei den anderen Airlines die Flüge deutlich teurer als damals als wir Condor buchten.

Wie kann man denn da  mal seine Rechte erfahren?
Hat jemand eine Ahnung?

Die AirBerlin war im letzten Jahr sehr kulant.
Condor dagegen ist ein Witz! Gratis Bahnticket!! :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch: :platsch:

gruss
Merengue




michi137

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #22 am: 16.02.2009, 21:33 Uhr »
Ich weiß von genau so einem Fall, wo auch der Condorflug gerade vor wenigen Tagen verlegt wurde.
Die Leute fliegen jetzt erst 2 Tage später zurück (wer will schon seinen Urlaub um 2 Tage kürzen) und bekommen die Mehrkosten zumindest fürs Hiotel bezahlt.
War glaub ich direkt bei Condor und man muss nur mal nerven und nicht locker lassen, evtl. auch mal einen Anwalt erwähnen, dann kann man durchaus was erreichen.

Ich würde denen sagen, ihr nehmt den anderen Flug, wenn sie die Mehrkosten tragen. Ansonsten hast du ja immer noch zeit zum stornieren, falls sie darauf nicht eingehen, das würde ich in dem Fall tun.

Hast du schonmal gesucht, ob du preislich machbare Flüge für deinen Zeitraum bei anderen Airlines findest?
Gruß, Michaela

playmaker11

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #23 am: 17.02.2009, 07:56 Uhr »
Insg. ist das nicht ganz einfach so schriftlich zu erklären.....
Also mal grundsätzlich: Du hast einen Vertrag, daß Dich Condor am Tag X von A nach B bringt. Mehr erstmal nicht. Die Flugzeiten (Uhrzeiten) sind in einem gewissen Rahmen variabel.
Jetzt passiert bei Dir folgendes: Deinen Flug gibts einfach nicht mehr.
Was soll also Condor machen ? Sie bieten Dir ein Storno an (tun sie ja) oder einen Alternativflug (tun sie auch). Daß der Alternativflug - wegen der wenigen Verbindungen - nicht am selben Tag ist, können sie nicht ändern.
Deine Möglichkeiten oberste Priorität: Du mußt den Schaden für Condor so gering wie möglich halten:
1) Später oder früher fliegen und Storno für MW etc.. Kosten an Condor weitergeben.
2) Storno und Urlaub absagen. Was an Stornokosten anfällt kannst Du Condor in Rechnung stellen
3) Storno und Buchung bei anderer Gesellschaft. Mehrkosten kannst Du in gewissem Rahmen - s.o. - Condor in Rechnung stellen. Hier aber Vorsicht Condor muß nicht den anderen Flug zahlen, sondern allenfalls eine gewisse Differenz zu der Alt.1).

Insgesamt scheint mir Alt 1) die einzige zu sein, bei der Du nicht draufzahlen mußt.


Downgrade mußt Du Dir grds. nicht gefallen lassen. Entweder gleiche Klasse oder besser.... Aber: hier bekommst Du dies in der Alt. nicht angeboten. Nimmst Du den späteren oder früheren Flug kannst Du nicht mehr darauf bestehen !! Solltest Du Dich also umbuchen lassen, mußt Du entweder auf einen Premium - Platz bestehen oder aber eine Erstattung des Reisepreises bekommen, denn sonsten kassieren sie für weniger Leistung mehr Geld (leider wird Dir dann wohl wiederum nur die Umbuchung angeboten).

Ein Tip: laß Dich nicht abwimmeln, die versuchen Dir das zu "verkaufen" wo sie nur können. ich hatte auch mal ein Problem und empfand es schon als Megafrechheit, daß man mir irgendeinen Scheiß verkaufen wollte, obwohl ich sehr deutlich gemacht hatte, daß ich meine Rechte sehr genau kenne und mich auf nichts einlasse.....
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TouringUSA

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #24 am: 17.02.2009, 15:22 Uhr »
Wichtig ist halt, dass man nicht auf stur sellt a la "ich will meine ursprüngliche Zeit".

Man sollte bedenken, dass wir wesentlich höhere FLugpreise hätten, wenn die Airlines nicht aus wirtschaftlichen Gründen Flüge zusammenlegen würden.
Oftmals sind es auch Gründe, die die Airline nicht zu vertreten hat. Wenn sich z.B. Staatsbesuch ankündigt, wird der Slot einfach gestrichen und u.U. ist an dem Tag kein Neuer mehr zu bekommen.
Sowas kostet die Airline auch jede Menge Geld (und verärgerte Kunden).

Klar ist es ärgerlich, wenn eine ganze Kette verlegt wird (also den ganzen Flugplan hindurch alle Flüge plötzlich Samstag statt Mittwoch fliegen). Das hat aber ganz nachvollziehbare Gründe.

Wenn Mittwochs die Maschinen nur halb ausgelastet sind, am Samstag dafür alle schon voll sind, wird halt verlegt, bevor man die halb vollen FLüge ganz streichen muss. Ein kleineres Flugzeug kommt auf der langen Strecke ja i.d.R. auch nicht in Frage.

Dennoch sollte man seine Rechte kennen und ggf. darauf bestehen.
Wenn sich beide Seiten entgegenkommen klappt das auch ganz gut.
Alle Mehrkosten muss die Airline übrigens nicht zahlen. Normalerweise wird eine dreiwöchige Reise nicht sinnlos, weil man 2 Tage später losfliegt.

Es gillt aber die Devise, möglichst nah am gebuchten Termin. Wo aber kein Flug ist, muss die Airline auch keinen herzaubern. Wenn es aber einen gibt, muss die Airline ggf. die Mehrkosten dafür übernehmen. Ich habe vor kurzem für einen gestrichenen 200,- Flug einen 2000,- Linienflug zukaufen müssen (um die Kosten gering zu halten, hätte der Kunde selbst gesucht, wäre er sicherlich teurer gewesen).

andi7435

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #25 am: 17.02.2009, 18:00 Uhr »
Hallo merengue,

es ist relativ einfach. Du darfst dich nur nicht von Condor abwimmeln lassen.
Condor muss dich an diesen Tag von FRA nach LAS bringen.
Du hast einen Beförderungsvertrag, als Stichwort mal so eingewurfen "absolutes Fixgeschäft"., eventuell mal googlen oder im untengenannten Forum suchen.
Ich hatte das gleiche Problem, zwar nur mit einen Flug LEJ-DUS. Da hatte sich X3 auch erst quer gestellt, nachdem ich dann aber Alternativen aufgezeigt hatte und noch in der Mail "absolutes Fixgeschäft" erwähnt hatte, ging alles klatt. Siehe auch hier http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=37975&highlight=lej .

Andreas


merengue

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #26 am: 17.02.2009, 18:41 Uhr »


Downgrade mußt Du Dir grds. nicht gefallen lassen. Entweder gleiche Klasse oder besser.... Aber: hier bekommst Du dies in der Alt. nicht angeboten. Nimmst Du den späteren oder früheren Flug kannst Du nicht mehr darauf bestehen !! Solltest Du Dich also umbuchen lassen, mußt Du entweder auf einen Premium - Platz bestehen oder aber eine Erstattung des Reisepreises bekommen, denn sonsten kassieren sie für weniger Leistung mehr Geld (leider wird Dir dann wohl wiederum nur die Umbuchung angeboten).

Ein Tip: laß Dich nicht abwimmeln, die versuchen Dir das zu "verkaufen" wo sie nur können. ich hatte auch mal ein Problem und empfand es schon als Megafrechheit, daß man mir irgendeinen Scheiß verkaufen wollte, obwohl ich sehr deutlich gemacht hatte, daß ich meine Rechte sehr genau kenne und mich auf nichts einlasse.....


Vielen Dank für die Hilfe bis hierher.
Wir sind gerne bereit 2 Tage früher zu fliegen, das ist nicht das größte Problem.

Ich kann ja gar nicht wählen ob ich umgebucht werden will, bin ich ja schon! In der Comfort wären ja noch genug Plätze frei aber die wollen sie doch teuer verkaufen! Auch an mich!

Es ist wirklich problematisch für meinen Mann in der Economy zu sitzen. Er hat sowieso Knieprobleme und seine Knie bohren sich wirklich in den Rücken des Vordermannes-da hatten wir schon Diskussionen im Flieger, das glaubt ihr gar nicht. Was soll er denn machen? Er kann sich doch auch nicht verkehrtherum in den Sitz setzen.Gerade darum haben wir uns für diesen Flug entschieden. First oder Business ist ja wirklich sehr teuer, XL Seats weiss man nicht immer ob man die bekommt ( hatten wir bei den letzten Flügen). Wir hätten zig anderen Zielflughäfen wählen können und ebenso zig andere Startflughäfen. Frankfurt ist für uns doppelt so weit wie Amsterdam.
Der Hauptaufreger ist das Downgraden.
 
Tja, und klar...für 2 Tage mehr Urlaub entstehen halt auch Merhkosten. Ich habe die wirklich niedrig angesetzt. Ich habe bei FTI angefragt ob ich die Mietwagenbuchung noch ändern kann. Das wären 80 Euro. Dann habe ich Condor mitgeteilt dass ein Hotel in Las Vegas so mit 70-100 Dollar zu kalkulieren wäre. Also würde ich davon ausgehen dass uns Mehrkosten von 250 Euro entstehen. Essen, Trinken, Hotel umbuchen Frankfurt, umstricken der Anreise nach Frankfurt, meine Telefonkosten und der ganze Zeitaufwand davon habe ich gar nicht gesprochen.
Ich bin der Meinung wenn sie uns nicht in die PE setzen können nehme ich auch gerne Comfort Class  :oops: Aber da soll ich den regulären Preis zahlen und natürlich auch meine Mehrkosten selber tragen.

Wie kann ich denn wohl erfahren ob mein Stornorecht tatsächlich am 27.2. bereits abläuft?
(Bei Air Berlin sagte man mir im letzen Jahr ich könne bis einen Tag vor Abflug Kostenfrei stornieren).Das sind ja nur noch 10 Tage und Condor meldet sich einfach nicht mehr. Ausser der Reservierungshotline kommt man auch an keine Telefonnummer. Da habe ich im letzten Jahr mit Air Berlin viel bessere Erfahrungen gemacht.

Zur Info: Ich überlege ob ich den Flug storniere und mit Air Berlin nach Los Angeles fliege. Von dort aus sind es auch nur 5 Stunden bis Las Vegas. Dann fliege ich da eben auch 2 Tage eher, damit habe ich mich ja bereits abgefunden. Der Flug ist aber deutlich günstiger und geht ab Düsseldorf (spare ich die Fahrt nach Frankfurt) Von dem ersparten kann ich mir die 2 Tage dann leisten, allerdings sitzt mein Mann dann ebenfalls Economy.
Aber die Reise ganz absagen wollen wir auf keinen Fall. Alternativ könnten wir auch mit KLM mit einem Stop nach Vegas, die haben glaube ich gleich mehr Sitzabstand.  8)
Ich grübel noch.

Es muss doch irgendwo geschrieben stehen was man für Rechte hat! Ich kenne z.B. die Frankfurter Tabelle. Da ist doch sonst alles geregelt. Aber was diesen Fall angeht da finde ich einfach keine Infos. Wenn Condor sich morgen immer noch nicht gemeldet hat werde ich tatsächlich einen Anwalt bemühen. Es kommt ja bereits einem zinslosen Darlehen gleich was die sich bei mir geholt haben. Buchten 2 Tage nach meiner Buchung den kompletten Reisepreis von meinem Konto ab. Mehr als 5 Monate im voraus. Inklusive 800 Euro für die Premium Economy!!

Och, ich bin vielleicht Sauer!!! Und das vor dem Urlaub!!!

gruss und vielen Dank
Merengue

 

merengue

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #27 am: 17.02.2009, 18:59 Uhr »
Hallo,

wie ich gerade auf der Seite von Condor gesehen habe haben sie offensichtlich richtig Erfolg gehabt. Von den gestern noch 7 freien Comfort Class Plätzen runter auf 0!
Entweder haben die anderen besser gemeckert oder alle freiwillig draufgelegt. Das werde ich wohl nicht erfahren.

Merengue


freddykr

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #28 am: 17.02.2009, 19:00 Uhr »
Es kommt ja bereits einem zinslosen Darlehen gleich was die sich bei mir geholt haben. Buchten 2 Tage nach meiner Buchung den kompletten Reisepreis von meinem Konto ab. Mehr als 5 Monate im voraus. Inklusive 800 Euro für die Premium Economy!!
Das ist normal, machen alle.

Das mit der Premium Economy ist natürlich ärgerlich. Wenn es auf dem angebotenen keine freien Plätze mehr dort gibt, ist es ärgerlich, aber nicht änderbar.

Ich würde mal die Preise bei AB und vor allem die Verfügbarkeit der XL-Seats überprüfen und dann diesen Flug nehmen und bei Condor diesen zu stornieren.

AB ist zwar bei Flugstreichungen keinen Deut besser als Condor, wenn es für Dich aber bequemer und günstiger ist, dann nimm diese.

Generell kannst Du Dich auch beim LBA beschweren:
http://www.lba.de/nn_57316/DE/Buerger__Service/Fluggastrechte/Annullierung_2C_20Versp_C3_A4tung_2C_20Nichtbef_C3_B6rderung/Uebersicht__Fluggastrechte.html
Viele Grüße,
Danilo


merengue

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #29 am: 17.02.2009, 19:27 Uhr »
Hallo freddykr,

dass sie alles abbuchen, damit könnte ich leben, aber dass sie mir sagen ich bekäme den zuviel gezahlten Betrag nach der Reise zurück finde ich mal wieder unverschämt. Das sind ja mindestens noch 4-5 Monate!
Das ist für mich das zinslose Darlehen. Wenn man das hochrechnet auf alle Fälle in denen die das so handhaben.

Und wären sie uns entgegengekommen hätten wir über Comfort Class sprechen können. Aber über Nacht ist die ja nun komplett ausgebucht.

Wegen Air Berlin, da habe ich meine Erfahrungen im letzen Jahr gemacht. Die waren aber deutlich besser. Entweder Kostenübernahme falls wir 2 Tage eher geflogen wären, so sind wir einen Tag später geflogen ( leider gab es im Job nicht eher frei ;-() Dafür dann als Entschädigung Kostenfrei XL Seats für 4 Personen. - Geht doch! Vor allen unkompliziert am Telefon abgequatscht und fertig.
Bei Condor bekommst du ja keine Telefonnummer und Mails werden tagelang nicht beantwortet.

Und bei Condor haben die doch auch XL Seats die werden angeblich nur beim Vorabend Check in vergeben. Dann könnten sie uns doch dorthin setzen und alle sind zufrieden.

Ich bin doch sehr kooperationsbereit. Aber ver....schen lasse ich mich nicht.

gruss
Merengue