Oh je,
Internationales Luftverkehrsrecht ist halt ein ganz besonderes Kapitel.
Die Hauptleistung Deines Vertrags ist die Personenbeförderung, der Rest ist Nebenleistung, die man leichter ändern kann als es Dir vielleicht lieb ist.
Auch nach deutschem Kaufrecht sind untergeordnete Änderungen an der Ware nach Vertragsschluss durchaus möglich und müssen akzeptiert werden. Ob darunter nun auch eine mehr oder weniger (geringe oder drastische) Änderung der Freigepäckmengen fällt müssten
deutsche Gerichte klären. Das bringt aber weder Dich noch deine Koffer nach USA.
Also "Augen zu und durch"
, das lohnt ein Streiten nicht (zumal die Änderungen wohl eher weniger gravierend sein werden, oder?) .
Im Übrigen ist nicht einmal sicher, ob der Umfang der Gepäckbeförderung schon vertraglich fest gelegt ist - wenn Du nicht gerade aus einem Katalog im Reisebüro gebucht hast kann es sein, dass seitens des Verkäufers überhaupt keine vrbindlichen Angaben vorliegen.
Jürgen