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Autor Thema: Fachfrage zu Fluggastrechten  (Gelesen 3548 mal)

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Jack Black

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #45 am: 19.02.2009, 17:32 Uhr »
Also ich sehe das eigentlich noch ziemlich locker - der Urlaub selbst ist doch noch Monate entfernt.

Als erstes solltest Du überprüfen, ob Du das Hotelzimmer in Page umbuchen kannst. Wenn Du es direkt beim Hotel gebucht hast, Null Problemo.

Das Auto sollte auch problemlos umbuchbar sein. Selbst wenn es über einen Reiseveranstalter gebucht ist, Du cancelst ja nicht, sondern änderst lediglich den Ort der Abholung. Das sollte drei Monate im voraus auch kein Problem sein.

Das sollte alles nur sehr wenig, eigentlich gar nichts kosten. Selbst wenn, dann kannst Du immer noch Condor die Kosten aufbrummen, aber das muss ja nicht vor dem Urlaub abgeschlossen sein.

Wenn alles umzubuchen geht (falls es notwendig ist - vielleicht ist die Page Buchung ja gar nicht betroffen, das kann ich nicht beurteilen, wo finde ich denn nochmal Deinen Reiseplan?), dann solltest Du bei BA neue Flüge buchen und bei Condor canceln. Und dann hast Du den Ärger schon in wenigen Tagen vergessen.

Grüße
Rainer

merengue

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #46 am: 19.02.2009, 21:14 Uhr »
Hallo Rainer,

weil wir mit meiner Route usw. zu weit von den Fluggastrechten weg kommen habe ich dir pn geschrieben.

gruss
Merengue

playmaker11

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #47 am: 20.02.2009, 07:33 Uhr »
Hallo,

was die an Mehrkosten tragen ist klar.
Du mußt immer den ursprünglichen Zustand (also die Kosten die entstanden wären, wenn Du - wie gebucht - geflogen wärst) mit dem Zustand vergleichen, den sie Dir berechtigt anbieten. D.h. wenn sie Dir anbieten 2 Tage vorher zu fliegen, müssen sie auch die Mehrkosten dafür übernehmen (2x Hotel, 2 Tage Mietwagen + eigentlich noch Spesen für die Tage) - ob Du nun tatsächlich mit denen fliegst oder mit BA ist dann erstmal wurst....
Was nicht geht, ist jetzt ganz anders zu buchen und die Kosten dann abrechnen.
Immer auch dran denken, wenn Du stornieren kannst, mußt Du diese Möglichkeit immer erstmal in Anspruch nehmen, die Kosten für ein nicht storniertes, aber stornierbares Hotel müssen sie nicht tragen.

Mit dem Flug hast Du insoweit das Problem, daß Du nachweisen mußt, daß es eben keinen Flug mehr zum ursprünglichen Ziel gab oder dieser noch teurer als zu dem nun angeflogenen Ziel wäre. Im letzteren Falle hast Du den Schaden gering gehalten, wie es Deine Pflicht ist.
Ist der Flug nach Vegas billiger als nach PHX, könntest Du auf den Mehrkosten sitzen bleiben.
No retreat, no surrender !

Smokey-the-Bear

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #48 am: 20.02.2009, 08:34 Uhr »
In der Zwischenzeit habe ich nur noch einen Hinflug. Und zwar den geänderten mit Delta. So sollte es ja auch sein.

Trotzdem gibt´s da noch was, was mich stutzig macht:

Wenn ich mir bei NW unter meiner Buchnungsnummer meine Receipts (eTickets) aufrufe, finde ich zwar auch dort nur noch den einen Hinflug. Dann - quasi im "Kleingedruckten" - jedoch noch dieses hier:

Receipt Information for your E-Ticket Number(s): 0127199xxxxx6  - 0127199xxxxx7
E-Ticket Issue Date:  xxxxxx 08, 2008
Flight    Origin-Destination    Date    Fare Basis Code    Status
NW 0051   FRA-DTW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 1114   DTW-RSW   xxMay2009   VLSXDE    Available
NW 0425    MCO-DTW    xxMay2009   VLSXDE     Available
NW 0052    DTW-FRA    xxMay2009   VLSXDE     Available


Hier stehen sie also immer noch, die "alten" (sprich: "originalen") Hinflüge mit NW (nicht aber der Delta Hinflug). Hat das irgendwas zu bedeuten oder muß ich mir deswegen Gedanken machen?
Die Delta-Flüge erscheinen ansonsten auch als "confirmed"

Vielleicht nochmal kurz zu meiner "Angelegenheit" zurück:

Wenn ich auf der NW-Website meine Buchungsnummer aufrufe, erscheinen dort - für den Hinflug - die geänderten Delta-Flüge.

Die eTicket-Nummern (Receipt-Nummer) entsprechen jedoch weiterhin der ursprünglichen, originalen Buchung.

ORBITZ hat mir schon vor mehreren Tagen mitgeteilt, dass ich innerhalb von 24-48h auch neue eTicket-Nummern erhalten würde. Davon weiß nur NW offenbar nichts (?)

Ist es richtig, dass mit einer Flugänderung - so wie in meinem Fall - immer auch neue Ticket-Nummern vergeben werden?

Was würde beim Check-in am Schalter passieren, wenn dort mit den ausgedruckten eTickets der ursprünglichen Buchung erscheinen würde? Eigentlich doch nichts, oder? Die würden mir doch sicher auch so die "richtigen" Bordkarten geben.

Es kann doch auch nicht angehen, dass ich alle 2 Tage bei NW beine Buchung checke. Wenn sich etwas gravierenden an der Buchung ändert, würde ich erwarten, dass mich die Airline bzw. Orbitz von sich aus entsprechend informiert. Liege ich falsch?
Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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michi137

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Re: Fachfrage zu Fluggastrechten
« Antwort #49 am: 20.02.2009, 08:41 Uhr »
Bei den eTickets gehts doch in erster Linie um die Karte, mit der man gebucht hat. Von mir wollte noch nie jemand den Ausdruck sehen, ich wurde immer nur nach der Karte gefragt.
Bei mir gabs kürzlich auch eine Änderung (allerdings nur der Flugnummer) und ich bekam auch keine neue Ticketnr.
Gruß, Michaela