Jetzt will ich mich auch mal kurz zu Wort melden.
Zunaechst herzlichen Dank fuer alle Beitraege. Feedback ist fuer jeden Dienstleister wichtig und bei uns stehen solche Beitraege hoeher im Kurs, als irgendwelche Zertifikate oder Belobigungen von Airlines und Consolidators.
Auch Kritik ist gern gesehen, solange sie konstruktiv ist und uns hilft, unseren Service zu verbessern und damit die Kundenbindung zu erhoehen.
In dem speziellen Fall von Chapter2 werden einige Dinge jedoch "leicht verzerrt" dargestellt. Erstens gibt es bei uns eine Stornogebuehr von 25 EUR (pro Buchung, nicht pro Passagier) und nicht, wie behauptet, 30 EUR. Zweitens gibt es in jedem Tarif eine von der Airline vorgeschriebene Ticketausstellungsfrist. Kein Reisebuero hat Einfluss darauf. Wenn diese Ticketausstellungsfrist nicht eingehalten wird, ist das Ticket in dem gebuchten Tarif eben nicht ausstellbar. Wir stellen natuerlich Tickets nur aus, wenn bezahlt oder aber die Zahlung nachgewiesen wurde (z.B. per Fax oder Grafikdatei im eMail Anhang).
Ueber die Einhaltung der Ticketingfrist kann sich niemand, nicht mal die Airline selbst, und erst recht nicht Expedia, Opodo und Co. hinwegsetzen.
Da gelten gleiche Regeln fuer alle. Wenn man identische Tarife vergleicht, gelten auch identische Tarifregeln fuer alle. Wer da etwas anderes behauptet, weiss nicht wirklich, wovon er spricht.
Immerhin hatte in diesem speziellen Fall der Kunde folgende Moeglichkeiten:
1. sich selbst in den Tarifregeln ueber die Ticketausstellungsfrist zu informieren (wenn's ihm nicht behagt, sollte er nicht buchen)
2. die Zahlung innerhalb von drei Tagen zu leisten und uns diese Zahlung nachzuweisen (98% aller Kunden sind dazu durchaus in der Lage)
3. einfach per Kreditkarte zu zahlen. Damit waeren derartige Probleme gar nicht erst entstanden.
Wenn all das nicht moeglich ist und die Tickets wegen nicht erbrachter Zahlung nicht ausgestellt werden koennen, bleibt nur noch die Stornierung der Buchung uebrig. Da wir bis zu diesem Zeitpunkt bereits intensiv im Kundenauftrag Leistungen erbracht haben (Pruefung der Buchung, Rechnungserstellung, Listung der Tarifregeln, Ueberwachung Zahlungseingang, Zahlungserinnerung an den Kunden usw.), muessen wir fuer diese Stornierung verstaendlicherweise eine Gebuehr verlangen.
Ich will um Gottes Willen niemandem etwas unterstellen (spreche niemanden konkret an) und dies soll auch nicht falsch verstanden werden, aber "Zahlungsverzoegerungsspielchen" im Linienflugverkehr sind nicht sehr ratsam und fuehren oft dazu, dass der Verursacher am Ende das Nachsehen hat.