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Autor Thema: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?  (Gelesen 6913 mal)

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pxl

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Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« am: 27.10.2010, 08:40 Uhr »
Hab letztens was in der Zeitung gefunden..
Fällt ein geplanter Flug aus, hat man Anrecht auf bis zu 600€ Entscädigung p.P.  :shock:

Da unser Urlaubsstart dieses Jahr ( http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=48110.msg637815#msg637815 )
durch Delta mit allerlei Unanhemlichkeiten einen erst Tag später startete, würde das zutreffen!

Hat diese Entschädigung schon mal jemand erfolgreich erstritten?

im Internet gibts zB Seiten wie EUclaim oder Anwalt.de die kostenlos einen Vorabscheck machen ob ein Erfolg in Aussicht wäre...
EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg.

Immerhin hat Delta mit ihrer Schrott-Boing unseren Urlaub um einen Tag minimiert  :|
1999.Florida.
2004.New York & Westküste.Arizona.Utah.Nevada
2005.New York & Florida bis South Carolina.
2007.Route66 > Chicago bis L.A.
2008.NeuEngland Staaten + Canada & New York
2010.Südstaaten

BeateR

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #1 am: 27.10.2010, 09:57 Uhr »
Hallo,

da würde ich einfach mal an Delta einen schönen Brief schreiben und meine Forderungen klarlegen, unter Bezugnahme auf dieses neue Recht. Dann wirst Du schon sehen, wie die reagieren und kannst Dir immer noch weitere Schritte überlegen.

Gruss Beate

Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #2 am: 27.10.2010, 10:55 Uhr »
EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg.

Auf welcher Rechtsgrundlage die das dürfen würde mich mal interessieren. In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).

Unabhängig davon solltest Du nicht mehr viel Zeit verlieren, denn die Verjährungsfrist setzt mit Deiner Rückkehr ein und beträgt für Reisemängel nur 4 Wochen. In dieser Zeit mußt Du zumindest den Mangel reklamieren. Ich würde eine anwaltliche Beratung einholen, ob Du dann auch anwaltlich vertreten sein willst (bei dem geringen Streitwert nicht unbedingt notwendig) kannst Du dann immer noch entscheiden.

Die von Delta angebotene Ausgleichsleistung erscheint mir sehr "übersichtlich".

playmaker11

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #3 am: 27.10.2010, 12:21 Uhr »
EUClaim sackt aber 25% der Summe in die eigene Tasche ein, bei Erfolg.

Auf welcher Rechtsgrundlage die das dürfen würde mich mal interessieren. In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).

Doch es ist erlaubt. Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag. Eine - wie auch immer geartete - Vergütungsordnung ist hier nicht zwingend.
Es ist genauso als wenn Du mit Deiner Putzfrau 10,-€/ Stunde vereinbarst (andere geben 20,-€ oder einen Fixbetrag pro Monat oder oder oder) - frei zu vereinbarendes Honorar. § 611 BGB.

Die nächste Frage die sich mir stellt ist, ob Delta übehaupt unter die genannte EU- Richtlinie fällt.
No retreat, no surrender !

freddykr

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #4 am: 27.10.2010, 12:54 Uhr »
Die nächste Frage die sich mir stellt ist, ob Delta übehaupt unter die genannte EU- Richtlinie fällt.
Ja, fällt sie auf den Strecken ex-EU. ;-)
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #5 am: 27.10.2010, 13:17 Uhr »
Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag.

Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

So oder so rausgeworfenes Geld, ich würde das selbst einfordern oder einen Anwalt beauftragen.

USAflo

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #6 am: 27.10.2010, 13:53 Uhr »
In Deutschland ist ein Honorar in Abhängigkeit des Erfolgs nicht erlaubt, es gibt stattdessen eine einheitliche Gebührenordnung (Brago).

Unabhängig davon solltest Du nicht mehr viel Zeit verlieren, denn die Verjährungsfrist setzt mit Deiner Rückkehr ein und beträgt für Reisemängel nur 4 Wochen. In dieser Zeit mußt Du zumindest den Mangel reklamieren.


Zumindest diese zwei Dinge will ich der Ordnung halber noch schnell richtig stellen:

Die "alte" Brago gilt nicht mehr, es gilt nun das RVG. Und das Reisemängelrecht gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebestandteile, wie einen Flug, sondern nur wenn ein Reise-"Paket" gebucht wird, so dass die 4-Wochenfrist hier wohl nicht gilt.

@pxl
schreib erstmal Delta unter Hinweis auf die EU-Verordnung an und schildere die Verspätung und was du an Leistungen bisher bekommen hast und das du die entsprechende Geldentschädigung forderst. Dann kannst du ja sehen, wie Delta reagiert. Ich müßte aber nochmal in der Verodnung nachlesen, ob es die Geldentschädigung nicht nur bei Annulierungen gibt und bei Verspätungen eben nur Übernachtung und Verpflegung usw. Ich meine dass das so ist.

Edit:
Habe das gerade mal nachgelesen. Selbst bei großen Verspätungen gibt es "nur" Unterstützungsleistungen aber nicht einen Ausgleichsanspruch. Welche Unterstützungsleistungen du bekommen hast und welche du hättest erhalten müssen, musst du mal mit der EU-VO abgleichen (dort Artikel 6, 8 und 9):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Wenn du dann ncoh einen weiteren Schaden wegen der Verspätung hattes (z.B. Stornokosten eines Hotels oder so), kannst du die auch noch geltend machen (vgl. Artikel 12).

Tschau
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #7 am: 27.10.2010, 14:10 Uhr »
Edit:
Habe das gerade mal nachgelesen. Selbst bei großen Verspätungen gibt es "nur" Unterstützungsleistungen aber nicht einen Ausgleichsanspruch. Welche Unterstützungsleistungen du bekommen hast und welche du hättest erhalten müssen, musst du mal mit der EU-VO abgleichen (dort Artikel 6, 8 und 9):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Das kann nicht sein (Dein Text ist auch von 2004, das Urteil beruft auf Gesetzesänderungen von 2005), laut EuGH (Urteil vom 19. November 2009) hat man einen Entschädigunganspruch (explizit "Ausgleichszahlungen") bereits ab 3 Stunden Verspätung, zzgl. Verpflegungsleistung und ggf. Übernachtungskosten (bei min. 4 Stunden Verspätung).

Eine sehr informative Seite befasst sich hier mit dem Urteil, den Folgen und der persönlichen Vorgehensweise: http://blog.billigfluege.de/2009/11/entschaedigung-verspaetung-reiserechtrichtig-reklamieren/

Demnach steht pxl (und seiner Begleitperson) auf Grund der großen Entfernung eine Entschädigung i.H.v. 600,-€ zu, zzgl. die bereits erbrachten Versorgungsleistungen. Da lohnt es sich ganz bestimmt nachzuhaken.

playmaker11

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #8 am: 27.10.2010, 14:33 Uhr »
Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag.

Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

So oder so rausgeworfenes Geld, ich würde das selbst einfordern oder einen Anwalt beauftragen.
Nö habe ich nicht vorliegen, ist aber wurscht.
denn
a) kann ich auf der Homepage nicht sehen, daß es sich um eine Anwaltliche - Dienstleistung handelt, so daß ich eher mal davon ausgehe, daß eine Abrechnung nach RVG wegen dem RDG schon nicht in Betracht kommt und es sich daher um eine Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB handelt. Allerdings darf hier die Frage erlaubt sein, ob diese nach RDG zulässig ist (aber das werden wir nicht klären können).
aber wie dem auch sei:
b) kann ich mit meinem Mandanten mittlerweile Vergütungsabrede treffen (hoch lebe das RVG). Das alte Verbot (quota litis) wird mittlerweile aufgeweicht wenn das RVG_E Erfolgkomponenten vorsieht z.B. Nr. 1000 RVG-E oder VV 1002 und 4141. Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede". 
Was ich gegenüber dem Schädiger (hier der Airline) abrechne ist eine andere Sache. Wenn ich mich als Mandant nicht darauf einlassen will, muß ich ja nicht und kann mich auf das RVG berufen.
Es ist mittlerweile sogar nicht unüblich (ich hab aktuell gerade eine solche Abrede eine hannoverschen RA vor mir liegen - 20% sämtlicher durchgesetzter Zahlungen) - wobei ich die Abrede, so wie sie mir vorliegt für einen Verstoß gegen § 49b BRAO halte. 
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #9 am: 27.10.2010, 14:45 Uhr »
Hallo,
Es handelt sich um einen schlichten Dienstleistungsvertrag.

Genau das ist Frage (Du hast offensichtlich einen Vertrag vorliegen). Wenn es nämlich eine anwaltliche Vertretung vor Gericht ist, gilt nicht §611 sondern § 49b Abs. 2 BRAO, wonach eine Vergütung abhängig vom Erfolg nicht zugelassen ist. Da dürfte eine ziemliche Grauzone sein wobei EUClaim möglicherweise nur als Vermittler o.ä. auftritt.

So oder so rausgeworfenes Geld, ich würde das selbst einfordern oder einen Anwalt beauftragen.
wie leicht auf deren Seite nachzulesen ist, handelt es sich nicht um eine anwaltschaftliche Vertretung, sondern um ein Inkassounternehmen. Das darf mit Dir im Prinzip vereinbaren, was es will, auch eine quotale Auszahlung im Erfolgsfall. Wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird ein (dritter) Anwalt eingeschaltet und von EUClaim bezahlt (nach welchen standesrechtlich zulässigen Bedinungen auch immer). Das Kostenrisiko für den Anwalt liegt somit bei denen (ähnlich wie bei einer Rechtsschutzversicherung).
Gruß
mrh400

007monipenny

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #10 am: 27.10.2010, 14:50 Uhr »
aloha,

ich bin am sonntag aus memphis zurückgeflogen (ebenfalls delta)... eigentlich sollten wir samstag um 19.20 uhr starten, waren schon gegen 15.30 am flughafen (auto vorher abgegeben) und man sagte uns, die maschine würde erst um 22 uhr starten, wir könnten ruhig noch mal den flughafen richtung stadt verlassen *hust*... super, so ohne auto...  als entschädigung gab man uns einen 6 $ gutschein pro person (unsere bekannten kamen 30 min. später und bekamen jeweils einen gutschein über 10 $  :shock:)

wir gingen dann auch um 21.30 an bord (verabschiedeten uns leider brav bei der passkontrolle / zoll von unserem trinken) und warteten... und warteten...   ständig gab es durchsagen vom kapitän, dass man den fehler bisher nicht gefunden hat, oder, dass fed ex nun ein neues teil bringt (die tankanzeige war defekt), um dann gegen 23.30 wieder das flugzeug verlassen zu dürfen, aber nur in den boardingraum, der abgegrenzt war.  im flughafengebäude war eh seit ca. 19 uhr alles geschlossen.

wir flogen dann letztendlich gegen 1.30 uhr nach 6 stunden verspätung aus memphis ab. der anschlussflug war natürlich hinfällig...
und die erste "verpflegung" bekamen wir dann auch erst, nachdem wir in entsprechender höhe waren.

der flug verlief dann ohne weitere zwischenfälle. wir sollten uns dann an eine art von kiosk selbst um eine neue bordingcard kümmern. natürlich für einen flug am anderen tag :|...   ich akzeptierte nicht, denn ich wollte nicht in amsterdam bleiben sondern heim! irgendwie... sei es über bremen, hamburg oder berlin, wenn hannover nicht funktioniert (war angeblich ausgebucht... obwohl man uns in memphis sagte, wir könnten die 21 uhr maschine nehmen... aber diese dann für uns zu buchen, dafür war man wohl zu bl... ähm  ja...   )

ein netter herr von klm probierte hin und her und entschuldigte sich mehrmals. vor allem auch für die delta-kollegen in memphis, die äußerst unkooperativ und unfreundlich waren.

schließlich setzte er uns dann in die 21 uhr maschine nach hannover und sagte, wir sollen früh dort sein, sie sei überbucht. es ging alles gut, es waren sogar noch 5 plätze frei.

ein koffer kam aus amsterdam nicht mit, der wurde dann montag nachmittag gebracht.

in der maschine von memphis nach amsterdam wurden von den stewardessen dann coupons an die reisenden verteilt. "please accept our apologies" steht drauf.  20.000 delta air /klm oder airfrance meilen oder 200 $ pro person.

jetzt bin ich ein wenig überfragt, was ich machen soll... akezeptieren?  und wenn ja, was ist besser (ich bin zwar besitzer einer flying blue karte, aber erst seit dieser reise) ich habe so gar keine vorstellung.

was würdet ihr tun?

liebe grüße

monika


freddykr

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #11 am: 27.10.2010, 14:54 Uhr »
Ihr seit mit Delta zurück geflogen.
Da Delta keine EU-Airline ist, gilt ex-USA die EU-Verordnung nicht.

Hier kommen maximal US-Verodnungen zum Tragen, die aber bei weitem nicht die Ausmaße der EU-Verordnung annehmen.
Dazu müsstest Du diese noch in den USA durchsetzen.

Ergo: Am besten akzeptieren. Mehr wird es nicht geben.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #12 am: 27.10.2010, 15:41 Uhr »
Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede".

Eben - und ca. 1/3 von nichts ist nichts.

USAflo

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #13 am: 27.10.2010, 15:43 Uhr »
Edit:
Habe das gerade mal nachgelesen. Selbst bei großen Verspätungen gibt es "nur" Unterstützungsleistungen aber nicht einen Ausgleichsanspruch. Welche Unterstützungsleistungen du bekommen hast und welche du hättest erhalten müssen, musst du mal mit der EU-VO abgleichen (dort Artikel 6, 8 und 9):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Das kann nicht sein (Dein Text ist auch von 2004, das Urteil beruft auf Gesetzesänderungen von 2005), laut EuGH (Urteil vom 19. November 2009) hat man einen Entschädigunganspruch (explizit "Ausgleichszahlungen") bereits ab 3 Stunden Verspätung, zzgl. Verpflegungsleistung und ggf. Übernachtungskosten (bei min. 4 Stunden Verspätung).

Eine sehr informative Seite befasst sich hier mit dem Urteil, den Folgen und der persönlichen Vorgehensweise: http://blog.billigfluege.de/2009/11/entschaedigung-verspaetung-reiserechtrichtig-reklamieren/

Demnach steht pxl (und seiner Begleitperson) auf Grund der großen Entfernung eine Entschädigung i.H.v. 600,-€ zu, zzgl. die bereits erbrachten Versorgungsleistungen. Da lohnt es sich ganz bestimmt nachzuhaken.

du hast insoweit Recht, als dass es tatsächlich ein Urteil des EugH gibt, der Verspätungen den Annulierungen (entgegen dem eigentlichen Wortlaut der weiterhin geltenden EU-Verordung aus 2004) gleichstellt (das Urteil aus 2009 war mir so nicht bekannt, habe aber auch nur oberflächlich gesucht):
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,662187,00.html
http://lexetius.com/2009,3346 (das Urteil in Textform)

Interessant für pxl ist auch noch, dass aus dem Urteil hervorgeht, dass  sich die Fluggesellschaft aufgrund technischer Probleme nicht exkulpieren kann.

Also pxl, ich würde es auf jeden Fall geltend machen!
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

mrh400

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #14 am: 27.10.2010, 16:02 Uhr »
Hallo,
Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede".

Eben - und ca. 1/3 von nichts ist nichts.
es handelt sich aber wie bereits dargestellt nicht um eine anwaltschaftliche Tätigkeit. Der ggfs. eingeschaltete (dritte) Anwalt bekommt sein Honorar. Das zahlt allerdings das Inkassounternehmen. Das ist eher eine Art Rechtsschutzversicherungsleistung - wobei sich dann auch hier die Frage stellt, inwieweit das zulässigerweise angeboten wird.
Gruß
mrh400