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Autor Thema: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?  (Gelesen 6914 mal)

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007monipenny

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #15 am: 27.10.2010, 16:05 Uhr »
Ihr seit mit Delta zurück geflogen.
Da Delta keine EU-Airline ist, gilt ex-USA die EU-Verordnung nicht.

Hier kommen maximal US-Verodnungen zum Tragen, die aber bei weitem nicht die Ausmaße der EU-Verordnung annehmen.
Dazu müsstest Du diese noch in den USA durchsetzen.

Ergo: Am besten akzeptieren. Mehr wird es nicht geben.

pxl ist auch mit delta geflogen... das würde heißen, dass die ganze diskussion hier eigentlich hinfällig ist hmmm

Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #16 am: 27.10.2010, 16:08 Uhr »
es handelt sich aber wie bereits dargestellt nicht um eine anwaltschaftliche Tätigkeit.

Ja, ist ja gut, das wissen wir doch längst. Keine Sorge, haben wir gelesen. Dennoch ist 1/3 von nichts wiederum nichts.

Und da Wiederholungen offensichtlich in zu sein scheinen: ich würde es so oder so selbst durchziehen und nicht so einem Inkassounternehmen überlassen. Verlorenes Geld, die Rechtslage ist zu eindeutig.

Es scheitert hier allenfalls am Nachweis, aber den kann auch das Inkassounternehmen nicht nachträglich liefern. Ich hoffe für pxl, dass es daran nicht scheitert,

Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #17 am: 27.10.2010, 16:09 Uhr »
pxl ist auch mit delta geflogen... das würde heißen, dass die ganze diskussion hier eigentlich hinfällig ist hmmm

Nein, zum Glück nicht. Die Richtung spielt auch eine Rolle.

Inspired

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #18 am: 27.10.2010, 16:16 Uhr »
Ich schließe mich mal an:

Mein Flug LAS - DEN - FRA am 11.11. ist umgebucht worden, heimlich still und leise. Es sollte lt. Umbuchung so gehen: LAS - DEN am 11., dann erst am 12. DEN - FRA.

Das habe ich rein zufällig beim Einchecken für den Hinflug bemerkt. Für mich ist es subjektiv nun erst einmal ein gewonnener Urlaubstag, denn auf die Frage, ob man mich über eine andere Verbindung am 11. fliegen lassen soll oder ob ich erst am 12. oder schon am 10. fliegen will, entschied ich mich für den 12.

Unabhängig davon, dass ich´s schön so finde, wüsste ich nun auch gerne, wie es denn da theoretisch aussähe?

mrh400

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #19 am: 27.10.2010, 16:42 Uhr »
Hallo,
Ja, ist ja gut, das wissen wir doch längst. Keine Sorge, haben wir gelesen.
sehr wohl Majestät  :wink: :lol:

Dennoch ist 1/3 von nichts wiederum nichts.
Das habe ich nicht bestritten - es ist halt ein erlaubtes Nichts, weil nicht den weiter oben zugrundegelegten Regeln unterworfen.
Gruß
mrh400

USAflo

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #20 am: 27.10.2010, 16:46 Uhr »
Ich schließe mich mal an:

Mein Flug LAS - DEN - FRA am 11.11. ist umgebucht worden, heimlich still und leise. Es sollte lt. Umbuchung so gehen: LAS - DEN am 11., dann erst am 12. DEN - FRA.

Das habe ich rein zufällig beim Einchecken für den Hinflug bemerkt. Für mich ist es subjektiv nun erst einmal ein gewonnener Urlaubstag, denn auf die Frage, ob man mich über eine andere Verbindung am 11. fliegen lassen soll oder ob ich erst am 12. oder schon am 10. fliegen will, entschied ich mich für den 12.

Unabhängig davon, dass ich´s schön so finde, wüsste ich nun auch gerne, wie es denn da theoretisch aussähe?

ich vermute mal, dass du mit einer US-Fluggesellschaft fliegst. Und da auch der Abflugort nicht in der EU (sondern in den USA) liegt gilt die EU-Verordnung und auch die EuGH-Rechtsprechung nicht.
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

djohannw

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #21 am: 27.10.2010, 17:08 Uhr »
DEN-FRA ist gestrichen worden, und die Strecke bedient nur Lufthansa, also wäre die Regelung durchaus anzuwenden. Allerdings hat man dies mehr als 14 Tage vor Abflug bekannt gegeben, so dass die Ansprüche auf eine Ausgleichzahlung nicht gegeben sind.

Angesichts der Tatsache, dass man ihr die Wahl gelassen hat, ob sie am selben Tag über eine andere Verbindung oder einen Tag später fliegen möchte, wird auch keine Erstattung zusätzlicher Hotelkosten fällig...

Viele Grüße - Dirk

Inspired

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #22 am: 27.10.2010, 17:18 Uhr »
Danke schön, hab´s mir schon gedacht. Das wäre auch zu sehr wie Schlaraffenland gewesen!

playmaker11

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #23 am: 27.10.2010, 17:47 Uhr »
Unzulässig ist aber weiterhin die "no-win-no-fee- Abrede".

Eben - und ca. 1/3 von nichts ist nichts.
Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet, das ist nämlich das genaue Gegenteil von dem was hier zur Rede steht.
Aber wie auch mrh400 schon sagte, es geht nicht um den Geltungsbereich der BRAO und des RVG, da keine anwaltliche Tätigkeit vorliegt.

Ich gebe Dir allerdings recht, wenn Du sagst: lieber gleich zum RA, denn Inkassounternehmen können eigentlich gar nichts machen außer blöden Briefen (schreiben).
No retreat, no surrender !

007monipenny

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Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #25 am: 27.10.2010, 18:39 Uhr »
Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet

Wenn no-win-no-fee nicht mit kein-Sieg-kein-Honorar zu übersetzen ist, hast Du Recht. Ansonsten verstehst Du wohl nicht, war hier zur Rede steht.

wolfi

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #26 am: 27.10.2010, 19:43 Uhr »
Von diesem "Warschauer Abkommen" ist ja oft die Rede - dass das aber schon 1929 verfasst wurde - das hätte ich wirklich nicht gedacht ...

playmaker11

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #27 am: 28.10.2010, 07:33 Uhr »
Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet

Wenn no-win-no-fee nicht mit kein-Sieg-kein-Honorar zu übersetzen ist, hast Du Recht. Ansonsten verstehst Du wohl nicht, war hier zur Rede steht.
Du hast es richtig übersetzt, aber darum gehts hier nicht, weil no-win-no-fee nicht den Fall bezeichnet den wir hier haben (27% "Gewinnbeteiligung). Was EUclaim hier macht nennt sich quota litis.
No-win-no-fee bedeutet nur, daß der RA auch im Falle des Unterliegens gehalten ist Gebühren zu kassieren.
Das macht EUclaim hier aber nicht denn EUclaim nimmt a) 25,- EUR Bearbeitungsgebühr und b)
Zitat
Insofern stellt EUclaim den Auftraggeber von den Kosten frei.
, was bedeutet, daß zwar Kosten anfallen, diese aber nicht weiter berechnet werden.

Beide Fälle können nebeneinander stehen (27% Gewinnbeteiligung und für den Fall, daß keine Zahlung erfolgt, auch kein Honorar), müssen aber nicht (25% Gewinnbeteiligung und für den Fall, daß keine Zahlung erfolgt die gesetzlichen Gebühren).

Wobei es hier in D ja auch immer zu bedenken gibt, daß der Anspruchsgegner (hier Delta) im Falle des Erfolges die RA - Gebühren (anteilig) zu übernehmen hat (was natürlich auch entsprechend für meine Freunde vom Inkassodienst und deren Gebühren gilt). Hier stünde dem RA - bei einer tatsächlichen Zahlung von ~ 600,- EUR - ein Honorar von rd. 83,- EUR nach RVG zu. Nach der Abrede von EUclaim allerdings ~ 150,- EUR. Den Rest kann sich jeder denken.


p.S.: Euclaim nimmt 27% Erfolgshonorar (http://www.euclaim.de/Conditions.aspx)
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pxl

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #28 am: 28.10.2010, 09:23 Uhr »
Scheint viele zu betreffen?

Hier nochmal der Zeitungsartikel (k.A. aus welcher Zeitung der war  :roll: )
1999.Florida.
2004.New York & Westküste.Arizona.Utah.Nevada
2005.New York & Florida bis South Carolina.
2007.Route66 > Chicago bis L.A.
2008.NeuEngland Staaten + Canada & New York
2010.Südstaaten

Jack Black

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Re: Flugausfall bzw / ein Tag später + Entschädigung?
« Antwort #29 am: 28.10.2010, 09:28 Uhr »
Du hast es richtig übersetzt, aber darum gehts hier nicht

Doch, darum und NUR darum geht es mir.

Das magst Du anders interpretiert haben, aber dennoch geht es MIR (und ich habe die Frage aufgeworfen) nur darum. Ausschließlich.