Du weißt nicht was no-win-no-fee- Abrede bedeutet
Wenn no-win-no-fee nicht mit kein-Sieg-kein-Honorar zu übersetzen ist, hast Du Recht. Ansonsten verstehst Du wohl nicht, war hier zur Rede steht.
Du hast es richtig übersetzt, aber darum gehts hier nicht, weil no-win-no-fee nicht den Fall bezeichnet den wir hier haben (27% "Gewinnbeteiligung). Was EUclaim hier macht nennt sich quota litis.
No-win-no-fee bedeutet nur, daß der RA auch im Falle des Unterliegens gehalten ist Gebühren zu kassieren.
Das macht EUclaim hier aber nicht denn EUclaim nimmt a) 25,- EUR Bearbeitungsgebühr und b)
Insofern stellt EUclaim den Auftraggeber von den Kosten frei.
, was bedeutet, daß zwar Kosten anfallen, diese aber nicht weiter berechnet werden.
Beide Fälle können nebeneinander stehen (27% Gewinnbeteiligung und für den Fall, daß keine Zahlung erfolgt, auch kein Honorar), müssen aber nicht (25% Gewinnbeteiligung und für den Fall, daß keine Zahlung erfolgt die gesetzlichen Gebühren).
Wobei es hier in D ja auch immer zu bedenken gibt, daß der Anspruchsgegner (hier Delta) im Falle des Erfolges die RA - Gebühren (anteilig) zu übernehmen hat (was natürlich auch entsprechend für meine Freunde vom Inkassodienst und deren Gebühren gilt). Hier stünde dem RA - bei einer tatsächlichen Zahlung von ~ 600,- EUR - ein Honorar von rd. 83,- EUR nach RVG zu. Nach der Abrede von EUclaim allerdings ~ 150,- EUR. Den Rest kann sich jeder denken.
p.S.: Euclaim nimmt 27% Erfolgshonorar (
http://www.euclaim.de/Conditions.aspx)