Das ist kein Versicherungsbetrug !!
Versicherungsbetrug an sich gibts als Straftatbestand nicht. § 265 StGB heißt Versicherungsmißbrauch und dreht sich nur um eine Sache (also einen körperlichen Gegenstand) der gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versichert ist. Dieser müßte dasnn zerstört oder in der Brauchbarkeit beeinträchtigt werden.
Juristisch gesehen wäre das (allenfalls) Betrug i.S.v. § 263 StGB. Wobei das - wie oben gesagt - ohnehin nicht funzt, weil es für die Mitreisenden einen mittelbaren Schaden darstellt, der nicht zu ersetzen ist. Bliebe also allenfalls (jedenfalls in 2 Fällen) Anstiftung zum untauglichen Versuch. Und was ist mit dem Arzt, der dies erst möglich macht ?!
Aber lassen wir das.....
Ich würde mir wünschen, daß die Leute mal darüber nachdenken wie sich eine Versicherung finanziert. Das ist nämlich eine Umlagesache, oder glaubt Ihr, für Eure 29€ Prämie kann man am Ende 1.000,- EUR auskehren ?! D.h. wir zahlen alle in den Topf ein und wer meint, er könne sich jetzt mal bedienen, weil er jahrelang eingezahlt hat, ist schief gewickelt, denn die Prämien reichen so nicht aus. Und je mehr Schäden, desto mehr wird aus dem Topf genommen, desto mehr muß dieser aber auch wieder gefüllt werden und wie macht man das ? Über höhere Prämien für alle !! Das nennt sich Versicherungsgemeinschaft und es betrifft jeden.
Also: beim nächsten Mal mal drüber nachdenken, wenn einem Mal wieder der "Laptop" vom Freund runtergefallen ist.......