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Autor Thema: Frage zu Entschädigung  (Gelesen 4855 mal)

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biggs-83-

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Frage zu Entschädigung
« am: 23.05.2019, 13:44 Uhr »
Hi Leute !

Folgende Frage, weil ich sowas noch nicht hatte:

Ich hatte einen Business Trip und wollte Freitags aus den USA wieder nach Hause fliegen.
Flug war geplant, via American Airlines von Las Vegas nach Charlotte nach Frankfurt, morgens gegen 7:30 Uhr Ortszeit.

Der Flug nach Charlotte hatte 2h+ Verspätung und es war klar, dass ich meinen Anschluss nach FRA nicht bekommen würde.

Man hat mich dann versucht via StandBy über Dallas nach Frankfurt zu schicken. Hat aber beide Male nicht geklappt. Mein Gepäck ist geflogen => ich nicht.

Die einzige Möglichkeit war dann die British Airways – Abends gegen 22 Uhr .

Hieß also für mich: 13 Stunden am Flughafen rumgammeln um dann mit BA nach Hause zu kommen.

In Frankfurt bin ich dann Abends+1 um 23:00 Uhr angekommen.
Was ein Tag ;(

Meine Frage ist: Wie werde ich hier entschädigt ?

Ich habe den Fall an unser Reisebüro gegeben und heute habe ich eine Mail von AA bekommen, dass sie mir 10.000 Flugmeilen gutschreiben.
Das irritiert mich doch etwas… Stehen mir nicht andere Entschädigungen zu ?

Wie gehe ich da vor ?

Vielleicht hat ja jemand einen Tip für mich – weil ich das so gar nicht kenne.

carovette

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    • carovette
Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #1 am: 23.05.2019, 14:12 Uhr »
Ich würde an Deiner Stelle mal die Daten bei flightright oder einer ähnlichen Seite eingeben und schauen, was da als Ergebnis rauskommt. Die reine Abfrage kostet nix, es kostet Dich erst Provision, wenn die für Dich tätig werden. Zumindest weisst du nach der Anfrage, ob Du überhaupt eine Chance auf Geld zurück hast. Die 10.000 Meilen wären für mich jetzt unbrauchbar, da ich selten mit immer der gleichen Fluggesellschaft fliege.

miwunk

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #2 am: 23.05.2019, 14:50 Uhr »
Hier kannst Du nachlesen, ob Du Ansprüche hast:
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

Kurz gesagt: bei einem Flug AB Europa würden auf jeden Fall Ansprüche anfallen.
Bei einem Flug NACH Europa fallen die Ansprüche nur an, wenn die Airline in Europa gemeldet ist. Nachdem Du am Charlotte geflogen bist, nehme ich an, es war die Lufthansa. Damit hättest Du Ansprüche.
Diese musst Du schriftlich anmelden, möglichst gleich mit Fristsetzung. Denn normalerweise reagieren die Airlines ersteinmal gar nicht.


biggs-83-

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #3 am: 23.05.2019, 15:40 Uhr »
Bei einem Flug NACH Europa fallen die Ansprüche nur an, wenn die Airline in Europa gemeldet ist. Nachdem Du am Charlotte geflogen bist, nehme ich an, es war die Lufthansa. Damit hättest Du Ansprüche.
Diese musst Du schriftlich anmelden, möglichst gleich mit Fristsetzung. Denn normalerweise reagieren die Airlines ersteinmal gar nicht.

Leide Nein :( Ich bin mit American Airlines geflogen. Die haben eine "Partnerschaft" mit British Airways..

miwunk

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #4 am: 23.05.2019, 15:55 Uhr »
Ist auch kein Problem, NOCH ist GB in der EU, also ist BA eine Airline der EU. Damit würde der 2. Punkt aus meinem Link inkraft treten.

motorradsilke

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #5 am: 23.05.2019, 16:23 Uhr »
Ist auch kein Problem, NOCH ist GB in der EU, also ist BA eine Airline der EU. Damit würde der 2. Punkt aus meinem Link inkraft treten.
Der eigentliche Flug war mit AA. Das ist eine amerikanische Fluglinie. Also keine Ansprüche. Auf BA wurde TE nur umgebucht, die müssen doch dann keine Entschädigung zahlen.

miwunk

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #6 am: 23.05.2019, 16:37 Uhr »
Nein, das habe ich anders verstanden. Ich habe gelesen, dass der eigentliche Flug von Charlotte nach Frankfurt war und habe gefragt, ob das LH war. Die Antwort war dann: ein, es war BA.

OK, jetzt kommt es drauf an, WAS gebucht war.


gecko1a

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #7 am: 23.05.2019, 17:01 Uhr »
Ich hatte es umgekehrt.
Gebucht BA, durchgeführt AA und es geb keine Entschädigung, da es ein Flug von USA nach EU war mit einer Ausländischen Firma.

Bei Dir würde ich es dann umgekehrt sehen, der Flug wurde von BA durchgeführt und die waren dann verspätet.
Über Internetseite probieren und auf jeden Fall BA anschreiben, dass der Flug über x Stunden zu spät war.

Und das die irgendwas als Entschädigung gegeben haben, ist dabei unerheblich.

Viele Grüße

Frank

Simone_JJ

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #8 am: 23.05.2019, 18:23 Uhr »
 :) Steht doch alles im Ausgangspost. Flug AA ex USA war verspätet (AA hat final nur auf BA umgebucht). Verdusselt hat es ausschließlich AA, eine US-Airline auf einem Flug der nicht in Europa startete. Also keine Ansprüche nach EU-Recht. Ob es nach anderem Recht (Montreal?) Ansprüche geben könnte, keeene Ahnung.

gecko1a

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #9 am: 23.05.2019, 19:38 Uhr »
:) Steht doch alles im Ausgangspost. Flug AA ex USA war verspätet (AA hat final nur auf BA umgebucht). Verdusselt hat es ausschließlich AA, eine US-Airline auf einem Flug der nicht in Europa startete. Also keine Ansprüche nach EU-Recht. Ob es nach anderem Recht (Montreal?) Ansprüche geben könnte, keeene Ahnung.
Sehe ich anders, weil die Fluggesellschaft gilt, die den Flug durchführt und nicht die, wo man gebucht hat. Und BA hat das letzte Stück durchgeführt. Ich würde mich darauf berufen.

TGW712

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #10 am: 23.05.2019, 20:34 Uhr »
:) Steht doch alles im Ausgangspost. Flug AA ex USA war verspätet (AA hat final nur auf BA umgebucht). Verdusselt hat es ausschließlich AA, eine US-Airline auf einem Flug der nicht in Europa startete. Also keine Ansprüche nach EU-Recht. Ob es nach anderem Recht (Montreal?) Ansprüche geben könnte, keeene Ahnung.
Sehe ich anders, weil die Fluggesellschaft gilt, die den Flug durchführt und nicht die, wo man gebucht hat. Und BA hat das letzte Stück durchgeführt. Ich würde mich darauf berufen.

Es zählt aber die ursprüngliche Buchung. Ein Anspruch wegen der Airline, auf die umgebucht wurde besteht nur, wenn DIESER Flug auch verspätet ist.

motorradsilke

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #11 am: 23.05.2019, 21:46 Uhr »
Nein, das habe ich anders verstanden. Ich habe gelesen, dass der eigentliche Flug von Charlotte nach Frankfurt war und habe gefragt, ob das LH war. Die Antwort war dann: ein, es war BA.

OK, jetzt kommt es drauf an, WAS gebucht war.
Steht doch im Eingangspost:

"Flug war geplant, via American Airlines von Las Vegas nach Charlotte nach Frankfurt, morgens gegen 7:30 Uhr Ortszeit."

Also gebucht bei AA.
Damit keine Entschädigung.

Auf BA wurde doch erst später im Laufe der Reise umgebucht, weil der Anschluss nicht klappte.

motorradsilke

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #12 am: 23.05.2019, 21:47 Uhr »
:) Steht doch alles im Ausgangspost. Flug AA ex USA war verspätet (AA hat final nur auf BA umgebucht). Verdusselt hat es ausschließlich AA, eine US-Airline auf einem Flug der nicht in Europa startete. Also keine Ansprüche nach EU-Recht. Ob es nach anderem Recht (Montreal?) Ansprüche geben könnte, keeene Ahnung.
Sehe ich anders, weil die Fluggesellschaft gilt, die den Flug durchführt und nicht die, wo man gebucht hat. Und BA hat das letzte Stück durchgeführt. Ich würde mich darauf berufen.
Das gilt nur, wenn du einen Flug hast, der gebucht bei..., durchgeführt von...ist. Hier wurde aber auf BA erst im Laufe der Reise umgebucht, als es schon die Verspätung gab.

miwunk

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #13 am: 23.05.2019, 22:08 Uhr »
Warten wir doch mal ab, bis sich Bigg's wieder meldet und uns mitteilt, was jetzt eigentlich gebucht war.
Wir stochern hier alle im Nebel und können nur Vermutungen äussern.

partybombe

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Antw:Frage zu Entschädigung
« Antwort #14 am: 24.05.2019, 09:09 Uhr »
Bei einem Flug NACH Europa fallen die Ansprüche nur an, wenn die Airline in Europa gemeldet ist. Nachdem Du am Charlotte geflogen bist, nehme ich an, es war die Lufthansa. Damit hättest Du Ansprüche.
Diese musst Du schriftlich anmelden, möglichst gleich mit Fristsetzung. Denn normalerweise reagieren die Airlines ersteinmal gar nicht.
Leide Nein :( Ich bin mit American Airlines geflogen. Die haben eine "Partnerschaft" mit British Airways..


Es wäre einfacher und eindeutiger,, wenn Bigg‘s klarstellt, wo  bei welcher Gesellschaft  gebucht wurde.
Die Meilen stellen jedenfalls keine Entschädigung im Sinne der EU-Rechte dar.