Kann ich in der Firstkabine 4 Leute befördern, könnte ich dort in Eco 12 befördern, entsprechend muss ich den Preis kalkulieren.
also 1 : 3 - und wie ist der tatsächliche Faktor?
Vermutlich wird 1:3 auch nicht stimmen
Wenn man sich den Schnitt des A380 anschaut, dann gibt es 4 First Sitze auf der Breite, auf der normal 10 Eco sind. In der Tiefe gehen aber 2 bis 2,5 Sitzreihen auf eine Reihe First. D.h. 4 First Sitze belegen den Platz von 20-25 Eco Sitzen. Demnach ein Faktor 5 bis 6. Nen First Flug nach LV kostet im Moment um 6.000 Euro, nen Eco um 800. also nen Faktor 7 bis 8. Die sonstigen Mehrleistungen werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen. Ne Eco Verköstigung wird sicherlich keine 5 Euro kosten aber das mit Faktor 20 ergibt nunmal auch 100 Euro und damit sicherlich ausreichend Luft, um Kaviar und Champagner bereit zu halten.
Auch was Ausstattung der Geräte angeht etc. kann ich mir nicht vorstellen, dass eine First Bestuhlung merklich teurer ist, als 20 Eco Holzbänke.
Der Rest ist also mit ziemlicher Sicherheit Marge.
Bei den angesprochenen kostenlosen Mietwagenstornierungen ist es eine freiwillige(!) Leistung dem Kunden diese Flexibilität anzubieten und kein Gesetz.
Fluggesellschaften dürfen dies gerne auch tun, für mich wäre das auch ein Grund dann dort zu buchen. Ein generelles einseitiges gesetzliches Recht auf kostenlosen Vertragsrücktritt halte ich aber für ungerecht.
Ein Recht, das übrigens auch nicht bei allen Mietwagenbuchungen enthalten ist.
ABER hier bitte doch nicht von einem gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgehen, das ist es nämlich nicht.
Das Ganze nennt sich Schadensminderungspflicht. Trete ich meinen Flug nicht an, hat die Airline einen Schadensersatzanspruch. Hierzu muss sie ihren Schaden aber belegen. Wenn ich mich auf einen Schaden berufe bin ich verpflichtet, das mir Zumutbare getan zu haben, um den Schaden zu mindern. Die Airline muss also versuchen, den Sitz wieder vermittelt zu haben. Das wird bei Stornierungen Monate vor der Reise recht einfach gehen (sofern der Flieger ausgebucht ist), bei Storno kurz vorher oder ho-show sieht das schon anders aus.
Meine Vermutung: das Ergebnis des Urteils wird sein, dass die Airlines ihr Buchungssystem leicht überarbeiten. Bedeutet, dass stornierte Plätze gesondert getrackt werden. Werden sie in der Sitzplatzauswahl freigegeben und nicht ausgewählt, bleiben also leer, dann ist der Schaden nunmal das Beförderungsentgelt. Werden sie ausgewählt zu mindestens dem Preis, den der Erstbucher gezahlt hat, dann ist der Schaden nur eine - per AGB festgelegte - pauschale Bearbeitungsgebühr. Ist der Preis des Neubuchers tiefer, ist der Schaden die Differenz. Das dürfte man ohne großen Aufwand automatisieren können.