Eine Abfuhr kann sie Dir nur unter dem Nachweis erteilen, daß sie es nicht war, was Ihr nicht gelingen dürfte.
Was ja im Klartext bedeutet, daß hier eine Beweislastumkehr gilt - ein ganz außergewöhnlicher Fall im deutschen Rechtswesen. Normalerweise muss immer der Geschädigte nachweisen, wer ihm den Schaden zugefügt hat. Selbstverständlich ist es hier äußerst schwierig für den Kunden, aber das gilt ja auch für andere Rechtsbereiche, so ist beispielsweise oft auch bei Behandlungsfehlern kaum die Beweislast zu erbringen, weil der Betroffene selbst (beispielsweise) in Vollnarkose lag. Dennoch gilt dort nicht einfach so eine Beweislastumkehr.
Was die Schadenshöhe betrifft (bei Totalverlust), so habe ich irgendwo mal gelesen (ob das noch gilt, weiß ich nicht), daß die sich schlicht nach dem Gewicht des Gepäcks orientiert, der Kunde bekommt einfach soundsoviel Euro pro Kilo Gepäck. Einzelnachweise brauchen nicht erbracht zu werden, man kann ja auch im Gegenzug kaum beweisen, dass die entsprechenden Güter auch wirklich im Koffer waren.
Wir hatten in diesem Jahr nämlich auch Pech mit dem Gepäck, es kam erst drei Tage(!) nach uns im Hotel an. British Airways hat aber alle neuen Klamotten anstandslos bezahlt (im Gesamtwert von 470,-$), die wir dann für die ersten Tage kaufen mußten.
Grüße
Rainer