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Autor Thema: Hilfe!!! Flug über Tripsta gebucht..die haben aber nur den Hinflug gebucht...  (Gelesen 12671 mal)

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gabenga

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Das war ja klar, dass Du wieder anderer Meinung bist.  :wink:

Da das Forum die Thematik ausführlich diskutiert hat, muss ich unter Halluzinationen leiden, habe ich das von mir beschriebene Verfahren bereits mehrmals erfolgreich durchgeführt. Zuletzt bei Avis.

Howard

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so meine lieben helferlein von usa-reise.de hier der neuste stuff:

also nach endlosen telefonaten mit air berlin und tripstar sieht so aus: igg hab alles richtig jemacht...flüge und daten auf der site korrekt eingetragen, buchen button angeklickt...usw. ABER... angeblich hat sich just in dem augenblick als ich den knopp gedrückt hab air berlin überlegt den Rückflug teurer zu machen...das wiederum hat die tripsta soft nich verkraftet un hat nen error gemeldet...mir nur den hinflug gebucht und auch ne status mail mit nur diesem flug an mich gesendet...soviel zum problem.
 Ich hab jetzt mit doppelt soviel zähnen geknirscht wie ich hab und mir von tripstar den rück für 200 eur teurer draufbuchen lassen, mit der tante am telefon noch nen kulanzgutschein (für irgendwas) ausgehandelt in der hoffnung das da auch mal irgendwas schicken....

naja so kanns gehen wenn man immer ditt billigste will und nich ins reisebüro geht.

 naja ich bekomm echt gleich krebs wenn ich nur dran denke was mich jetz der flug gekostet hat....

BeateR

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naja so kanns gehen wenn man immer ditt billigste will und nich ins reisebüro geht.


Sach' ich doch seit 1875 :rotor:

Beate

McC

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Jack Black

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Das war ja klar, dass Du wieder anderer Meinung bist.  :wink:

Das hat mit Meinung überhaupt nichts zu tun, das ist Wissen und Erfahrung.

Da das Forum die Thematik ausführlich diskutiert hat, muss ich unter Halluzinationen leiden, habe ich das von mir beschriebene Verfahren bereits mehrmals erfolgreich durchgeführt. Zuletzt bei Avis.

Ob Du halluzinierst oder irgendwelche Dinge verwechselst, kann und will ich nicht beurteilen. Hier kannst Du die einschlägigen Erfahrungen nachlesen:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=54486.msg730680#msg730680

Und das ist auch überhaupt gar nicht anders machbar, die Kreditkartengesellschaft kann, darf und will nicht Deine privaten Rechtsprobleme entscheiden. Allemal, wenn sie auf so dünnen Füßen stehen wie vermeintliche Emails mit vermeintlichen Buchungsbestätigungen, was selbst die Unbegabtesten einfach fälschen können.

Flicka

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 Ich hab jetzt mit doppelt soviel zähnen geknirscht wie ich hab und mir von tripstar den rück für 200 eur teurer draufbuchen lassen, mit der tante am telefon noch nen kulanzgutschein (für irgendwas) ausgehandelt in der hoffnung das da auch mal irgendwas schicken....

naja so kanns gehen wenn man immer ditt billigste will und nich ins reisebüro geht.

 naja ich bekomm echt gleich krebs wenn ich nur dran denke was mich jetz der flug gekostet hat....

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Der Flugpreis, den du vorher gefunden hattest, war so absolut "geil", dass du sofort buchen musstest. Jetzt hat zwischenzeitlich Air Berlin die Preise erhöht, oder was auch immer passiert ist, so dass du 200 Euro mehr zahlen musst. Und das ist jetzt plötzlich ein Preis, bei dem du "gleich Krebs kriegst" wenn du dran denken musst, was der Flug jetzt kostet?

Was hätte denn da ein Reisebüro oder eine andere Buchungsseite besser machen sollen als dir von vorneherein den höheren Preis zu zeigen? Oder zahlst du jetzt mehr als du über andere Seiten gezahlt hättest?

wolfi

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Meine "Lieblings-Message" bei Buchungssystemen:
 
Der Preis hat sich zwischenzeitlich geändert ... :wink: :wink: :wink:

gabenga

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Das hat mit Meinung überhaupt nichts zu tun, das ist Wissen und Erfahrung.
Mir schon klar, meine Erfahrungen gelten nichts. Mal darüber nachgedacht, dass Du auch mal Unrecht hast? Was ihr irgendwo diskutiert habt und welche "Fakten" Du da postuliert hast sind mir Wurst. Für Dich jetzt noch einmal in einfach:

Stimmt die Belastung nicht mit der Bestätigung bzw. dem Zahlbeleg überein melde ich dies dem Card Service der Lufthansa, die Belastung wird zurückgebucht und derjenige der mein  Konto belastet hat angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Kann er belegen, dass der abweichende Betrag zurecht belastet wurde wird es mir wieder belastet.

Eigentlich ist es ja vergebliche Liebesmühe, aber für Dich gebe ich mir noch einmal die Mühe. Ein Mietwagenbeispiel für Dich. Ich habe bei Avis ein Fahrzeug Prepaid ohne Zusatzversicherungen angemietet. Nach der Rückgabe wurden mir die in meinem Avis Prefered-Profil hinterlegten Versicherungen nachberechnet. Ich reklamierte dies mit Kopie der Buchungsbestätigung. Ich erhielt ein Schreiben der Kreditkartenfirma, dass der Betrag meinem Konto bis zur Klärung  gutgeschrieben wird. Sollte der Vermieter Belege nachreichen die die Nachbelastung plausibel machen würden, würde der Betrag wieder meinem Konto belastet werden.

Und das ist auch überhaupt gar nicht anders machbar, die Kreditkartengesellschaft kann, darf und will nicht Deine privaten Rechtsprobleme entscheiden. Allemal, wenn sie auf so dünnen Füßen stehen wie vermeintliche Emails mit vermeintlichen Buchungsbestätigungen, was selbst die Unbegabtesten einfach fälschen können.
Das wäre dann ja Betrug. Selbstverständlich kann man fehlerhafte Belastungen (s.o.) reklamieren. Stell Dir vor - bei mir gibt es im Onlineauftritt sogar einen Workflow dafür. Es wäre doch auch albern wenn man sich als Kunde nciht gegen z.B. frisierte Belege wehren könnte.

Jack Black

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Stimmt die Belastung nicht mit der Bestätigung bzw. dem Zahlbeleg überein melde ich dies dem Card Service der Lufthansa, die Belastung wird zurückgebucht und derjenige der mein  Konto belastet hat angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Selbstverständlich - nur darum geht es hier nicht.

Es geht darum, dass die Belastung mit der Autorisierung übereinstimmt, aber der Kunde ein rechtliches Problem mit der Leistung hat. Und dann wird die Kreditkartengesellschaft nicht richterlich entscheiden, wer Recht hat und wer nicht und willkürlich den autorisierten Betrag zurückbuchen.

salial

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Die Frage ist hier also:
Stimmen Abbuchung und Bestätigung überein oder nicht?
Wenn Übereinstimmung herrscht, dann denke ich auch nicht, dass die KKfirma das einfach zurückbucht, wäre ja eigentlich auch nicht in Ordnung.
Wenn Differenzen zwischen Abbuchung und Bestätigung herrschen, dann wohl ja.
Aber das scheint mir in diesem Fall nicht zuzutreffen - und dann muss ich Jack Black wohl rechtgeben.

LG
Sandy

Howard

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Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Der Flugpreis, den du vorher gefunden hattest, war so absolut "geil", dass du sofort buchen musstest. Jetzt hat zwischenzeitlich Air Berlin die Preise erhöht, oder was auch immer passiert ist, so dass du 200 Euro mehr zahlen musst. Und das ist jetzt plötzlich ein Preis, bei dem du "gleich Krebs kriegst" wenn du dran denken musst, was der Flug jetzt kostet?

Was hätte denn da ein Reisebüro oder eine andere Buchungsseite besser machen sollen als dir von vorneherein den höheren Preis zu zeigen? Oder zahlst du jetzt mehr als du über andere Seiten gezahlt hättest?

Yo Maizta,

auch wenn igg eigendlisch nich mehr drüber reden will weil ich komm gerade von aus der Onkologie zurück und der Krebs ist fast geheilt... Aber okay es geht ja hier um Info Austausch:

Ich beobachte die Tickets jetz schon seit ca. 1 Jahr weil ich eigentlich schon dieses Jahr rüber wollte ...okay hat nich geklappt ...aber next Jahr soll es nu endlich losgehen.. Intensiv hab ich mich dann vor ca. 3 Monaten immer wieder an die Suchmaschinen gesetzt und HEY ich hab sogar 2 Reisebüros (@Beate) abgeklappert aber die hamm immer wieder gesagt das DAS was ich da gefunden hab von denen nicht zu halten ist ich solle doch besser im INet buchen....
So also nur mal so zum Vergleich damit Ihr euch diss vorstellen könnt was da so abging (wir reden immer für 3 Personen):

letztes Jahr hätte ich Flüge die heute ca. 3700 (und mehr) kosten für 2900 bekommen. Gut das ist nunmal so was soll ich machen.

Unsere ersten Pläne(im Oktober) gingen immer Berlin - New York - San Francisco - Las Vegas-Berlin...
Den Plan haben wir aufgegeben weil die Preise (nur Flug) dann irgendwann über 4000€!! lagen.

Neuer Plan: die ganze NYC Action weglassen ... nen direkt Flug Hin/Rück nach LA (was der Flugangst meiner Frau auch entgegen kommt  :lol:) und den Rest alles schön mit auto abklappern (was meiner Leidenschaft für Amerikanische Autos auf US-Highways entgegenkommt 8) )

Okay nun nachdem die Reisebüros mich wieder ins Inet geschiggt hatten und inzwischen wieder 2 Wochen vergangen waren hab ich letzten Mittwoch den letzen Check gemacht wo die Preise stehen und mich aufs Buchen am Weekend vorbereitet ("iss der bescheuert was macht der fürn aufriss"... WER HAT DAS GESAGT???... :oops:)

am Donnerstag musste ich dann feststellen das der Preis um 2 EUR (auf jeder Suchmaschine) nach oben ging. Okay 2 EUR was ist das schon aber es zeigte mir das ich schnell buchen sollte bevor es wieder NOCH teurer wird. Naja und dann kam der Samstag: bei allen Suchmaschinen war der Preis auf einmal um 200-300€ teurer

....Puls...Herzstillstand...Panikatacke....

...nur ebend bei Tripstar nich... naja und der Rest ist Geschichte...


@Die Streithäne: Hey Leudde nich wegen mir streiten bitte!!!
das Thema iss eh durch ... zudem hatte ich bei LH Kreditcard Mään angerufen und die haben direkt gesagt das die das NICHT zurückbuchen...gaben mir den Tipp mit Reiserücktritt Versicherung und haben mich dahin auch gleich durchgestellt... (hab ne Lufthansa Business Gold)

Also am Ende will ich jetz nix mehr von dem ganzen Elend hörn und ich werd auch bis ende nächsten Jahres keine Flugsuchmaschine mehr ansurfen... bin ja gerade wieder gesund geworden....

 :gitarre:  :hippie: :herz: :urlaub:

gabenga

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Stimmt die Belastung nicht mit der Bestätigung bzw. dem Zahlbeleg überein melde ich dies dem Card Service der Lufthansa, die Belastung wird zurückgebucht und derjenige der mein  Konto belastet hat angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Selbstverständlich - nur darum geht es hier nicht.

Es geht darum, dass die Belastung mit der Autorisierung übereinstimmt, aber der Kunde ein rechtliches Problem mit der Leistung hat. Und dann wird die Kreditkartengesellschaft nicht richterlich entscheiden, wer Recht hat und wer nicht und willkürlich den autorisierten Betrag zurückbuchen.

Also nochmals für Dich/Euch. Auf Grund dessen was uns bekannt war als ich meinen Beitrag schrieb war ja nicht bwirklich bekannt was bestätigt wurde (oder ich konnte es nicht herauslesen). Somit waren beide Aussagen richtig.