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Autor Thema: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen  (Gelesen 7773 mal)

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sassa

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Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« am: 18.06.2012, 12:36 Uhr »
Ich werde diesen Sommer von Chicago nach Denver fliegen. Dabei sind die Hin- und Rückflüge im Paket deutlich günstiger zu haben als nur One-Way-Tickets. Entsprechend werde ich jedoch nur den Hinflug antreten.
Wird das von Fluggesellschaften akzeptiert? Bei Google habe ich zwar gelesen, dass das funktioniert (nicht aber wenn nur der Rückflug angetreten wird). Möchte aber gerne noch nachfragen, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat?

JürgenH

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #1 am: 18.06.2012, 12:43 Uhr »
Kannst Du machen, spicht nichts dagegen. Kann aber sein, wenn die Airline Dir auf die Schliche kommt, dass Du dann nachzahlen darfst. Das Recht hat die Airline.

tom22

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #2 am: 18.06.2012, 12:54 Uhr »
Hallo,
die Frage hatten wir ja schon ein paar Mal hier im Forum.

Das Nichtantreten des Rückflugs wird von den großen Fluggesellschaften in der Regel tolleriert, obwohl die AGB's meistens etwas anderes aussagen und theoretisch können sie dir den Grenzbetrag nachberechnen.

Was auch geht - aber auch nicht gerne gesehen wird - ist die Überkreuzbuchung, in dem man zwei Flugticket in umgekehrter Flugrichtung bucht. Unser Reisebüro hat dies eine zeitlang mal so gemacht, sie haben dann aber eine Abmahnung von der Lufthansa bekommen und seitdem bieten sie diese Option nicht mehr an.

Gruss Tom

Soulfinger

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #3 am: 18.06.2012, 12:59 Uhr »
wenn die Airline Dir auf die Schliche kommt, dass Du dann nachzahlen darfst. Das Recht hat die Airline.

So einen Quark hab ich schon lange nicht mehr gehört . . . Dann hab ich halt den Rückflug verpasst oder mein Kumpel hat mich von Denver nach Chicago mit zurück mitgenommen . . .
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JürgenH

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #4 am: 18.06.2012, 13:09 Uhr »
Du kannst Dir den Quark aus den Ohren ziehen. Es ist einfach so!

Wenn Du den Flug verpasst, dann wird man das irgendwie mitteilen, denn eigentlich wolltest Du ja mit. Die Airline wird Dir eine Lösung anbieten, bzw. Du wirst Dich mit der Airline einigen. Alles das ist für Dich mit Aufwand verbunden.

Einfach so verpassen kannst Du den Flug gerne, aber es ist in der Tat so, dass Die Airline das Recht hat, ein OW Ticket zu belasten!
Dazu gibt es Urteile! Genau so, wie es Urteile gibt, das man das Ticket nicht A->B->A abfliegen muss, sondern eigentlch A verfallen lassen kann, aber dann für B->A ein OW Preis beahlen muss, wenn die Airline darauf besteht.
Wird sie aber in der Regel nicht machen.

Jack Black

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #5 am: 18.06.2012, 13:16 Uhr »
Du kannst Dir den Quark aus den Ohren ziehen. Es ist einfach so!

Blödsinn. Es ist NICHT so, es gibt kein einziges rechtskräftiges Urteil, was so etwas begründen könnte.

Das einzige Urteil, welches es in vergleichbaren Situationen gibt, sagt sinngemäß aus, dass Airlines das Ticket verfallen lassen dürfen, wenn eine Teilstrecke nicht geflogen wurde. Aber eine Nachberechnung hat keine rechtliche Grundlage in Deutschland. In den USA steht es bei manchen Gesellschaften in Sachen "Crossticketing" in den AGBs, aber ob das dann wirklich rechtskräftig ist, kann ich nicht beurteilen, steht auch hier gar nicht zur Diskussion.

Fakt ist, dass es keinen Anspruch auf einen erhöhten Ticketpreises gibt, wenn ein Kunde den Rückflug nicht wahrnimmt.

Dazu gibt es Urteile!

Es wird nicht richtiger, auch wenn man es einfach erfindet. Biete Urteil, Kammer und Kennzeichen angeben.

Dazu gibt es Urteile! Genau so, wie es Urteile gibt, das man das Ticket nicht A->B->A abfliegen muss, sondern eigentlch A verfallen lassen kann, aber dann für B->A ein OW Preis beahlen muss,

Auch falsch. Das einzige Urteil (s.o.) erlaubt lediglich, dass die Airline das Ticket für den Flug B->A streichen kann, weil die erste Teilstrecke nicht genutzt wurde.

JürgenH

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #6 am: 18.06.2012, 13:21 Uhr »
Freunde, ich hab das vor grad ein paar Stunden gelesen!

Es ging um den umgekehrten Fall: Hinflug "verpasst", Rückflug dadurch von der Airline storniert.
Der Kläger (Kunde) hatte recht bekommen, dass der Rückflug nicht automatisch storniert werden darf, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Kurz danach wurde aber daruaf hingewiesen, dass die Airline sich vorbehalten kann, die Differenz zum OW- Ticket nachzufordern!

Dazu gibt es bereits einige Urteile verschiedener Gerichte! In einem dieser Urteile wurde eben o.g. mit aufgenommen!

Jack Black

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #7 am: 18.06.2012, 13:23 Uhr »
Freunde, ich hab das vor grad ein paar Stunden gelesen!

Dann lass uns an Deinem Wissen teilnehmen und verlinke den Beitrag (inkl. Urteil).

EDer Kläger (Kunde) hatte recht bekommen, dass der Rückflug nicht automatisch storniert werden darf, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Kurz danach wurde aber daruaf hingewiesen, dass die Airline sich vorbehalten kann, die Differenz zum OW- Ticket nachzufordern!

Vorbehalten darf sich die Airline das, das darf jeder. Sie werden es nur nicht durchsetzen können.

Dazu gibt es bereits einige Urteile verschiedener Gerichte! In einem dieser Urteile wurde eben o.g. mit aufgenommen!

Umso einfacher sollte es nun sein, eines davon zu verlinken.

P.S.: Was die Sachlage noch mehr erschwert - wenn ich das richtig sehe, ist das ein inneramerikanischer Flug, wahrscheinlich von einer amerikanischen Airline. Deren Chancen, von einem Deutschen irgendetwas rechtskräftig einzuklagen, sind Null, selbst wenn sie Recht hätten. Aber das werden sie sowieso gar nicht erst versuchen, ich glaube nicht einmal, dass sie überhaupt nachfragen, warum man den Rückflug nicht angetreten hat - wohin sollen die denn die Anfrage schicken, nach Deutschland? Ist doch alles Kappes. Wenn Du ein Crossticket gebucht hättest, könnten die Dir ggf. die Mitnahme verweigern (wahrscheinlich sogar), aber so kommt da mit absoluter Sicherheit überhaupt gar nichts.

Tinerfeño

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #8 am: 18.06.2012, 13:25 Uhr »
Klar, kannst du einfach machen. Habe ich auch schonmal bei AA/BA so gemacht, weil ich verlängern wollte, aber mein Ticket nicht umbuchbar war. Also bin ich nur nach SFO geflogen und habe das Rückflugsegment verfallen lassen, um dann mit AirBerlin etwas später one-way wieder zurückzufliegen.

Wichtig ist: Einfach nicht erscheinen und "Klappe halten". Bloß nicht auf die Idee kommen, Steuern und Gebühren für den Rückflug zurückzuverlangen.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
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gabenga

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #9 am: 18.06.2012, 13:28 Uhr »
Das artet doch wieder nur unnötig aus. Letztlich wird der TO vermutlich die billigste Klasse gebucht haben die iene Umnuchung o.ä. nicht vorsieht. Dann hat er aus Airline-Sicht einfach Pech gehabt, da er zu spät zum Checkin kam. Fertig. Mehr wird doch nicht passieren.

Soulfinger

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #10 am: 18.06.2012, 13:28 Uhr »
Du kannst Dir den Quark aus den Ohren ziehen. Es ist einfach so!

Ich habe schon zwei Rückflüge sausen lassen: einmal den Rückflug Hamburg-Stuttgart. Lernte damals eine Nette Dame kennen und die überredet mich, noch ein paar Tage in der Stadt zu bleiben - ich hatte meinen Spaß und bin dann mit der Bahn zurück geflogen. Lufthansa hat sich bis heute - das war vor 16 Jahren - nicht gemeldet. Der zweite Fall im Vorjahr. Ich bin nach Leipzig und mein Chef ist mit dem Auto nachgefahren. Auf Grund einer plötzlichen und heftigen Erkältung bin ich mit seinem PKW gefahren anstatt zurück zufliegen. Germanwings hat sich diesbezüglich auch noch nicht gemeldet. . .

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Jack Black

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #11 am: 18.06.2012, 13:29 Uhr »
Dann hat er aus Airline-Sicht einfach Pech gehabt, da er zu spät zum Checkin kam. Fertig. Mehr wird doch nicht passieren.

Eben, das ist denen doch sch**egal.

Soulfinger

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #12 am: 18.06.2012, 13:30 Uhr »
Das artet doch wieder nur unnötig aus.

 :kloppen: :kloppen: :kloppen: :kloppen: :kloppen: ja, immer drauf auf den Schelm . . .

Wichtig ist: Einfach nicht erscheinen und "Klappe halten". Bloß nicht auf die Idee kommen, Steuern und Gebühren für den Rückflug zurückzuverlangen.

Wäre dumm, ja. So wie unser "Wurm-Patient" im anderen Thread.
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Mig

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #13 am: 18.06.2012, 13:31 Uhr »
ich hatte meinen Spaß und bin dann mit der Bahn zurück geflogen

cool!  :lachen07: :lachen07: :lachen07:

JürgenH

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Re: Hin-, Rückflug buchen - Nur Hinflug nutzen
« Antwort #14 am: 18.06.2012, 13:38 Uhr »
Das Urteil ist vom BHG, vom 29.04 2010.
Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 -

In Kurzform

Auszug daraus:

"Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist."