Die Buchung und der eigentliche Flug erfolgte mit AA bzw. so war gebucht. AA ist eine amerikanische Fluglinie, es war auch kein Flug innerhalb Europa. Aus meiner Sicht daher eindeutig kein Anspruch aus der genannten EU-Regelung.
Ist eine Meinung, bin aber keine Juristin. Dafür gibt es Anwälte, denn vielleicht ist doch irgendwo ein Anspruch herleitbar.
Mein Rat: Wenn du also halbwegs sicher sein willst, schalte einen Anwalt ein oder frage bei Flightright oder ähnlichen Stellen mal unverbindlich nach.