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Autor Thema: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung  (Gelesen 15843 mal)

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playmaker11

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Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #105 am: 30.07.2013, 07:27 Uhr »
Zitat
Endgültig wird dann ja die neuere Vorlage beim EuGH in dieser Frage Klarheit bringen, wie aber bereits ausgeführt würde es mich doch sehr wundern, wenn der EuGH hier anders entscheidet (aber vor Gericht und auf hoher See...).
Ja, das sehe ich auch so.
Der BGH hat - wie schon gesagt - bisher eher daneben gelegen mit seinen Entscheidungen zu den Fluggastrechten, wobei er tendenziell eher fluggastunfreundlich war.

@mrh400: das Problem liegt eben bereits daran, daß es hier um einen anderen Sachverhalt geht, daher s.o..
No retreat, no surrender !

motorradsilke

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Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #106 am: 30.07.2013, 09:46 Uhr »
Wobei das schon daran liegt, daß ich nicht als RA arbeite. :lol:

Ich meine, du hättest hier mal kund getan, dass du als RA arbeitest. Aber das habe ich dann wohl falsch in Erinnerung.

playmaker11

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Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #107 am: 02.08.2013, 07:10 Uhr »
Wobei das schon daran liegt, daß ich nicht als RA arbeite. :lol:

Ich meine, du hättest hier mal kund getan, dass du als RA arbeitest. Aber das habe ich dann wohl falsch in Erinnerung.
Man kann RA sein, aber nicht (mehr)als solcher arbeiten.
No retreat, no surrender !

hanelman

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Re: Erfahrungen gesucht bei Pauschal-Flugverspätungs-Entschädigung
« Antwort #108 am: 04.09.2013, 10:21 Uhr »
Hallo Forumianer,

kurzes update zu meinem Fall. US Airways hat natürlich abgelehnt und ist nicht einmal bereit die Kosten für Hotel und Verpflegung zu übernehmen. Als Trostpflaster wurden uns pro Kopf 200 $ Fluggutscheine zugesagt, die wir innerhalb von 12 Monaten nutzen müssen und die nicht auf spezielle Angebote anrechenbar sind. Ach ja, natürlich sind die auch personengebunden... Der Sauladen (US Airways) hat uns sogar, obwohl das Schreiben aus Frankfurt kam und von einer  (offenbar) Deutschen unterschrieben war (typisch deutscher Name), nur auf englisch geantwortet. Wäre nicht so schlimm, wenn es hier um juristische Feinheiten gehen würde. Super Kundenservice!

Wir haben uns jetzt an flightright gewandt und die haben nach einer Vorprüfung den Fall übernommen. Ich werde mich wieder melden, wenn ich ein Ergebnis habe.

Gruß,

Hannes
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