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Die Fluggesellschaft muss Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke, falls nötig einen Hotelaufenthalt sowie Internet-, Telefon- und Faxmöglichkeiten bei folgenden Verspätungen anbieten:- Zwei Stunden oder mehr bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern- Drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU und allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3000 Kilometern - Vier Stunden oder mehr bei Flügen von der EU ins Ausland mit einer Strecke von mehr als 3500 KilometernBei Verspätungen von fünf Stunden oder mehr muss die Fluggesellschaft zudem anbieten, das Ticket zu erstatten und den Passagier kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen.
Kurzer Einwand zu Teneres richtigem Beitrag:Die Regelung betrifft außerdem alle Flugreise die in einem EU-Staat begonnen oder geendet haben, unabhängig von der Herkunft der Fluglinie, sprich mit einer EU-Beteiligung in irgend einer Weise. Lg Erik
Die Regelung betrifft außerdem alle Flugreise die in einem EU-Staat begonnen oder geendet haben, unabhängig von der Herkunft der Fluglinie, sprich mit einer EU-Beteiligung in irgend einer Weise.
Stimmt und deshalb gilt die Regel nicht für Abflug aus den Schweiz!! (allerdings dann wenn man die Reise in der EU startet und z.B. in ZRH umsteigt (mit Swiss)