Dürfte ein Entschädigungsfall sein - denn "Mangel an Crew" ist definitiv keine höhere Gewalt.
Man hätte ihm zudem seine Fluggastrechte aushändigen müssen.
Bei ihm trifft zu:
Verpflegung und Übernachtung
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung.
Finanzielle Entschädigung
Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:
Flüge innerhalb der EU
1 500 km oder weniger - 250 Euro
Heir sind einige (nicht 100 % identische) Beispiele genannt:
http://flotte.de/magazine/flottenmanagement-magazin/2011/5/58/dienstreise/2551/fluggastrechtevo--welche-rechte-stehen-dem-geschftsreisenden-zu.htmlDie Gerichte haben den Punkt höhere Gewalt sehr sehr eng gefaßt - Lack of Crew ist keiner.