Moin,
in der "Welt" steht das auch technische Defekte, Wetter und "Sicherheitsrisiken" aussergewöhnliche Umstände sein können.
Das führt die Entschädigungsregelung meiner Meinung nach ad absurdum.
Dann fällt mir gerade nichts ein, wo noch gezahlt wird.
Total verbraucher-feindlich das Urteil.....
Keie