Hi Frank,
also für mich hört sich das nicht nach Schlecht-Wetter-Annulierung an. Die hätten Euch doch gar nicht boarden und in den Bus setzen dürfen. In den Bus gesetzt werden die Passagiere eigentlich erst nachdem alle Vorbereitungen für den Flug abgeschlossen sind, der Flug seinen "Slot" also sein Zeitfenster zum Abflug hat und auch die Crew ihr ok zum anfahren gegeben hat. So kenne ich das zumindest noch aus meinen Flugbegleiterzeiten von vor 15 Jahren. Entweder hat hier die Bodencrew hier ganz schön Mist gebaut, oder es kam etwas sehr seltsames und unerwartetes dazwischen. Ich kenne so einen Fall, dass unsere Maschine auf dem Flughafen in Palma aufgrund zweier verspäteter Passagiere ihren "Slot" verloren hat und wir aufgrund starken Luftverkehrs auf der Rollbahn 4 Stunden bis zum Abflug warten mussten. Aber dass dann plötzlich ganz annuliert wird, habe ich noch nie gehört.
Ansonsten habe ich noch das hier gefunden, was ja eigentlich alle deine Fragen eindeutig beantwortet.
Ich würde denen einfach einen Brief schreiben, deine Entschädigungsforderungen stellen.
Rechtsgrundlage ist meines Erachtens hierfür die EU-Verordnung (EG) 261/2004. Viel Erfolg !!!
Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn es wegen Schnee und Eis zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt?
Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere im Falle von Flugausfällen und Flugverspätungen umfassend informieren und betreuen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende bei wetterbedingten Flugausfällen und Flugverspätungen meistens aber nicht.
Welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn ein Flug ist durch das Schneechaos ausgefallen oder verspätet ist?
Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und Status ihres Fluges zu informieren und sie über ihre Rechte aufzuklären. Ab zwei Stunden Verspätung haben die Reisenden zudem Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der gebuchte Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften eine Übernachtung zahlen. Weiter ist es Pflicht, dass die Fluggesellschaften den Passagieren Telefonate ermöglichen, um beispielsweise abholende Personen am Zielflughafen über den Flugausfall oder die verspätetet Ankunft zu informieren.
Muss die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbieten?
Ja, dazu ist die Fluggesellschaft verpflichtet. Sollten Passagiere auf der gebuchten Reise bestehen, dann muss die Fluggesellschaft einen Platz im verspäteten Flugzeug oder auf einem Ersatzflug anbieten. Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können die Reisenden sich aber entscheiden, ob sie vom Flug zurücktreten möchten, oder einen Ersatzflug nutzen möchten. Sollte auf den Flug verzichtet werden, muss die Fluggesellschaft dann den vollen Flugpreis erstatten.
Habe ich bei Flugausfall oder Verspätung zusätzliche Ansprüche?
Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters, zum Beispiel Schneefall, gesperrt werden muss, dann gilt das als höhere Gewalt und die Fluggesellschaften müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen! Anders ist es jedoch, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wird. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar. Sicherlich werden im Falle von schneebedingten Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr die Airlines versuchen, diese Flugausfälle oder Flugverspätungen generell als höhere Gewalt einzustufen, so dass unter Umständen oftmals nur der Klageweg bleibt, um Ansprüche gegen die Airlines geltend zu machen.