Zahlreiche Verbraucherbeschwerden über Mängel bei Flugreisen führten zur Stärkung der Verbraucherrechte durch eine neue EU-Verordnung, die am 17.02.2005 in Kraft trat. Nach einem Jahr starten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Sachsen eine Umfrageaktion, mit der sie prüfen, was von der Verordnung bei den Verbrauchern angekommen ist.
In den vergangenen Jahren entwickelte sich der Flugreisemarkt rasant. Doch mit der Zunahme günstiger Flugangebote stieg auch die Zahl der Verbraucherbeschwerden bei den Verbraucherzentralen über Mängel bei Flugleistungen. Besonders häufig beklagten sich Fluggäste über Verspätungen oder Überbuchungen. Die Verbraucherschützer brachten ihre Forderungen nach einem wirksameren rechtlichen Schutz in internationale Debatten ein.
Am 17.02.2005 beschloss das EU-Parlament die EU-Verordnung Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste. Damit wurden die Rechte der Passagiere bei Überbuchung, Annullierung und großer Verspätung von Flügen deutlich verbessert. Diese Verordnung sieht bei Mängeln unter anderem folgende Ansprüche vor:
bei Überbuchung und Annullierung von Flügen eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel oder Erstattung der Flugscheinkosten, Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, ggf. Hotelunterbringung, Telefonkosten) sowie Ausgleichszahlungen je nach zurückzulegender Strecke und Dauer der Verspätung zwischen 125 und 600 Euro;
bei Verspätung je nach Dauer und zurückgelegter Strecke oben genannte Betreuungsleistungen sowie ab einer fünfstündigen Verspätung die Erstattung des Flugpreises und ggf. einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort.
Dagegen wehrten sich die Anbieter. Ein internationaler Zusammenschluss aus 270 Fluggesellschaften sowie ein Vertreter der Billig-Fluggesellschaften klagten in Großbritannien gegen die Umsetzung dieser Versorgung. Insbesondere den Niedrigpreis-Fluggesellschaften waren die neuen Regelungen ein Dorn im Auge, übersteigen doch die darin sanktionierten Entschädigungsleistungen deren Flugpreise zumeist um ein Vielfaches. Im September 2005 entschied der Europäische Gerichtshof jedoch, dass die Verordnung gültig ist (AZ: C – 344/04). Verbrauchervorschriften, so das Gericht, gelten nicht nur in teuren Preissegmenten, sondern für alle Anbieter.
Was ist nun ein Jahr danach bei Verbrauchern angekommen?
Aus ihrer Beratungspraxis wissen die Verbraucherschützer, dass Fluggesellschaften ihre Kunden häufig nicht angemessen entschädigen bzw. betreuen. Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Sachsen wollen es deshalb ganz genau wissen. Ein Jahr nach Verabschiedung einer neuen EU-Verordnung zu Fluggastrechten starten sie eine Umfrage, mit der sie prüfen, ob und wie Fluggesellschaften die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Den
Fragebogen gibt es ab sofort auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter
www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
Im Sommer werden die Ergebnisse öffentlich ausgewertet. Dabei wird sich zeigen, wie die Airlines die Verordnung in die Praxis umsetzen und die Passagierrechte respektieren. Wer seine Erfahrungen einbringen will, kann den Fragebogen bis 31. Juli gleich per Internet ausfüllen und absenden.
Individuellen Rat gibt es in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen Beratungstermin kann man montags bis freitags am zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) vereinbaren.
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