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Autor Thema: Parlez vous Francais? Düsseldorf à Boston partir de 223,09€ (excuse my french)  (Gelesen 96256 mal)

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Smartmatze

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Wisst ihr eigentlich wieviele Flüge täglich nicht genutzt werden trotz Ticket? Weshalb gibt es denn Check-in wenn das nur wegen dem Sitzplatz wäre? Die Airline verdienen mit dem Überbuchen und wären dumm, wenn sie jedes nicht genutzte Ticket bei den Millionen Fluggästen anmeckerten oder gar einklagten!

Expedia.fr kann mir nichts nachbelasten, weil mir BA abgebucht hat. BA muss also bei mir anfragen, ob sie mir was belasten dürfen. Tun sie das ohne meine Zustimmung, habe ich das Geld innerhalb von Tagen zurück auf der CC.

Aber wie gesagt, das kommt nicht vor und wird nicht passieren! Ich hatte letzets Jahr auch zwei LAN Tickets mit BA, bei der Hinreise noch umgebucht auf LH (wegen Flugstorno) und mein Kollege daselbe. Ist nichts passiert und wird nichts passieren!

Hat noch jemand Zweifel?

noch was: es wird keiner gezwungen diesen Trick anzuwenden. Wer Probleme mit error Fares hat, lässt die Finger davon zahlt eben ggf. 220 EUR mehr!!

DANKE, endlich mal jemand, der mit der Panikmache aufräumt.
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Smartmatze

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Ich denke, wir müssen uns wohl gedulden und warten, um zu sehen wie BA sich verhält, bis die Ersten zurück sind, die den Wurm verfallen lassen haben.
Gabs doch letztes Jahr schon: LAN-i-fier.
Ganz hartgesottene haben nach der Rückkehr aus den USA dann sogar das "Schwänzchen" storniertund sich den Flugpreis des Schwänzchen zurückerstatten lassen. Auch das lief sogar problemlos!
(Bei AA dürfte dies aber aufgrund der Fare-Rules nicht möglich sein).


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Fly

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Was wir gemacht haben ist vollkommen ok, weil die airline dieses Ticketing so zulässt. Deshalb sage ich ja: mach den Schwanz 2 Wochen nach Rückkehr oder baut ihn direkt ein, dann ist alles ok!
Dem widerspreche ich doch gar nicht, es ging doch hier nicht um ein korrektes Ticket. Sondern darum dass eine Änderung des Tickets und das ist wenn man einen Flug weglässt, eben neuen Bedingungen unterliegen kann.

Du solltest Dir auch mal die Begründung der Richter durchlesen:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=4DE8227A3EB74E7F9C494CD810833007&docid=286252&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.0110

Zitat
Wer es ganz korrekt machen will ruft bei AA an und behauptet, der Business trip nach DCA sei leider verschoben worden und deshalb müsse er leider absagen. Es muss erst mal einer nachweisen, dass wir alle hier absichtlich die Schwänze eingebaut haben.
Schlechte Idee, dann machst Du die Fluglinie erstmal darauf aufmerksam, ist doch egal ob du den zusätzlichen Flug mit Absicht eingebaut hast oder nicht, wenn du den nicht antrittst.

Zitat
Wisst ihr eigentlich wieviele Flüge täglich nicht genutzt werden trotz Ticket? Weshalb gibt es denn Check-in wenn das nur wegen dem Sitzplatz wäre? Die Airline verdienen mit dem Überbuchen und wären dumm, wenn sie jedes nicht genutzte Ticket bei den Millionen Fluggästen anmeckerten oder gar einklagten!
Klar darum gab es ja auch nie eine Klage der Verbraucherzentralen, weil das nicht vorkommt.

Zitat
Aber wie gesagt, das kommt nicht vor und wird nicht passieren!
Die Wahrscheinlichkeit wird gering sein, aber zahlst Du dann wenn doch, denen das Geld die sich darauf verlassen haben? Zumal auch Flüge gebucht wurden die ohne Trick genauso günstig oder nur etwas teurer waren.

Zitat
noch was: es wird keiner gezwungen diesen Trick anzuwenden. Wer Probleme mit error Fares hat, lässt die Finger davon zahlt eben ggf. 220 EUR mehr!!
Völlig richtig, aber man sollte eben nicht so tun als wäre das kein Trick, sondern völlig normal. Dann könnte man das ja auch überall buchen.

Zitat
Das Urteil ist erstens nicht rechtskräftig, gilt nur für deutsche Käufe (nicht AA, BA oder expedia.fr) also lasst euch nicht einschüchtern hier!
Doch es kann angewandt werden, da Du Deinen Flug ab Deutschland antrittst, damit könnten  die Fluggesellschaften auch Deutsches Recht anwenden. Es gilt dann das Recht des Gerichts, vor dem der Fall verhandelt wird, das steht auch in viele AGB's der Fluglinien

Also ich will hier keine Panik verbreiten oder jemanden einschüchtern. Aber wenn jemand fragt, ob alles 100% sicher ist und gar nichts passieren kann, finde ich es richtig wenn man Ihn auch auf die Risiken aufmerksam macht. Zumal man die dadurch umgehen kann, dass man den zusätzlichen Flug einfach einbaut. Nur weil früher alles geklappt hat sagt das nichts über die Zukunft aus.

Gruß Andreas

PS. BA hat neue Angebote, z.b. LAX ab 479 € bis 31.03.

Tenere

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zum Thema: Risiko aufklären. OK, ich denke, wer hier so bucht sollte sich dem bewusst sein! Deshalb sage ich ja auch "es wird keiner gezwungen es so zu buchen"

Die Verbraucherzentralen haben geklagt, weil die Airlines ihre Preis an den lokalen Markt anpassen und weil man z.b. eben nicht das leg LUX-FRA rausfallen lassen kann um den Preis von Luxemburg auch in ex-Deutschland zu kriegen.

Und nochmals: mit X-Tickets und verfallenen Schwänzen bzw. Überbuchung leben die Airlines. Wenn das alles wegfällt verkauft die Konkurrenz die keine Sonntagsbindung hat.

Übrigens: es soll airlines geben, die sogar das Gepäck bis zum Schluss durchchecken lassen und nicht erlauben z.b. nur bis FRA, wenn das Ziel ZRH ist.... auch so kann man das regeln.

Noch was: ich freue mich schon auf die Klage und die Gerichtsverhandlung, die ich mit BA haben werden (bin ADAC rechts Schutz versichert)

Fly

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Noch was: ich freue mich schon auf die Klage und die Gerichtsverhandlung, die ich mit BA haben werden (bin ADAC rechts Schutz versichert)
Hat BA auch, heißt da nur http://www.theaa.com/   :lol:

djohannw

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Nur so zur allgemeinen BElustigung hier mal 'was aus den AGBs der Lufthansa:

Zitat
Die vereinbarte Beförderungsleistung umfasst die Beförderungsstrecke, die im Flugschein enthalten ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten im Flugschein eingetragenen Streckenführung. Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausnutzen. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der gezahlte Flugpreis den Preis der tatsächlich in Anspruch genommenen Beförderungsleistung übersteigt.

Wo bitte steht da, dass man den Flugpreis beim Verfallenlassen des letzten Segments der Preis für die bereits genutzten Segmente des Fluges neu berechnet werden kann? Da steht nur, dass das Ticket für die restlichen Flüge dann ungültig wird...

Mal abgesehen davin, dass in Bezug auf die Nutzung/Nichtnutzung des AA-Segements ist die LH-AGB nicht relevant:

Zitat
Sie sind vorbehaltlich der Bestimmung in Absatz 2.2., 2.4. und 2.5. dieses Artikels nur auf solche Beförderungen anwendbar, für die unser Airline Code (LH) in der Carrierspalte des Flugscheins eingetragen ist.

In sofern gelten die AGB der AA, nicht die der BA, LH, UA oder sonst wem, wenn man einen AA-Wurm verfallen lässt. Und da möchte ich sehen, wie AA diesen Betrag beitreiben möchte, da hierfür die Rechtsgrundlage fehlt: Der AA ist nämlich gar kein Schaden entstanden...

In sofern: Bis ich den ersten sehe, der einen weggeworfenen Flug am Ende eines Tickets mit einer Nachbelastung bezahlen muss, glaube ich nicht, dass das rechtlich machbar ist.

Viele Grüße - Dirk

Fly

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Wo bitte steht da, dass man den Flugpreis beim Verfallenlassen des letzten Segments der Preis für die bereits genutzten Segmente des Fluges neu berechnet werden kann? Da steht nur, dass das Ticket für die restlichen Flüge dann ungültig wird...

Es gibt bei LH auch das hier:
Zitat
4.1. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Sie werden in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und nach belastet bzw. erstattet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

Das kann jetzt jeder selber einmal interpretieren

Gruß Andreas

usa2008

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Zitat
Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und nach belastet bzw. erstattet.

Da gibt´s nichts zu interpretieren. Die Aussage ist eindeutig und ich glaube auch für jeden verständlich.
Der Nichtantritt eines 3.Segmentes hat nichts mit der Änderung der Streckenführung zu tun. Selbstverständlich erfolgt eine Neuberechnung und Nachbelastung, wenn ich statt von Miami nach Fra von Miami nach Madrid fliegen will. Trete ich dagegen den Flug Jfk - DCA nicht an, ändert sich nicht die Streckenführung.
Vielmehr hat Dirk die zutreffende Stelle der AGBs doch schon zitiert und auch erklärt, dass das nicht für Flüge ohne LH Code gilt, somit hier die AGBs der entsprechenden Gesellschaften maßgebend sind.
Da wäre es jetzt wohl sinnvoller sich mal die AGBs anzuschauen.

Gaby

Flicka

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Solche Sachen wie hier laufen immer auf eigenes Risiko. Wie groß (oder gering) das Risiko ist und ob es einem die Ersparnis wert ist, das ist nichts, worüber man hier diskutieren oder abstimmen könnte, sondern etwas, das jeder für sich selbst entscheiden muss. Ich habe über expedia.fr bislang nicht gebucht, aber wenn eine entsprechende Reise anstehen würde, ich eine gute Flugverbindung finden und deutlich sparen würde, würde ich es auf jeden Fall tun. Ich würde dann allerdings auch im unwahrscheinlichen Fall einer Nachbelastung nicht wehklagend zusammenbrechen, sondern es sportlich nehmen.

Ich hoffe, wir können dieses Thema wieder zu den Akten legen.

Tenere

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lasst es gut sein, jeder sollte sich der "Gefahr" bewusst sein, aber wie gesagt: AA-Ticket in Frankreich gekauft und Abflug aus DE...

... ausserdem geht mit den 2 Passagieren ohne YQ keine Airline konkurs oder schreibt miese deshalb - ausgenommen das wären die einzigen Passagiere :lol:

Man kann es auch als Promotion Aktion sehen, die verkaufen ja zu ähnlichem Preisen auch Tickets zu anderen Zeiten (ausser Iberia für 150 EUR nach NYC), also im Endeffekt: "nett Sie heute als Gast zu haben" :wink:

djohannw

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Es gibt bei LH auch das hier:
Zitat
4.1. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Sie werden in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und nach belastet bzw. erstattet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

Das kann jetzt jeder selber einmal interpretieren

Gilt bloß nicht, da die AGB der LH nur "auf solche Beförderungen anwendbar, für die unser Airline Code (LH) in der Carrierspalte des Flugscheins eingetragen ist.". Und beim "Wurm" steht bei Carrier eindeutig AA.

Und dann wäre die Diskussion noch zu führen, ob das hier zitierte Urteil überhaupt Relevanz hat. Da ging es ja um eine Schadensersatzklage des Passagiers, weil ihm die Beförderung verweigert wurde, die LH also entsprechend dem von MIR zitierten Absatz der AGB verfahren hat. Über den Punkt 4.1 hat niemand bisher geklagt oder geurteilt, und das aus gutem Grund. Der dürfte nämlich bei Anwendung in der Form, wie Du es angesprochen hast, schlicht unwirksam sein (Stichwort: Überraschende Klausel).

Viele Grüße - Dirk

wilma61

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So, liebe Fachleute im Forum.

Ihr seid jetzt Schuld, das die griechische Tourismusindustrie auch nächstes Jahr auf meinen Obulus verzichten muss.... :lol:

Bei 535 € FRA-LAX nonstop mit der LH konnte ich nicht wiederstehen.

Heute abend wird gebucht..... 8)

23.05.2010 FRA-LAX mit LH
16.06.2010 LAX-FRA mit LH
07.07.2010 BOS-JFK mit AA

Danke djohannw , Danke Tenere und alle anderen konstruktiven Tippgeber.

Willi

Tenere

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Klasse Wilma :lol: ich freue mich für dich!!

Hoffentlich gibt's dann den Flug noch zu dem Preis "heuet Abend".

Übrigens: das u.g. Routing ist klasse, mich "entspannt" schon der reine Anblick auf 1 single-trip nach LAX (ohne Umsteigen, Wartezeit) und mit LH sowieso. Selbst in Eco geht das super klar (Ankunft am gleichen Abend ist auch schön)

Noch schöner wär's (weiss nicht ob du das brauchst) wenn es ein LH Ticket und "operated by LH" wäre, dann könntest du noch R&F Ticket für 50 EUR/Person hinzu buchen....

wilma61

  • Gast
Noch schöner wär's (weiss nicht ob du das brauchst) wenn es ein LH Ticket und "operated by LH" wäre, dann könntest du noch R&F Ticket für 50 EUR/Person hinzu buchen....

Nö, ist United operated by LH.

Und Bahn meide ich wie die Pest...."aus technischen Gründen müssen wir die Fahrt leider

unterbrechen".....100 mal gehört... :?

Ach, ja, wie funktioniert das nochmal mit dem Bezahlen mit einer deutschen KK ???

Einfach behaupten, Aachen wäre in France, oder???

Willi

Tenere

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Keine Ahnung wie ich das damals bei expedia.fr eingegeben habe.... kannst du nicht "Allemagne" auswählen?

Aachen, na dann wäre BRU doch nicht so weit gewesen....

Bahn hatte ich bisher keine Probleme 8)