Was wir gemacht haben ist vollkommen ok, weil die airline dieses Ticketing so zulässt. Deshalb sage ich ja: mach den Schwanz 2 Wochen nach Rückkehr oder baut ihn direkt ein, dann ist alles ok!
Dem widerspreche ich doch gar nicht, es ging doch hier nicht um ein korrektes Ticket. Sondern darum dass eine Änderung des Tickets und das ist wenn man einen Flug weglässt, eben neuen Bedingungen unterliegen kann.
Du solltest Dir auch mal die Begründung der Richter durchlesen:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=4DE8227A3EB74E7F9C494CD810833007&docid=286252&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.0110Wer es ganz korrekt machen will ruft bei AA an und behauptet, der Business trip nach DCA sei leider verschoben worden und deshalb müsse er leider absagen. Es muss erst mal einer nachweisen, dass wir alle hier absichtlich die Schwänze eingebaut haben.
Schlechte Idee, dann machst Du die Fluglinie erstmal darauf aufmerksam, ist doch egal ob du den zusätzlichen Flug mit Absicht eingebaut hast oder nicht, wenn du den nicht antrittst.
Wisst ihr eigentlich wieviele Flüge täglich nicht genutzt werden trotz Ticket? Weshalb gibt es denn Check-in wenn das nur wegen dem Sitzplatz wäre? Die Airline verdienen mit dem Überbuchen und wären dumm, wenn sie jedes nicht genutzte Ticket bei den Millionen Fluggästen anmeckerten oder gar einklagten!
Klar darum gab es ja auch nie eine Klage der Verbraucherzentralen, weil das nicht vorkommt.
Aber wie gesagt, das kommt nicht vor und wird nicht passieren!
Die Wahrscheinlichkeit wird gering sein, aber zahlst Du dann wenn doch, denen das Geld die sich darauf verlassen haben? Zumal auch Flüge gebucht wurden die ohne Trick genauso günstig oder nur etwas teurer waren.
noch was: es wird keiner gezwungen diesen Trick anzuwenden. Wer Probleme mit error Fares hat, lässt die Finger davon zahlt eben ggf. 220 EUR mehr!!
Völlig richtig, aber man sollte eben nicht so tun als wäre das kein Trick, sondern völlig normal. Dann könnte man das ja auch überall buchen.
Das Urteil ist erstens nicht rechtskräftig, gilt nur für deutsche Käufe (nicht AA, BA oder expedia.fr) also lasst euch nicht einschüchtern hier!
Doch es kann angewandt werden, da Du Deinen Flug ab Deutschland antrittst, damit könnten die Fluggesellschaften auch Deutsches Recht anwenden. Es gilt dann das Recht des Gerichts, vor dem der Fall verhandelt wird, das steht auch in viele AGB's der Fluglinien
Also ich will
hier keine Panik verbreiten oder jemanden einschüchtern. Aber wenn jemand fragt, ob alles 100% sicher ist und gar nichts passieren kann, finde ich es richtig wenn man Ihn auch auf die Risiken aufmerksam macht. Zumal man die dadurch umgehen kann, dass man den zusätzlichen Flug einfach einbaut. Nur weil früher alles geklappt hat sagt das nichts über die Zukunft aus.
Gruß Andreas
PS. BA hat neue Angebote, z.b. LAX ab 479 € bis 31.03.