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Autor Thema: Passkontrolle erster Klasse  (Gelesen 4076 mal)

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Antje

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #15 am: 04.09.2013, 14:39 Uhr »
Ich meine mich zu erinnern, daß zumindest im LH Terminal 2 in München nicht bei der Paßkontrolle, aber bei der Sicherheitskontrolle tatsächlich eine separate Reihe/Tür ist - da hat die LH einen roten Teppich hingelegt für ihre Business, First- und Statuskunden. (lustigerweise ist diese Tür allerdings meist geschlossen..... ich habe immer angenommen, wenn mal so richtig alle Kapazitäten ausgeschöpft sind und die Wartezeit ewig würde, würde diese Tür dann geöffnet).

Ich vermute mal, um das handelt es sich in Amsterdam auch eher.


Bei der Paßkontrolle bei Einreise kenne ich auch keine Unterscheidung - außer der, daß meist (ich kenn es nicht anders) First- und Business-Class zuerst aussteigen dürfen und damit bei der Paßkontrolle die Pole-Position erreichen.


rck001

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #16 am: 04.09.2013, 14:44 Uhr »
Unfassbarerweise gibt es an den meisten Grenzen - sofern es noch Grenzkontrollen gibt - getrennte Spuren für PKW und PKWs mit Anhänger. Diskriminierung?

Nein - keine Diskriminierung, da es dafür ja einen sachlichen Grund gibt, da die Abfertigung eines PKW mit Anhänger ja eine abweichende Vorgehensweise bedingt.
Mir ist sowas außerdem nur von Autobahn-Grenzstellen bekannt, bei denen das Verkehrsaufkommen entsprechend hoch ist.
Und dann gibt es auch separate Spuren für LKW und Busse - eben auch weil eine unterschiedliche Abfertigung notwendig ist.

1998 USA West 1999 Florida 2000 Hawaii / Las Vegas
2002 Kanada West / Florida 2004 USA West 2006 Hawaii / USA Nordwest
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rck001

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #17 am: 04.09.2013, 14:46 Uhr »
Aber wissen wir, ob die Fluggesellschaft nicht u.U. den Bedarf anmelden und auch bezahlen muß? (ist die Gebühr für Paßkontrollen evtl. eine der xy "Tax & Fee")

Dann stünde es der Airline völlig frei zu entscheiden, wie sie die gebuchte Anzahl der Kontrolleure aufteilt.

Ja -das wäre ind er Tat eine Erklärung

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rck001

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #18 am: 04.09.2013, 14:48 Uhr »
Es ist übrigens keine Diskriminierung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, wenn es eine eigene EU-Kontrolle gibt. Das kennen wir ja auch schon so aus den USA.

Ja, ist ja auch logisch, da es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung gibt. Aber danach habe ich ja auch nie gefragt.

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Tinerfeño

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #19 am: 04.09.2013, 15:09 Uhr »
Es ist übrigens keine Diskriminierung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, wenn es eine eigene EU-Kontrolle gibt. Das kennen wir ja auch schon so aus den USA.

Ja, ist ja auch logisch, da es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung gibt. Aber danach habe ich ja auch nie gefragt.

Nein, hast du nicht, aber du hattest" Diskriminierungsverbot" und "EU" erwähnt. Den Zusammenhang wollte ich klarstellen.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

TGW712

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #20 am: 04.09.2013, 16:28 Uhr »

Wie werden diese Gruppen festgelegt?  Kann die jede Behörde willkürlich festlegen? Darf der Staat dann Menschen anders behandeln, wenn sie grüne oder blaue Hosen anhaben?
Nur weil sie gerade an diesem Tag eine blaue Hose anhaben ist es dann keine Ungleichbehandlung? Verstehe ich nicht.


Andersrum wird nen Schuh draus. Woher hast Du die Info, dass es in der EU keine Diskriminierungen geben darf? Das ist nämlich komplett falsch. Eine absolute Gleichbehandlung gibt es nicht. Es gibt die Grundrechtecharta, da stehen aber nur Gleichbehandlung vor dem Gesetz (also bei Strafe, Strafzumessung, gerichtlicher Bewertung, regulierender Ordnungsmaßnahme etc.) drin. Dann gibt es die Waren- und Dienstleistungsfreiheit, die hier nicht betroffen ist und die Freizügigkeit innerhalb der EU (mit Ausnahmen keine Grenzkontrollen etc.), was hier auch nicht betroffen ist.
Schließlich gibt es noch die Gleichbehandlungsrichtlinie, die in Deutschland im AGG umgesetzt ist (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html) - dort sind aber in der Tat nur die Dinge wie Rasse, Geschlecht, ethnische Herkunft etc. erfasst.

Knalltüte

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #21 am: 04.09.2013, 17:09 Uhr »
Passkontrolle ist und bleibt Passkontrolle, und die bekommt man. Wie diese Passkontrolle organisatorisch durchgeführt wird, bleibt einzig und alleine im ermessen der Behörden. Diskriminierung ist nach meiner Meinung hier nicht gegeben da niemand benachteiligt wird.

Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Meiner Meinung nach ist es sehr wohl ein Nachteil, wenn ich 20 Minuten in einer Schlange anstehen muss, bevor die Passkontrolle durchgeführt wird, während eine anderer Mensch diese Wartezeit nicht hat. Vor allem, wenn ich durch diese 20 Minuten meinen Flieger verpasse, während der andere seinen noch erreicht.


Du bekommst doch deine Passkontrolle............nur wann und unter welchen Organisatorischen Umständen, das musst du schon den Behörden überlassen. 20 Minuten in einer Schlange anstehen? Flieger versäumt? Solltest du mal früher kommen, krass ausgedrückt. Weder Nachteil noch Diskriminierung. Was sagst du denn eigentlich dem Imigration Officer, wenn du dort ne Stunde anstehst, andererseits aber die Amerikaner / Citizen ne eigene Line haben? Diskriminierung, nur weil du kein Einwohner der USA bist und du deshalb warten musst?
Grüße Knalltüte*

*Knalltüte:
............dient der Erzeugung eines Knalls, wird aus Papier gefertigt und ist wiederverwendbar.

playmaker11

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #22 am: 05.09.2013, 07:25 Uhr »
Zitat
Dann stünde es der Airline völlig frei zu entscheiden, wie sie die gebuchte Anzahl der Kontrolleure aufteilt.
:lol: :lol:
Nette Vorstellung: die LH bucht für FRA heute 5 BGS-Beamte zur Paßkontrolle....

So geht das nicht. Ein- und Ausreisekontrollen sind hoheitliche Aufgaben, da bucht die LH, Fraport oder sonstwer gar nichts. Das die BP wie viel sie zur Verfügung hat und versucht sich natürlich mit den entsprechenden Stellen abzusprechen um es reibungslos laufen zu lassen, mehr aber auch kaum.

Gutes Beispiel ist die Bundesliga: da bucht 96 auch nicht 4x 100-schaften für das Spiel gegen Schalke und 6 gegen "die Stadt deren Namen man nicht aussprechen darf". Da beurteilt die Polizei das Gefährdungspotential und sagt wie viel man vorhalten will. Und weil es eine rein hoheitliche Aufgabe ist, gibt es ja auch keinen Rechtsgrund, die Vereine an den Kosten zu beteiligen.
No retreat, no surrender !

TGW712

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #23 am: 05.09.2013, 08:42 Uhr »
Naja "buchen" im rechtlichen Sinne natürlich nicht - der Beamteneinsatz richtet sich aber ziemlich exakt nach den gemeldeten Passagierzahlen. In Amsterdam, die ich mal beraten habe, war es sogar so, dass die Airline und der Flughafenbetreiber der Behörde direkt gemeldet haben, wie viele Beamte sie benötigen.

Davidc

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #24 am: 05.09.2013, 20:23 Uhr »
Es ist übrigens keine Diskriminierung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, wenn es eine eigene EU-Kontrolle gibt. Das kennen wir ja auch schon so aus den USA.

Ja, ist ja auch logisch, da es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung gibt. Aber danach habe ich ja auch nie gefragt.

Was ist in diesem Falle der sachliche Grund?

Sag jetzt bitte nicht "Das eine sind EU-Bürger und das andere nicht". Was genau ist da in der Kontrolle unterschiedlich? Könnte nur sein, dass es bei Nicht-Eu-Bürgern etwas länger dauert.

Davidc

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #25 am: 05.09.2013, 20:27 Uhr »

Gutes Beispiel ist die Bundesliga: da bucht 96 auch nicht 4x 100-schaften für das Spiel gegen Schalke und 6 gegen "die Stadt deren Namen man nicht aussprechen darf". Da beurteilt die Polizei das Gefährdungspotential und sagt wie viel man vorhalten will. Und weil es eine rein hoheitliche Aufgabe ist, gibt es ja auch keinen Rechtsgrund, die Vereine an den Kosten zu beteiligen.

Es ist eine hoheitliche Maßnahme aber keine solche Aufgabe. Warum der Steuerzahler für die privatwirtschaftliche Bundesliga gerade stehen muss in der Millionen verteilt werden muss mir sowieso noch einer begründen. Die Hundertschaften die sich da regelmäßig bespucken und verkloppen lassen fehlen an anderen Stellen massiv!

mhnessie

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #26 am: 05.09.2013, 21:07 Uhr »

Gutes Beispiel ist die Bundesliga: da bucht 96 auch nicht 4x 100-schaften für das Spiel gegen Schalke und 6 gegen "die Stadt deren Namen man nicht aussprechen darf". Da beurteilt die Polizei das Gefährdungspotential und sagt wie viel man vorhalten will. Und weil es eine rein hoheitliche Aufgabe ist, gibt es ja auch keinen Rechtsgrund, die Vereine an den Kosten zu beteiligen.

Es ist eine hoheitliche Maßnahme aber keine solche Aufgabe. Warum der Steuerzahler für die privatwirtschaftliche Bundesliga gerade stehen muss in der Millionen verteilt werden muss mir sowieso noch einer begründen. Die Hundertschaften die sich da regelmäßig bespucken und verkloppen lassen fehlen an anderen Stellen massiv!

Also ob die Bundesliga eine privatwirtschaftliche und damit profitorientierte Angelegenheit ist würde ich mal deutlich in Frage stellen. Zum einen realisieren die Vereine in der Regel keine Gewinne und wenn doch werden diese in den Spielbetrieb investiert und nicht dem Verein entzogen bzw. privatisiert da es ja anders als in UK oder USA keine privaten Eigentümer gibt.
Desweiteren ist Fußball in unserem Land durchaus auch als "Kulturgut" zu verstehen und da sehe ich sehr wohl eine berechtigte Begründung auf Staatskosten für Sicherheit zu sorgen.

Edit: Aber jetzt wird es arg OT hier..... ;)

Davidc

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #27 am: 05.09.2013, 21:18 Uhr »

Gutes Beispiel ist die Bundesliga: da bucht 96 auch nicht 4x 100-schaften für das Spiel gegen Schalke und 6 gegen "die Stadt deren Namen man nicht aussprechen darf". Da beurteilt die Polizei das Gefährdungspotential und sagt wie viel man vorhalten will. Und weil es eine rein hoheitliche Aufgabe ist, gibt es ja auch keinen Rechtsgrund, die Vereine an den Kosten zu beteiligen.

Es ist eine hoheitliche Maßnahme aber keine solche Aufgabe. Warum der Steuerzahler für die privatwirtschaftliche Bundesliga gerade stehen muss in der Millionen verteilt werden muss mir sowieso noch einer begründen. Die Hundertschaften die sich da regelmäßig bespucken und verkloppen lassen fehlen an anderen Stellen massiv!

Also ob die Bundesliga eine privatwirtschaftliche und damit profitorientierte Angelegenheit ist würde ich mal deutlich in Frage stellen. Zum einen realisieren die Vereine in der Regel keine Gewinne und wenn doch werden diese in den Spielbetrieb investiert und nicht dem Verein entzogen bzw. privatisiert da es ja anders als in UK oder USA keine privaten Eigentümer gibt.
Desweiteren ist Fußball in unserem Land durchaus auch als "Kulturgut" zu verstehen und da sehe ich sehr wohl eine berechtigte Begründung auf Staatskosten für Sicherheit zu sorgen.

Edit: Aber jetzt wird es arg OT hier..... ;)

Dann ist die BVB-Aktie wohl eher so ne Art Anteilsschein an einer gemeinnützigen Veranstaltung???

Also wenn ich lese, dass Fussball in der Bundesliga nicht profitorientiert ist dann hat mein Bildschirm Pixelfehler oder Bayern München muss die mehreren Millionen Gewinn jedes Jahr wohl an mich verschenken, da sie ja eigentlich gar keinen Gewinn wollen.

mhnessie

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #28 am: 05.09.2013, 21:46 Uhr »

Gutes Beispiel ist die Bundesliga: da bucht 96 auch nicht 4x 100-schaften für das Spiel gegen Schalke und 6 gegen "die Stadt deren Namen man nicht aussprechen darf". Da beurteilt die Polizei das Gefährdungspotential und sagt wie viel man vorhalten will. Und weil es eine rein hoheitliche Aufgabe ist, gibt es ja auch keinen Rechtsgrund, die Vereine an den Kosten zu beteiligen.

Es ist eine hoheitliche Maßnahme aber keine solche Aufgabe. Warum der Steuerzahler für die privatwirtschaftliche Bundesliga gerade stehen muss in der Millionen verteilt werden muss mir sowieso noch einer begründen. Die Hundertschaften die sich da regelmäßig bespucken und verkloppen lassen fehlen an anderen Stellen massiv!

Also ob die Bundesliga eine privatwirtschaftliche und damit profitorientierte Angelegenheit ist würde ich mal deutlich in Frage stellen. Zum einen realisieren die Vereine in der Regel keine Gewinne und wenn doch werden diese in den Spielbetrieb investiert und nicht dem Verein entzogen bzw. privatisiert da es ja anders als in UK oder USA keine privaten Eigentümer gibt.
Desweiteren ist Fußball in unserem Land durchaus auch als "Kulturgut" zu verstehen und da sehe ich sehr wohl eine berechtigte Begründung auf Staatskosten für Sicherheit zu sorgen.

Edit: Aber jetzt wird es arg OT hier..... ;)

Dann ist die BVB-Aktie wohl eher so ne Art Anteilsschein an einer gemeinnützigen Veranstaltung???

Also wenn ich lese, dass Fussball in der Bundesliga nicht profitorientiert ist dann hat mein Bildschirm Pixelfehler oder Bayern München muss die mehreren Millionen Gewinn jedes Jahr wohl an mich verschenken, da sie ja eigentlich gar keinen Gewinn wollen.

Der BVB hat im letzten Jahr eine Dividende im Centbereich je Aktie gezahlt, meines Wissens das erste Mal und nicht umsonst gelten Fußballaktien nicht als Anlagemodell sondern eher als nostalgisches Papier für Fans auf Ramschniveau.
Der FC Bayern allerdings, da hast Du recht, schüttet in der Tat Gewinn aus an seine Anteilseigner wie z.B. Audi.
Viele, vermutlich auch der Großteil der Vereine realisieren aber eben keinen Gewinn oder können aufgrund ihrer Rechtsform als e.V. eben gar keinen Gewinn privatisieren sondern müssen diesen im Verein belassen um damit eben auch andere Sportarten querzufinanzieren oder den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.
Das sieht in anderen Ländern eben anders aus, da gehören die Vereine Investoren oder Privatpersonen.
Anyway - das Thema wurde und wird ja immer wieder diskutiert, die Sicherheit im öffentlichen Raum ist Aufgabe der Polizei und sollte es auch bleiben.

playmaker11

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Re: Passkontrolle erster Klasse
« Antwort #29 am: 06.09.2013, 06:59 Uhr »

Gutes Beispiel ist die Bundesliga: da bucht 96 auch nicht 4x 100-schaften für das Spiel gegen Schalke und 6 gegen "die Stadt deren Namen man nicht aussprechen darf". Da beurteilt die Polizei das Gefährdungspotential und sagt wie viel man vorhalten will. Und weil es eine rein hoheitliche Aufgabe ist, gibt es ja auch keinen Rechtsgrund, die Vereine an den Kosten zu beteiligen.

Es ist eine hoheitliche Maßnahme aber keine solche Aufgabe. Warum der Steuerzahler für die privatwirtschaftliche Bundesliga gerade stehen muss in der Millionen verteilt werden muss mir sowieso noch einer begründen. Die Hundertschaften die sich da regelmäßig bespucken und verkloppen lassen fehlen an anderen Stellen massiv!
Nein, öffentliche Sicherheit ist keine Maßnahme, sondern eine hoheitliche Aufgabe. Deswegen wird ja auch nur Polizei bis zum Stadion eingesetzt, keine Wachdienste o.ä.. Und es gibt noch keine Rechtsgrundlage in den entsprechenden Gesetzen der Länder (in Nds. NSOG) nach denen man den Einsatz in Rechnung stellen kann.
Im Stadion ist es dann Privatgelände. Deswegen kommen dort auch eigentlich ausschließlich Ordner zum Einsatz. Nur wenn die der Sache nicht mehr Herr werden oder Straftaten begangen werden bei denen ein öffentliches Interesse besteht (oder die ohnehin dem Legalitätsprinzip unterfallen). Kannst Du in etwa vergleichen mit einer Party bei Dir zu Hause: wenn Deine Gäste betrunken, gröhlend und randalierend vom Bahnhof zu Dir kommen kommt die Polizei. Wenn sie Deine Blumenkübel kaputt machen aber nicht, es sei denn Du rufst sie.
No retreat, no surrender !