Das wäre ja völlig konträr zu Lufthansas policy. Und für solche Fälle hätte ich immer einen Ausdruck der Internetseite (s.o.) dabei, wo von solchen Einschränkungen keine Rede ist.
Die Lufthansa hat in den USA wohl keine Shuttleflüge in kleinen Propellermaschinen anzubieten und muss dann auf andere Gesellschaften zurückgreifen. Wie diese dann vorgehen weiss ich nicht, weil der geforderte Gesamtflugpreis nicht attraktiv wäre.
Natürlich kann ich mit UA auf North Atlantic ebenfalls die besagten 32 kg mitnehmen, aber was nützts, wenns dann damit nur mit stolzem Aufpreis weitergeht?
By the way, ein Internet-Ausdruck hätte wohl die rechtliche "Beweiskraft" einer beliebigen Kopie, die kein Original ersetzt. Jeder weiss, dass da immer der Vorbehalt des Irrtums gilt.
Gruss
Rolf