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Autor Thema: Rückerstattung von Steuern & Gebühren bei Storno  (Gelesen 5334 mal)

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lurvig

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Rückerstattung von Steuern & Gebühren bei Storno
« am: 11.04.2008, 10:49 Uhr »
Hallo zusammen,

wie immer kurz vor (m)einer Reise gibts Probleme und ich brauche mal ein paar Infos.
Wir wollten ja in zwei Wochen zu zweit nach Denver fliegen und (mal wieder) hat meine Freundin kurzfristig einen neuen Job angetreten und bekommt natürlich keinen Urlaub. Will heissen: ich fliege allein. Das ist ärgerlich, aber mit diesem Risiko haben wir vorher gerechnet und daher kann man damit irgendwie leben.
Nun sind wir immer davon ausgegangen, dass man ein nicht erstattungsfähiges Ticket zwar nicht wirklich stornieren kann, aber immerhin Steuern und Gebühren zurück bekommt, wenn man es doch storniert. Das hat mir so vor Wochen auch eine expedia-Mitarbeiterin an Telefon erzählt (Ticket wurde bei expedia gekauft). Jetzt rufe ich heute nochmal dort an um die Storno-Fristen zu erfragen und erfahre, dass wir wohl nicht mal Steuern und Gebühren zurück bekommen, weil die erste Langstrecke des Fluges (FRA-ORD) von United bedient wird und US-Airlines eben nichts zurückerstatten. Na prima! Da blieben wir also auf den vollen Kosten sitzen.  :heulend: :ohjeee: :schmoll :sprachlos: :bang:
Da ich nun zwei widersprüchliche Aussagen von expedia habe, frage ich mich, ob das wirklich so ist? Kann jemand was dazu sagen?

Falls von Interesse, hier die Flugdaten:

LEJ-FRA -> LH1107
FRA-ORD -> UA8834
ORD-DEN -> UA717
DEN-FRA -> LH447
FRA-LEJ -> LH1104

Unter diesen Umständen ist es also wohl auch sinnlos, den Flug überhaupt zu stornieren. Da die Airline das geld eh behält, möchte ich denen auch keine Chance bieten, den schon bezahlten Sitz nochmal zu verkaufen. Dann bleibt er eben leer oder ich habe zwei Sitze.... :(

Lurvig

playmaker11

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #1 am: 11.04.2008, 10:59 Uhr »
Hallo,

ich hab eben mal schnell in die AGB geschaut, da steht folgendes:
Zitat
Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters bzw. Anbieters. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
.

Demnach siehst Du alt aus, wenn US- Air eben keine Erstattung vornimmst, Expedia ist (leider) nur Vermittler.....


Gruß (und Kopf hoch)
No retreat, no surrender !

freddykr

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #2 am: 11.04.2008, 11:07 Uhr »
Theoretisch ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Steuern und Gebühren zurückzuerstatten (deutsches Recht)

Kurz nachzulesen z.B. hier (Absatz "Rückerstattungen von Steuern und Gebühren"):
http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448

Allerdings verweigern manche Airlines dies, wo dann der Reisende der Dumme ist.

Du kannst evtl. im Airliners.de Forum mal nach Deiner Situation fragen.
Viele Grüße,
Danilo


tom22alsgast

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #3 am: 11.04.2008, 11:27 Uhr »
Ich habe gerade einen enstsprechenden Thread in einem amerikanischen Forum verfolgt. Dort wurde die gleiche Frage gestellt und die meisten Poster haben berichtet, dass sie ihre Steuern zurückerhalten haben. Allerdings wurde nicht immer der Treibstoffzuschlag zurückerstattet.

Bei einigen airlines wurde auch angeboten, dass man das Ticket gegen eine Bearbeitungsgebühr trotzdem auf einen anderen Termin umbuchen konnte, obwohl es eigentlich nicht änderbar war.

Wahrscheinlich will expedia nur den Aufwand meiden und dich nicht weiter unterstützen. Daher wird etwas behauptet, ohne dass dies für den Einzelfall verifiziert wurde.

Vieleicht kannst du bei united direkt anrufen.

Gruss Tom

Tommy

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #4 am: 11.04.2008, 11:37 Uhr »
Da UA in Deutschland einen Sitz hat und der ausgehende Flug von Duetschalnd startet, ist deutsches Recht anwendbar.

Ich persönlich würde Expedia nochmals darauf hinweisen, das sie freundlicherweise mitwirken können, deine Zahlung zurückerstattet zu bekommen...(damals hat mir das Intervinieren bei exepdia.com sehr viel gebracht, die haben die Airline zur Rückerstattung ermahnt)


Wenn das nichts hilft, an die deutsche UA-Vertretung in FRA wenden.



Perkolai

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #5 am: 11.04.2008, 11:41 Uhr »
Hallo,

wir mussten unsere USA-Reise 2006 sehr kurzfristig stornieren und wären damals mit UA geflogen. Gebucht war der Flug über Explorer. Die Steuern und Gebühren haben wir problemlos erstattet bekommen und uns wurde gesagt, dass diese immer erstattet werden müssen, auch von US-Airlines.

Tanja

helny

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #6 am: 11.04.2008, 12:15 Uhr »
Ich musste letztes Jahr zwei Flüge mit US Airways von Hannover nach Charlotte stornieren, weil einer der Reisenden wegen eines Unfalls die Reise nicht antreten konnte und der Termin verschoben werden musste. Die schriftliche Auskunft von Expedia war:
Zitat
Der Fluganteil der US Airways ist nicht erstattbar, lediglich den Anteil der Lufthansa können wir erstatten, insofen das Ticket ungenutzt geblieben ist und Sie den Flug am ... nicht angetreten hatten.
Tatsächlich haben wir die Erstattung dann auch 8 Monate später erhalten. Ich habe die Beträge nicht nachgerechnet, erstattet wurden ca. 250,- € bei einem Gesamtpreis von ca. 1400,- € (2 Personen).
Gruß

helny

lurvig

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #7 am: 11.04.2008, 12:24 Uhr »
diverse Telefonate mit expedia (insgesamt 3x), Lufthansa (1x) und United (2x) ergeben folgendes Bild:


- expedia will zunächst nicht erstatten
- LH verweist an UA
- UA sagt "klar, kann erstattet werden, muss aber expedia machen"
- expedia sagt "wenn die das sagen, wirds stimmen, wir brauchen aber einen Vermerk von UA in unseren System, dass das ok ist"
- UA sagt "klar, den Vermerk machen wir sofort (tipp, tipp...), aber eigentlich sollte expedia das auch so wissen..."
- expedia sagt: Vermerk kann nicht gefunden werden, aber wenn es ihn gibt, ist Erstattung kein Problem. Ich soll Montag nochmal fragen

Ach ja.... da versucht der eine wieder die "Schuld" auf den anderen abzuwälzen, keiner ist so richtig zuständig und zahlen will eigentlich auch niemand. Hauptsache, der Kunde hat schon gezahlt. Man kennt das ja. Aber ich bleibe darn! Das Ding wird noch geklärt ;)

Frage mich, was ein Kunde macht, der nicht so gerne herumtelefoniert? Der bleibt wohl auf den Kosten sitzen und alle anderen reiben sich die Hände. Naja...  noch ist nicht sicher, ob wir nicht auf drauf sitzen bleiben.

Lurvig

freddykr

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #8 am: 11.04.2008, 13:03 Uhr »
Also Rückerstattung von Steuern/Gebühren muss immer über die Stelle gemacht werden, über die gebucht wurde.
Das sich expedia hier jetzt so anstellt, ist nicht gerade kundenfreundlich. Wahrscheinlich ein unerfahrener Mitarbeiter in Callcenter.

Halt der nächste Vorteil, wenn man direkt bei der Airline bucht.
Viele Grüße,
Danilo


lurvig

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #9 am: 11.04.2008, 13:17 Uhr »
Das sich expedia hier jetzt so anstellt, ist nicht gerade kundenfreundlich. Wahrscheinlich ein unerfahrener Mitarbeiter in Callcenter.

da waren mehrere Mitarbeiter mit so ziemlich der gleichen Ansicht. Das Vorgehen scheint mir als "Befehl" zu sein.
Mal sehen, wie das ausgeht....

Lurvig

Chisum

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #10 am: 11.04.2008, 15:13 Uhr »
Hier muss unterschieden werden, wo du das Ticket gekauft hast.
Hast du es in D gekauft, erfolgt normalerweise die Abrechnung ueber den BSP der IATA (Billing and Settlement Point der International Air Transport Association), die die treuhaenderische Hoheit ueber alle in Deutschland verkaufte Linienflugtickets hat.
Ist dies so geschehen, greifen auch die von der IATA festgelegten Regeln, dass natuerlich keine Tax auf Leistungen erhoben werden kann, die gar nicht erbracht bzw. storniert wurden. Du hast also theoretisch vollen Anspruch auf Rueckerstattung der Steuern/Gebuehren. Abzueglich eines eventuell anfallenden Bearbeitungsentgelts des verkaufenden Reisebueros.

Ist die Strecke allerdings in einem anderen Land abgerechnet und separat gebucht, wie z.B. Teilstrecken in Nordamerika, Asien oder sonstwo und wurde nicht ueber die IATA abgerechnet, gelten die Vorgaben der Airline bzw. des Abrechnungs-Fullfillment-Unternehmens. Allerdings auch hier waere nach meinem Rechtsempfinden das Erheben von reinen Steuern durch das individuelle Unternehmen illegal. Steuern werden vom Staat bzw. den regionalpolitischen Einheiten erhoben und nicht von Unternehmen und sind somit naturlich auch zu erstatten, wenn die Grundlage der Besteuerung wegfaellt.
Dass es da Probleme bei United geben soll, wuerde mich aber wirklich wundern. In jedem Fall ist zunaechst Expedia dein erster Ansprechpartner. Die haben dir offensichtlich das Ticket verkauft und sind somit auch zur Bearbeitung des Tax Refunds verpflichtet. Du solltest natuerlich unbedingt darauf dringen, dass die Plaetze auf den Flugsegmenten auch tatsaechlich storniert werden. Andernfalls koennte die Airline sagen, dass von ihrer Seite ja die Leistung erbracht wurde bzw. koennte sogar noch eine zusaetzliche No Show Fee erhoben werden, mit der man aufrechnen koennte.

reh

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #11 am: 11.04.2008, 16:14 Uhr »
Danke. Ich habe nämlich das gleiche Problem mit expedia und allerdings NWA.

Genau die Auskunft hatte ich auch von Expedia, dass Steuern und Versicherung nicht zurück erstattet werden.
Da ich nach meiner Expedia-Buchung ein neues Reisebüro meines Vertrauens gefunden habe, habe ich dort mal nachgefragt. Klare Aussage: das muss auf jeden Fall zurückerstattet werden.

Und da die RRV nur 80% zurückerstattet, ist der Unterschied schon einiges.


PK

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #12 am: 12.04.2008, 00:51 Uhr »
...die erste Langstrecke des Fluges (FRA-ORD) von United bedient wird.
Falls von Interesse, hier die Flugdaten:

FRA-ORD -> UA8834
Hi,

die Strecke mit der Flugnummer wird nicht von UA selber bedient das ist die UA Codesharenummer für den Flug mit LH 432.

Du Fliegst in einer LH Maschine rüber nach ORD

Du hast eine UA Codesharenummer über expedia gebucht deshalb hat dich LH an UA oder expedia verwiesen.

Gruss Patric

lurvig

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #13 am: 12.04.2008, 22:01 Uhr »
ja, alles etwas undurchsichtig. Ich weiss, dass UA8834 = LH432 ist und eine LH-Maschine gehört. laut expedia ist mein Ticket aber von United ausgestellt und daher gelten die United-Konditionen. So sagte es jedenfalls expedia. Mein Anruf bei LH brachte ja auch nix, die haben auch an UA verwiesen und UA zeiget sich ja bisher am kooperativsten und kompetentesten. Entspricht eigentlich auch meinen Erfahrungen mit US-Airlines. Was letztes Jahr beim deutschen Reisebüro unmöglich war (Umbuchung auf späteren Flug) war mit einem (!) Anruf bei Continental in USA erledigt. Naja... gehört nicht zum Thema. Mal sehen, wie es weitergeht.

Lurvig

PK

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Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
« Antwort #14 am: 12.04.2008, 22:19 Uhr »
..laut expedia ist mein Ticket aber von United ausgestellt und daher gelten die United-Konditionen.
Ja das ist auch richtig so, deshalb hatt dich ja die LH auch gleich an UA verwiesen.

Das mit den US Airlines und den Servicehotlines hab ich bisher auch nur Positiv erlebt, konnte nach Fluplanänderungen ohne weiteres auf jeden Flug der noch Platz hatte umbuchen und als Bonus hatte der Herr bei AA mich dann noch gefragt ob ich die Notausgänge will und mich dort eingebucht und dort haben wir dann auch gesessen. :wink:

Gruss Patric