Das kann ja jeder halten, wie er will, nötig ist es trotzdem nicht. Und die 100%ige Garantie auf "seinen" Sitzplatz gibt das einem auch nicht. Die Reservierung kann nämlich ohne weiteres vom check-in Personal überschrieben werden.
Im übrigen habe ich jetzt gelesen, daß es ein Urteil gibt, welches selbst Charterfliegern untersagt, eine telefonische Rückbestätingung des Fluges zu verlagen.
(Aber bitte jetzt keine Diskussion über Rückbestätigungen im allgemeinen anfangen, dazu gibt es schon ellenlange Threads)