Kannst du uns bitte mal zwei Beispiele nennen, bei denen LH wie von dir gesagt, aktuell rechtsgültige Verträge aktiv bricht bzw. nicht einhält.
Danke
Das erste Beispiel ist ja direkt die aktuelle Auseinandersetzung zum TV ÜV. Der wurde von LH gekündigt (und zwar für ALLE Beschäftigten), was ihr gutes Recht ist. Ein TV entfaltet ersteinmal Nachwirkung bis sich beide Parteien auf einen neuen TV verständigt haben. Allerdings wurde von LH direkt einmal die Nachrwirkung bestritten und angekündigt, es würde ab sofort keine ÜV mehr geben und wenn man die ÜV bestätigt sehen möchte, könne man ja klagen. Nach viel Unmut innerhalb der Belegschaft wurde dann die Nachwirkung auf die Jahre 2015 und 2016 beschränkt. Danach ist Schicht im Schacht. Klageweg stünde den Mitarbeitern ja jederzeit offen, dauert leider nur etwa 5 Jahre bis in die letzte Instanz.
Das zweite Beispiel wäre die Einigung im Bereich LCC für den KTV, der EINVERNEMLICH von beiden Parteien unter Gehaltsverzicht der Piloten festgelegt wurde. Somit hatte man sich die Stellen bei GWI gesichtert und LH ein bestimmtest Gehaltsniveau, das merklich unter dem der LH Passage liegt. LH lagert nun trotzdem LCC aus.
Weitere Beispiele wären u.a. die Bereederung der EMB bei CLH, bzw. allgemein die Schlichtung von 2010, die man unterläuft und bis heute in der Schlichtungsvereinbarung vereinbarte Dinge nicht durchführt. Oder das Teilzeitbefristungsgesetz(!, kein TV!), das LH nicht anerkennt, so, dass fast immer geklagt werden muss. Usw. , usw.
Kleine Anmerkung:
Die ÜV ist mitnichten ein Relikt aus den 60er Jahren. Bis zum Jahr 2000 sah die ÜV noch so aus: Automatisch mit 55 aufhören. Der AN musste einen Antrag auf Weiterbeschäftigung(!) stellen (der in der Tat auch abgelehnt wurde, nicht immer, kam aber vor).
Man hatte sich dann mit dem Tarifpartner VC zusammengesetzt und modifiziert: Ausscheidealter automatisch auf 60 gesetzt. Antrag auf früheres Ausscheiden ist zu stellen. Der Durchschnitt der "Verlängerer" und der "geher" muss aber beim Ausscheidejahrgang min 58 Jahren. Liegt dieser unter 58, muss nachgearbeitet werden. Es kommen dazu noch Abschläge, wenn man nicht volle 35 Jahre im Unternehmen war. Dazu hat man in vielen Tarifrunden der letzten Jahre und im vorherigen Jahrzent die Gehaltserhöhung gegen die ÜV "getraded", sprich, man verzichtet auf das ein oder andere Protenz bei der Gehaltserhöhung, dafür wurde lieber die ÜV "gefüttert".