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Autor Thema: Super GAU  (Gelesen 5230 mal)

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Alfred

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Super GAU
« am: 14.03.2008, 18:02 Uhr »
Hallo miteinander,
jetzt weiß ich, was ein Super Gau ist.
Heute morgen um 8:10 Uhr Abflug von Düsseldorf über Frankfurt und Washington nach Orlando. So war es auf jeden Fall geplant und gebucht. In Orlando wollten wir ein WOMO übernehmen und damit 14 Tage durch Florida fahren.
Viertel nach 6 sind wir (meine Frau und ich) in der Flughafenhalle.
Mir ging es schon die letzen Tage durch beruflichen Stress nicht so besonders, aber es war nicht so, dass ich mir Sorgen machen müsste. Dachte ich !!!!
In der Flughafenhalle jedoch ging es mir zunehmend dreckig. Noch vor dem Benutzen des Eincheckautomaten drehte sich mir alles und ich musste mich auf den Boden setzen.
Kurz und gut, es war mir klar, dass ich in diesem Zustand den Flug nicht antreten konnte.
Meine Frau fragte, wenn wir ( was organisatorisch ohnehin nicht sehr sinnvoll gewesen wäre ) Mitte der nächsten Woche rüberfliegen und uns von der LTU dazu jeweils ein preiswerteres onewayticket kaufen würden ( pro Nase ca. 500 €), ob wir dann mit den regulären United Airlines und Lufthansa Tickets den Rückflug antreten könnten? Diese Frage war die reine Verzweiflung!!!!!!!
Antwort: "Nein! die sechsteilige Strecke müsse komplett abgeflogen werden. Wer also den Hinflug nicht in Anspruch nimmt, der wird beim Rückflug nicht mitgenommen!!!
Es sei denn, er kauft sich ein neues onewayticket der Gesellschaft. Preis: ca. 3000 Euro!!!!!!!!!
Jetzt sitze ich zu Hause, war beim Arzt, bin krank geschrieben und frage mich, ob ein solcher Schwächeanfall als Grund reicht, über die Reiserücktrittsversicherung zumindest einen Teil der Kosten zurück zu bekommen?
Ich hatte Flug und WOMO über Canusa als Paket gebucht.
Meine Frau wollte ohne mich auch nicht fahren.
a) traut sie sich das mit dem WOMO nicht alleine zu
B) wollte sie wissen, was mit mir los ist.

Also, gibt es hier vergleichbare "Schicksale"? Wie wurden die geregelt?
Was sollte ich bedenken?

Kurz und gut: ich hatte noch nie einen solchen Versicherungsfall!!!

Ich hoffe auf hilfreiche Tipps!!

Gruß,
Alfred

stephan65

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Re: Super GAU
« Antwort #1 am: 14.03.2008, 18:07 Uhr »
Ich kann dir leider keine Ratschläge geben, nur mein Mitgefühl ausdrücken. Das tut mir sehr leid, das ist wirklich der Urlaubs-GAU schlechthin.  :( Ich hoffe, es ist nichts ernstes und du kommst schnell wieder auf die Füße.

Smokey-the-Bear

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Re: Super GAU
« Antwort #2 am: 14.03.2008, 18:15 Uhr »
Zunächst gute Besserung, Alfred!

Auch wenn momentan der Ärger bzw. die Trauer über den nicht angetretenen Urlaub überwiegt, so würde ich dennoch nicht vom Supergau sprechen.

Du hast eine Krankschreibung und eine Reiserücktrittskostenversicherung. Insofern sollte der finanzielle Ausfall weitgehend abgefedert sein.

Etwas ähnliches hatten wir vor 3 oder 4 Jahren, als meine Frau krank war. Ich kann Dir leider keine Details zur Abwicklung nennen, da dies damals unser Reisebüro weitgehend übernommen hat. Bis auf einen kleinen Selbstbehalt wurde alles zur Zufriedenheit geregelt.

Du wirst für die Versicherung wohl noch ein Attest benötigen, dass Dir tatsächlich bescheinigt, dass auch aus ärztlicher Sicht die Reise nicht angetreten werden konnte. Daran wird es wohl nicht scheitern.

Nimm vielleicht als Positivum mit auf den weg, dass der Urlaub nur aufgeschoben, nicht aufgehoben ist!
Viele Grüße
  Frank

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Alfred

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Re: Super GAU
« Antwort #3 am: 14.03.2008, 18:25 Uhr »
@Smokey-the-Bear und Stephan65
Danke für die mitfühlenden Worte!!!
Mir ist einerseits zum Heulen und andererseits zum Aufatmen zu Mute.
So kraftlos, wie ich mich momentan fühle, vermutlich verstärkt durch den entgangenen Urlaub, könnte ich mir mich woanders als zu Hause gar nicht vorstellen.
Das mit dem Attest dürfte auch kein Problem sein. Der Arzt hat mich ja untersucht. Andererseits sagte mir eine Freundin, die früher jahrelang als Reisebürofachfrau gearbeitet hatte, dass nach ihrer Kenntnis mindestens ein Bein gebrochen sein müsste.
Aber das ist vielleicht auch von Versicherung zu Versicherung anders.

OWL

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Re: Super GAU
« Antwort #4 am: 14.03.2008, 18:38 Uhr »
Die Beschreibung Deines Zusammenbruchs klingt ja fast wie der Beginn meiner letzten Magen-Darm-Grippe! Nun schreibst Du ja nicht genau, welche Diagnose Du hattest, aber so etwas müßte mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung eigentlich als Versicherungsfall gelten.

Gute Besserung!

Quid licet Iovi, non licet bovi

Cincinnati

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Re: Super GAU
« Antwort #5 am: 14.03.2008, 18:42 Uhr »
oh man .. dann gute Besserung
" ... eure  lustige, listige, schleimige und  schwänzelnde Schlange "

Alfred

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Re: Super GAU
« Antwort #6 am: 14.03.2008, 18:43 Uhr »
@OWL
die Toilette ist derzeit mein bester Freund.

freddykr

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Re: Super GAU
« Antwort #7 am: 14.03.2008, 18:47 Uhr »
Zuerst: Gute Besserung.

Auf jeden Fall sofort bei der Versicherung anzeigen.
Die Bedingungen für eine Zahlung müssten in den AGB stehen. Wenn Du aber krankgeschrieben bist (besser wäre noch ein Kommentar, ala "fluguntauglich"), dann sehe ich gute Chancen.
Viele Grüße,
Danilo


atecki

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Re: Super GAU
« Antwort #8 am: 14.03.2008, 18:53 Uhr »
Hi Alfred,

leider weiß hier keiner, welche Versicherung Du genau abgeschlossen hast, und ohne deren Bedingungen zu kennen, stochern wir alle im Nebel. Also am besten sofort mit der Versicherung in Kontakt treten und denen das Attest (wie schon gesagt am Besten mit dem Vermerk "fluguntauglich") zukommen lassen...

Auf jeden Fall wünsche ich Dir eine schnelle Genesung und hoffe daß Du den Urlaub bald nachholen kannst!

Axel

andi7435

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Re: Super GAU
« Antwort #9 am: 14.03.2008, 19:06 Uhr »
Hallo Alfred,

von mir auch erstmal die besten Genesungswünsche. Aber du hast ja noch Glück im Unglück gehabt. Da du noch nicht eingescheckt hattest, gilt ja deine Reise als nicht angetreten und dann greift die Reiserücktrittsversicherung mit entsprechenden Selbstbehalt. Ansonsten hättest du zusätzlich eine Reiseabbruchsversicherung gebraucht.
Ansonsten Versicherung vorab informieren und dir dann Attest vom Arzt geben lassen.

Andreas

Matze

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Re: Super GAU
« Antwort #10 am: 14.03.2008, 19:16 Uhr »
Natürlich der "schlimmste, anzunehmende Fall"- sehr bedauerlich!

Ich wünsche Dir ganz schnell gute Besserung!

Leider kann ich zum Thema nichts beitragen.
Gruß Matze




San Francisco!!

tom22

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Re: Super GAU
« Antwort #11 am: 14.03.2008, 21:15 Uhr »
Hallo Alfred,

von mir natürlich auch mein Beileid.

Vor einigen Tagen gab es Zeitungsberichte zu einem Gerichtsurteil, in dem jemand eine Reise aufgrund von Krankheit abbrechen mußte und die Reiserücktrittsversicherung hatte die Kosten nicht übernehmen. der Kläger wollte vom Reisebüros die Kosten wegen Falschberartung zurückhaben. Der Kläger hat die Klage verloren und es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zweierlei Arten von versicherungen gibt:

      Reiserücktrittsversicherungen bei denen der Reiseabruch nach Antritt der Reise
      (1) nicht mit versichert ist
und
      (2) mitversichert ist.

Daher ist entscheidend, welche Art von versicherung du hast und ob deine Reise mit der Ankunft schon als angetreten gilt, denn dann zahlen viele Versicherungen nicht mehr. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, auf Unterschiede dieser Art hinzuweisen.

Gruss Tom

O.S.

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Re: Super GAU
« Antwort #12 am: 14.03.2008, 22:11 Uhr »
natürlich wäre das "Kleingedruckte" interessant. In den letzten Jahren wurden die Bedingungen der sogenannten Reiserücktrittsversicherung immer Kundenunfreundlicher, was sicher auch am "Verhalten" einiger Versicherter (Kunden) gelegen hat. Darunter müssen nun alle "Leiden". Größtes Problem ist der Versicherungsfall im Krankheitsfall !! fast allle Versicherungen erkennen nur noch einen stationären Aufenthalt (also Krankenhaus) als Rücktrittsgrund an, also nix mit einfach mal Krankschreiben lassen oder mein Hausarzt macht das schon. Das ist nun heute mal so !!
daher mein Rat, gebt ein paar Euro mehr aus und leistet Euch eine Reiseabbbruchversicherung, die zahlt auch noch,wenn man eher zurückfliegen muss, also auch noch mitten in der Reise !! Ich setzte mir immer ein Limit z.B. 1000 Euro, ist die Reise teurer, dann greife ich zur Abbruchversicherung, ist sie billiger,dann nur die Reiserücktrittsversicherung,  nun dann kann ich auch mal den Totelverlust verkraften. 

Gruß O.S.

Jack Black

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Re: Super GAU
« Antwort #13 am: 15.03.2008, 00:14 Uhr »
Ich habe schon zwei mal wegen Krankheit eine Reise nicht antreten können und habe immer die Versicherung in Anspruch nehmen können. Auf die Anfrage der Versicherung, welche Erkrankung vorliegt, haben die Ärzte unter Berufung auf die Schweigepflicht keine Auskunft erteilt (O-Ton: "das geht die einen Dreck an") und lediglich ein Reiseunfähigkeitsattest erstellt.

Das hat keine Probleme gegeben, die Versicherung hat das akzeptieren müssen.

Im übrigen finde ich das ganze bei weitem nicht den Super-Gau - da gibt es durchaus deutlich unangenehmere Dinge, nämlich die Diagnose an sich. Die kann auch ganz anders lauten als "Schwächeanfall" - und dann ist bisweilen wirklich Super-Gau. Dann ist einem der verlorene Urlaub schlicht scheißegal. Könnte ich aus erster Hand berichten.

Grüße
Rainer

Mig

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Re: Super GAU
« Antwort #14 am: 15.03.2008, 12:29 Uhr »
gute Besserung und viele Grüße aus dem benachbarten RE!

sei froh, dass es wirklich kein Super-GAU ist und freu Dich, dass es Dir langsam wieder besser geht und der Urlaub nur verschoben ist
ich gehe auch davon aus, dass die Versicherung bezahlt, wenn der Arzt Dir die Fluguntauglichkeit bescheinigt

alles Gute!