Hallo Alfred, zunächst mal mein "Beileid", aber wenn es nur ein Schwächeanfall war ist das eine gute Sache.
Soweit hier von gewissen Leuten immer kolpotiert wird, Du solltest keine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschreiben und es ginge die Versicherung einen Dreck an, so muß ich Dir leider sagen, daß Du dann auf keinen Fall zu Deinem Geld kommst.
Du bist nachweispflichtig, daß der Versicherungsfall eingetreten war. Und diesen Nachweis kannst Du nur mittels von Arztberichten erbringen. Die Versicherung ist nicht mal verpflichtet welche einzuholen (und darf es ohne Dein Einverständnis nicht), wenn sie das machen wollen, ist es quasi Service, weil sie die Gebühren dafür übernehmen. Sie können sich auch schlicht und einfach zurücklegen und warten, daß Du sie beibringst.
Und dann werden sie vermutlich auch Dein Attest (von Deinem behandelnden Arzt) nicht akzeptieren, sondern Dich nämlich wirklich zum Vertrauensarzt schicken.....
Also viel Lauferei und Aufwand.
Und letztlich, nehmen wir mal den Worst- case- Fall: sie bestreiten, Du willst Geld, also mußt Du klagen; was macht das Gericht ? Einen Gutachter einschalten.... Du hast es also im Zweifel ohnehin nicht in der Hand.