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Autor Thema: Super GAU  (Gelesen 5224 mal)

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McC

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Re: Super GAU
« Antwort #15 am: 15.03.2008, 12:55 Uhr »
Im übrigen finde ich das ganze bei weitem nicht den Super-Gau - da gibt es durchaus deutlich unangenehmere Dinge, nämlich die Diagnose an sich. Die kann auch ganz anders lauten als "Schwächeanfall" - und dann ist bisweilen wirklich Super-Gau. Dann ist einem der verlorene Urlaub schlicht scheißegal. Könnte ich aus erster Hand berichten.

Wie wahr !!!

Wichtiger ist die Gesundheit..... Urlaub ist in diesem Falle zweitrangig!

DocHolliday

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Re: Super GAU
« Antwort #16 am: 15.03.2008, 13:05 Uhr »

"das geht die einen Dreck an"
...  die Versicherung hat das akzeptieren müssen.



So ganz richtig ist das nicht, denn nach den meisten Versicherungsbedingungen ist der Versicherer berechtigt, von den Ärzten Informationen einzuholen. Und insoweit sind die Versicherungsnehmer verpflichtet, von der Schweigepflicht zu entbinden.

Inwieweit das auch angewandt wird, steht auf einem anderen Blatt. Das mag wohl dann von den Umständen des Vorganges abhängen.


Alfred

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Re: Super GAU
« Antwort #17 am: 15.03.2008, 13:58 Uhr »
@alle hier,
danke für die vielen Zuschriften.
Insbesondere der Hinweis darauf, dass ein Super Gau wohl eher eine niederschmetternde Diagnose wäre, ist zutreffend.
Eine Diagnose habe ich wegen des Wochenendes noch nicht, aber es geht mir nach 13 (!) Stunden Schlaf merklich besser.
Ich hanr mit das Formular der Versicherung heruntergeladen. Das ist die ELVIA, eine Tochter der Allianz.
Darin enthalten die Erklärung, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Darin sehe ich auch kein Problem. Dem Missbrauch wäre ansonsten wirklich Tür und Tor geöffnet und die Zeche zahlen dann wieder alle Versicherten über die Prämien.
Was aber, wenn keine organische Ursache für den Schwächeanfall gefunden wird?
Gut für den Patienten, gut für die Versicherung, schlecht für den Geldbeutel???

Jack Black

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Re: Super GAU
« Antwort #18 am: 15.03.2008, 14:13 Uhr »
So ganz richtig ist das nicht, denn nach den meisten Versicherungsbedingungen ist der Versicherer berechtigt, von den Ärzten Informationen einzuholen. Und insoweit sind die Versicherungsnehmer verpflichtet, von der Schweigepflicht zu entbinden.

Einen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden halte ich für Wahnsinn (mit Verlaub): das führt letztendlich dazu, dass ein unausgebildeter Schreibtischhengst sich anmaßt zu beurteilen, ob eine Krankheit prohibitiv ist oder nicht - das wäre eine Katastrophe. Bei der Europäischen Reiseversicherung lauten die entscheidenden Klauseln so, dass sie (auf Wunsch) einen Vertrauensarzt beauftragen dürfen, was ja nicht das gleiche ist wie die Entbindung von der Schweigepflicht.

Im übrigen reicht bei all dem die Entbindung immer noch nicht aus, denn ein Arzt ist deswegen nicht gewungen, der Versicherung zu erzählen, was der Patient hat - er ist nur von Pflicht zu Schweigen entbunden. Er kann dann immer noch der Meinung sein, das ginge die einen Dreck an...

Hier die AGBs Auszugsweise (Europäische Reiseversicherung) - interessant übrigens die WoMo-Klausel

Zitat
§ 6 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
1. Um eine Leistung gemäß § 2 zu erhalten, ist die versicherte Person verpflichtet,
     nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich
     zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten.
2. Die versicherte Person hat folgende Unterlagen bei der EUROPÄISCHEN
     einzureichen:
     a) Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen sowie ggf. eine Stornokosten-
          Rechnung und eine Rechnung über Vermittlungsentgelte einschließlich des
          Zahlungsnachweises;
     b) bei schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft,
          Impfunverträglichkeit sowie Bruch von Prothesen und Lockerung
          von implantierten Gelenken ein ärztliches Attest, bei psychischer Erkrankung
          ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie;
     c) bei Tod eine Sterbeurkunde;
     d) bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll);
     e) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers;
     f) bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses den Aufhebungsbescheid der
         Agentur für Arbeit und eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages als Nachweis
         für das neue Arbeitsverhältnis;
     g) bei einer Nachprüfung eine Bestätigung der Schule;
     h) im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung, eines Mietwagens, eines
         Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei Bootscharter eine Bestätigung
         des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objekts.

3. Die versicherte Person ist zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf
     Verlangen der EUROPÄISCHEN außerdem verpflichtet,
     a) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest
          einzureichen;
     b) der EUROPÄISCHEN das Recht einzuräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit
          infolge einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren
          Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen;
     c) sich durch einen von der EUROPÄISCHEN beauftragten Vertrauensarzt
         untersuchen zu lassen

Grüße
Rainer

Kali

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Re: Super GAU
« Antwort #19 am: 15.03.2008, 17:42 Uhr »
Hallo Alfred,
zuerst einmal gute Besserung, und das der "Super -Gau" nicht eingetreten ist.
Ich schließe mich der Meinung von Jack Black an das nicht jeder "kleine Sachbearbeiter" einfach das Krankenbild seines "Kunden" einsehen kann.
Aber wie schon andere schrieben: Lese sorgfälltig deine Police durch bzw.halt Rücksprache mit deiner Versicherung. Ich hoffe und wünsche Dir das du Glück hast und dadurch deine reise nur verschieben mußt.
Gruß Kali 
Träum nicht dein Leben,lebe deinen Traum

Jansen

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Re: Super GAU
« Antwort #20 am: 15.03.2008, 19:25 Uhr »
"das geht die einen Dreck an " ...... na na - ganz so ist es nicht, der Kunde muss schon per Gesetz von sich aus alles tun, um den Schaden gering zu halten - Stichwort : Schadenminderungspflicht ( dazu zählt in jedem Fall das zur Verfügung stellen von umfangreichen Informationen an den Versicherer - egal welchen) .
Weiterhin ist ein ärztliches Attest schon eigentlich eine ausführliche Stellungnahme des Arztes - eine pure AU Bescheinigung reicht wohl kaum - dann wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Aber auch von mir die besten Wünsche, dass gesundheitlich alles schön wird. Mit dem Urlaub das ist schon bitter...aber der nächste Urlaub kommt bestimmt.

Gruß Jansen
....a little bit ......a little that.........

Mig

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Re: Super GAU
« Antwort #21 am: 14.04.2008, 16:31 Uhr »
hi Alfred, wollte nur mal hören, wie es Dir jetzt geht 

Alfred

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Re: Super GAU
« Antwort #22 am: 14.04.2008, 17:33 Uhr »
@Mig,
Danke der Nachfrage. Ich bin schon eine ganze Zeit wieder auf den Beinen. Es war ein Schwächeanfall mit einigen Nachwirkungen, aber das ist Schnee von gestern.
Von der Versicherung habe ich noch nichts gehört, aber da wird noch eine Reaktion kommen.
Derzeit beschäftige ich mich in meiner Freizeit mit dem Sommerurlaub. Da geht es mit dem WOMO für 4 Wochen in den Nordwesten der USA. Ein bischen Feinabstimmung noch, dann ist dafür alles vorbereitet.
Die Planungsunterlagen für Florida habe ich gut verwart. Vielleicht wird es Ostern 2010 was mit dieser Tour.

Und was steht bei dir urlaubsmäßig für dieses Jahr an?

Mig

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Re: Super GAU
« Antwort #23 am: 14.04.2008, 17:37 Uhr »
ich schicke Dir mal ne PN - wir sind ja quasi Nachbarn  :wink:

playmaker11

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Re: Super GAU
« Antwort #24 am: 15.04.2008, 07:23 Uhr »
Hallo Alfred, zunächst mal mein "Beileid", aber wenn es nur ein Schwächeanfall war ist das eine gute Sache.
Soweit hier von gewissen Leuten immer kolpotiert wird, Du solltest keine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschreiben und es ginge die Versicherung einen Dreck an, so muß ich Dir leider sagen, daß Du dann auf keinen Fall zu Deinem Geld kommst.
Du bist nachweispflichtig, daß der Versicherungsfall eingetreten war. Und diesen Nachweis kannst Du nur mittels von Arztberichten erbringen. Die Versicherung ist nicht mal verpflichtet welche einzuholen (und darf es ohne Dein Einverständnis nicht), wenn sie das machen wollen, ist es quasi Service, weil sie die Gebühren dafür übernehmen. Sie können sich auch schlicht und einfach zurücklegen und warten, daß Du sie beibringst.

Und dann werden sie vermutlich auch Dein Attest (von Deinem behandelnden Arzt) nicht akzeptieren, sondern Dich nämlich wirklich zum Vertrauensarzt schicken.....
Also viel Lauferei und Aufwand.

Und letztlich, nehmen wir mal den Worst- case- Fall: sie bestreiten, Du willst Geld, also mußt Du klagen; was macht das Gericht ? Einen Gutachter einschalten.... Du hast es also im Zweifel ohnehin nicht in der Hand.
No retreat, no surrender !

Doc Snyder

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Re: Super GAU
« Antwort #25 am: 15.04.2008, 10:17 Uhr »
Also viel Lauferei und Aufwand.

Wenn ich das hier so alles lese überlege ich ernsthaft, ob ich nächstes Mal überhaupt eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließe  :?.

playmaker11

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Re: Super GAU
« Antwort #26 am: 15.04.2008, 11:12 Uhr »
Nee Doc, das hast Du falsch verstanden.
Grds. akzeptieren die Versicherer auch die (einfachen) Atteste vom Hausarzt. Sie holen diese Befundberichte selbst ein. Dafür brauchst Du (in aller Regel) nicht einmal zum Arzt, der erstellt diesen Bericht nach Aktenlage.

Wenn Du aber so etwas verweigerst, weil Du Deinen Arzt (bzw. die behandelnden Ärzte) nicht von der Schweigepflicht entbindest, hast Du eben den Nachweis nicht angetreten und es liegt nun an Dir das zu tun. Da das ganze einen faden Beigeschmack hat (nach dem Motto: der hat evtl. was zu verbergen), mußt Du eben damit rechnen nochmal zu anderen Ärzten gehen zu müssen. Dazu kommt der ganze Schriftverkehr.
No retreat, no surrender !

Doc Snyder

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Re: Super GAU
« Antwort #27 am: 15.04.2008, 11:22 Uhr »
Ah  :idea:, danke für die Klarstellung (schnell noch antworten bevor Hank hier dicht macht  :wink:).

Jack Black

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Re: Super GAU
« Antwort #28 am: 15.04.2008, 11:56 Uhr »
Nee Doc, das hast Du falsch verstanden.

Und Du hast es auch falsch verstanden (resp. "Jansen") - wenn ich (wie gefordert) den Arzt von Schweigepflicht entbinde, dann entscheidet dennoch der Arzt, ob er der Versicherung den Grund mitteilt, warum (damals war ich betroffen) der Patient nicht fahren konnte, oder ob er nur mitteilt, dass der Patient aus medizinischer Sicht reiseunfähig war. Und genau diesen Vorgang hat der Stationsarzt (resp. Ärztin) mit "das geht die einen Scheißdreck an" quittiert und hat NICHT angegeben, woran ich erkrankt war.

Ich habe dennoch die Kosten (bis auf die obligaten 20%) erstattet bekommen.

Merke: einen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien bedeutet NICHT ihn zu einer vollumfänglichen Diagnose zwingen zu können. Das bleibt immer noch seine Entscheidung.

Ansonsten bin ich auch inzwischen Doc Snyders Meinung, dass eine Reiserücktrittsversicherung kaum noch einen Sinn hat - speziell bei Reisen in die USA, wo die Leistungen einzeln erbracht werden und nicht, wie bei einer Pauschalreise, ein hoher Reisepreis auf dem Spiel steht.

Grüße
Rainer

Doc Snyder

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Re: Super GAU
« Antwort #29 am: 15.04.2008, 12:26 Uhr »
Ansonsten bin ich auch inzwischen Doc Snyders Meinung, dass eine Reiserücktrittsversicherung kaum noch einen Sinn hat - speziell bei Reisen in die USA, wo die Leistungen einzeln erbracht werden und nicht, wie bei einer Pauschalreise, ein hoher Reisepreis auf dem Spiel steht.

Kommt d'rauf an. Wenn man (wie wir auf unserer letzten Reise) diverse Inlandflüge oder viele Hotels über Priceline bucht bzw. nicht stornierbare Prepaidtarife der Hotels und Autovermieter nutzt, kann das auch ins Geld gehen.