Nee Doc, das hast Du falsch verstanden.
Und Du hast es auch falsch verstanden (resp. "Jansen") - wenn ich (wie gefordert) den Arzt von Schweigepflicht entbinde, dann entscheidet dennoch der Arzt, ob er der Versicherung den Grund mitteilt, warum (damals war ich betroffen) der Patient nicht fahren konnte, oder ob er nur mitteilt, dass der Patient aus medizinischer Sicht reiseunfähig war. Und genau diesen Vorgang hat der Stationsarzt (resp. Ärztin) mit "das geht die einen Scheißdreck an" quittiert und hat NICHT angegeben, woran ich erkrankt war.
Ich habe dennoch die Kosten (bis auf die obligaten 20%) erstattet bekommen.
Merke: einen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien bedeutet NICHT ihn zu einer vollumfänglichen Diagnose zwingen zu können. Das bleibt immer noch seine Entscheidung.
Wie konnte ich nur vergessen, daß nur Jack Black alles richtig weiß......
Mein lieber Jack, ich habe hier täglich Arztberichte auf dem Tisch (wenn auch nicht im Bereich der Reiserücktrittsversicherung) und weiß durchaus, daß Ärzte mitteilen können was sie wollen. Entscheidend ist aber die Frage, was muß der Arzt mitteilen, damit Dir der Nachweis der Reiseunfähigkeit gelingt.
Wenn es damals bei Dir geklappt hat - Glückwunsch !!
Bei mir hättest Du nichts bekommen, denn es bleibt dabei, daß Du nachweispflichtig bist, ob Du krankheitsbedingt die Reise antreten konntest oder nicht und zwar nach
objektiven (heißt den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend) Maßstäben. D.h. wenn Dein Arzt meint, Du kannst nicht fahren, dies aber nicht den tatsächlichen med. Gegebenheiten entspricht, dann hilft Dir das gar nichts..... Denn im Zweifel kann nämlich für genau den Fall der "Vertrauensarzt" herangezogen werden - oder aber im Prozeß der Gutachter.
Warum also den Aufwand auslösen.....