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Autor Thema: Rückflug nicht antreten ?  (Gelesen 2307 mal)

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Corry

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Rückflug nicht antreten ?
« am: 29.10.2009, 18:39 Uhr »
Hallo Gemeinde !

Freunde von uns haben aufgrund eines Notfalls folgendes Problem:
1) Der Rückflug mit BA konnte von SFO nicht angetreten werden. Hier ist soweit alles mit BA abgeklärt.
2) Es musste ein neuer Flug ab LAS gebucht (mit LH, BA ging nicht, es war ein begleiteter Krankentransport für 1 Person, die 2. Person musste das Ticket regulär kaufen) werden. Der Preis für ein Oneway-Ticket lag bei 1.000 EUR, der Return-Flug war für 877 EUR zu haben. Also: Return Flug gebucht (über deutschen Vermittler) .Jetzt ist noch ein Flugsegment FRA-LAS für den 1.11. "übrig", der nicht angetreten werden kann.

Was kann man / soll man machen ?
1) Flug einfach verfallen lassen ?
2) Versuchern, Erstattung zu bekommen (auf dem Ticket steht "non refundable").
3) Versuchen, den Flug "umzubuchen" (bei BA hat das für den Rückflug geklappt).
4) was sonst ?

Grundsätzliche Frage: Kann LH eine Strafgebühr für einen nicht angetretenen Rückflug verlangen ?

Schon mal vielen Dank für die Antworten !

stephan65

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #1 am: 29.10.2009, 18:53 Uhr »
Ich verstehe davon nicht wirklich viel, nur soviel: zumindest wenn du in Deutschland gebucht hast, kriegst du zumindest Steuern und Gebühren zurück, auch wenn da "non refundable" draufsteht. Du musst es aber beantragen, das geht je nach Fluglinie über 10-seitiges Formular, was im Original per Post verschickt werden muss, bis zum unkomplizierten 3-Minuten-Akt am Ticketschalter.
Von selbst geben die nichts zurück, man muss es sich holen.

Eine Bearbeitungsgebühr ist aber wahrscheinlich (war bei mir bei einem Billigflug auch schon so). Die ist aber jetzt nicht sooo hoch, 5 Euro, 10 Euro, bei deinem Flug vielleicht 15-20 Euro, sowas halt.

Kann man so ein Ticket nicht verkaufen und im Namen umschreiben lassen? Schnell bei e**y rein, wenn die Zeit reicht, ansonsten am Flughafen vor den Ticketschaltern ein großes Schild umbinden.  :grins:

seb

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #2 am: 31.10.2009, 12:10 Uhr »
Wenn Du bei LH bei einem Roundtrip-Flug die Steuern für ein nicht angetretenes Rückflug-Segment forderst, werden die den Ticketpreis neu berechnen (basierend auf One-Way, da Du ja nur eine Richtung geflogen bist). Das bedeutet, dass du nichts wiederbekommen wirst (da der Oneway ja teurer war).

Man kann versuchen den Flug umzubuchen, um den später noch mal benutzen zu können (wenn das überhaupt geht, wenn dann auf jeden Fall auch nur gegen Gebühr). Ansonsten einfach verfallen lassen und die Sache als erledigt betrachten.
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Tenere

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #3 am: 31.10.2009, 14:13 Uhr »
bei einem non-refundable ticket kann man oft nicht mal umbuchen. Es ist halt nun mal die "policy" der konventionellen airlines one-way Tickets viel teurer zu verkaufen als return. Auf dieser Regel in Kombination mit der (nur noch von LH ex-DE angewendeten Samstag Nachtregel) basiert die Idee des Cross-Tickets.

Beispiel:
Montag hin, Freitag zurück kostet offiziell bei Ablfug aus Deutschland 4500 EUR in Eco (Abflug aus Österreich 1200 EUR, aus Frankfreich 800, aus UK 600!!!). Jetzt gibt es mehre Möglichkeiten um zu sparen:

1. andere Airline wählen als LH und *A Partner (die teilweise widerwillig dieses Idiotenvorschrift übernehmen oder auch nicht z.B. Thai oder SI)
2. 2 Tickets: die Langstrecke beginnt in London, Salzburg, Wien und das zweite Ticket dient nur als Zubringer nach Wien. Oder mit dem Zug von Süddeutschland nach Salzburg fahren
3. 2 Tickets (teilweise ganz offen in eine Buchung gebucht): 1.Ticket hin wie gewollt, zurück in diesem Ticket zu einem Datum nach dem ersten Samstag und mit günstigster Buchungsklasse (für die ganz sparsamen), was sich halt so kombinieren lässt, 2. Ticket zurück zu gewünschtem Termin und sozusagen "hin" nach einem Samstag wenn nötig wieder mit best Preis Kombinationsklassen.

Ein gutes Reisebüro macht das clever für Geschäftsreisende, die buchen dann trotzdem zumindest die zunächst nicht genutzten Tickets umbuchbar und kommen so statt 4500 EUR auf ggf. 3200 EUR (immerhin hat man aber die Möglichkeit die nicht genutzen legs nochmal szu verwenden. Ganz günstig ist natürlich wenn man dann ganz restrikitv bucht und 2 Tickets a 650 EUR bekommt, also 1300 EUR für die Reise..... und die ungenutzen bewußt verfallen lässt!

Es gibt ein Urteil eines deutschen Gerichts, daß alle legs abgeflogen werden müssen, was X-Tickets dann ggf. unmöglich machte, auch die Phantomflüge oder Returntickets als oneway zu nutzen. Das ist aber noch nicht rechtskräftig und gilt dann eh nur in Deutschland.

Dann hülfe nur im Ausland kaufen (expedia.fr :roll:)

Mein Tip: Einfach nichts machen und Tee trinken!


 

Menace91

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #4 am: 17.11.2009, 08:51 Uhr »
Servus ihr Forianer :roll:

Ich hänge mal meine Frage hier dran. Ist zwar ein wenig anders, aber ich denke im Groben passt es zu diesem Thema!

Ich habe vor einigen Monaten meinen Flug nch Las Vegas für den 06.12. mit NWA bei ebookers gebucht. Bei dieser Buchung muss ich in Detroit umsteigen und komme dann in Las Vegas um 17:10 UHr an.
Da ich mit meinem Vater erst ein paar Ski fahren möchte, habe ich einen Weiterflug von Las Vegas nach Aspen gebucht.
Diesen Flug habe ich seperat über die Webseite von Frontier Airlines gebucht.

Ursprünglich hatte ich einen Flug von Vegas nach Aspen mit Umstieg in Denver gebucht. Als ich nun zufällig auf der Webseite von Frontier meine Buchungen gecheckt habe, fiel mir auf, dass derFlug von Vegas nach Denver umgebucht worden ist und nun 3h früher geht. Dies ist für uns nicht machbar, da der Flug nun schon um 15:20UHr abgeht und wir erst um 17:10UHr aus Detroit in Vegas ankommen.
Bei dem Weiterflug von Denver nach Aspen hat es keine Veränderung gegeben.

Abgesehen davon, dass ich es eine FRechheit finde, dass ich über diese Umbuchung nicht per Email informiert worden bin, habe ich ein Problem, welches zu lösen gilt.

Der Customer Service von Frontier konnte mir bislang keine adäquate Lösung am Telefon vorschlagen, außer eine Erstattung des gesamten Kaufpreises.
Damit möchte ich mich aus verschiedenen Gründen (Preis, günstige Flugzeiten) nicht zufrieden geben und deswegen habe ich mir so meine Gedanken gemacht und habe folgende Fragen an die Profis dieser Sparte und hoffe, dass mir geholfen werden kann:

-Ist es möglich auf den Weiterflug von Detroit nach Las Vegas mit NWA zu verzichten, ohne dass der Rückflug storniert würde?
 Bei diesem Fall würde ich einen Flug von Detroit nach Denver nehmen, um dann mit Frontier meine ursprünglich gebuchten Flüge anzutreten--> Hier würde ich den 1. Flug verstreichen lassen und in Denver zusteigen, wenn dies denn auch überhaupt möglich ist (das wäre meine 2. Frage  8) )

Viele Grüße von einem grübelnden Martin


freddykr

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #5 am: 17.11.2009, 09:00 Uhr »
-Ist es möglich auf den Weiterflug von Detroit nach Las Vegas mit NWA zu verzichten, ohne dass der Rückflug storniert würde?
 Bei diesem Fall würde ich einen Flug von Detroit nach Denver nehmen, um dann mit Frontier meine ursprünglich gebuchten Flüge anzutreten--> Hier würde ich den 1. Flug verstreichen lassen und in Denver zusteigen, wenn dies denn auch überhaupt möglich ist (das wäre meine 2. Frage  8) )
Nein, alles nicht möglich.
Alle Flüge müssen komplett angetreten werden. Ansonsten werden alle darauffolgenden Strecken gestrichen.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Flüge von Frontier zu stornieren (wurde Dir ja kostenfrei zugesagt).
Viele Grüße,
Danilo


Menace91

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #6 am: 17.11.2009, 09:07 Uhr »
Auch wenn dies nicht die Antwort ist, die ich lesen wollte dank ich Dir, Freddy!!

Och man, die Buchungen haben alle so wunderbar geklappt und nun dies!!Werde nun einen Tag später fliegen müssen und vielleicht einen Tag in Aspen dranhängen, naja schaun mer mal, was die heut abend am Telefon sagen!

Muss Frontier Airlines  mir eigentlich die Kosten erstatten?

freddykr

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Re: Rückflug nicht antreten ?
« Antwort #7 am: 17.11.2009, 10:46 Uhr »
Muss Frontier Airlines  mir eigentlich die Kosten erstatten?
Nein, kannst es aber mal höflich probieren. ;-)
Viele Grüße,
Danilo