Auf diesem Wege ein m.E. wichtiger Hinweis: Die Mitnahme "gefährlicher" Gegenstände bei Flugreisen wird sehr unterschiedlich ausgelegt...
Ich bin schon mehrfach in die USA und auch nach Kanada geflogen und hatte immer mein Schweizer Taschenmesser im Handgepäck. Gelegenlich musste ich das Messer vorzeigen, kam damit aber immer durch. Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen. Im Mai - anlässlich eines Fluges nach San Francisco - kam dann die Ernüchterung:
Ein Sicherheitsbeamter in Berlin sah' es sich - nachdem es durch die Röntgenkontrolle gelaufen war - an, klappte es auf und stellte fest: "Das kommt hier nicht durch!" Er hatte kein Zentimetermaß dabei, wollte sich auf meinen Widerspruch nicht einlassen und stellte mich vor die Alternative, das Taschenmesser ins "normale" Gespräch zu geben (das schon aufgegeben worden war) oder es wegzuwerfen. So musste ich nun das 30 Euro teure Messer in Berlin in den Müll werfen, das in den Jahren 2007 bis 2010 anstandslos die Kontrollen in New York, Washington D.C., Paris, Frankfurt a.M etc. passiert hatte...
Meine Erkenntnis: Die Auslegung der Sicherheitbestimmungen erfolgt sehr subjektiv, wenn nicht gar willkürlich. Ich kann nur jedem USA-Reisenden, der z.B. sein Taschenmesser behalten möchte, rat, diese Gegenstände nicht mit ins Handgepäck zu nehmen.