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Autor Thema: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!  (Gelesen 4521 mal)

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Mittch

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Auf diesem Wege ein m.E. wichtiger Hinweis: Die Mitnahme "gefährlicher" Gegenstände bei Flugreisen wird sehr unterschiedlich ausgelegt...
Ich bin schon mehrfach in die USA und auch nach Kanada geflogen und hatte immer mein Schweizer Taschenmesser im Handgepäck. Gelegenlich musste ich das Messer vorzeigen, kam damit aber immer durch. Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen. Im Mai - anlässlich eines Fluges nach San Francisco - kam dann die Ernüchterung:

Ein Sicherheitsbeamter in Berlin sah' es sich - nachdem es durch die Röntgenkontrolle gelaufen war - an, klappte es auf und stellte fest: "Das kommt hier nicht durch!" Er hatte kein Zentimetermaß dabei, wollte sich auf meinen Widerspruch nicht einlassen und stellte mich vor die Alternative, das Taschenmesser ins "normale" Gespräch zu geben (das schon aufgegeben worden war) oder es wegzuwerfen. So musste ich nun das 30 Euro teure Messer in Berlin in den Müll werfen, das in den Jahren 2007 bis 2010 anstandslos die Kontrollen in New York, Washington D.C., Paris, Frankfurt a.M etc. passiert hatte...

Meine Erkenntnis: Die Auslegung der Sicherheitbestimmungen erfolgt sehr subjektiv, wenn nicht gar willkürlich. Ich kann nur jedem USA-Reisenden, der z.B. sein Taschenmesser behalten möchte, rat, diese Gegenstände nicht mit ins Handgepäck zu nehmen.

D@nny

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #1 am: 01.06.2010, 11:00 Uhr »
Ich will hier nicht groß klugscheissen, aber ich hätte mir schon Taschenmesser ins Handgepäck gepackt, weil ich solch einen Ärger schon von Anfang an vermeiden möchte.   :shock:
Das du bisher immer damit durchgekommen bist, hätte mich natürlich auch vermuten lassen, dass es auch weiterhin klappt.

Ärgerlich natürlich, dass du es nun wegwerfen musstest.



Palo

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #2 am: 01.06.2010, 11:07 Uhr »
... und seit wann ist das neu?  ;-)
Gruß

Palo

AdiW

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #3 am: 01.06.2010, 11:18 Uhr »
Sorry Mittch, aber Deine Interpretation der Sicherheitsbestimmungen ist reichlich naiv. Es ist den (hoffentlich) meisten Flugreisenden bekannt, dass spitze und scharfe Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

Was war Dir dabei neu?  :roll:

stephan65

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #4 am: 01.06.2010, 11:18 Uhr »
Nachdem meine Frau schon vor 6 Jahren auf Sardinien eine Nagelschere wegwerfen musste, wäre ich nie auf die Idee mit einem Messer gekommen.  :grins:

D@nny

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #5 am: 01.06.2010, 11:25 Uhr »
Nachdem meine Frau schon vor 6 Jahren auf Sardinien eine Nagelschere wegwerfen musste, wäre ich nie auf die Idee mit einem Messer gekommen.  :grins:


 :lol: :lol: :lol:



Jack Black

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #6 am: 01.06.2010, 11:35 Uhr »
Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen.

Welche Bestimmungen liegen Dir da vor? Quelle?

Auf der Seite von TSA steht bei den erlaubten/verbotenen Gegenständen

Zitat
Knives - except for plastic or round bladed butter knives    No    Yes

Da "No" steht für Handgepäck, das "Yes" für Checked-In. Mit anderen Worten: Messer sind grundsätzlich im Handgepäck verboten, außer Messer mit Plastikklinge oder abgerundete Buttermesser. Von 6cm o.ä. Klingenlänge steht da GAR NICHTS.

siehe http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm#8

Dann sieh es positiv, das Messer hätte man Dir schon bei früheren Flügen abnehmen müssen (wenn es stimmt, was Du behauptest). Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, ein Taschenmesser im Handgepäck mitnehmen zu wollen.

Mig

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #7 am: 01.06.2010, 11:36 Uhr »
Meine Erkenntnis: ...   Ich kann nur jedem USA-Reisenden, der z.B. sein Taschenmesser behalten möchte, rat, diese Gegenstände nicht mit ins Handgepäck zu nehmen.

 :lol: :lol: :lol:
sorry, aber das ist nicht wirklich neu...
und: wozu braucht man ein Taschenmesser an Bord eines Flugzeugs?

Soulfinger

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #8 am: 01.06.2010, 11:37 Uhr »
Tja, ich brauche kein Messer: ich bin selber ne Waffe!  8)

Spaß beiseite: wer kommt denn auf so ein schmales Brett, ein Messer mit an Bord zu nehmen? Das weis ja inzwischen jedes Kind - meiner Frau haben sie sogar schon ne Pinzette weggenommen!
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mrh400

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #9 am: 01.06.2010, 11:41 Uhr »
Hallo,
Es ist den (hoffentlich) meisten Flugreisenden bekannt, dass spitze und scharfe Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

das stimmt in dieser stringenten Form nicht ganz. Mit seiner Aussage:
Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen.
hat Mittch auch nicht ganz unrecht; vgl. z.B. die Hinweise des Luftfahrtbundesamtes zu den einschlägigen Betimmungen der EU:
Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
...
c) Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
...
Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter ab dem Scharnier gemessen"


Für die USA sind allerdings die schon weiter oben zitierten Vorschriften der TSA maßgebend, die bei Messern (im Gegensatz zu Scheren - die dürfen sogar 10 cm lange Klingen haben!) keine Ausnahmen kennen:
"Item                                                                    Carry-on    Checked
...
Knives - except for plastic or round bladed butter knives No             Yes
...
Scissors - metal with pointed tips and blades shorter
       than four inches                                              Yes              Yes
..."


Dessen ungeachtet würde ich auch nie so etwas im Handgepäck mitnehmen, weil man bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem Sicherheitspersonal nur verlieren kann. (Immerhin konnte ich aber mal einen Kontrolleur in Turin davon überzeugen, daß eine (abgerundete) Nagelfeile auf Pappendeckelbasis, wie man sie manchmal in Hotels bekommt, kein Sicherheitsrisiko darstellt).

NB: eine zerbrochene CD/DVD kann mindestens so spitz und scharf und gefährlich sein wie ein Klappmesser - aber das ist kein Argument, Messer zuzulassen.
Gruß
mrh400

geesy

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #10 am: 01.06.2010, 11:42 Uhr »
So musste ich nun das 30 Euro teure Messer in Berlin in den Müll werfen, das in den Jahren 2007 bis 2010 anstandslos die Kontrollen in New York, Washington D.C., Paris, Frankfurt a.M etc. passiert hatte...
Aaaaaaahhha.

Stefanie_GZ

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #11 am: 01.06.2010, 11:45 Uhr »
du hättest auch fragen können, ob du es in einen Zipperbeutel packen kannst :D :D

Ob es Willkür ist oder Unfähigkeit der Sicherheitsleute das Messer nicht zu erkennen, weiß keiner.

Ich habe es aber auch mal erlebt, bin mit einer Freundin nach Spanien, sie hatte ihr komplettes Schminketui, samt Maniküre Set im Handgepäck. War kein Problem in Düsseldorf am Flughafen hat es keiner gemerkt, auf dem Rückflug, allerdings in Malaga, musste sie das gesamte Mainüreset wegschmeißen.

funny1a

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #12 am: 01.06.2010, 16:19 Uhr »
Nachdem meine Frau schon vor 6 Jahren auf Sardinien eine Nagelschere wegwerfen musste, wäre ich nie auf die Idee mit einem Messer gekommen.  :grins:


Genau so ging es uns auch vor ein paar Jahren.

Ich würde auch nie auf die Idee kommen ein Taschenmesser ins Handgepäck zu nehmen.
Lg
Markus

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freddykr

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #13 am: 01.06.2010, 16:35 Uhr »
Generell ist es so, dass in der EU (auch gültig für Flüge Richtung USA!) die EU-Bestimmungen gültig sind.

Diese findet man hier:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_959772/Liste-verbotener-Gegenstaende-bei-Flugreisen.pdf

Demzufolge sind Messer bis 6cm gestattet.
Aber: Die Flughäfen haben keine Lust auf Diskussionen mit den Reisenden und lehnen dies teilweise prinzipiell ab.

http://www.monstersandcritics.de/artikel/200727/article_15282.php/Verwirrung-beim-Handgep%C3%A4ck-Messer-nicht-immer-verboten

Ist für den einzelnen Reisenden natürlich dumm, wenn er sich auf die offiziellen Regelungen verlässt, aber machen kann man da weniger, außer: Alle Messer gehören ins aufgegebene Gepäck.
Viele Grüße,
Danilo


JürgenH

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #14 am: 01.06.2010, 18:30 Uhr »
Das liegt aber eher an Berlin!
An den Berliner Airports arbeiten bei den Sicherheitskontrollen die größten Vollpfosten, die ich in Deutschland kenne! Die kommen soagr bei Crews auf die Idee, eine 0.5L Colalasche abnehmen zu wollen (mir sebst passiert!).
Ich hab da gar nicht lange rumdiskutiert (ausser mir war kein anderer Passagier da!), sondern denen gesagt, ich kann auch 5 m weiter zu den Kollegen gehen und dort duch den Creweingang und stehe dann 2 min später mit der Flasche wieder hier. Dann hab ic meine Tasche gepackt und bin weiter gegangen.

Du kannst und v.a. DARFST ein Messer mit bis zu 6 cm Klingenlänge mitnehmen! Ich würde eine Beschwerde an den Flughafen schreiben und Ersatz verlangen!
Was die SiKo in Berlin (TXL und SXF) abzieht ist unverschämt und zeugt von reinster Unkenntnis der Vorschriften!