Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?
Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?
@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... ), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.
Das ist ganz einfach erklärt:
Bei den Passagieren werden alle FLüssigkeiten abgenommen, sofern sie nicht den Regeln entsprechen. Blödsinnig, unsinnig, aber darüber müssen wir ncht diskutieren. Die Änderungen sind ja nun absehbar.
Warum wir anders behandelt werden? Auch das ist ganz einfach zu erklären, und zwar eigentlich mit einem Wort: Zuverlässigkeitsüberprüfung!
"Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Luftsicherheitsbehörde überprüft im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung folgende Dinge:
1.
die Identität des Betroffenen
2.
Startet Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, sowie im Einzelfall, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Untrlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
3.
Holt uneingeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ein,
4.
bei ausländischen Betroffenen eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen.
Der betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken. Sofern die vorangegangenen Auskünfte Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen zulassen, darf die Luftsicherheitbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit haben.
Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprfüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgmein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden."
Wir sind als Crewmember "amtsbekannte Personen" (Zitat der BuPol), deren persönlicher Hintergrund von diversen staatlichen Stellen (s.o.) überprüft wurde. Dazu muss ich einen Antrag stellen, der so etwa 6-8 Wochen bearbeitet wird.
Wenn das nicht langt um ungeschoren einen 0,5 L Flasche in den Sicherheitsbreich des Flughafens als Crew zu bekommen, dann sollte man uns den Flieger unter dem Arsch wegziehen.
Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht
. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht