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Autor Thema: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!  (Gelesen 4523 mal)

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #15 am: 01.06.2010, 19:46 Uhr »
Das liegt aber eher an Berlin!
Sehe ich ähnlich... Am GAT interessiert sich kein Mensch für irgendetwas und bei den normalen Pax-Kontrollen machen sie oft einen ordentlichen Wind um nichts.

In sämtlichen Lounges jeseits der Sicherheitskontrolle gibt es übrigens auch Messer en masse, wenn auch nur normales Essbesteck.

AdiW

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #16 am: 01.06.2010, 19:53 Uhr »
Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?

@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #17 am: 01.06.2010, 20:18 Uhr »
@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht?
Dann bleibt also die Cockpit-Axt demnächst auch am Boden? Wäre in Sachen Gleichbehandlung nur konsequent...

Die 100ml Regelung für Flüssigkeiten gilt meines Wissens nach bewusst nur für Passagiere. Ich fände es schlimm den gleichen Wahnsinn, den man mit Passagieren in Sachen Flüssigkeiten veranstaltet auch noch den Crews aufzuhalsen.

mrh400

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #18 am: 01.06.2010, 20:26 Uhr »
@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht?
Dann bleibt also die Cockpit-Axt demnächst auch am Boden?
die veräßt wohl - ggfs. abgesehen von Wartungssituationen - nie die Maschine und läuft somit nicht im öffentlichen Teil luftseitigen Bereichs herum.

Ich fände es schlimm den gleichen Wahnsinn, den man mit Passagieren in Sachen Flüssigkeiten veranstaltet auch noch den Crews aufzuhalsen.
Warum eigentlich nicht. Dann würde der Druck vielleicht größer, diesen Quatsch komplett einzustellen.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #19 am: 01.06.2010, 20:28 Uhr »
Du kannst und v.a. DARFST ein Messer mit bis zu 6 cm Klingenlänge mitnehmen!

Interessante Aussage. Bei einer Einreise in die USA gelten also NICHT die Vorschriften des Gastgebers (und damit der TSA), sondern die Vorschriften des Abflughafens. Ist das so richtig interpretiert? Und wenn ja, wo findet man eine rechtsverbindliche Auskunft?

Und gleich die nächste Frage: wozu hat die TSA für die Einreise in die USA eigene Vorschriften, wenn sie sowieso nicht anwendbar sind, weil das der Abflughafen frei entscheidet? Also muss die USA alles dulden, was uns Europäern (oder auch Arabern usw) genehm ist?

Wirklich interessant.

JürgenH

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #20 am: 02.06.2010, 14:38 Uhr »
Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?

Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:
Das ist ganz einfach erklärt:
Bei den Passagieren werden alle FLüssigkeiten abgenommen, sofern sie nicht den Regeln entsprechen. Blödsinnig, unsinnig, aber darüber müssen wir ncht diskutieren. Die Änderungen sind ja nun absehbar.

Warum wir anders behandelt werden? Auch das ist ganz einfach zu erklären, und zwar eigentlich mit einem Wort: Zuverlässigkeitsüberprüfung!

"Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Luftsicherheitsbehörde überprüft im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung folgende Dinge:
1.
die Identität des Betroffenen
2.
Startet Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, sowie im Einzelfall, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Untrlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
3.
Holt uneingeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ein,
4.
bei ausländischen Betroffenen eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen.

Der betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken. Sofern die vorangegangenen Auskünfte Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen zulassen, darf die Luftsicherheitbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit haben.

Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprfüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgmein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden."

Wir sind als Crewmember "amtsbekannte Personen" (Zitat der BuPol), deren persönlicher Hintergrund von diversen staatlichen Stellen (s.o.) überprüft wurde. Dazu muss ich einen Antrag stellen, der so etwa 6-8 Wochen bearbeitet wird.

Wenn das nicht langt um ungeschoren einen 0,5 L Flasche in den Sicherheitsbreich des Flughafens als Crew zu bekommen, dann sollte man uns den Flieger unter dem Arsch wegziehen.

Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht :D. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht ;)

Mig

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #21 am: 02.06.2010, 14:47 Uhr »
na dann: guten Appetit für die selbst mitgebrachte Cola!  :lol:

JürgenH

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #22 am: 02.06.2010, 15:25 Uhr »
Im Übrigen ist das mit der Cola je nach Firma unterschiedlich.
Bei LH kannst Du ohne Sorge zur Cola greifen. Bei Germanwings bekommt man eine 1,5 L Flasche Wasser gestellt und den Rest muss man bezahlen, also auch die Cola. Und ich meine auch den Preis, den auch der Passagier bezahlt.
Wie das bei Air Berlin ist, weiß ich nicht. Ich denke aber auch, das man dort wie bei LH handelt.

Jack Black

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #23 am: 02.06.2010, 15:48 Uhr »
Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

Aber die USA gehört doch gar nicht zur EU (oder irre ich mich dann dort)?! Wenn man in die USA fliegt, gelten doch die Bestimmungen der USA, und nicht die der EU? Und die USA mag nun einmal keine Messer im Handgepäck - auch wenn es kürzer als 6cm ist.

Wer ist denn nun der Vollpfosten - derjenige, der sich an Anordnungen der TSA hält, oder derjenige, der sie ignoriert? Ich meine, dann muss man ja auch sein Gepäck nicht offen lassen und diese TSA-Schlösser sind auch für die Katz' - mindestens auf dem Hinweg. Denn es gelten ja gar nicht die Vorschriften der TSA, sondern die der EU. Oder nicht?

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #24 am: 02.06.2010, 16:24 Uhr »
Wer ist denn nun der Vollpfosten - derjenige, der sich an Anordnungen der TSA hält, oder derjenige, der sie ignoriert? Ich meine, dann muss man ja auch sein Gepäck nicht offen lassen und diese TSA-Schlösser sind auch für die Katz' - mindestens auf dem Hinweg. Denn es gelten ja gar nicht die Vorschriften der TSA, sondern die der EU. Oder nicht?
Bei Flügen in die USA derjenige, der sie ignoriert:
Zitat von: TSA
Q. Which countries are affected by the new directives?
A. The security measures apply to all passengers on international flights flying directly to the U.S. worldwide.
Quelle.
So wie ich das verstehe gelten bei Abflügen in die USA beide Regularien, bei "kritischen" Punkten wird jeweils die strengere Auslegung berücksichtigt. EU Vorschriften gelten immer, weil Abflug in der EU; TSA Regeln zusätzlich bei Anflug in die USA.
Die entsprechenden Gesetzestexte habe ich bisher nicht gefunden, wer sich schonmal mit EU-Regularien auseinandergesetzt hat wird verstehen warum  :knockout:

mrh400

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #25 am: 02.06.2010, 16:28 Uhr »
Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

Aber die USA gehört doch gar nicht zur EU (oder irre ich mich dann dort)?! Wenn man in die USA fliegt, gelten doch die Bestimmungen der USA, und nicht die der EU? Und die USA mag nun einmal keine Messer im Handgepäck - auch wenn es kürzer als 6cm ist.

Wer ist denn nun der Vollpfosten - derjenige, der sich an Anordnungen der TSA hält, oder derjenige, der sie ignoriert? Ich meine, dann muss man ja auch sein Gepäck nicht offen lassen und diese TSA-Schlösser sind auch für die Katz' - mindestens auf dem Hinweg. Denn es gelten ja gar nicht die Vorschriften der TSA, sondern die der EU. Oder nicht?
selbst wenn man davo ausgeht, daß für den Abflughafen hierzulande nur das EU-Recht gelten soll - wie soll man mit Passagieren umgehen, die drüben bei der Einreise gescreent werden, wie das z.B. in Atlanta geschieht? Ich glaube nicht, daß man von unseren Sicherheitskräften verlangen kann, daß sie USA-Reisende danach differenzieren, wie die Gebräuche am Ankunftsflughafen üblich sind.

PS: Der "Sucher" hat das inzwischen schon etwas fundierter beantwortet.
Gruß
mrh400

borni

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #26 am: 02.06.2010, 16:29 Uhr »
Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?

Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:
Das ist ganz einfach erklärt:
Bei den Passagieren werden alle FLüssigkeiten abgenommen, sofern sie nicht den Regeln entsprechen. Blödsinnig, unsinnig, aber darüber müssen wir ncht diskutieren. Die Änderungen sind ja nun absehbar.

Warum wir anders behandelt werden? Auch das ist ganz einfach zu erklären, und zwar eigentlich mit einem Wort: Zuverlässigkeitsüberprüfung!

"Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Luftsicherheitsbehörde überprüft im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung folgende Dinge:
1.
die Identität des Betroffenen
2.
Startet Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, sowie im Einzelfall, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Untrlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
3.
Holt uneingeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ein,
4.
bei ausländischen Betroffenen eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen.

Der betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken. Sofern die vorangegangenen Auskünfte Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen zulassen, darf die Luftsicherheitbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit haben.

Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprfüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgmein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden."

Wir sind als Crewmember "amtsbekannte Personen" (Zitat der BuPol), deren persönlicher Hintergrund von diversen staatlichen Stellen (s.o.) überprüft wurde. Dazu muss ich einen Antrag stellen, der so etwa 6-8 Wochen bearbeitet wird.

Wenn das nicht langt um ungeschoren einen 0,5 L Flasche in den Sicherheitsbreich des Flughafens als Crew zu bekommen, dann sollte man uns den Flieger unter dem Arsch wegziehen.

Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht :D. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht ;)

Hmm es gibt genug Berufsgruppen die so eine Prüfung machen müssen (oder einfach gemacht wird) können jetzt alle so ihre Sachen mitbringen .... nein natürlich nicht  :wink:
denke es ist relativ einfach Leute für seine zwecke in ein Crew zu bekommen (gibt sicherlich Länder wo das nicht so ernst genommen wird) wenn man das möchte, deswegen ist es in meinen Augen vollkommen richtig allen ihre Flüssigkeiten, Messer ect (egal wie lang) an der Kontrolle weg zu nehmen  :shock: Ein Messer hat egal wie lang es ist nichts in einer Flugzeugkabine zu suchen !
Und solche Aussagen wie "Vollpfosten" finde ich auch nicht wirklich angebracht, der gute Mann an der Kontrolle hat für die Sicherheit an Board eines Flugzeuges zu sorgen und wenn er der Meinung ist das von den Messer Gefahr ausgehen könnte soll er es halt abnehmen .... wenn ich an einen Flugzeug ein leicht defektes Teil sehe was laut Anweisung vieleicht noch zugelassen ist, ich aber aus den Bauchgefühl sage "ne das lasse ich lieber nicht drin" dann wechsel ich das auch aus und lasse es prüfen..... Bitte nie vergessen das es um die Sicherheit hunderter Menschen geht !!

DocHoliday

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #27 am: 02.06.2010, 16:39 Uhr »
Nur mal eine bescheidene Frage: Was interessieren mich bei Flügen in die USA in der Praxis die TSA-Bestimmungen?
Die kämen doch nur zum tragen, wenn ich dort umsteige und nochmal durch die Security muss. Bei der Ankunft musste ich noch nie durch eine erneute Sicherheitskontrolle. Mal abgesehen davon, dass ich mit einem egal wie langen Messer diesseits der Immigration nicht gefährlicher bin als jenseits. Das Flugzeug habe ich dann längst wieder verlassen.
Gruß
Dirk

Inspired

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #28 am: 02.06.2010, 17:00 Uhr »
Um mal auf das Sicherheitspersonal im allgemeinen und im besonderen zu sprechen zu kommen:

Bei allem Verständnis für die Bedeutung der Sicherheit auf dem Flug, muss ich persönlich auch immer stark an mich halten, um den Herrschaften gegenüber nicht albern zu werden: Diese hochwichtigen Mienen, dieses wortlose Herangewinke, dieser unfreundliche Kommandoton vor allem auf deutschen Flughäfen - furchtbar! Was sind denn das für Leute, die so etwas machen?

Und wenn man dann von Fällen liest, bei denen das "Sicherheitspersonal" Passagiere bestiehlt und selbst mitbekommt, dass blöde Scherze gemacht werden ("wussten Sie denn nicht, dass XYZ an Bord nicht erlaubt ist?" mit Verweis auf irgend ein teures Gerät und dann "ha, ha, haaaaaah, war ein Scherz, gute Reise wünsche ich Ihnen"), dann könnte ich sämtliche Manieren vergessen.

Oder das Feuerzeug wird konfisziert nach einer ernsthaften Diskussion, ob es denn OK sein könnte, wenn es in dem Zip-Lock-Beutel liegt, die Streichhölzer hingegen finden sie gar nicht?

Wenn ich so etwas mitbekomme, bestärkt mich das nicht gerade in meinem Vertrauen und Verständnis.

AdiW

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Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
« Antwort #29 am: 02.06.2010, 17:06 Uhr »
Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht :D. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht ;)

I´m deeply impressed... :verneig: :verneig: :verneig: