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Autor Thema: Überbuchung und Entschädigung  (Gelesen 6265 mal)

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joerg

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Überbuchung und Entschädigung
« am: 30.10.2002, 19:33 Uhr »
Einer unserer United-Inlandsflüge in den USA war überbucht. Daraufhin hat man uns entweder ein Freiflugticket oder alternativ Flug-Vouchers im Wert von 300 US-$ je Person angeboten. Wir haben uns für die Vouchers entschieden, lieber wär mir allerdings Cash gewesen. Bei Lufthansa solls angeblich auch Cash geben, bei United gabs keinen Weg dafür, auch nach Rückkehr und nochmailger Nachfrage am United-Schalter in Frankfurt machte man uns keine Hoffnungen, die Schecks in Cash umzutauschen. das Blöde ist dabei, dass diese Voucher nur auf reinen United-Flügen gelten, nicht mal auf Codesharing Flügen. Und von berlin aus kann ich damit rein gar nix mehr anfangen. Weiss jemand, wie die genaue Rechtslage ist ?
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Kalle

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #1 am: 31.10.2002, 07:47 Uhr »
Hi joerg,
klick mal  
hier
link:http://213.198.49.4/cgi-local/usaboard/YaBB.pl?board=meinung;action=display;num=1024055514 -
da findes Du einige Postings über das Thema

Fremde sind Freunde, die man noch nicht kennt.
 
usa-stammtisch.de

joerg

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #2 am: 31.10.2002, 14:14 Uhr »
hm, demnach hätte ich härter verhandeln sollen ? ist das wirklich nur Verhandlungssache ?
Danke trotzdem erstmal für den Link !
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Hank

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #3 am: 12.01.2003, 16:07 Uhr »
Bei Lufthansa kannst Du wählen, ob Du die Voucher nimmst oder Dir 50% des Wertes in cash auszahlen läßt. Sollte mich wundern, wenn das bei United anders wäre.

Ansonsten - jetzt, wo Du die Vouchers einmal als Entschädigung akzeptiert hast, kannst Du nicht mehr viel tun.

Versuche die Vouchers über e**y.com anzubieten.
Cheers,

Hank !




joerg

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #4 am: 18.01.2003, 17:59 Uhr »
Wir hatten nochmal an UAL Deutschland geschrieben und man hat uns erstens die Gültigkeit auf 2 Jahre verlängert und zweitens mitgeteilt, daß auch auf den LH-Zubringern von Berlin die Vouchers gültig sind...Und da der Dollar ja immer besser wird, werden wir nun doch dieses Jahr nochmal mit UA fliegen...wer weiss, wie lange die´s noch gibt.. Obwohl wir in diesen Krisenzeiten eigentlich lieber mit europäischen Airlines fliegen würden..
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Gerald

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #5 am: 01.10.2014, 13:33 Uhr »
an die arbeitsrechtler unter euch.

ich bin ja gestern auch erst von meinem südwest-trip zurückgekommen. regulär wäre ich am sonntag nachmittag in deutschland wieder angekommen. leider war mein rückflug überbucht und auch keine andere verbindung war möglich. somit konnte ich erst am dienstag wieder in die arbeit anstatt am montag.

wie wird das dann (allgemein) vom unternehmen gehandhabt, wenn solche fälle aufgrund - ich sage es mal - höherer gewalt passieren? muss ich urlaub oder freizeitausgleich opfern? ist ja nicht meine schuld, auch wenn ich pflicht habe, zur arbeit zu erscheinen.

das ich eine entschädigung von der fluglinie bekomme für die weitere hotelübernachtung sowie verpflegung und eine entschädigungszahlung je nach entfernung ist schon beantragt/eingefordert.

Soulfinger

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #6 am: 01.10.2014, 13:48 Uhr »
Die Betriebe verhalten sich da unterschiedlich. Alle 4 Möglichkeiten sind wahrscheinlich:
- du nimmst rückwirkend Urlaub
- du nimmst Gleitzeit
- du bekommst unbezahlten Urlaub
- du wirst rausgeworfen wegen unentschuldigtem Fehlen
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

Tinerfeño

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #7 am: 01.10.2014, 14:49 Uhr »
Es liegt eine "subjektive Unmöglichkeit der Arbeitsleistung" vor. Der Gläubiger = Arbeitgeber kann nicht mehr auf die Arbeitsleistung bestehen, allerdings kann er Schadenersatzforderungen stellen (oder Urlaubstage abziehen, Nacharbeit verlangen etc,). Wie es genau gehandhabt wird, ist wohl von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Ein Arbeitgeber wird vielleicht Verständnis haben, der andere nicht.

Laut diesem Urteil sind Abmahnungen allerdings durchaus gerechtfertigt, da der Urlaub in diesem Fall zu knapp kalkuliert war:

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2007/08/16/einen-tag-zu-spaet-aus-dem-urlaub-abmahnung-rechtens.php
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

mrh400

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #8 am: 01.10.2014, 15:12 Uhr »
Laut diesem Urteil sind Abmahnungen allerdings durchaus gerechtfertigt, da der Urlaub in diesem Fall zu knapp kalkuliert war:

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2007/08/16/einen-tag-zu-spaet-aus-dem-urlaub-abmahnung-rechtens.php
Zunächst: es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Vergleich. Außerdem lag da die Besonderheit eines speziellen "Billigtickets" vor.

Witzigerweise dürfte es sich bei dem Arbeitgeber um die Airline handeln, die ja an der Überbuchung wohl nicht ganz unschuldig gewesen ist - denn es ist von einem "verbilligten Personalticket" die Rede. Das Ergebnis des Vergleichs ist unter diesen Umständen imho (nur) dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Überbuchungspraxis und den Umgang mit Personaltickets in solchen Fällen geläufig war bzw. sein mußte.

PS: ich sehe gerade, daß es sich um die LSG gehandelt hat, also nicht um die Airline selbst, sondern "nur" um ein Konzernunternehmen. Dennoch meine ich, daß eine derartige Abmahnung die Kenntnis (bzw. fahrlässige Unkenntnis) des Umgangs mit derartigen Tickets voraussetzt. Ich gehe aber davon aus, daß das in den Bedingungen für Personaltickets erkennbar geregelt ist.
Gruß
mrh400

Soulfinger

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #9 am: 01.10.2014, 15:17 Uhr »
Apropos Überbuchung: hab ich schon lange nimmer davon gehört . . . normalerweise checkt man doch schon 24h vorher ein und gut is . . .

ICH kenne Firmen, die nur auf so eine "Story" warten und dann Leute abmahnen oder sogar rauskegeln . . .
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mrh400

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #10 am: 01.10.2014, 15:29 Uhr »
Apropos Überbuchung: hab ich schon lange nimmer davon gehört . . . normalerweise checkt man doch schon 24h vorher ein und gut is . . .
vor ca. einem Jahr geisterte mal durch die Presse, daß Lufthansa damit anfängt, gezielt in der First zu überbuchen. Dann wird das in den anderen Klassen nach wie vor auch nicht anders sein. Dann hat man auch online keine Garantie, daß man nicht der letzte ist, den die Hunde beißen.
Gruß
mrh400

Soulfinger

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #11 am: 01.10.2014, 15:33 Uhr »
hmm, eigenartig . . . wenn ich doch aber so früh wie möglich meine Bordkarte ausdrucke, sollte ich doch eigentlich dabei sein, oder? OK, wenn ich kurz vor knapp am Flughafen auftauch, ohne eingecheckt zu haben, können einen die Hunde schon beissen.
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mrh400

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #12 am: 01.10.2014, 15:48 Uhr »
hmm, eigenartig . . . wenn ich doch aber so früh wie möglich meine Bordkarte ausdrucke, sollte ich doch eigentlich dabei sein, oder?
Geht halt nicht immer und überall.
Gruß
mrh400

Microbi

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #13 am: 01.10.2014, 16:51 Uhr »
In der First wird nicht überbucht - sonst überall, wenn genug Tickets verkauft werden.

Mic

mrh400

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Re: Überbuchung und Entschädigung
« Antwort #14 am: 01.10.2014, 17:06 Uhr »
In der First wird nicht überbucht
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u.v.a.
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mrh400