Nur, wenn beides zusammen gebucht wurde.
Absolut nicht...ich fände es gar nicht witzig, wenn mir die LH mitteilen würde, dass aufgrund einer Flugstreichung ab DUS mein Flug nun ab FRA gehen würde, und ich selber sehen solle wie ich nach Frankfurt komme.
In sofern muss AA auch für Mehrkosten aufkommen, die durch die Verschiebung des Abflughafens entstehen (Stichwort Fixgeschäft...der Abflugort STN ist ja vereinbart gewesen) - egal, ob die Ursache dafür ist, dass ein Anschlußflug nach STN existiert oder ob man eben eine Meile vom Flughafen Stansted entfernt wohnt.
Wofür AA aber vermutlich nicht haften muss, wäre eine eventuelle Verspätung und daraus resultierende Mehrkosten z.B. auf dem Rückflug, wenn der ursprüngliche AB-Flug nicht erreicht wird.
Viele Grüße - Dirk